Protocol of the Session on June 20, 2018

Ich möchte noch zwei Dinge sagen. Eine Kommentierung der Ausführungen von Herrn Lippmann erspare ich mir. Wir führen diese Diskussion ja immer im Ausschuss. Ich kann verstehen, wie Ihnen ums Herz ist, aber mir ist froh ums Herz und das ist auch etwas wert.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Das gönne ich Ihnen!)

In Richtung Frau Kolb-Janssen: Ich denke, es ist gut, dass wir mit dieser Schulgesetznovelle die Eltern erreichen, deren Kinder nicht ordentlich zur Schule gehen. Ich möchte an dieser Stelle für die CDU sagen, dass es im Land einige gelingende Netzwerke gibt, die sich diesem Thema mit großem Engagement stellen.

Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir diese Thematik weiter verfolgen wollen und vielleicht im Sinne von Best-Practice die Landkreise zu uns einladen wollen, in denen es gut gelingt, an die Eltern heranzukommen und etwas zu ändern.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche dem Schulgesetz eine gute Akzeptanz und eine erfolgreiche Umsetzung.

(Beifall bei der CDU)

Zum Abschluss der Debatte spricht der Abg. Herr Tillschneider für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, es ist nicht alles schlecht am Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes. Da wir aber nur beschränkt Redezeit haben, gehe ich nach der schwäbischen Maxime vor: Nicht gescholten ist genug gelobt. Ich beschränke mich auf die Punkte, die es uns leider unmöglich machen, diesem Entwurf zuzustimmen, und greife exemplarisch einige Punkte heraus.

Thema Schulverbund. Schulschließungen, vor allem im ländlichen Raum, sind ein Problem in Sachsen-Anhalt. Das hat die Landesregierung

wohl erkannt. Die gesetzliche Regelung zur Einrichtung von Schulverbünden aber ist immer noch zu eng und zu bürokratisch gefasst, um dem Problem mit maximaler Effizienz zu begegnen.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Unklarheit in puncto Wiedereinrichtung von geschlossenen Schulen hat Kollege Roi schon erwähnt. Ursprünglich wollte die Regierung die Möglichkeit eines Schulverbundes gar nur auf den ländlichen Raum mit geringer Einwohnerdichte beschränkt haben. Dadurch wären viele Schulen, die auch eine Verbundlösung gebraucht hätten, ausgeschlossen gewesen. Man hat nun nachgebessert und nur noch Ober- und Mittelzentren ausgenommen.

Aber weshalb überhaupt solch eine Einschränkung? - Es gibt ja Fälle von Schulen auch in Mittelzentren, die eine Verbundlösung brauchen könnten. Deshalb sagen wir: Ein Schulverbund muss überall dort, wo Bedarf und Interesse besteht, eingerichtet werden können.

(Zustimmung bei der AfD)

Überlassen wir das doch einfach dem Ermessen der Schulen und der Gemeinden, ebenso die Regelung, wonach die Teilstandorte nicht weniger als 40 Schüler haben dürfen. Weshalb soll eine Grundschule mit 35 Schülern nicht funktionieren? - Überlassen wir diese Feinjustierung den Schulen.

Wir sagen deshalb: 100 Schüler als Gesamtzahl des Schulverbundes aus bis zu drei Schulen. Wie sich die Schüler auf die einzelnen Standorte verteilen, ist Sache der internen Organisation des Verbundes. Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen in die Schulen - das ist der Weg. - So viel zum Schulverbund.

Dann müssen Sie natürlich wieder ihrer kruden Vielfaltsideologie frönen. Bislang steht im Schulgesetz - ich zitiere -:

„Insbesondere hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung.“

Reicht doch! Weil sich nun aber diverse Minderheiten von diesem Wortlaut möglicherweise nicht mitgemeint fühlen, weil sie nicht explizit angesprochen, herausgehoben und gewürdigt werden und weil es eine Grausamkeit wäre, eine schändliche Herzlosigkeit, sie mit diesem Gefühl, nicht mitgemeint zu sein, allein zu lassen, müssen künftig - geht es nach der Regierung - Geschlecht, Ethnie, Behinderung, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung in den Text aufgenommen werden, auf das dann auch die transsexuelle

iranischstämmige, zum Rastafarikult konvertierte Exmuslima sich subjektiv vom Gesetz genauso angenommen fühlt wie du und ich.

(Beifall bei der AfD)

Die größte Sünde in diesem Gesetzentwurf aber ist die Neudefinition des Gymnasiums. Im alten Wortlaut des Gesetzes stand: „Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen“. - Punkt. Das soll jetzt ergänzt werden, um den Halbsatz: „oder auch eine vergleichbare Ausbildung aufzunehmen“.

Wie jeder weiß, hat sich die Unsitte eingeschlichen, dass Schüler auch dann ein Gymnasium besuchen und das Abitur ablegen, wenn sie gar nicht beabsichtigen, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Diese Abiturienten verdrängen dann beim Wettbewerb um Ausbildungsplätze Absolventen mit Realschul- oder Hauptschulabschluss, sodass der Ruf dieser Abschlüsse weiter sinkt, der des Abiturs aber nicht steigt.

In der Annahme, ihrem Kind so die besten Chancen zu sichern, verfahren viele Familien bei der Schulwahl nach dem Grundsatz: Hauptsache Gymnasium. Anstatt diesen Gymnasialwahn zu bekämpfen, schreiben Sie ihn kurzerhand ins Gesetz.

Und genau dieses achselzuckende Hinnehmen des Niedergangs, dieses phlegmatische SichFügen in die Misere ist charakteristisch für Ihre gesamte dekadente Bildungspolitik, und nicht nur für Ihre Bildungspolitik.

Übrigens gibt uns da die jüngste Entwicklung sogar recht. Im neuen Schuljahr werden überraschenderweise 51 % der Grundschüler auf eine Sekundarschule wechseln; nur 42 % auf ein Gymnasium; und das ist doch gut so. Wir brauchen keinen Abiturientenanteil von 50 %.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich fasse zusammen: Die Wirklichkeit gibt der AfD einmal mehr recht. Die Regierung tut nichts gegen die Probleme im Land, sondern tut nur so, als würde sie etwas dagegen tun. Und ihre Gesetzesentwürfe sind wie immer Murks, im Osten nichts Neues. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen sind wir jetzt am Ende der Debatte angelangt. Wir können nunmehr in das Abstimmungsverfahren einsteigen.

Wir kommen zuerst zum Punkt 14 a), Abstimmungsverfahren zu der entsprechenden Beschlussempfehlung. Das ist die Drs. 7/3000. Zur

Erinnerung: Mit dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur wird der Gesetzesentwurf der LINKEN in der Drs. 7/591 abgelehnt.

Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, einige zögernde Teile der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Mehrheit der AfD-Fraktion. Demzufolge ist die Beschlussempfehlung der Drs. 7/3000 angenommen und damit der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.

Nun kommen wir zu 14 b). Dazu frage ich jetzt noch einmal Herrn Lippmann. Ich habe einen Satz gehört, der lautete: Wir wollen alle Bestandteile einzeln abgestimmt haben. Dann müssten Sie jetzt noch einmal genauer sagen, worauf sich dieser Wunsch ausdrücklich bezieht.

Herr Vorsitzender, er bezieht sich auf die in dem Änderungsantrag in der Drs. 7/3055 ausgewiesenen Nrn. 1 bis 6.

Dazu wollen Sie sechs Abstimmungen hintereinander haben?

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Ja!)

Namentlich, Herr Lippmann?

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Nein! - Heiterkeit bei der LINKEN)

- Gut. Dann können wir in diese Variante einsteigen. - Ich würde es aber trotzdem so machen, dass ich die beiden Änderungsanträge abstimmen lasse und danach das Gesetz in der vorliegenden Form der Beschlussempfehlung, die dann geändert oder nicht geändert ist.

Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, würde ich als Erstes die Drs. 7/3011 aufrufen, die sich auf die Beschlussempfehlung in Drs. 7/3001 bezieht. Das zur Erinnerung ist der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Enthält sich jemand der Stimme? - Offensichtlich ist das nicht der Fall. Demzufolge ist der Änderungsantrag 7/3011 angenommen und die Beschlussempfehlung 7/3001 entsprechend geändert worden.

Jetzt kommen wir zur Drs. 7/3055, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dort gibt es sechs Änderungsbefehle, die ich jetzt einzeln aufrufen werde.

Als Erstes Nr. 1. Wer der Änderung der Beschlussempfehlung gemäß dem Änderungsantrag 7/3055 Nr. 1 zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Erwartungsgemäß ist das die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist diese Nummer abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zur Nr. 2 in der genannten Drs. 7/3055. Wer stimmt diesem Änderungsbefehl zu? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist das abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zum Änderungsbefehl 3 in der Drs. 7/3055. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? - Die Koalitionsfraktionen und AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist die Nr. 3 auch abgelehnt worden.

Wer stimmt dem Änderungsbefehl 4 zu? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung bei der AfD-Fraktion. Damit ist Nr. 4 abgelehnt worden.

Dann kommen wir zum Änderungsbefehl Nr. 5. Wer stimmt dieser Änderung zu? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Mehrheitlich ist Nr. 5 in der Drs. 7/3055 abgelehnt worden.

Kommen wir nun zur letzten Nummer, dem Änderungsbefehl Nr. 6. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Damit ist auch die Nr. 6 abgelehnt worden.

Damit ist der gesamte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3055 abgelehnt worden.

Wir können jetzt zur endgültigen Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3001, geändert durch den Änderungsantrag in Drs. 7/3011, kommen. Wer dieser Beschlussempfehlung und damit dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und eine Stimme aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Die gesamte AfD-Fraktion.