Zu dem Sachverhalt konkrete Gefahr oder drohende Gefahr und die abstrakten Gefahren, die sich noch dazwischen positionieren, kann ich nur sagen: Eine Gefahr soll abgewehrt werden, und zwar effektiv abgewehrt werden. Dann mache ich das vergleichbar mit einem Faustschlag. Liebe Frau Quade, wann wehren Sie oder jeder andere einen Faustschlag ab? - Wenn die Faust einen Zentimeter vor Ihrem Gesicht und kurz vor dem Einschlagen ist? Oder wenn Sie das Ausholen des Gegners schon erkennen? Wann wehrt man effektiv einen Faustschlag ab? Wann ist eine konkrete oder eine drohende Gefahr da? Denken Sie einfach einmal darüber nach. Ich habe versucht, es bildhaft darzustellen.
Die LINKEN wollen wahrscheinlich keine Polizei, die effektiv verhindern kann, dass eine Faust im Gesicht des Bürgers einschlägt, die Faust der Bombenleger, der Giftmixer oder der Entführer, die Faust der Attentäter, der Gefährder, der Amokläufer usw. Das muss man einmal deutlich machen. Denken Sie einmal darüber nach, wann eine Gefahr sinnvoll abgewehrt wird.
Ansonsten schaffen wir mit der Anpassung eines Gesetzes, wenn wir darüber reden sollten, eine Waffengleichheit im europäischen Standard. Die Briten filmen in allen Lagen. Die Franzosen lösen Gefahren mit Ausnahmezustand und Militär, mit der Bewaffnung der Polizei mit Kriegswaffen. Sie sprechen vom Aufrüsten. Das macht BadenWürttemberg schon lange. Als ich dort im Jahr 2003 in Verwendung war,
hatten sie dort schon G-3-Sturmgewehre in der Dienststelle. Mein letzter Satz dazu: Wer damals nach offenen Grenzen geschrien hat und die Sicherheitsgefahr in Kauf genommen hat, der muss sich jetzt nicht wegen des Schutzes von Bürgerrechten aufregen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil Polizistinnen und Polizisten ihre Arbeit machen, können Menschen in unserem Land sicher leben. Wir leben in Freiheit und so sicher wie seit Jahren nicht mehr.
Auch in diesen sicheren Zeiten gibt es Gefahren, die abgewehrt werden müssen. Eine Debatte über Befugnisse für Polizei und Sicherheitsbehörden, über deren nationale und internationale Zusammenarbeit, über Hürden von Grundrechtseingriffen, Datenschutz und Kontrollinstrumente ist notwendig und sinnvoll, weil sich mit unserer Gesellschaft auch Gefahren verändert haben, weil es technische Entwicklungen gab und weil Erfahrungen aus anderen Bundesländern und weltweit einbezogen werden müssen.
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz ist in dieser notwendigen Debatte ein schlechter Maßstab. Es ist maßlos. Es bedroht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Es wird - da bin ich sehr sicher - der verfassungsgerichtlichen Überprüfung in Bayern nicht standhalten.
Für uns GRÜNE ist klar: Polizei schafft Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Sie sichert Freiheit. Wir lehnen schon aus diesem Grund eine militärische Aufrüstung der Polizei ab, wie sie in Bayern beschlossen worden ist. Wir halten Eingriffsbefugnisse für falsch, die Menschen zur Gefahrenabwehr dauerhaft in Gewahrsam bringen könnten.
Wir sehen weder Notwendigkeit noch Anlass, der Polizei zur bloßen Vorsorge vor Gefahren weitreichende Möglichkeiten zum massiven Eingriff in Grundrechte zu geben, etwa durch die Erweiterung zur Nutzung von DNA-Analysen, Drohnenaufzeichnungen von öffentlichen Veranstaltungen oder Durchsuchung von Cloud-Speichern. Deshalb klagt meine hochgeschätzte Kollegin Katharina Schulze in München gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz und deshalb stellen wir als GRÜNE in Sachsen-Anhalt uns gegen eine Übernahme des PAG als Musterpolizeigesetz für die Bundesländer.
Deutschlands Polizeien und Sicherheitsbehörden müssen zusammenarbeiten. Eine Vereinheitlichung der Befugnisse ist aus diesem Grunde richtig. Wir lehnen deshalb auch den Antrag der LINKEN ab, der ein solches Musterpolizeigesetz per se kritisiert. Entscheidend für uns ist: Welche Befugnisse soll und muss eine Polizei im 21. Jahrhundert haben? Wie kann die Kooperation der Sicherheitsbehörden optimiert werden?
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit unseren Partnern darauf verständigt, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung extern zu evaluieren. Im Ergebnis dieser Evaluation werden wir das SOG weiterentwickeln und verabreden die Verabschiedung eines modernen Gefahrenabwehrgesetzes. Das und die gute personelle und sächliche Ausstattung unserer Polizei ist unser Rahmen. Dem verfassungswidrigen Überwa
chungswahn der CSU haben sich Zehntausende Menschen in Bayern entgegengestellt. Allein 30 000 Menschen nahmen an einer Demonstration gegen das PAG in München teil.
Den - Zitat - „gewaltsamen Paradigmenwechsel im Polizeirecht“, wie es ein Sachverständiger im Münchner Landtag auf den Punkt gebracht hat, wird es in Sachsen-Anhalt nicht geben. Dafür stehen wir GRÜNEN ein. Unsere Polizei schützt die Bürgerinnen und Bürger. Sie sichert Freiheit und bedroht sie nicht.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Ich sehe keine Anfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Bei Gesetzgebungsvorhaben haben wir stets die Verhältnismäßigkeit der beabsichtigten Neuregelung im Blick. Denn eines ist Fakt: Wir wollen zwar maximale Sicherheit für unsere Bürger, aber gleichzeitig dürfen wir sie nicht unverhältnismäßig einschränken und damit unzulässig in ihre Rechte eingreifen.
Aber mit Ihrer Auffassung von der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen liegen Sie manchmal ganz weit von der Wirklichkeit entfernt. Das zeigt auch die gescheiterte Klage beim Landesverfassungsgericht zum KAG.
Ein Musterpolizeigesetz ist noch lange kein geltendes Recht, sondern vielmehr ein rechtspolitisches Instrument, das der Harmonisierung der landespolizeilichen Befugnisse dienen soll. Inwiefern dann eine solche Vorlage in den einzelnen Bundesländern beschlossen werden wird, obliegt aufgrund der Gesetzgebungszuständigkeit den Ländern, also uns.
Sie kritisieren den Rechtsbegriff der drohenden Gefahr. Eine drohende Gefahr liegt vor - ich zitiere -, „wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen
Herr Schulenburg, könnten Sie bitte einen kleinen Moment unterbrechen? Irgendetwas ist derzeit mit unserer Lautsprecheranlage nicht in Ordnung. - Kann man schon etwas dazu sagen? - Nein, noch nicht. - Herr Schulenburg, versuchen Sie es. - Herr Gallert, ich habe Ihre Wortmeldung gehört.
Eine drohende Gefahr liegt also vor - ich zitiere -, „wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter wie Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgüter haben können“.
Stellen Sie sich einmal zwei Sachverhalte vor: Hat der rechtsextreme Ehemann angekündigt, dass er seine von ihm getrennt lebende Frau töten werde, weil sie aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen ist, darf die Polizei zum Beispiel eine Telefonüberwachung durchführen und Kontaktverbote aussprechen, auch wenn noch nicht klar ist, wo und wann genau der Mann der Frau auflauern wird.
Zweiter Sachverhalt: Ein bekannter Rechtsextremist bestellt sich eine Schusswaffe im Darknet, um gegen Mitglieder der Partei DIE LINKE vorzugehen. Tatzeit und Tatort sind noch nicht bekannt. Die Polizei hat die rechtliche Möglichkeit, bei einer drohenden Gefahr die Post sicherzustellen, um nach der Waffe zu suchen, natürlich erst nach Anordnung eines Richters.
Diese beiden Sachverhalte machen deutlich, dass die Einführung einer drohenden Gefahr im Gefahrenabwehrrecht durchaus Sinn macht. Es sollte doch in Ihrem Interesse sein, solche rechtsgerichteten schweren Straftaten zu verhindern.
Wir werden den Antrag aus zweierlei Gründen ablehnen: Zum einen sprechen wir über etwas, das noch gar nicht spruchreif ist; zum anderen hat der Landtag das letzte Wort darüber, welche Änderungen wir im SOG beschließen wollen. - Vielen Dank.
niert. Vielen Dank, dass Sie trotzdem tapfer weitergesprochen haben. Jetzt kann Herr Gallert seine Frage stellen. Vielleicht können wir die Anlage wieder vernünftig in Gang bringen. - Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Schulenburg, Sie haben mit der gescheiterten Klage der Fraktion DIE LINKE gegen das Kommunalabgabengesetz begründen wollen,
dass wir mit unserer Vorstellung von der Verfassungsgemäßheit weit, weit weg von jeder Realität sind. Herr Schulenburg, können Sie mir sagen, wie das Stimmenverhältnis des Landesverfassungsgerichtes zu unserer Klage ausgesehen hat?
Ich kann es Ihnen sagen. Unsere Klage scheiterte lediglich mit 3 : 2 Richterstimmen. Zwei Richter des Landesverfassungsgerichtes waren also ausdrücklich unserer Auffassung. Und das ist alles andere als weit, weit weg von der Verfassungsrealität.
Vielen Dank. - Sie merken, dass die Anlage derzeit gar nicht funktioniert. Deswegen bitte ich Sie, sich ganz ruhig zu verhalten, sonst verstehen wir nichts. Der Kollege Bönisch hält bereits die Hand an sein Ohr. Deswegen bitte ich Sie um etwas mehr Ruhe. - Inzwischen funktioniert die Anlage offenbar wieder. Sollte sie erneut ausfallen, dann bitte ich Sie, etwas mehr Kraft aufzuwenden, um den heutigen Tag vernünftig zu überstehen.
Wir kommen zum letzten Debattenredner. Frau Quade hat noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. - Bin ich im hinteren Bereich des Saals überhaupt nicht zu verstehen?
- Die Anlage wurde wieder in Gang gebracht und funktioniert jetzt. Wir können die Debatte entspannt weiterführen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Was ich hier vorgestellt habe, ist nicht meiner Fantasie entwachsen, sondern das ist das, was das bayerische Polizeigesetz vorsieht.
Die Ankündigung, dass das bayerische Polizeigesetz Vorbildwirkung für das Musterpolizeigesetz des Bundes hat, ist nicht meine Ankündigung - denn, Herr Innenminister, in der Tat, ich bin keine Innenministerin -,