Ich freue mich über den ersten klaren und nachhaltigen Schritt, den wir heute auf diesem Weg machen werden, mit dem wir in der nächsten Woche auch sofort in das Verfahren im Ausschuss gehen werden. Alles Weitere wird dann mit der gebotenen Fachlichkeit im nächsten Jahr zu verhandeln sein. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. Ich kann das Kompliment, das ich Ihrer Vorrednerin gemacht habe, weitergeben. - Als Nächste spricht in der Debatte - ich gehe zumindest davon aus - Frau Ministerin Grimm-Benne. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! - Sehen Sie, das ist schon der erste Fauxpas. Ich bin so lange Parlamentarierin gewesen, dass ich mich erst einmal daran
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist ein Sofortprogramm gelungen, das es den Gemeinden und den Verbandsgemeinden ermöglicht, einen weiteren Anstieg der Kosten und der Elternbeiträge zu vermeiden.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen dafür bedanken, dass sie meinem Tempo dabei gefolgt sind und es ermöglicht haben, das noch vor der Sommerpause zu tun.
Die Landespauschalen nach § 12 Abs. 2 und 3 des Kinderförderungsgesetzes sollen - Frau Lüddemann hat es schon gesagt - rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf der Basis der Anzahl der am 1. März 2015 betreuten Kinder angepasst werden. Wir legen dabei die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 und für kommunale Beschäftigte vom 29. April 2016 zugrunde.
Was erreichen wir damit? - Damit werden alle Erzieherinnen und Erzieher für ihre anspruchsvolle und wichtige Arbeit endlich angemessen entlohnt.
Es geht nicht nur um 21 Millionen € Landesgeld. Gemäß § 12a Abs. 1 des Kinderförderungsgesetzes werden die angepassten Landespauschalen nach § 12 Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Umfang von 53 % der auf diese entfallenden Zuweisungen des Landes aufgestockt.
Natürlich haben die Landräte angesichts dessen nicht Hurra geschrien. Man sollte jedoch bedenken: Das ergibt, wenn man die kreisfreien Städte herausrechnet, für die Landkreise insgesamt Zuweisungen in Höhe von etwa 5,8 Millionen € an die Kommunen.
Ich bin deshalb sehr dankbar dafür, dass heute gleichzeitig auch der Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz, bei dem es schon zu Beginn um immerhin 44 Millionen € geht, verhandelt wird. Es mag also sein, dass man in der kommunalen Familie dann doch wieder einen finanziellen Ausgleich dafür bekommt.
Im nächsten Jahr geht es dann um einen weiteren Schritt: um die ganz konkrete Entlastung im Krippenbereich. Frau Lüddemann hat es schon gesagt: Die Zahlen haben immer wieder ein bisschen geschwankt; es war mal ein bisschen mehr, mal ein bisschen weniger. Dabei spielte immer eine Rolle, wie viel Umsatzsteueraufkommen tat
Im Augenblick sieht es so aus, dass unser Land 20 537 000 € aus dem nicht ausgezahlten Betreuungsgeld des Bundes für das Jahr 2017 und etwas mehr als 23 Millionen € für das Jahr 2018 bekommt. Das wollen wir in der Tat für die unter Dreijährigen einsetzen.
Wenn man Satzungsentwürfe in den Kommunen betrachtet, ist es immer der Krippenbereich, der exorbitant die auch von Ihnen, Frau Hohmann, angesprochenen 192 € überschreiten. Es gibt zunehmend Beträge von 270 € bzw. 280 €. Wir wollen versuchen, das damit zu begrenzen.
Die Verteilung wollen wir ganz einfach gestalten. Wir wollen das sofort an die Gemeinden und Verbandsgemeinden zweckgebunden auszahlen. Und wir vereinfachen die Abrechnung bei der sogenannten Geschwisterregelung. Auch das ist immer ein großer Wunsch gewesen. Wir wählen hierfür ein pauschaliertes Verfahren. Dafür reichen wir auch ein bisschen mehr aus, als bisher im Landeshaushalt vorgesehen ist. Es sind etwas mehr als 11 Millionen €, die wir entsprechend der Zahl der betreuten Kinder auf die Gemeinden verteilen.
Ich möchte Ihnen jetzt einige Beispiele nennen. Wir haben das erstmals heruntergebrochen, damit man nicht immer nur eine Summe sieht. Wir haben uns gefragt: Was kommt denn im Jahr 2016 auf der kommunalen Ebene an? - Dazu einige Beispiele: Gardelegen bekommt 288 000 € mehr, Bitterfeld-Wolfen bekommt 419 000 € mehr,
An dieser Stelle möchte ich sagen: Es war noch in dieser Woche, glaube ich, in den Kommunalnachrichten zu lesen, dass die Stadt Staßfurt beabsichtigte, ihre Elternbeiträge zu erhöhen. Wir haben heute von dem Oberbürgermeister Sven Wagner mitgeteilt bekommen, dass er das im Hauptausschuss von der Tagesordnung für den nächsten Stadtrat heruntergenommen hat. Somit wird es auch in Staßfurt nicht zu der angekündigten Erhöhung kommen.
Weißenfels erhält 489 000 € mehr und Halberstadt 457 000 € mehr. Das sind schon Beträge, mit denen man rechnen muss. Auf Wunsch eines einzelnen Landtagsabgeordneten möchte ich auch eine kleinere Stadt nennen, nämlich Teuchern mit immerhin 94 000 €.
Dass die Kommunen jetzt reagieren, zeigt nicht nur das Beispiel Staßfurt. Auch der Zeitzer Stadtrat hat sich in seinem Sozialausschuss in der
vergangenen Woche einstimmig gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge ausgesprochen und verzichtet auf eine Erhöhung. Auch Zerbst verzichtet auf die geplante Erhöhung. Sie konnten das alles nachlesen. Ursprünglich war dort eine Erhöhung um bis zu 39 % vorgesehen.
Das ist erst einmal der erste Schritt. Wir haben es ein Sofortprogramm genannt, mit dem wir jetzt die Kommunen entlasten und damit mittelbar auf jeden Fall auch die Eltern, denn wie sich gezeigt hat, bleiben die Satzungen, wie wir gehofft haben, in der Schublade.
Weitere Schritte - all das ist schon genannt worden - werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes bis Ende 2017 folgen. Wir haben uns gegenseitig zugesichert, dass dort all das, was wichtig ist, auf den Prüfstand kommt. Wir werden eine Vollerhebung durchführen. Wir werden prüfen, wie die Betreuungszeiten in den Einrichtungen tatsächlich sind. Lassen Sie uns im Jahr 2017 auf der Grundlage dieser Ergebnisse wirklich konstruktiv beraten.
Mittlerweile muss man tatsächlich sagen: Transparent sind diese Finanzierungen, wie wir sie hier im Lande haben, wahrlich nicht. Man kann auch das Gutachten zurate ziehen, um zu sehen, wie man das einfacher und transparenter und für jeden durchschaubar machen kann.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Gesetzentwurf und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Wir waren uns bei allen Streitereien immer im Ziel einig. Aber wir müssen uns auch fragen, was wir uns leisten können, ohne den Landeshaushalt und die Landkreise zu überlasten.
Wir sagen, wir haben es geschafft, dass wir schon jetzt signalisieren können: Wir können Mittel in Höhe von 21 Millionen € zur Verfügung stellen. Ich denke, es kommt darauf an, dass wir zeigen können: Wir haben verstanden, dass das in der Öffentlichkeit nicht mehr so weiterdiskutiert werden kann. Wir haben diesen Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet. Ich hoffe, dass er heute in die Ausschüsse überwiesen wird. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Kollegin Ministerin. Ich habe eine Wortmeldung, und zwar von dem Abg. Herrn Knöchel. - Bitte.
Frau Ministerin, eine Nachfrage. Bei der Vorgängerregierung hatte meine Fraktion angefragt, ob es möglich ist, die Kosten, die sich auf die ein
zelnen Einrichtungen, die Gemeinden belaufen, die ja über die Landkreise ausgehandelt worden sind, zusammenzustellen. Damals war die Antwort: zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wäre Ihr Haus jetzt in der Lage, diese Daten zu liefern? Lohnt es also für uns, diese Anfrage noch einmal zu stellen?
Gut. Danke, Frau Ministerin. Sie können dann Platz nehmen. - Wir kommen zur Debatte. Im Ältestenrat ist eine Debatte mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Diese Debatte wird begonnen von dem Abg. Herrn Krull von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geschätzte Abgeordnete des Landtags! Hohes Haus! Wir beraten heute über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt, besser bekannt als Kinderförderungsgesetz. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Das sage ich nicht nur als Vater eines Kindergartenkindes und eines Hortkindes, die von einem der besten Betreuungssysteme in Deutschland profitieren.
Ich sage das auch als Vertreter der CDU-Landtagsfraktion, die sich in den vergangenen Jahren immer wieder maßgeblich für eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in unserem Land starkgemacht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Vorschlag der Landtagsfraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU setzen wir eines der zentralen Anliegen des Koalitionsvertrages um.
In diesem Jahr fließen damit Mittel in Höhe von 21 Millionen € an die Gemeinden und Verbandsgemeinden mit dem Ziel, die finanziellen Mehraufwendungen aufgrund der Tarifabschlüsse bei den Erzieherinnen und Erziehern sowie der Tarif
Wer selbst schon einmal einen ganzen Tag in einer Kindertageseinrichtung verbracht hat, wird nachvollziehen können, dass diese Anhebung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als verdient und gerechtfertigt ist.
(Zustimmung von Gabriele Brakebusch, CDU, von Swen Knöchel, DIE LINKE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Ich möchte an dieser Stelle aber auch eines klar und deutlich sagen: Von den rund 1 800 Kindertageseinrichtungen in unserem im Land befinden sich ca. 45 % in freier Trägerschaft. Diese Tatsache allein ist hinsichtlich der Trägervielfalt und des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern sehr zu begrüßen. Doch diese 45 % aller Einrichtungen sind nicht unmittelbar an das öffentliche Tarifrecht gebunden. Wir erwarten daher nachdrücklich, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich von der Tarifentwicklung profitieren und die erhöhten Zuweisungen hierfür Verwendung finden.
Darüber hinaus ist in dem Entwurf geplant, im Jahr 2017 mehr als 20 Millionen € aus den frei gewordenen Mitteln des Bundeselterngeldes in Richtung der Kommunen für die Betreuung der Null- bis Dreijährigen fließen zu lassen. Auch im Jahr 2018 sollen gemäß dem Entwurf 23 Millionen € eingesetzt werden.