Protocol of the Session on June 20, 2018

gen Schonzeit. Das bedeutet auch, wer wildert oder Jagdfrevel betreibt, der kann gemäß § 292 des Strafgesetzbuches oder § 38 des Bundesjagdgesetzes zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen. § 17 des Tierschutzgesetzes bleibt dabei nicht unberücksichtigt; das würde noch hinzukommen.

Um die Umweltkriminalität scheint man sich in Sachsen-Anhalt jedoch nicht großartig zu kümmern. Insgesamt zeigt sich das in der polizeilichen Kriminalstatistik des Landes sowie beim Dezernat 44 des Landeskriminalamtes. Ein Ausbau des Dezernats bzw. eine eigene Fachausbildung in Umweltkriminalität einzuführen, wird nicht beabsichtigt. Das ist auch fast logisch, kommt man doch in einer Vielzahl anderer Bereiche kaum noch hinterher.

Das kommt natürlich auch draußen an, meine Damen und Herren. Wir haben nicht umsonst, wie Sie alle wissen, zahlreiche Umweltbaustellen im Land, die sehr wahrscheinlich eine Vielzahl von Ermittlungen mit sich bringen würden.

Es gibt nur wenige Mutige, die nicht locker lassen und entsprechende Sachverhalte anzeigen.

Gedankt sei hierbei auch den Ehrenamtlichen und den Mitgliedern der Bürgerinitiativen, die eine Vielzahl von derartigen Fällen aufgedeckt und zur Anzeige gebracht haben, die hartnäckig immer wieder den unteren Naturschutzbehörden hinterher telefonieren, die vor Ort versuchen, die gesetzlich vorgeschriebenen Horstschutzzonen abzusichern, die Formulare ausfüllen und verendete Vögel abliefern, damit von den Veterinärbehörden überhaupt Untersuchungen stattfinden und Befunde erhoben werden können.

Ohnedies hätte man die mittlerweile offiziellen Fälle vermutlich überhaupt nicht erfassen können. Man wüsste wahrscheinlich auch nichts über diese ganze Problematik.

Werte Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Frau Frederking! Herr Aldag! Herr innenpolitischer Sprecher Striegel! Was machen wir denn nun und was machen eigentlich konkret Sie bei diesem Thema? - Sie protegieren einerseits weiterhin den Ausbau der so ökologisch tollen erneuerbaren Energien und nehmen dabei den Populationsverlust von Sachsen-Anhalts Flaggschiffart, dem Rotmilan, und von anderen Arten in Kauf.

Ich verstehe Ihre Politik nicht. Das kann man auch nicht und das muss man auch nicht. Für mich ist sie völlig widersinnig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Sie müssten sich langsam einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Kommen Sie ja nicht wieder mit der Ausrede, der Rotmilan und andere

Arten würden auch durch den Straßenverkehr, durch Freileitungen, im Winterquartier und sonst wo getötet.

Bereits 1991 sah Prof. Dr. Harald Plachter 22 Vogelarten der Roten Liste durch direkte Verluste gefährdet. Damals gab es bekanntlich noch keine Windenergieanlagen. Die Verluste durch Vogelschlag und der eingangs genannte Aderlass in den einzelnen Populationen durch Umweltkriminalität kommen nun noch hinzu.

Fakten, werte Abgeordnete der GRÜNEN-Fraktion, zählen. Diese können Sie nachlesen in der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drs. 7/2720. Schwarz auf weiß steht darin, dass die Seeadler in Sachsen-Anhalt nicht nur zur Elbe fliegen, in welchen Windparks sie verbleiben und wie alt sie waren, als sie tot aufgefunden wurden.

Übrigens gibt es nur Schätzangaben zu Reviergrößen, die während der Brutzeit bei 30 km² bis 60 km² liegen.

Eine Telemetrieuntersuchung an der Müritz ergab 7 km² bis 35 km². Bei 37 bis 40 Seeadlerrevieren können Sie einmal durchrechnen, wie viel Land die Adler eigentlich benötigen, das Sie ihnen mit Ihren Windenergieanlagen aber nicht mehr geben, meine Damen und Herren.

Dieselben Berechnungen können Sie für Fischadler, Schwarzstorch und Rotmilan durchführen. Dann schauen Sie sich einmal an, wo Windenergieanlagen eigentlich noch hingehören könnten - vermutlich nirgendwohin.

Großzügigerweise lasse ich den Mäusebussard einmal heraus, obwohl das ihm gegenüber unfair wäre, da die Progressstudie auch für ihn, also unsere häufigste Greifvogelart in Sachsen-Anhalt überhaupt, einen ganz deutlichen Bestandsrückgang aufgrund von Vogelschlagverlusten prognostiziert und darstellt.

Über den Schreiadler können wir uns leider nicht mehr unterhalten. Den Fall des letzten Revierpaares im Hakel bei Quenstedt dokumentiert auch die Kleine Anfrage. In diesem Fall wurde der Täter klar und deutlich ermittelt. Es war das Windrad Typ Tacke TW 1,5s mit Nabenhöhe 85 m und Rotordurchmesser 70 m.

Es bedarf somit keiner weiteren Beweise, dass der ausufernde Ausbau der Windenergieanlagen zulasten des Artenschutzes geht und SachsenAnhalt wieder einmal einen Negativrekord aufstellt.

(Beifall bei der AfD)

Es wird Zeit, meine Damen und Herren, dass das grün geführte Umweltministerium und auch das Innenministerium energisch gesetzeskonforme Maßnahmen und Entscheidungen treffen, um

den Aderlass an geschützten Vögeln zu stoppen. Immerhin wurde uns dies schon einmal durch einen Vertreter des Innenministeriums im Umweltausschuss vorweg so versichert. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Anfragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag. - Er verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg.

(Chris Schulenburg, CDU: Ich verzichte!)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Lange. - Er verzichtet ebenfalls.

(Ulrich Siegmund, AfD: Sie wollen sich nicht stellen!)

Dann hat für die Fraktion der AfD der Abg. Herr Loth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen, dass ich hier für die acht Abgeordneten sprechen darf, wie Sie gerade fälschlicherweise festgestellt haben, nicht für die AfD.

Ich möchte mich bei Herrn Stahlknecht dafür bedanken, dass er hier die Notwendigkeit dargelegt hat, eine Umwelt-Taskforce einzurichten, die die Umweltkriminalität in unserem Land stark verfolgt und die Täter ermittelt; denn zurzeit geschieht es einfach nicht.

Weiterhin möchte ich mich bei den anderen Kollegen bedanken, die heute auf ihr Rederecht verzichtet haben. Das ist Ihr gutes Recht als Abgeordnete. Das können Sie gern machen. Es zeigt, welchen Stellenwert die Umwelt in Ihrem Weltbild hat, gerade bei den GRÜNEN. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Damit sind wir am Ende der Beratung angelangt. Zu Großen Anfragen werden keine Beschlüsse gefasst. Deswegen können wir den Tagesordnungspunkt 13 schließen.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur

Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/591

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/3000

(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Land- tages am 23.11.2016)

b) Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur

Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1992

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2027

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/3001

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3011

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3055

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Land- tages am 26.10.2017)

Jetzt können wir in die Beratung einsteigen. Berichterstatterin zum Tagesordnungspunkt 14 a) ist die Abg. Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/591 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - in der 13. Sitzung am 23. November 2016 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bildung und Kultur.