Wir haben hier schon mehrfach über die Möglichkeiten geredet, Straßenausbaubeiträge, Abwasserbeiträge, das alles mehr oder weniger zu verändern. Wir haben dazu in der letzten Landtagssitzung über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE debattiert, den wir in den Ausschuss überwiesen haben. Auch wir sind bemüht,
Möglichkeiten zu finden, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Aber Ihre Vorschläge, unter anderem zur Änderung des Wassergesetzes - - Sie wollen Bürger entlasten und nehmen die Gefährdung von Eigentum und der Umwelt in Kauf. Das ist Ihr Ansinnen.
Wir verfolgen weiterhin das Ziel, mit Vorschlägen seriöse Möglichkeiten zu finden, die Bürger zu entlasten. Das werden wir auch tun. Ihren Gesetzentwurf unterstützen wir nicht.
Vielen Dank, Frau Abg. Schindler. - Ich sehe keine Nachfragen. Somit kommen wir zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Bitte, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Am 9. März dieses Jahres schlug die antragstellende Fraktion in diesem Hohen Haus mit einem Antrag auf, nach dem Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden
(Oliver Kirchner, AfD: Sie schlug nicht auf, sie brachte ein! - Weiterer Zuruf von der AfD: Richtig so!)
und die Landesregierung dazu ein Konzept erarbeiten sollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil er, ehrlich gesagt, schlecht gemacht war. Es fand weder eine Abschätzung der gesetzlichen noch eine der finanziellen Folgen durch die antragstellende Fraktion statt. Die Fraktion DIE LINKE hat in der vergangenen Landtagssitzung einen Antrag eingebracht, der Prüfaufträge, insbesondere eine Gesetzesfolgenabschätzung, verlangt, und dieser Antrag liegt zur Diskussion in den Ausschüssen.
abgabengesetzes auf den Tisch legen zu können. Das Problem ist nur, dass Sie zwar das Problem an sich erfasst haben, aber völlig abwegige und undurchdachte Lösungen vorschlagen.
Da wird einerseits massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen, indem die Landesregierung zum Beispiel für die Höhe von Abwassergebühren auf dem Verordnungsweg eine Höchstgebühr festlegen soll, die dann auch noch der jeweils höchsten Gebühr der drei kreisfreien Städte - entweder/oder - entspricht.
Welche Gebührenhöhe Sie meinen, ist auch nicht klar. Eine wirklich sinnvolle Begründung dafür sucht man vergebens.
Andererseits wird durch weitere Vorschläge auch noch die Bürokratie verstärkt. Ein paar Beispiele wurden schon genannt. So ließe sich die Aufzählung fortsetzen.
Das, was Sie abgeliefert haben, wird Ihrem Auftrag im Parlament nicht im Geringsten gerecht. Schließlich sind wir hier nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, sondern auch den verschiedenen Ebenen, insbesondere der kommunalen Ebene. Aber ja, auch da wollen Sie nur Fundamentalopposition sein.
Deshalb schweigt sich der Gesetzentwurf auch darüber aus, welche finanziellen Folgen die gemachten Vorschläge tatsächlich für die Kommunen und Aufgabenträger haben; denn die Frage ist doch, wie bei allen Obergrenzen für Gebühren, die Investitionsfähigkeit der Kommunen und Verbände aufrechtzuerhalten. Schließlich liegt es auch und gerade im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass diese Gebühren nicht nur entsprechend ihrer eigenen Wirtschaftskraft berechnet werden, sondern auch in den Straßenausbau sowie in Wasser- und Abwasseranlagen investiert werden und diese instand gehalten werden. Ansonsten erleben wir hier noch ganz andere Dinge auf den Straßen und darunter.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass es für richtige Lösungen der Problematik kommunaler Abgaben Ansätzen bedarf, die die rechtlichen und finanziellen Folgen für alle Seiten abwägen. Jegliches Stückwerk verbietet sich von selbst.
Wir werden daher richtige und weitreichende Lösungen anbieten und nichts aus dem Ärmel schütteln oder zaubern. Der vorliegende Gesetzentwurf
Vielen Dank, Frau Eisenreich. Auch hierzu sehe ich keinerlei Wortmeldungen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf sollen erneut die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Wir hatten dies erst jüngst diskutiert. Würde dem Gesetzentwurf gefolgt, würde er selbstverständlich Konnexität auslösen; der Einbringer sagte es bereits. Die betroffenen Anliegerstraßen wären letztlich vom Land mit zu finanzieren.
Wieso der Landessteuerzahler anteilig Anliegerstraßen mit finanzieren soll, ist nur schwer nachzuvollziehen. Der Gesetzentwurf verweist bezüglich der entstehenden Finanzierungslücke auf eine nötige Landesregelung, um ungemein schlicht die entscheidende Finanzfrage dann aber offen zu lassen. Dazu sagen Sie nichts.
Sie haben jetzt von meinen Vorredner viel Haue für die handwerkliche Ausführung bekommen. Dem kann man sich anschließen. Ich verstehe gar nicht, wieso Sie nicht - - Dafür gibt es ja einen GBD, den Sie hätten fragen können. Dieser hätte dann mal draufgeschaut. Aber das machen Sie gar nicht. Wenn man den Gesetzentwurf so beschließen würde, wäre das Chaos vorprogrammiert, weil niemand mehr sagen könnte, wie es wirklich läuft. Das wäre Grauen erregend.
Zu der von Ihnen vorgeschlagenen Rückabwicklung muss ich sagen: Was Sie da dem Land finanziell aufbürden, ist ein dreistelliger Millionenbetrag,
den Sie mal en passant fordern. Wir haben darüber schon vor zwei, drei Jahren diskutiert. Das ist schon eine große Nummer. Darauf gehen Sie nicht sonderlich ein.
Eine Entlastung von Zahlungen beim kommunalen Straßenbau, wie auch bei den Wasserbeiträgen, würde natürlich Anklang bei den Beitragszahlern finden. Deswegen sagen Sie es ja auch.
geblendet. Es wird auch weiterhin kein reicher Gönner woanders herkommen und unsere Straßen finanzieren. Das passiert halt nicht.
Entweder wir haben dann schlechtere Straßen und Anlagen, weil es nicht mehr gemacht wird, oder aber höhere Steuern. Darüber muss man sich im Klaren sein. Das kommt doch nicht irgendwo her.
- Genau! Wenn Sie diese Veränderungen ständig fordern, dann erklären Sie den anderen Menschen, die Sie nun mehr belasten wollen, bitte auch diese Konsequenz, die sich aus dem von Ihnen hier letztlich gefordertem GEZ-Prinzip „alle zahlen, unabhängig vom persönlichen Vorteil“ ergibt. Beim Thema GEZ sind Sie doch total dagegen.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass ich die Ihrerseits gewünschte Mehrbelastung der Steuerzahler, zum Beispiel in Mietshäusern in einer Großwohnanlage, mit den Lasten des Straßenausbaus für die Vororte, die sich dann logischerweise ergeben würde, auch nicht sonderlich sozial finde.
Die schwierige Situation der einzelnen Beitragszahler ist klar. Jede Kommune hat aber bereits jetzt den Spielraum, auf das Solidarprinzip zu setzen. Mit unserem Kommunalabgabengesetz besteht bereits jetzt die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das muss man dann aber vor Ort durchsetzen. Dann hat man aber auch Diskussionen mit den Menschen, die dazu neu herangezogen werden und die das dann blöd finden. Es ist mir klar, dass man diese Diskussion führen muss. Aber so kann man es machen, wenn man sagt: Wir möchten die hohen Beiträge für einzelne vermeiden.
Meine Redezeit ist gleich um, aber ich möchte noch etwas zum Wassergesetz sagen. Dass Sie aus dem Wassergesetz für die Einleitung in § 29 Abs. 1 das Verbot der Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Gewässers streichen wollen, hat mich schlichtweg fassungslos gemacht. Wieso kommt man auf so eine Idee? - Die ganzen schönen Reden, die Sie sonst immer halten, zu Brüchau, wo Sie die Vorkämpfer für die Umwelt sind: An einem solchen Punkt sieht man, wie populistisch das denn eigentlich ist nach dem Motto: Hier kommt etwas aus einer anderen Richtung, da machen wir es mal ganz anders.
Hieran sieht man keinerlei Konsequenz in Ihrer Haltung. Der Gesetzentwurf - es tut mir leid - ist nicht sinnvoll, und deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank. Ich sehe auch hierzu keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Die Kritikpunkte und die vielen rechtlichen Mängel, die der Gesetzentwurf aufweist, hat der Minister schon umfangreich dargelegt.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Koalitionsfraktionen bereits an einem Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes arbeiten. Das haben wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart. Daran halten wir auch fest. Ich sehe dem positiv entgegen, dass wir zeitnah in das parlamentarische Verfahren einsteigen können.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war bereits im März-Plenum ein Thema. Damals haben wir schon dargelegt, warum die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen keine Option sein kann. Mit der Abschaffung würden wir das bestehende Finanzierungssystem komplett aus den Angeln heben. Das weiß eigentlich jeder Kommunalpolitiker, der im Stadt- oder im Gemeinderat sitzt und sich für die Sanierung von Straßen in seiner Heimatstadt einsetzt. Diese Erfahrung fehlt Ihnen wahrscheinlich. Das ist zumindest mit diesem Gesetzentwurf festzustellen.
Wir haben auch dargelegt, dass wir durchaus Verständnis dafür haben, dass hohe Belastungen einzelner Grundstückseigentümer möglichst vermieden sollen. Dafür gibt es aber die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge.
Hinsichtlich Ihres Änderungsvorschlages zu § 6 KAG, eine Kannbestimmung in Bezug auf die Erhebung von Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen zu schaffen, kann ich Ihnen berichten, dass wir uns mit den Koalitionsfraktionen zusammengesetzt und beschlossen haben, diese Kannbestimmung einzuführen.
Mit dem letzten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum KAG wurden die bestehenden Regelungen höchstrichterlich bestätigt. Es ist nun weitestgehend Ruhe eingekehrt.