Auch deswegen gibt es übrigens in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Ich nenne Ihnen einmal ein ganz praktisches Beispiel: In Magdeburg kandidiert Elke Müller. Welche der drei Damen, die man im Magdeburger Telefonbuch unter diesem Namen findet, verbirgt sich denn dahinter? - Aber gut, das haben Sie sich wahrscheinlich nicht ganz so gut überlegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein ehrenwertes Ziel. Aber Ihr Vorschlag ist nicht zielführend.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir als CDU-Landtagsfraktion verurteilen jegliche Form von Straftaten im Zusammenhang mit der politischen Auseinandersetzung auf das Schärfste. Angefangen von der mutwilligen Zerstörung von Plakaten über Farb- und Wurfattacken auf Abgeordneten- und Parteibüros bis hin zu Brandanschlägen auf Kfz oder tätlichen Angriffen auf politisch Aktive.
Wenn sich aber jemand dankenswerterweise kommunalpolitisch engagiert, dann gehört es auch dazu, sich öffentlich entsprechend dazu zu bekennen. Sie sprechen immer von Öffentlichkeit. Wenn man Ihren Gedanken konsequent fortführt, müssten sämtliche Vertretungen in geheimer Sitzung tagen. Man könnte ja dafür angegriffen werden, wie man abstimmt. Sie müssten sich an dieser Stelle auch bitte einmal einig werden.
Bezüglich der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis wurde schon auf die Änderung des § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hingewiesen, sodass Ihre Ideen an sich schon umgesetzt werden. So haben wir gesagt - mein Vorredner hat dies schon deutlich gemacht -, dass nur noch auf die eigenen Daten zugegriffen werden kann.
Die notwendigen Änderungen der Kommunalverordnung werden wie erläutert bereits im September erfolgen. Mit meinen Ausführungen habe ich wohl recht deutlich gemacht, warum wir Ihrem Ursprungsantrag nicht zustimmen können.
Zum Alternativantrag der LINKEN. Wenn wir jetzt zustimmen würden, dann haben wir einfach ein Zeitproblem im Hinblick auf die Wahlvorschläge. Deswegen bitte ich um Verständnis. Wir verstehen das Anliegen, aber es gibt zeitliche Schwie
rigkeiten. Aber der Minister wird anscheinend dazu noch einmal etwas ausführen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nachfragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Krull für die Ausführungen. Danke, Herr Krull. - Herr Minister Stahlknecht hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Das geht relativ zügig. Mir lag der Alternativantrag der LINKEN vor, er liegt mir auch jetzt vor. Das, was Sie vorhaben, kann man machen. Wir wären auch bereit, als Landesregierung einen solchen Entwurf vorzulegen, wobei Ortsteile aufgeführt werden müssen, das ist klar,
Meine Sorge ist nur - weil Sie uns auffordern, das bis zur Kommunalwahl umzusetzen; bis März müssen die Vorschläge vorliegen -, dass wir eine Kabinettsbefassung zeitnah nicht mehr schaffen.
- Das ist so. Ich habe meine Mitarbeiter immer hinter mir sitzen. Ich will das nicht blockieren; ich sage Ihnen das nur.
Insofern wäre mein Vorschlag - wenn Sie das so machen wollen und das Konsens ist -, dass wir einen Formulierungsvorschlag dafür erarbeiten, wie das aussehen könnte. Wir geben Ihnen diesen. Sie gehen in die nächste Landtagssitzung, bringen das am Donnerstag ein, halten am Donnerstagabend eine Ausschusssitzung ab, am Freitag beschließen Sie das und dann ist das erledigt. Wir unterstützen Sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das wäre mein Vorschlag zur Güte an diesem Freitagabend, damit die Fristen eingehalten werden können und wir uns am Ende nicht gegenseitig vorhalten, dass wir nicht schnell genug waren. Das möchte ich vermeiden. - Vielen Dank.
- Bitte? - Entschuldigung, Herr Lehmann. Herr Lehmann von der AfD-Fraktion hat noch das Wort. Er steht auch auf der Liste. Herr Lehmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen des Hohen Hauses! Ich bin erstaunt, aber positiv erstaunt, über die Entwicklung und die Metamorphose in den letzten zwei, drei Minuten. Nach den Worten des Innenministers kamen vorhin wieder abfällige und hämische Bemerkungen von den anderen Fraktionen zum Antrag der AfD. Ich muss aber sagen, dass der Antrag ausschlaggebend für diesen Wandel ist. Die AfD wirkt. Hätten wir den Antrag nicht gestellt, der vorhin so belächelt worden ist, dann hätten wir hier am heutigen Tage den Schwenk in die richtige Richtung nicht erlebt.
Das können wir so im Raume stehen lassen. Auch die Ausführungen von Herrn Krull über Einträge in Telefonbüchern spotten jeder Beschreibung. Ich bin zum Beispiel auch nicht in das Telefonbuch eingetragen. Es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er sich in ein Telefonbuch eintragen lässt oder nicht. Ich kann als Gegenargument auch nennen, dass es sich rechtlich widersprechen würde, wenn ein Polizeibeamter, der in der Kommunalpolitik tätig sein möchte, aber aufgrund seines Berufs eine Meldesperre beim Einwohnermeldeamt vermerkt hat, auf dem Wahlzettel erscheinen würde.
Jetzt kommen wir zurück zum Thema. Sie haben sicherlich Angehörige, deren Kinder im August eingeschult wurden. Jeder hat mitbekommen, dass es im August bei den Einschulungen wüste Entscheidungen von Schulleitern gab, mit denen den Eltern das Fotografieren ihrer Schützlinge mit der Zuckertüte in der Hand bei der Einschulung aufgrund des Datenschutzes nicht erlaubt worden ist. Dazu sage ich: Das geht zu weit! Jetzt haben Angehörige von der Einschulung keine Erinnerungsfotos, die sie sich in 20 oder 30 Jahren anschauen können.
In diesem Bereich funktioniert der Datenschutz. Auch wenn ein Bürger sich kommunalpolitisch bei der Gestaltung der Demokratie einbringen will, dann muss man ihn schützen und darf ihn nicht an den Pranger stellen. Denn wir kennen das alle aus der Vergangenheit. Wenn Leute sich politisch auf verschiedenen Ebenen einbringen, egal ob das kommunal-, landes- oder bundespolitisch der Fall ist, dann brennen schnell einmal Pkw, werden
Aus meiner Zeit bei der Polizei kenne ich es noch, dass Polizeibeamten auf fieseste Art und Weise von der linken Klientel und deren Anhängern Radmuttern an den privaten Pkw gelockert worden sind und die Kollegen oder deren Familienangehörige sich fast den Kopf eingefahren hätten, als sie das Auto benutzt haben. Ich will nicht sehen, dass die Gesellschaft sich weiter in diese Richtung entwickelt.
Deshalb kann man es sich aus der Sicht der Landesregierung auch leicht machen. Die Leute, die sich kommunalpolitisch engagieren, haben keinen Personenschutz. Auf sie wartet kein Kommando im Innenhof und fährt sie mit einer gepanzerten Limousine nach Wellen oder woandershin nach Hause. Da hat keiner eine Glock 17 im Holster unter der Jacke und keine Kameras zu Hause und keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. In den Kommunen muss jeder selbst sein Engagement durch die Welt bringen und dafür geradestehen. Das kann man nicht damit belohnen, dass man jemanden an den Pranger stellt.
Deshalb fordern wir von der AfD eine Anpassung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, um diese auf den Stand der Zeit zu bringen.
Dazu muss ich sagen, der Antrag der LINKEN geht auch in die richtige Richtung; nicht genauso entschlossen wie unserer, aber man kann diesen als Kompromiss mittragen.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Gegebenenfalls würden wir bei einer Ablehnung auch den Antrag der LINKEN unterstützen. Lassen Sie uns einen Schritt in die richtige Richtung gehen!
Ich sehe keine Wortmeldungen. Ich danke Herrn Lehmann für die Ausführungen. - Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Eine Überweisung in einen Ausschuss ist sicherlich nicht vorgesehen, wie ich es mitbekommen habe.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Das geht doch gar nicht! - Zuruf: Macht es nicht so kompli- ziert! - Zurufe von der CDU)
Ich habe noch die herzliche Bitte - da es einen Konsens zu geben scheint -, dass Sie den Alternativantrag der LINKEN, dem jetzt ja höchstwahrscheinlich unisono zugestimmt werden dürfte, insoweit ändern, dass sinngemäß Folgendes darin steht: Die Fraktionen bitten die Landesregierung, einen Gesetzentwurf ohne Kabinettsbefassung vor der Sitzung des Ältestenrat vor der nächsten Landtagssitzung den Fraktionen vorzulegen.
Wenn Sie Ihren Antrag so ändern, wie ich es zu Protokoll gegeben habe, und wir uns über das Verfahren einig sind, dann fangen wir jetzt schon an zu arbeiten. Sie müssen es dann noch beschließen.