Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht vernommen. Somit stimmen wir über den Antrag Drs. 7/3252 ab. Ich bitte jetzt um das Kartenzeichen, wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt.
- Das ist der Ursprungsantrag. Das ist Ihr Antrag. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Alternativantrag, Drs. 7/3311. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind einzelne Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die übrigen Mitglieder der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 erledigt.
Die Menschenwürde schützen - wirkliche Gleichheit herstellen: Für die Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes um die Merkmale der „sexuellen Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ stimmen!
Der Berichterstatter steht schon vorn. Das ist der Abg. Herr Gürth. Sie haben das Wort. Bitte schön, Herr Gürth.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 7/2864 wurde in der 49. Sitzung des Landtages am 25. Mai 2018 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung zugewiesen. Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Landes
regierung aufgefordert werden, die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Ergänzung des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu unterstützen.
Frau Ministerin Keding teilte mit, dass dieser Bundesratsinitiative mittlerweile die Länder Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg als Mitantragsteller beigetreten seien. Die Antragsteller wollten damit ein eindeutiges Zeichen setzen gegen die ihrer Meinung nach anhaltende Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie Trans- und Intersexuellen.
Im Ausschuss wurden wir durch das Ministerium, durch Frau Ministerin, informiert. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über die Initiative der Länder diskutiert, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine endgültige Abstimmung über den Gesetzesantrag erfolgte jedoch nicht. Diese wurde vertagt, weil sich hierfür keine Mehrheiten abzeichneten.
Die Fraktion DIE LINKE trug noch einmal die Zielstellung ihres Antrages vor und ging auf das Verfahren im Bundesrat näher ein sowie auf das Abstimmungsverhalten der Koalition im Bundesrat wie auch hier im Landtag.
Die CDU erklärte zu dieser Drucksache, eine Änderung des Grundgesetzes zu diesem Zweck lehne sie ab; dafür werde es ihre Zustimmung nicht geben.
Die AfD-Fraktion fand die Entscheidung des Bundesrates, das Thema vorerst nicht abschließend zu behandeln, völlig richtig.
Für die Fraktion der GRÜNEN wurde erklärt, dass man inhaltlich mit der Positionierung der Fraktion DIE LINKE übereinstimme und eine Grundgesetzänderung befürworten würde. Mit Blick auf die fehlenden Mehrheiten im Bundesratsplenum müsse jedoch ihrer Meinung nach der Antrag der LINKEN abgelehnt werden. Dies wurde für die Koalitionsfraktionen dann auch so beantragt.
Die Fraktion der SPD tat ebenfalls kund, dass sie inhaltlich mit der Positionierung der Fraktion DIE LINKE übereinstimme. In einer Demokratie gebe es unterschiedliche Auffassungen, so auch in der Koalition. Das werde sie respektieren. Das sei nun einmal in einer Demokratie so. Inhaltlich würde sie aber der Thematik zustimmen.
Am Ende gab es einen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in der 21. Sitzung am 17. August 2018 mit genau diesen Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltun
gen der Fraktion der AfD beschlossen, zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Ablehnung erfolgte, wie eingangs erwähnt, im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Enthaltung Sachsen-Anhalts im Bundesratsplenum.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Es gibt eine Wortmeldung von Frau Abg. Lüddemann. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantrage aufgrund § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages unter Hinzuziehung des § 38 Abs. 1 die Rücküberweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Wir sehen innerhalb der Koalition noch Beratungsbedarf
Wir haben weiterhin festgestellt, dass der Ausschuss für Bund, Europa und Medien nicht beteiligt wurde. Das möchten wir gerne heilen. Deshalb beantrage ich die Rücküberweisung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. - Wir haben nichtsdestotrotz eine Debattenvereinbarung getroffen. Es könnte aber jetzt sein, dass die Fraktionen sagen, sie verzichten auf eine Debatte.
(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Wenn der Antrag auf Überweisung gestellt wird, macht das Sinn! - Eva von Angern, DIE LINKE: Wir verzichten!)
- Okay. Ich würde dann an dieser Stelle über den Antrag abstimmen lassen, diesen Antrag wieder in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zurückzuüberweisen.
tionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und ein Abgeordneter der CDU-Fraktion. Damit entfällt die Debatte und der Tagesordnungspunkt 19 ist für heute erledigt.
Die Enthaltungen? Habe ich die Enthaltungen vergessen? - Dann frage ich: Wer enthält sich der Stimme? - Das sind zwei Abgeordnete der CDUFraktion. - Vielen Dank. Der Vollständigkeit halber haben wir das nun aufgenommen.
Wir sind noch nicht am Ende unserer Sitzung; denn mir liegt noch ein Antrag eines Abgeordneten vor. Der Abg. Herr Farle bittet um die Gelegenheit zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung. - Herr Farle, Sie haben das Wort.
Ja, fahren Sie erst einmal hoch und dann bekommen Sie das Wort. Sonst sind Sie schlecht zu verstehen. - Jetzt haben Sie das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD hat heute eine Presseerklärung herausgegeben. Die liegt Ihnen vor, wenn Sie es einmal googlen. Darin steht Folgendes: Der Innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben macht in seinem Redebeitrag darauf aufmerksam, wie weit bei der AfD Worte und Taten auseinander liegen. Keiner derjenigen Fraktionsvorstandsmitglieder, die im Landtag in der ersten Reihe sitzen, Oliver Kirchner, Robert Farle - das ist der Bezug zu meiner Erklärung -, Ulrich Siegmund und Tobias Rausch, habe Wehr-, Wehrersatz oder Zivildienst geleistet.
„Mit der Forderung einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen macht sich die AfD-Fraktion lächerlich; denn ihre