Protocol of the Session on June 2, 2016

(Beifall bei der AfD - Gabriele Brakebusch, CDU: Wie soll dies aussehen?)

Dieses Signal für die Gesellschaft muss ein Bekenntnis zu Familien sein. Unsere Familien müssen schnellstmöglich massiv von den hohen Kosten der Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen entlastet werden. Ich bin der Ansicht, dass dies nur mit der vollständigen Abschaffung der Kita-Gebühren möglich ist.

(Rüdiger Erben, SPD: Aha!)

Ein so weitgehender Entwurf steht heute natürlich nicht zur Verhandlung und würde in diesem Haus wohl auch keine Mehrheit finden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie hatten ja keine Zeit, einen Gesetzesentwurf einzu- reichen!)

Vergleicht man die Gesetzentwürfe der Regierungskoalition und der LINKEN, so ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung hauptsächlich auf den sogenannten verbleibenden Finanzbedarf abstellt. Dies bedeutet für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte, eine bessere Ausfinanzierung, aber geringere Minderungen bei den Kostenbeiträgen der Eltern.

Der Gesetzentwurf in der Drs. 7/63 in Verbindung mit Drs. 7/64 der LINKEN geht nach unserem Verständnis weiter. Hiernach sollen die zusätzlichen Mittel hauptsächlich zur Finanzierung der Kostenbeiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KiFöG, also der Elternbeiträge, eingesetzt werden. Diese Elternbeiträge zu senken ist unser wichtigstes Ziel. Aus diesem Grund hat sich die AfD-Fraktion unideologisch und sachorientiert entschieden, den Antrag der Linkspartei zu unterstützen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(André Poggenburg, AfD: Das wollen die ja gar nicht! Sie können ihn zurückziehen!)

Dann danke ich dem Kollegen Raue. - Ich habe jetzt auch keine weiteren Wortmeldungen gehört. Dann können wir fortfahren in der Debatte, und das ist der Fall mit der Vorsitzenden der Fraktion der GRÜNEN, der Abg. Frau Lüddemann.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Du musst nicht noch einmal! Es ist alles gesagt!)

Ich wollte noch ganz kurz darauf eingehen. In der Tat war ich kurz abgelenkt, Entschuldigung. - Ich

wollte die Zeit nicht ausnutzen, aber nutzen, um noch einmal darauf einzugehen, dass es Anfragen gab, was mit den anderen Dingen im Koalitionsvertrag, die die Kinderbetreuung inhaltlich betreffen, passieren soll.

Wir haben versprochen, dass wir diesen Gesetzentwurf in der nächsten Ausschusssitzung einbringen werden, aber wir haben ein weites Kapitel zum Thema Chancengleichheit im Koalitionsvertrag.

Sie haben es sicherlich gestern - es war internationaler Kindertag, der auch von den Zeitungen weiträumig aufgegriffen wurde - gelesen, dass wir in Sachsen-Anhalt eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Kindern in Bedarfsgemeinschaften haben, die von Kinderarmut ganz persönlich betroffen sind.

Was richtig schlimm ist, sind die Kinder, deren Eltern arbeiten gehen, die sich einbringen, die Steuern zahlen und trotzdem in argen ökonomisch bedrängten Verhältnissen leben. Das ist etwas, was man nur schwer aushalten kann, was die Koalition sich auch als Thema auf die Fahnen geschrieben hat. Insbesondere die Alleinerziehenden im Land - dazu soll es ein eigenständiges unterstützendes Programm geben -, die ALG II beziehen, sollen vom Land unterstützt werden.

Warum spreche ich das Thema Kinderarmut hier im Rahmen der KiFöG-Debatte an? - Kindertagesstätten sind in hohem Maße armutspräventiv. Die Folgen von familiärer Armut werden über Kindertagesstätten kompensiert. Kinder leiden dort oft unter einem schlechten Gesundheitszustand. Weniger Bildungserfolge sind in solchen Familien die Folge, und Sprachschwierigkeiten, nicht nur in Familien mit Migrationshintergrund, sind zu verzeichnen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Koalition das sehr wohl zur Kenntnis genommen hat und sich deswegen unter anderem ein Sonderförderprogramm für Kitas in Vierteln mit sogenanntem besonderem Entwicklungsbedarf vorgenommen hat. Ich glaube, das ist gut und richtig, weil im System Kita sehr, sehr viel Geld ist, das breit über alle Gemeinden für alle Kinder im Land zur Verfügung gestellt wird.

Es gibt aber besondere Situationen, auf die man im Einzelfall besonders reagieren muss. Wir stellen uns vor, dass in der Kita gezielt mit den Mitteln von bedarfsgerechten Projekten am einzelnen Bedarf orientiert Sprachförderung betrieben werden kann, Gesundheitsprävention betrieben werden kann, Stärkung von Kinderbeteiligung im Sinne von emanzipatorischer Entwicklung auf den Weg gebracht werden kann.

Dazu wird es einen extra Antrag geben, der dann in den Fachausschüssen insgesamt mit der in Re

de stehenden und für nächstes Jahr angekündigten großen KiFöG-Reform im Jahr 2017 zu verhandeln sein wird. Ich glaube, es ist wichtig, noch einmal zu sagen, dass es wirklich und tatsächlich ein erster Schritt ist und weitere - fachliche - Ergänzungen folgen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Lüddemann. Ich habe noch eine Nachfrage. Kann ich die Erwähnung einer Ausschussberatung von Ihnen als Überweisungsantrag verstehen?

Falls das der Fall sein sollte, würden Sie mir verraten, in welche Ausschüsse überwiesen werden soll und über welche Drucksachen Sie gerade redeten; denn wir haben drei, die zur Debatte stehen.

Die Gesetzentwürfe sollen - da kann mir der PGF einmal helfen - in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - so heißt er jetzt - überwiesen werden und in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen.

Also, in die Ausschüsse für Soziales, für Inneres und für Finanzen.

Zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.

Alles klar. Das bezog sich auf die beiden Gesetzentwürfe, aber nicht auf den Entschließungsantrag, über den außerdem noch abgestimmt werden muss.

Das ist ja Teil der Debatte. Wir wollen alles zusammen überweisen.

Ich will an dieser Stelle eine kurze Konsultation mit der Verwaltung offenbaren. Mir ist es auch so in Erinnerung, dass wir Entschließungsanträge immer sozusagen stumm mit überwiesen haben.

Die Kollegen von der Verwaltung machten mich darauf aufmerksam, dass das vielleicht eine geübte Praxis ist, die aber von der Geschäftsordnung nicht gedeckt ist. Ja, manchmal sind Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren trotzdem falsch.

(Minister Thomas Webel: Das ist interes- sant! - Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sicherheitshalber würden wir heute extra über die Überweisung des Entschließungsantrages abstimmen.

Von uns ist angedacht, alle drei Drucksachen gemeinsam, so wie eben beschrieben, zu überweisen.

Ich hoffe, die Information der Verwaltung ist jetzt richtig und wir müssen es später nicht korrigieren. - Herr Knöchel, Sie haben dazu noch eine Frage?

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Frau Lüdde- mann hat alles gesagt!)

- Okay, wunderbar. Für die Fraktion DIE LINKE spricht ja ohnehin nachher noch Frau Hohmann. Sie kann sich dann explizit dazu äußern. - Jetzt spricht aber erst einmal für die Fraktion der SPD der Abg. Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will zunächst in Richtung des AfD-Kollegen sagen, dass wir zwar heute über einen Entschließungsantrag reden. Aber ansonsten beraten wir hier auch über eine Gesetzgebung. Wir sind natürlich sehr gespannt, wie die Koalitionsbemühungen beim KiFöG zwischen der AfD und der LINKEN dann im Ausschuss inhaltlich aussehen werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion.

Meine Damen und Herren! Eine gute Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sind, so glaube ich, für die Zukunft unseres Landes von großer Bedeutung. Das ist gut so; denn wir haben uns ja gemeinsam in diesem Land Familienfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben.

Dass die neue Regierungskoalition den Gesetzentwurf zur Änderung des KiFöG jetzt zu Beginn der neuen Legislaturperiode einbringt, spricht für die Wichtigkeit dieses Themas. Wir halten Wort und entlasten Eltern und Kommunen.

Unzählige Diskussions- und Gesprächsrunden haben wir mit Erzieherinnen und Erziehern, mit Kommunalvertretern, mit Trägern, mit Eltern und anderen Experten für diesen Bereich geführt; alles

mit dem Ziel, eine qualifizierte und bezahlbare Kinderbetreuung in unserem Land zu organisieren.

Bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode waren sich alle Fraktionen darüber einig, dass Eltern von Kindern in Kitas nicht mit ungebührend hohen Kostenbeiträgen belastet werden sollen. Deshalb haben wir als Regierungskoalition gemeinsam mit unserer Sozialministerin Petra Grimm-Benne als erste parlamentarische Initiative eine Änderung des KiFöG in Angriff genommen.

Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Koalition ein Vorhaben nicht nur zeitnah um, sondern sie nimmt dabei auch die aktuellen Entwicklungen vor Ort in den Blick. CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Landespauschalen gemäß § 12 KiFöG rückwirkend zum 1. Januar 2016 angepasst werden sollen. Meine Vorrednerinnen haben schon darauf hingewiesen.

Dies ist auch längst überfällig, damit zum einen die wichtige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen entlohnt wird, und zum anderen, um die finanziellen Zwänge der Kommunen zu entschärfen. Nicht zuletzt ist es notwendig, weil § 12 Abs. 4 vorschreibt, dass die Zuweisungen nach den beiden vorangegangenen Absätzen für jedes betreute Kind regelmäßig insbesondere an die Tarifentwicklung anzupassen sind. Genau dies machen wir jetzt.

In unserem Gesetzentwurf haben wir sowohl auf den Tarifabschluss für Erzieherinnen und Erzieher vom September des letzten Jahres verwiesen als auch auf die sich nach den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag ergebenen Abschlüsse. Denn wir wollen die Kommunen, die Gemeinden mit den zuletzt veränderten Tarifabschlüssen nicht allein lassen. Das ist nicht gewollt. Deshalb findet sich der aktuelle Abschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auch in den veränderten Pauschalen wieder.

Als Berechnungsgrundlage für die neuen Pauschalen haben wir die Kinderzahlen vom 1. März 2015 verwendet. Das ist auch richtig so, weil diese Zahlen die Wirklichkeit in den Kindertageseinrichtungen besser abbilden. Für die Kommunen und die Eltern verringert sich damit der verbleibende Finanzierungsanteil. Der Druck auf die Städte und Gemeinden wird geringer. Diese brauchen ihre finanziellen Zwänge nicht mehr an die Eltern weiterzugeben.

Bei einer Änderung der Satzung müssen demnach nicht automatisch die Elternbeiträge steigen. Deshalb ist es gut, dass die Kommunen auch von der Ministerin direkt darauf hingewiesen worden sind, wie die Zuweisungen für Kommunen und Gemeinden konkret aussehen werden. Die Kom

munen haben damit Spielräume, familienfreundliche Strukturen zu unterstützen. Das ist es, was wir im Land immer deutlich machen, auch im Sinne von Familienfreundlichkeit.