Darüber hinaus werden aus der Bundesstatistik natürlich nur die Aufgaben verwendet, welche in Sachsen-Anhalt von der unmittelbaren Landesverwaltung auch wahrgenommen werden. Gleichzeitig wird der Personenkreis in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht - anders als DIE LINKE dies wünscht - nicht betrachtet, weil dieser Personenkreis in Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht gar keiner Personalsteuerung durch die Landesregierung unterworfen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Fraktion DIE LINKE erbetene Auswertung verlangt dagegen eine breitere und viel unspezifischere Datengrundlage. Auch die Schärfung von zu vergleichenden Aufgaben fehlt. Wegen dieser Unterschiede in der statistischen Basis konnte auch der Bewertungswunsch der Fraktion DIE LINKE von der Landesregierung nicht erfüllt werden.
Eigentlich - das hat Ihre Rede auch wieder deutlich gezeigt - wollen Sie eine Statistikdebatte nur nutzen, um das, was Sie ohnehin immer wieder zum Ausdruck bringen wollen, zum Ausdruck zu bringen, nämlich den Politikansatz der Vorgängerregierungen deutlich zu kritisieren.
Jenseits der Diskussion, wie man eine Statistik zu verwenden hat, bleibt natürlich die Erkenntnis, dass die Entwicklung des Personalbedarfs und die Beantwortung der Frage, wie viel Personal man für notwendig hält, eine sehr komplexe Aufgabe ist. Deswegen möchte ich Ihnen sagen: Ich werde als Finanzminister selbstverständlich auch in Zukunft nicht nur eine Statistik nutzen.
Wir haben die Festlegung im Koalitionsvertrag, und auf der Basis des Koalitionsvertrages wurden bereits für den Haushalt 2017/2018 verbindliche Vollzeitäquivalentziele vom Haushaltsgesetzgeber festgelegt. Auch die Vorschläge für die Vollzeitäquivalentziele des Haushaltsjahres 2019 werden auf der Grundlage einer breiten Datenbasis und auf der Grundlage der Festlegungen des Koalitionsvertrages formuliert. Personalbedarfsbemessungen, die Evaluierung einzelner Verwaltungsbereiche, die Bevölkerungsentwicklung und auch die Schülerzahlen werden dabei eine wesentliche Rolle spielen.
Ich gehe davon aus, dass wir dieses Thema in den nächsten Monaten noch sehr ausführlich erörtern werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. Dann fahren wir in der Debatte fort. Für die SPD spricht der Abg. Herr Dr. Schmidt. - Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat sich tief in den Maschinenraum der Personalentwicklung begeben. Wir mussten alle mit und haben uns die ganz Zeit gefragt, wo führt das jetzt hin? - Lange, dunkle Gänge.
Ihren Teil an den 18,7, der Ihnen an Personal der Landesverwaltung, auf 1 000 Einwohner hochgerechnet, zur Verfügung steht, haben Sie mit acht Seiten technischer Auswertung und sechs Seiten Tabellen für dieses Jahr verbraucht.
(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Herr Schmidt, das Schlimme ist, dass Sie das in den Jahren vorher nicht gemacht ha- ben!)
Jetzt habe ich gedacht, irgendwie wird dabei etwas Systematisches herauskommen, sodass man sagen kann: Am Ende des Maschinenraumes ist die Schraube und man sieht, was sich da dreht. - Nichts, alles ist nur Feuerholz für die Dampfmaschine, wo die Tute oben dran ist für die Propaganda.
Nun will ich jetzt mal versuchen, zwei wichtige Botschaften hinzuzufügen, damit das hier doch noch Politik wird:
Erstens. Nicht mehr Geld auszugeben, als man einnimmt, ist kein Ziel, schon gar nicht irgendein politisches Ziel, sondern eine schlichte Selbstverständlichkeit.
Zweitens. Wir haben es in dieser Legislaturperiode unter der Maßgabe der 18,7 Vollzeitäquivalente geschafft, 700 Polizeianwärter-Einstellungen zu realisieren. Wir haben große Einstellungskontingente für Lehrer geschaffen. Wir hätten in diesen beiden Jahren gern noch 250 Stellen aus dem Stellenkontingent vorgezogen, das für den Zeitraum 2019 bis 2021 vorgesehen worden ist.
Aber es sind große Einstellungskontinente geschaffen worden. Es fällt dem Bildungsminister gar nicht leicht, diese Kontinente jetzt mit dem raren Gut Lehrer zu füllen, weil - während er die Angel ins inzwischen recht leer gefischte Gewässer hält - seine Kollegen in diesem Teich bereits als Hechte schwimmen bzw. für Ersatzfutter in Form von Seiteneinsteigern sorgen. Es fällt uns gar nicht so leicht, überhaupt erst einmal auf die 18,7 zu kommen.
Diese Erfolge sind auf der anderen Seite auch ein Deckel, wenn ich nämlich 18,7 als Deckel ernst nehme und so verwende. Dann kann es sein, dass die Finanzbeamten im Dienstbereich des Finanzministers stöhnen und sagen, wir sind zu wenige, um die Bescheide abzuarbeiten. Es ist so, dass die Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz im Hoheitsbereich des MS unter der Last der Arbeit ächzen. Das ist übrigens keine kleine Arbeit, sondern manchmal geht es um die
Frage von Leben oder Tod, sehr geehrte Damen und Herren, wenn es darum geht, festzustellen, ob die ihre Arbeit machen, und um sagen können: Diese überdurchschnittliche Ausstattung bei Polizei und Bildung müssen wir jetzt bezahlen.
Diese Fragen muss man bei der nächsten Haushaltsaufstellung behandeln, und zwar ganz ernsthaft. Da ist es dann gar nicht so wichtig, wo die statistische Zahl herkommt, sondern es ist wichtig, dass man sagen kann: Für jeden, den wir einstellen, 18,7, und egal wie man das rechnet, auf welchem Weg der Statistik man zu diesen 18,7 mal 1 000 kommt und welche Gruppe man hineinrechnet und welche nicht, kann man jede Einstellung nur dann vornehmen, wenn man sie auch in der Zeit von Januar bis Dezember bezahlen kann. So wird diese Koalition weiter mit Personal verfahren. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE verfolgt mit der Großen Anfrage vorgeblich das Ziel - ich muss hier kurz zitieren -
„eine für das Parlament verständliche, transparente und nachvollziehbare Grundlage zu schaffen, um die Stellung SachsenAnhalts im Vergleich der Bundesländer zu bestimmen und Handlungsnotwendigkeiten für die verschiedenen Ressorts und Einsatzbereiche herauszuarbeiten.“
Zunächst habe ich Zweifel daran, dass eine Debatte tatsächlich geeignet ist, um die gewünschte Grundlage Ihrer Anfrage zu schaffen. Und was die Handlungsnotwendigkeiten für die verschiedenen Ressorts und Einsatzbereiche anbelangt, sind diese, zumindest was die Lehrerproblematik anbelangt - und darauf zielt Ihre Große Anfrage in der Hauptsache ab -, hinlänglich bekannt. Die Landesregierung will mehr Lehrer einstellen. Alle Fraktionen dieses Hauses befürworten dieses Vorhaben prinzipiell und unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Ausgestaltung, also bei den Einstellungszahlen und -modalitäten, voneinander. Das reicht Ihnen aber nicht. Sie wollen die Lehrerschaft gesondert behandelt und gewürdigt wissen.
Mich würde einmal interessieren, ob das alle in der Lehrerschaft so sehen und auch so wollen, oder ob Sie nur Ihren GEW-Fanklub bei Laune halten wollen? Jedenfalls ist das Agieren geeignet, um Berufsgruppen und die Arbeitnehmerschaft gegeneinander auszuspielen. Diese Spaltungspolitik wird die AfD nicht unterstützen.
- Ja, ja. - Aber auch aus ganz sachlichen Gründen ist eine eigenständige Betrachtung der von Ihnen gewünschten Schüler-Lehrer-Relation abzulehnen, weil nämlich ein länderübergreifender Vergleich der VZÄ bei der Überprüfung bzw. Einordnung hilft, ob sich ein Land in der Gesamtheit mit seinen Vollzeitstellen innerhalb oder außerhalb eines bestimmten Rahmens bewegt.
Das, was ich jetzt sage, gilt nicht nur für die Landesregierung in Sachsen-Anhalt, sondern allgemein für die Regierungsarbeit in deutschen Parlamenten: Für die einzelnen Aufgabenbereiche muss eine Schwerpunktsetzung der Regierungen erlaubt sein, damit diese ihre jeweilige parteipolitische Programmatiken im Auftrag und im Interesse der Wähler politisch-gestalterisch umsetzen können.
Die Landesregierung und die ihr unterstehende Landesverwaltung haben die ihnen obliegenden Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und mit dem notwendigen Personal zu erfüllen. Insofern ist der Gestaltungsspielraum einer Landesregierung schon eingeschränkt.
Wenn man dann hingeht und aus dem sogenannten steuerungsrelevanten Personenkreis, also aus dem Personalkörper der Landesverwaltung, ein Stück herauslöst, einer gesonderten Betrachtung unterzieht oder gesondert behandelt, schränkt man natürlich auch seinen Spielraum, soweit es die Personalpolitik anbelangt, ohne Not ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die von den LINKEN angeführte Landesregierung in Thüringen so verfährt.
Der Frage, ob sich der Personaleinsatz an öffentlichen Schulen nicht nach der Einwohnerzahl und deren Entwicklung, sondern nach der Schülerzahl und deren Entwicklung richten sollte, kann man zustimmen. Daraus abzuleiten, dass ein Vergleich der Schüler-Lehrer-Relation einer eigenständigen Betrachtung unterzogen werden muss und damit der Gesamtbetrachtung entzogen wird, halten wir für falsch; denn mit dieser Begründung könnte man auch andere Aufgabenbereiche einzeln betrachten, deren Personalbedarf sich nicht nach der Einwohnerzahl berechnet, zum Beispiel die Gefängniszelle-Wärter-Relation. Die Anzahl der Justizvollzugsbeamten richtet sich nicht nach der Einwohnerzahl, sondern ergibt sich aus der An
zahl der Haftplätze in den hiesigen Gefängnissen. Bei der Waldfläche-Förster-Relation etwa ist die Größe des landeseigenen Waldbestandes maßgeblich für die Anzahl der Mitarbeiter.
Mit den entsprechenden Bezugsparametern ließen sich die verschiedensten Aufgabenbereiche bis hin zur Polizei einzeln betrachten und aus der Gesamtbetrachtung herausnehmen. Ich behaupte, ein Teil des Landespersonals erledigt Aufgaben, die ganz unabhängig von der Einwohnerzahl sind. Die können wir natürlich nicht aus der Gesamtbetrachtung herausnehmen.
Wir sehen keine Notwendigkeit und auch keine bessere Möglichkeit, sofern man klare und nachvollziehbare VZÄ-Ziele definieren und umsetzen will, als die jetzige Berechnungsformel zu verwenden und die öffentlichen Schulen in der Gesamtbetrachtung zu belassen. Hinsichtlich der VZÄ-Zielzahl jedoch sehen wir aus verschiedenen Gründen dringenden Änderungsbedarf nach oben. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Kohl für die Ausführungen. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nur zwei Minuten Zeit und mache es daher kurz.
Die Große Anfrage kreist mit hoher Energie um die Frage, ob die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zahl von 18,7 Vollzeitäquivalenten je 1 000 Einwohner bis Ende des Jahres 2020 ein sinnvolles Ziel ist. Wird uns die 18,7 für sich in eine glückliche Zukunft führen? - Nein, sie ist ein statistischer Wert. Das Glück des Landes hängt nicht an der punktgenauen Erreichung einer statistischen Kennzahl. Für die Personalpolitik ist vielmehr die effiziente Erfüllung der bestehenden Aufgaben maßgeblich.
Dass angesichts der von uns politisch gewollten deutlichen Aufwüchse in den großen Personalkörpern der Lehrer und der Polizei das Ziel 18,7 für die gesamte Landesverwaltung durchaus ambitioniert ist, da es ja dann nur über die übrigen viel härter betroffenen Verwaltungsbereiche zu erreichen wäre, liegt auf der Hand. Die aktuelle Zahl von 18,82 zeigt allerdings, dass wir von den statistischen Werten im Koalitionsvertrag gar nicht so weit weg sind.
was jeweils wünschenswert ist, personaltechnisch auch umsetzen? Die Fraktion DIE LINKE - darüber diskutieren wir morgen - geht in einem zu behandelnden Antrag ja ein bisschen in diese Richtung. - Auch hier ein Nein. Die Personalkosten sind ein wesentlicher Faktor in der Haushaltspolitik. Sie sind dementsprechend durch unsere finanzielle Leistungsfähigkeit begrenzt; Augenmaß ist gefragt.