Protocol of the Session on June 2, 2016

Darüber hinaus ist in dem Entwurf geplant, im Jahr 2017 mehr als 20 Millionen € aus den frei gewordenen Mitteln des Bundeselterngeldes in Richtung der Kommunen für die Betreuung der Null- bis Dreijährigen fließen zu lassen. Auch im Jahr 2018 sollen gemäß dem Entwurf 23 Millionen € eingesetzt werden.

Das entlastet nicht nur die Kommunen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern es trägt auch zur Beitragsstabilität bei. Gerade über dieses Thema wird vor Ort in den Kommunen, bei den Eltern und bei den Trägern sehr intensiv diskutiert. Auch in den Medien haben wir dazu heute wieder etwas lesen können.

Aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind die avisierten Beitragsanpassungen aufgrund von Tarifsteigerungen jetzt erst einmal grundsätzlich vom Tisch. Gleichzeitig ist eine Verwaltungsvereinbarung vorgesehen, weil der Ausgleich der Ermäßigung bei zwei oder mehr Kindern in den Kindertageseinrichtungen, die sogenannte Geschwisterregelung, jetzt pauschaliert an die kommunale Ebene ausgereicht werden soll. Das führt zu einer erheblichen Reduzierung des Nachweisaufwandes und damit zu einem weiteren Ziel des Koalitionsvertrages, dem Bürokratieabbau.

Gemeinsam mit der ebenfalls an diesem Tag anstehenden Einbringung der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werden also Mittel in Höhe von 65 Millionen € auf den Weg gebracht, um die Kommunen noch in diesem Jahr finanziell zu entlasten.

Ein weiteres Versprechen des Koalitionsvertrages wird umgesetzt.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Was ist mit den 80?)

- Diese 80 Millionen € werden sich hoffentlich während der entsprechenden Verhandlungen finden, die jetzt laufen, auch was die Finanzierung des Bundes für die Asylunterkünfte bzw. Asylkosten angeht. Es ist das gemeinsame Ziel der Koalitionsfraktionen, dass es diese 80 Millionen € wieder werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Als CDU-Fraktion verstehen wir die Bedenken der kommunalen Familie, sprich des Landkreistages, an der Stelle. Deshalb werden wir während der anstehenden Beratungen prüfen, ob es möglich ist, die Regelung des § 12a KiFöG zur 53-prozentigen Aufstockung der Landesmittel durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Anteil der geplanten Anhebungen der entsprechenden Zuweisungen zu reduzieren oder auszusetzen. Wie gesagt, nur für den Anteil der Erhöhungen.

Ich will aber auch eines ganz deutlich machen. Diese Änderungen können nur der erste Schritt sein. Die CDU-Landtagsfraktion erwartet, dass bei der anstehenden grundsätzlichen Evaluierung des Gesetzes der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird. Das heißt, dass ohne irgendwelche Einschränkungen oder Scheuklappen nach Möglichkeiten gesucht wird, die Kosten sowohl für das Land als auch für die Eltern und für die Kommunen zu reduzieren.

Dabei muss zum Beispiel auch das Thema des Umfangs des Betreuungsanspruches mit angesprochen werden.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister André Schröder)

Die Frage von Standards sollten wir ebenfalls ergebnisoffen besprechen. Alles, wie bei dem durch den Ministerpräsidenten heute in seiner Erklärung ebenfalls formulierten Ziel, für die Verbesserung der Betreuungsrelation.

Bei der Evaluierung sind dabei nicht nur externe Gutachten einzubeziehen, sondern es muss vor allem der Dialog mit den Kommunen, den Elternvertretern und den Trägern - egal ob staatlich oder in freier Trägerschaft - gepflegt werden.

Ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages ist eine transparente, nachvollziehbare und umfassende Finanzierungssystematik beim Kinderfördergesetz. Klare und überprüfbare Kosten- und Finanzierungsansätze machen das Leben aller Be

teiligten leichter und sorgen sicher für gegenseitiges Verständnis.

Es geht darum, die gesetzlichen Regelungen des Kinderfördergesetzes zukunftsfähig und finanzierbar zu gestalten - immer mit dem Blick auf das Wohl unserer Kinder.

In Richtung der Fraktion DIE LINKE und ihrer vorgebrachten Änderungsentwürfe zum Kinderfördergesetz möchte ich nur Folgendes sagen: Im Gegensatz zu dem Entwurf der regierungstragenden Fraktionen wurden einfach Summen in den Raum geworfen, die in der Höhe weder begründet sind, geschweige denn finanziell untersetzt.

(Zuruf von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Man kann also nur spekulieren, wie Sie an die 50 Millionen € gekommen sind.

Zu einer generationengerechten Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört es nicht nur, für eine gute Kinderbetreuung zu sorgen, sondern gleichzeitig auch eine solide Finanzpolitik mit in Betracht zu ziehen. Denn wir wollen unsere Kinder nicht nur gut betreut wissen, sondern wir wollen ihnen mehr hinterlassen als nur Schulden.

(Zustimmung bei der CDU)

Lassen Sie uns die geschilderten ersten Schritte machen, weitere werden und müssen folgen. Ich plädiere ebenfalls für die geplante Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, von Minister Holger Stahlknecht und von Minister André Schröder)

Herr Krull, ganz ruhig. Danke erst einmal für Ihre Rede. Es gibt eine Wortmeldung von Frau Hohmann. - Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe zwei Fragen. Sie sprachen eben davon, dass die 7 % tariflicher Abschluss auch bei den Erzieherinnen der freien Träger ankommen sollen. Sie wollen das sicherstellen, so Ihre Worte. Meine Frage ist: Wie genau wollen Sie das tun? Zahlen Sie das Geld dann nur aus, indem Sie sich das zeigen lassen, oder wie wollen Sie das machen?

Die zweite Frage. Sie sprachen davon, dass der Anteil der Erhöhungen der Landkreise, diese Kofinanzierung von 53 %, gegebenenfalls ausgesetzt werden kann. Wer soll dann dafür einspringen? - Denn wenn dafür keiner einspringt, sind die Zahlen, die Frau Grimm-Benne eben vorgelesen hat, nur Schall und Rauch, weil dann logischerweise die Erhöhungen der Landkreise nicht mit eingepreist sind.

Herr Krull, wenn Sie wollen, können Sie antworten.

Das mache ich gerne.

Bitte.

Punkt eins wird sicherlich Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe sein, bei der Überarbeitung der Verträge entsprechende Passusregelungen mit hineinzunehmen. Das ist aber kein Problem. Als mittlerweile seit fast 20 Jahren Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Landeshauptstadt kenne ich solche Verträge; das ist möglich.

Der zweite Punkt. Deswegen habe ich gesagt: wir prüfen. Es wurde schon mehrfach gesagt, wie schnell dieser Gesetzesentwurf jetzt von uns erarbeitet worden ist, und dass wir das im Laufe des Verfahrens ordentlich prüfen. Dann werden Sie einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag und Deckungsvorschlag erhalten. Aber die Zeit sollten wir uns in dem entsprechenden Ausschuss auch bitte nehmen.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Hen- drik Lange, DIE LINKE)

Herzlichen Dank, Herr Krull. - Dann können wir jetzt weiter in der Debatte fortfahren. Das Wort hat der Abg. Raue von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Erhöhung der Landeszuschüsse für die Finanzierung der Tageseinrichtungen zur Förderung und Betreuung von Kindern ist richtig und notwendig zugleich.

Aufgrund der vorangegangenen guten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst sind in der Finanzierung der Kinderbetreuung vor Ort erhebliche Deckungsdefizite entstanden. Diese müssen nun ausgeglichen werden, um den Erzieherinnen und Erziehern ihre für die Kinder, die Eltern und für unsere Gesellschaft so wichtige und verantwortungsvolle Arbeit angemessen zu vergüten.

Aus diesem Grund wird dieses Vorhaben von der AfD-Fraktion ebenfalls grundsätzlich unterstützt, da wir uns unseren Familien als Keimzelle und

unverzichtbarem Bestandteil unserer Gesellschaft besonders verpflichtet fühlen.

(Beifall bei der AfD)

In einer Situation, in der sich immer weniger Familien gründen und Kinder aufziehen bzw. häufig auf ein zweites und drittes Kind verzichtet wird, müssen wir uns fragen, welche Rahmenbedingungen gegeben sind, die den Familien die Entscheidung für weitere Kinder so erschweren.

Welche Signale sendet der Staat aus und wie werden diese in der Gesellschaft aufgenommen? - Wer die Antworten haben möchte, der erhält sie in der Bevölkerung. Kinder zu haben, sei teuer, behindere die Karriereplanung, könne stressig sein in der Tagesorganisation, machte das Leben unflexibel und belaste mit zusätzlicher Verantwortung.

Tatsächlich sind die beruflichen Entwicklungschancen besonders bei Frauen, die früh gebären, häufig eingeschränkt und die finanzielle Situation der Familien nicht immer auskömmlich. Dass Kinder ihren Eltern im Leben auch unzählige Glücksmomente schenken, tritt leider viel zu oft in den Hintergrund.

Wir sehen den Wert von Familien mit Kindern als erstrebenswertes Lebensziel. Doch in der öffentlichen Publikation, in Produktionen, in Film und Fernsehen, besonders bei Erwachsenenprogrammen, wird eine solche Sicht nicht ausreichend vermittelt, manchmal sogar verkehrt. Hier wird meist eine modische Lebenswelt dargestellt, häufig Hippie und ein bisschen verrückt.

Der Attraktivitätsverlust der Familienbildung hat so bei Weitem nicht nur finanzielle und praktische Gründe, sondern auch ideelle. Der Beweis dafür ist die demografische Katastrophe, in welcher sich unser Land befindet, die Sie mit dem Begriff „demografischer Wandel“ verharmlosen.

(Beifall bei der AfD)

Viel zu lange haben Sie untätig zugesehen, wie die demografische Falle zuschnappt.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Volkes ist auch Staatsverpflichtung. Einen ausgeglichenen Bevölkerungssaldo im Land zu sichern, ist gute Sozialpolitik und gute Wirtschaftspolitik in einem. Aktuell hat Deutschland die niedrigste Geburtenrate der westlichen Welt. Außer kosmetischen Änderungen und gelegentlichem öffentlichen Bedauern dieses negativen Zustandes haben Sie keine entscheidenden Erleichterungen für unsere Familien herbeigeführt.

Dieser Zustand muss beendet werden. SachsenAnhalt im Kleinen und Deutschland im Großen

müssen ein politisches Zeichen setzen, ein Zeichen für eine Willkommenskultur eigener Kinder.

(Beifall bei der AfD - Gabriele Brakebusch, CDU: Wie soll dies aussehen?)