Sicher, meine Fraktion und ich persönlich hätten uns da noch mehr gewünscht, aber auch das zählt zu Aushandlungsprozessen, zu Ergebnissen von Aushandlungsprozessen, und wir können an der Stelle mit der gefundenen Lösung gut leben. Es zeigt, dass wir eine hohe Diskussionsbereitschaft, eine hohe Einigungsbereitschaft in der Koalition haben. Unter anderen Umständen wäre
Gerade die Abschaffung der Sonderregelungen für unter 25-Jährige wird mittlerweile fast unisono gefordert. Das ist im Bundesrat so diskutiert worden; auf Ebene der Verbände und Vereine im fachlichen Feld sowieso. Es hat sich schlicht und ergreifend in der Praxis gezeigt: Ein besonders unnachgiebiger Umgang mit jungen Menschen fördert eher den Kontaktabbruch zum Jobcenter und fördert nicht die Integration.
Einzig die CSU ist im Bundesrat noch ein bisschen unentschlossen, aber da können wir vielleicht auch noch wirken.
Auch Leistungen zur Unterkunft und Heizung sollten im Sinne meiner Fraktion von Sanktionen ausgeklammert werden. Es darf doch schlicht und ergreifend nicht sein, dass Obdachlosigkeit durch staatlich verordnete Sanktionen herbeigeführt wird.
Das halte ich in der Tat eines Sozialstaates für unwürdig, genauso wie Menschen den Regelsatz zu kürzen und auf die Beantragung von Essensgutscheinen zu verweisen. Deswegen begrüßen wir die vorgeschlagene Prüfung der maximalen Sanktionierung.
Auch was die Alleinerziehenden betrifft - dazu durfte ich im Hohen Hause schon ausführen -, halten wir die Vorschläge für schwierig. Wenn Alleinerziehende den Regelsatz gekürzt bekommen, weil das Kind beispielsweise am Wochenende in der Regel beim Vater ist, dann ist das fachlich falsch, da es viele laufende Kosten gibt - Frau Hohmann hat es ausgeführt -, die überhaupt nicht tageweise anfallen. Es ist familienpolitisch schwierig, weil es negative ökonomische Anreize für Elternbesuche setzt, und es ist verwaltungstechnisch kontraproduktiv, weil es einen enormen Berechnungsaufwand produziert.
Wir glauben, dass es für diese Gruppe, die gerade in Sachsen-Anhalt sehr stark vertreten ist, ein falsches Zeichen ist, und würden uns gerne im Bundesrat noch einmal für die Gruppe der Alleinerziehenden einsetzen.
Ansonsten ist zum sozialen Arbeitsmarkt und zum Aktiv-passiv-Transfer, der dezidiert Einfluss in den Koalitionsvertrag gefunden hat, schon einiges gesagt worden, was meine Fraktion für gut und richtig ansieht. - In diesem Sinne: vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Hohmann! Ich denke, dass das neunte SGB-II-Änderungsgesetz nicht dazu geeignet ist, eine grundsätzliche Diskussion über das Thema Hartz IV erneut anzufangen.
Aber ich gebe Ihnen recht, dass wir als Land, aber auch die Bundesländer insgesamt, von dieser Gesetzgebung etwas mehr erwartet hätten, als sich dort jetzt wiederfindet.
Frau Lüddemann hat die Punkte genannt. Es ist in der Tat ein Vorgang, der nicht alle Tage vorkommt, dass es dort Formulierungshilfen gibt, die im Prinzip noch weiteren Veränderungsbedarf in Aussicht stellen. Von daher gehe ich davon aus, dass es dort noch Bewegung geben wird, sodass die Interessen der Länder auch mehr Berücksichtigung finden werden.
Allerdings - das ist auch der Grund, warum wir den Alternativantrag gemacht haben - glaube ich, wäre es der falsche Weg, diese Gesetzgebung jetzt aufzuhalten, indem wir sagen, wir lehnen alles ab, zumal auch schon Punkte dort enthalten sind, zum Beispiel eine verbesserte Ausbildungsförderung festgelegt worden ist, aber auch die Frage der Verlängerung des Bewilligungszeitraums und Rechtsvereinfachungen, die auch Langzeitarbeitslosen zugute kommen, auch die nachsorgende Betreuung, wenn Langzeitarbeitslose eine Tätigkeit aufgenommen haben, in die Tätigkeit gehen und für den Arbeitsplatz erst gefestigt werden müssen.
Ich glaube, das sind Errungenschaften, bei denen sich die Länder durchgesetzt haben. Von daher glaube ich, wäre es in der Tat der falsche Weg, zu sagen, wir lehnen jetzt alles ab. Deshalb unser Alternativantrag.
Ich werbe auch dafür, diesen Alternativantrag anzunehmen, und würde gleichzeitig den Vorschlag machen - das schadet, glaube ich, Kollegin Hohmann, auch in der Sache nicht -, dass wir uns von der Sozialministerin zu Beginn der neuen Legislaturperiode aktuell den Sachstand berichten lassen, wie der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist, sodass wir auf einem aktuellen Stand sind. Das könnte das spätestens in der Augustsitzung passieren.
Ansonsten hoffen wir, dass sich die Länder gegenüber der Bundesregierung und gegenüber dem Bundestag noch durchsetzen können. Ich bin davon überzeugt, da geht noch ein bisschen was. Diesen Weg würden wir gehen, deshalb meine
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abg. Frau Hohmann das Wort, wenn sie erwidern möchte. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bönisch, da Sie meine Frage nicht beantworten wollten, möchte ich es jetzt in eine Stellungnahme umformulieren.
Ich vermute einmal oder ich gehe davon aus, dass Sie die Stellungnahmen zur Anhörung zu diesem Gesetz weder gelesen noch irgendwie zur Kenntnis genommen haben. Denn sonst hätten Sie bemerkt, dass alle, die dort eine Stellungnahme abgegeben haben, von einem sogenannten Reförmchen gesprochen haben.
Das heißt also, wir haben den Antrag nicht um der Sache willen gestellt oder weil wir nach vorn preschen wollten, sondern weil das, was momentan ausgehandelt ist, nicht das ist - das hatten die beiden anderen schon gesagt -, was man sich erhofft hat.
Unsere Intention, das ganze Gesetz abzulehnen, war folgendem Umstand geschuldet: Stellen Sie sich vor, jetzt kommt das Gesetz mit diesen vielen Änderungen, angefangen von den Alleinerziehenden über die unter 25-Jährigen bis hin zur Zwangsverrentung usw. Wenn das jetzt alles in Kraft tritt, glauben Sie dann wirklich, dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Verschlechterungen - es gibt demgegenüber ein paar wenige Reförmchen; Herr Steppuhn hat ein paar wenige genannt - in nächster Zeit abgeändert werden, zumal im nächsten Jahr die Bundestagswahlen sind? - Ich glaube es nicht.
Das heißt also, diese Dinge, deren Änderung wir heute gefordert haben - das waren nur einige wenige -, werden dann in Kraft gesetzt. Was erst einmal in Kraft gesetzt worden ist, das gilt. Gerade in Sachsen-Anhalt, in dem es die höchste Quote an Kinderarmut unter den Flächenländern gibt, ist das kein Beitrag der Koalition, sich dagegen stark zu machen.
Genau aus diesem Grund haben wir das gemacht, nicht weil wir populistisch sein wollten. Vielmehr haben wir die Befürchtung, wenn es erst einmal in Gesetzesform gegossen ist, dauert es etliche Jahre bis zu einer Änderung. Deshalb wollen wir es im Bundesrat ablehnen.
Ich hoffe und wünsche, dass Sie, Herr Steppuhn, Recht behalten und dass noch mehr Punkte aufgenommen werden, auch die Punkte, die Sie angesprochen haben. Ich denke, die Hoffnung stirbt zuletzt. Schauen wir mal. - Vielen Dank.
Frau Hohmann, wenn Sie das fragen wollten, das hätte ich Ihnen vorhin auch beantworten können. Ich dachte, Sie wollten auf Einzelheiten eingehen.
Aber jetzt frage ich Sie: Glauben Sie, dass es, wenn man nun das gesamte Gesetz ablehnt, noch vor der nächsten Bundestagswahl zu irgendwelchen Änderungen kommt, selbst zu denen, die auch von Ihnen positiv bewertet werden? - Insofern: Nehmen wir doch erst einmal das, was wir haben, und dann sehen wir weiter. Änderungen können immer noch eingebracht werden. Das war meine Intention.
Deshalb habe ich kritisiert, dass Sie sagen, wir fangen noch einmal komplett von vorn an. Denn dann würden auch die positiven Regelungen, die in dem Entwurf enthalten sind, die auch Sie positiv bewerten, nicht in Kraft treten. Das war damit gemeint. Glauben Sie denn, dass es eher kommt, wenn wir das ganze Gesetz noch einmal neu aufrollen?
Doch. Wissen Sie auch, warum? - Weil in der Koalitionsvereinbarung genau das thematisiert worden ist. Es ging genau darum, diese Rechtsvereinfachungen durchzuführen. Wenn es im Bundesrat abgelehnt würde, dann müsste ja die Koalition bekennen, dass sie ihr Versprechen, das
Also, zu sagen, na ja, dann käme das wenige Gute auch nicht - ich weiß nicht. Das ist immer so die Wahl zwischen Pest und Cholera. Was ist denn nun besser, das wenige Gute oder das viele Schlechte? - Da muss man abwägen.
Danke, Frau Hohmann. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es um Direktabstimmung geht. - Es gibt keinen Widerspruch. Ich lasse also abstimmen über den Antrag in der Drs. 7/61.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Über den Änderungsantrag! - Rüdiger Erben, SPD: Nein, über den Alternativantrag!)
- Entschuldigung, wir haben einen Alternativantrag. Was Sie als Änderungsantrag bezeichneten, ist der Alternativantrag, der uns in der Drs. 7/86 vorliegt. Korrekt? - Dann stelle ich diesen Alternativantrag in der Drs. 7/86 zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, das hatten wir gestern schon einmal beim letzten Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drs. 7/61; die liegt mir vor.
Wir stimmen über diese Drucksache ab. Wer für diese Drucksache ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Ge
genprobe! - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Enthaltung? - Die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir kommen zum Alternativantrag in der Drs. 7/86. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Gegenstimmen? - Diese sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Bei den Fraktionen DIE LINKE und der AfD. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.