Protocol of the Session on June 20, 2018

Wir können jetzt zur endgültigen Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3001, geändert durch den Änderungsantrag in Drs. 7/3011, kommen. Wer dieser Beschlussempfehlung und damit dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und eine Stimme aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Die gesamte AfD-Fraktion.

(Robert Farle, AfD: Sie haben zu früh ab- gestimmt!)

- Herr parlamentarischer Geschäftsführer, ich registriere das jetzt einmal. - Die gesamte AfD-Fraktion ist jetzt dagegen, wenn ich das richtig gesehen habe. Ich frage erst einmal trotz alledem nach Stimmenthaltungen. - Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE und von einem Abgeordneten der AfD-Fraktion.

Damit ist dieses Gesetz trotz alledem in seiner Gänze in der Fassung der geänderten Beschlussempfehlung angenommen worden. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 14 beenden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir können weiter voranschreiten und kommen zum

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2509

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2527

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/3018

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/3051

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3054

(Erste Beratung in der 44. Sitzung des Landtages am 08.03.2018)

Berichterstatter aus dem Innenausschuss ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beide Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften, den der Landesregierung in der Drs. 7/2509 sowie den der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2509, überwies der Landtag in der 44. Sitzung am 8. März 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Umsetzung des Beschlusses „Mehr Demokratie wagen“, den der Landtag in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 gefasst hat.

Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs der Landesregierung sind die Verbesserung der direkten demokratischen Beteiligungsrechte, die Stärkung von Transparenz und Partizipation, die Fortentwicklung des Ortschaftsrechts, die Stärkung der Generationengerechtigkeiten im kommunalen Haushaltsrecht, die Verlängerung von Fristen in der Doppik, die Fortentwicklung des kommunalen Wirtschaftsrechts, die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen, die weitere Erhöhung der Sicherheit des Briefwahlverfahrens, die Beseitigung von Rechtsunklarheiten und sonstigen Fortentwicklungen im Kommunalwahlrecht.

Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrem Gesetzentwurf den Zugang zu direkter Demokratie erleichtern und mehr Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungsprozessen ermöglichen. Zugleich sollen die Kompetenzen kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gestärkt und ihre Rechte erweitert werden. Den Kommunen werden dabei auch neue Aufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen.

In der 20. Sitzung am 22. März 2018 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals mit den Gesetzentwürfen und beschloss, in der 21. Sitzung am 3. Mai 2018 eine Anhörung durchzuführen und die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Finanzen hinzuzuladen. Außerdem wurden die kommunalen Vertreter sowie Verbände und Vereine eingeladen. Zahlreiche Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen gingen ein und wurden an die beteiligten Ausschüsse verteilt.

Am 24. Mai 2018 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport ein weiteres Mal mit diesem Thema. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2709 lag auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

An diesem Tag führte der Ausschuss für Inneres und Sport lediglich eine Beratung zu den Gesetzentwürfen durch, wobei diese aufgrund der zeitgleich stattfindenden Plenarsitzung abgebrochen und vertagt werden musste.

Der Ausschuss kam überein, die Beratung am 31. Mai 2018 fortzusetzen und an diesem Tag auch die vorläufige Beschlussempfehlung für beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten. Zur Beratung wurden die kommunalen Spitzenverbände hinzugezogen.

Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung erfolgte auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Zu diesem Gesetzentwurf lag auch ein umfangreicher

Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Die beantragten Änderungen dienten der Umsetzung von Änderungsvorschlägen aus der Anhörung und wurden beschlossen. Auch die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden die erforderliche Mehrheit.

Dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen wurde in der vorläufigen Beschlussempfehlung empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in geänderter Fassung anzunehmen.

Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE erfolgte auf der Grundlage des Gesetzentwurfes. Im Ergebnis der Beratung wurde dem mitberatenden Ausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in seiner Sitzung am Vormittag des 13. Juni 2018 mit den beiden Gesetzentwürfen.

Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der sich auf § 137 des Kommunalverfassungsgesetzes, die Prüfungsrechte der Rechnungsprüfungsämter bzw. des Landesrechnungshofes betreffend, bezog, zur Abstimmung vor.

Dieser Änderungsantrag, der auch dem Ausschuss für Inneres und Sport zur abschließenden Beratung zur Abstimmung vorlag, fand in beiden Ausschüssen nicht die erforderliche Mehrheit.

Im Ergebnis der Beratung wurde dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.

Im Ergebnis der Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE schloss sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Am Nachmittag des 13. Juni 2018, nachdem dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport die Beschlussempfehlung zu den beiden Gesetzentwürfen vorlag, führte er die abschließende Beratung hierzu durch. Die kommunalen Spitzenverbände wurden erneut zur Beratung eingeladen.

Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung erreichten den Ausschuss für Inneres und Sport ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sowie einer der regierungstragenden Fraktionen. Auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bin ich bereits eingegangen. In dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wurden Anregungen aus der Anhörung am 3. Mai 2018 sowie

Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände in der Sitzung am 31. Mai 2018 aufgegriffen. Der Änderungsantrag wurde beschlossen. So wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2509 mehrheitlich in geänderter Fassung beschlossen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in der Ihnen in der Drs. 7/3018 vorliegenden Fassung. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen darüber hinaus, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2527 abzulehnen. Auch diese Empfehlung ist in der Drs. 7/3018 enthalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3018 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Danke. Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. - Deswegen kann jetzt die Debatte mit dem Redebeitrag der Landesregierung begonnen werden. Der Herr Innenminister ist schon am Mikro. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Herr Vorsitzender, Sie haben mit Ihrem Vortrag zweierlei erreicht: erstens eine Tiefenentspannung durch die magische Vortragsart hier im Raum

(Heiterkeit)

- ich habe selten so viel Ruhe und kontemplative Momente erlebt; vielen Dank dafür -, und Sie haben zweitens durch die gute Zusammenfassung erreicht, dass ich mich kurzfassen kann.

Wir haben mit diesem Gesetz mehr Partizipation ermöglicht. Wir sind den Vorschlägen der Enquete-Kommission gefolgt. Ich danke auch noch einmal der Enquete-Kommission, die gute Vorlagen dafür gemacht hat.

Wenn man zugrunde legt, dass nach der Bertelsmann-Studie Sachsen-Anhalt das Bundesland ist, in dem sich die meisten Menschen mit ihrer Region sehr vertraut fühlen - da sind wir Spitzenreiter -, zeigt das, dass Menschen sich in ihrem Zuhause, in ihrer Region wohlfühlen, mitgestalten wollen. Insofern ist es richtig und wichtig, dass wir diesen Menschen Möglichkeiten der Partizipation geben, dass wir auch jungen Menschen ab 14 Jahren in Fragestunden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Vorstellungen einzubringen.

Ich denke, wir haben auch austariert - sicherlich streitbar - ein Quorum geschaffen, das im guten Bundesdurchschnitt liegt. Die Sorge mancher, dass jetzt durch Bürgerbegehren und -initiativen kommunales Handeln unterlaufen wird, sehe ich ganz persönlich nicht so.

Wir haben darüber hinaus ermöglicht, dass Demokratie vor Ort weiter stattfinden kann, indem es auch in den Gemeinden unterhalb einer bestimmten Einwohnerzahl nach wie vor Ortschaftsräte geben kann, sofern es denn dann gewollt wird, aus deren Mitte ein Ortschaftsbürgermeister oder eben alternativ nur ein Ortsbürgermeister gewählt wird.

Das sind auch für mich Erfahrungen, weil ich weiß, dass es im Jahr 2012 eine völlig andere Sicht auf diese Dinge gab, weil niemand mehr Ortschaftsräte wollte, weil er glaubte, dass in diesen Bereichen nichts zu entscheiden wäre.