Protocol of the Session on August 30, 2018

Statt eines zweijährigen breit angelegten Berufsbildungsberichts wollen wir ein regelmäßiges Jahresmonitoring zur Berufsbildung einführen. Die Vorteile liegen auf der Hand und wurden angeführt: aktuellere Daten, damit ein höherer Praxisnutzen des Berichts entsteht, ein übersichtlicheres statistisches Nachschlagewerk statt breiter inhaltlicher Ausführungen, die bisher auf zwei Jahre alten Zahlen basierten. Und zu guter Letzt wird es sogar noch günstiger.

Liebe Fraktion DIE LINKE, auch wenn wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen werden - die Ministerin hat dargelegt, weshalb wir das nicht tun, und Kollege Steppuhn wird es gleich auch noch einmal tun -, glaube ich, dass unser Antrag auch für Sie zustimmungsfähig ist; denn grundsätzlich haben Sie schon im Jahr 2014 für den einjährigen Bericht votiert. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch hierzu gibt es keine Fragen. Deswegen spricht jetzt, wie schon mehrfach angekündigt, für die SPD-Fraktion Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, ich muss nicht mehr viele Worte zu diesem Thema verlieren. Dennoch möchte ich etwas in Richtung AfD sagen. Herr Raue, ich glaube, Ihr Beitrag war an Ahnungslosigkeit und Peinlichkeit nicht zu überbieten. Deshalb gehe ich gar nicht weiter darauf ein.

(Zurufe von der AfD)

- Lassen Sie es sein. Wer sich auf ein solches Niveau in einer solchen Diskussion begibt, der gehört einfach nicht hierher.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sehr genau angeschaut - Frau Ministerin hat auch schon einiges dazu gesagt - und sind in der Tat zu dem Schluss gekommen, dass man, wenn wir den Berichtszeitraum verändern würden, den Erhebungszeitraum von Oktober bis September festsetzen würden, zum Beispiel die Nachvermittlungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr einfließen lassen könnte und bei der Vermittlung von Auszubildenden am Ende gar nicht mehr wüsste, welches die tatsächliche Grundlage ist.

Es gibt ja das sogenannte IAB-Betriebspanel, auf das auch zurückgegriffen wird. Dieses Panel er

scheint im Entwurf im April und final im Sommer. Dort beziehen sich die Erhebungen auf die Monate Juli bis Oktober. Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, würden diese Zahlen nicht mehr korrespondieren. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, ein volles Kalenderjahr als Grundlage für die Bewertung zu nehmen. Es spricht aber nichts dagegen, dass wir uns in den Ausschüssen mit den Themen beschäftigen.

Für den Berufsbildungsbericht ist es, glaube ich, nicht sinnhaft, Ihrem Änderungsantrag zu folgen. Deshalb muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihren Änderungsantrag heute ablehnen und dass ich darum bitte, unserem Ursprungsantrag zuzustimmen. Ich denke, damit haben wir für die Zukunft eine gute Grundlage, um das Thema Berufsbildung hier im Landtag, aber auch in den Ausschüssen weiter gut zu beraten, nämlich einen Berufsbildungsbericht mit einer anderen Qualität, als wir ihn in der Vergangenheit hatten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und den GRÜ- NEN)

Herr Steppuhn, es gibt eine Nachfrage von Herrn Raue. - Die können Sie jetzt stellen.

Herr Steppuhn, bezüglich der Peinlichkeit: Vielleicht erinnern Sie sich an Ihre Worte 2014. Sie haben auch zu diesem Antrag gesprochen, Herr Keindorf im Übrigen auch. Sie haben hier mit einer Inbrunst die Überzeugung vertreten, dass die Vergrößerung des Turnus von einem auf zwei Jahre ein richtiger Weg ist, dass Sie auch Einsparungen vornehmen wollen und müssen, dass Sie darüber diskutiert haben, diesen Bericht lieber alle fünf Jahre vorzulegen. Vielleicht erinnern Sie sich einfach daran.

Wenn Sie heute die Rolle rückwärts machen und ich dort vorne beschreibe, dass Sie die Rolle rückwärts machen, und wenn die Ministerin sagt, wir wollen alles ganz anders machen, und dann beschreibt, wie das geschehen soll und was in diesen Bericht hinein soll, und wenn in ihrer Beschreibung nichts anderes vorkommt als das, was jetzt schon in diesen Berichten steht, dann ist das von Ihnen nichts anderes als eine Peinlichkeit.

(Beifall bei der AfD)

Die müssen Sie nicht mir zuschreiben. Das ist Ihre Peinlichkeit.

(Beifall bei der AfD)

Herr Raue, das mit der Peinlichkeit habe ich eher auf Ihre Aussagen bezogen, dass wir hier wieder Unterschiede zwischen deutschen und anderen Kindern machen und sagen, wer oder wie viele geboren sind usw. Das, was wir darunter verstehen, hat mit der Berufsbildungsdebatte überhaupt nichts zu tun. Das habe ich peinlich genannt.

Dann will ich Ihnen klar sagen: Der Berufsbildungsbericht war damals eine richtige Entscheidung. Wir haben aber gesagt, wir wollen diesen Berufsbildungsbericht nur noch alle zwei Jahre machen, auch deshalb, um weniger Aufwand betreiben zu müssen. Wenn wir jetzt zu der Erkenntnis kommen, dass wir ihn wieder jährlich machen, heißt das nicht, dass wir das genauso machen wie in der Vergangenheit, sondern es wird eine abgespeckte Form sein. Das Leben geht ja weiter. Es gibt neue Entwicklungen. Angesichts der Ausbildungsplatzsituation, angesichts des Themas Fachkräftemangel haben wir gesagt, es wäre gut, wenn wir wieder einige Zahlen mehr hätten. Von daher gibt es künftig einen Berufsbildungsbericht wieder jährlich, aber in einer anderen Form als zu dem Zeitpunkt, zu dem wir ihn abgeschafft haben.

Damit haben wir die Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt erschöpft. Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört. Deshalb treten wir gleich in die Abstimmung ein.

Ich rufe zuerst auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/3306. Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und einige Abgeordnete aus der CDUFraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die überwiegende Zahl der AfD-Fraktionsmitglieder.

(Zuruf: AfD!)

- Der AfD-Fraktionsmitglieder.

(Zurufe: Sie haben eben CDU gesagt!)

- Wenn das so war, mag man mir das verzeihen. Das war ein Fehler.

(Zurufe: Ja, ja! - Unruhe)

Demzufolge ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kar

tenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE, ein Fraktionsmitglied der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die überwiegende Zahl der Mitglieder der AfD-Fraktion.

Damit ist der Antrag in der Drs. 7/3279 angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 3 für beendet erklären.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung

Abschiebungen konsequent durchführen - Syrien, Georgien und Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer festlegen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3255

Einbringer ist der Abg. Herr Kirchner. Herr Kirchner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! 2016: „Die Welt zu Gast bei Freunden“. Wer kann sich nicht daran erinnern, wie lebenslustige Nafris - so heißen nordafrikanische Intensivstraftäter im Polizeigebrauch - auf der Kölner Domplatte versuchten, sich in das deutsche Sexualverhalten zu integrieren. Waren diese Straftäter politisch Verfolgte? Waren Sie Opfer von Folter und Willkürherrschaft? - Wenn ja, hatten sie sich augenscheinlich sehr schnell davon erholt.

Nach dieser denkwürdigen Silvesternacht vergingen nur wenige Tage, bis erneut ein Nordafrikaner für Aufsehen sorgte, nämlich als islamistischer Terrorattentäter in Paris. Dieser Terrorist war ein 24-jähriger Tunesier. Er stammte aus einer Asylunterkunft in Recklinghausen. Er reiste bereits 2011 in Rumänien ein, von wo er wieder nach Tunesien abgeschoben wurde. Da geht so etwas ganz ohne Probleme.

(Beifall bei der AfD)

Zurückgekehrt nach Europa, stellte er in mindestens sieben europäischen Ländern Anträge auf Asyl. Er bewegte sich unter 20 verschiedenen Identitäten, bezog entsprechend Sozialleistungen und beging zahlreiche Straftaten, bis er in Paris als Attentäter erschossen wurde.

In jüngster Zeit hat der Fall des Lkw-Attentäters von Berlin die Hilflosigkeit des deutschen Rechtsstaates sowie die Untauglichkeit asylrechtlicher Instrumente im Umgang mit Terroristen aus Nord

afrika bewiesen. Seit Jahren ist Deutschland ein gesuchtes Ziel für nordafrikanische Armutsflüchtlinge, Serienstraftäter und islamistische Terroristen. Sie kommen unter dem Deckmantel des Asyls. Die Anerkennungsquote für sogenannte Schutzsuchende aus diesen Ländern ist jedoch sehr gering. Sie betrug 2017 lediglich 2 % für Algerien, 4,1 % für Marokko, 2,7 % für Tunesien und 0,6 % für Georgien.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett entschieden, Algerien, Marokko, Tunesien und auch Georgien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die Ministerriege beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte das seinerzeit von Thomas de Maizière geführte Innenministerium dem Kabinett einen solchen Entwurf vorgelegt, damals freilich noch, ohne Georgien einzubeziehen. Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf zu. Im Mai 2016 folgte der Bundestag der Beschlussvorlage mit deutlicher Mehrheit.

Seitdem steht eine Entscheidung des Bundesrates aus. Weil die xenophilen GRÜNEN, die in zahlreichen Landesregierungen vertreten sind, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen, vertagte die Länderkammer im Juni 2016 diese Entscheidung. Danach befasste sich der Bundesrat bis 2017 nicht mehr mit diesem Antrag - aus der Sicht der toleranzbetäubten GRÜNEN und LINKEN ein Erfolg, für die Sicherheit unseres Landes eine Niederlage und für das Volk leider auch. Da es laut Robert Habeck, dem Bundesvorsitzenden der GRÜNEN, überhaupt kein Volk gibt, spielt für ihn die Sicherheit genau dieses Volkes wahrscheinlich auch keine Rolle.

(Beifall bei der AfD)

Wenn ich dann aber noch lesen muss, dass die GRÜNEN hier in Sachsen-Anhalt ein Wahlrecht für sogenannte geflüchtete EU-Ausländer und Migranten fordern, kann ich gut nachvollziehen, dass ihnen wahrscheinlich auch kriminelle Asylbewerber als neues Wahlvolk sehr recht sind.

(Zustimmung bei der AfD)

Was ich allerdings schon bei der letzten Debatte zu diesem Thema nicht verstanden habe, ist das Verhalten der CDU zu diesem Thema. Trotz eindeutigen Landesparteitagsbeschlusses der CDU, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, stimmte die CDU-Fraktion letztlich gegen unseren Antrag. Es tut mir leid, aber das ist für mich und unsere Fraktion inakzeptabel. Da helfen auch keine Lippenbekenntnisse von Ihnen, Herr Stahlknecht - er ist da - und auch vom Ministerpräsidenten, der da sagte, wir müssen mehr Menschen zurückführen, auch nach Syrien, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Sie hätten damals schon unserem Antrag zustimmen können, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen. Dazu gibt es überhaupt keine zweite Meinung. Da sind wir schon enttäuscht, dass das nicht passiert ist. Ich muss ganz ehrlich sagen, angesichts des Zögerns der Regierung beim Einsatz der bereits jetzt zur Verfügung stehenden Mittel ist man geneigt zu glauben, dass hier alles für eine Verfristung getan wird.

Schwerpunkt unseres Antrags ist allerdings die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Frage, was dieser Antrag bewirken soll, bleibt Folgendes festzustellen: