Vergessen dürfen wir dabei aber nicht die Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, das Klassenziel zu erreichen. Der Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ist immer noch zu hoch. Diese Quote müssen wir verringern, ohne Abstriche bei den fachlichen Anforderungen zu machen. Bewährt haben sich hierbei Projekte wie das Produktive Lernen
und die Schulsozialarbeit. Deren Finanzierung muss auch nach dem Auslaufen der jetzigen EU-Förderperiode sichergestellt werden. Zudem werden wir die Förderung Hochbegabter fortführen.
Insgesamt gilt, dass wir keine strukturellen Veränderungen im Bereich der Schulen vornehmen werden. Wir stehen für eine verlässliche Schulpolitik, die sich nicht an Strukturen abarbeitet, sondern auf die Entwicklung der schulischen Qualität orientiert.
Nur mit Bildung gibt es eine gute Zukunft, sehr geehrte Damen und Herren. Nur mit Bildung gibt es Wachstum und Wohlstand. Nur mit Bildung gibt es eine funktionierende Demokratie.
Dies gilt auch für die Hochschulen. Unser Land hat sich zu einem attraktiven Hochschulstandort entwickelt. Davon zeugen rund 52 000 Studierende. Die Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2019 und die Hochschulstrukturplanung 2025 schaffen Planungssicherheit und stärken die Autonomie der Hochschulen. Zugleich sind sie eine zuverlässige Grundlage der Hochschulentwicklung.
Gleichwohl wird es in dieser Legislaturperiode eine Novellierung und Modernisierung des Hochschulgesetzes und des Hochschulmedizingesetzes geben. Wir streben dies bis zur Mitte der Legislaturperiode an. Dabei wird es unter anderem um eine vollständige Übertragung des Berufungsrechtes an die Hochschulen gehen. Auch wird es um die Ausweitung der Zugangsberechtigungen zum Abitur und eine höhere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung gehen.
Wir sind dafür, Studienangebote für berufsbegleitende Studiengänge oder Teilzeitstudiengänge auszubauen. Die Landesregierung strebt darüber hinaus eine weitere Öffnung der Hochschulen für Absolventen der beruflichen Aufstiegsfortbildung an. Die Attraktivität des dualen Studiums soll erhöht werden. Damit tragen wir den Bedürfnissen der Wirtschaft und auch den Forderungen der Kammern ganz klar Rechnung.
Erfreulich für die Hochschulen: Durch die Übernahme der BAföG-Förderung durch den Bund stehen ab 2017 die 30 Millionen € den Hochschulen vollständig zur Verfügung. Die Hälfte davon fließt in die Grundfinanzierung der Hochschulen. Die restlichen 15 Millionen € werden für Maßnahmen zur Profilierung der Hochschulen genutzt.
Wir sind für den Erhalt der medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten. Sichtbares Zeichen dieses Bekenntnisses werden das neue Bettenhaus in Halle und das Herzzentrum in Magdeburg sein.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist uns die Förderung der Zusammenarbeit der Universitätsklinika mit Forschungseinrichtungen und anderen Krankenversorgern im Umfeld. Gegenüber dem Bund werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Universitätsklinika für das, was sie leisten, auch möglichst vollständig vergütet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Schule, Ausbildung und Studium reden, darf nicht vergessen werden, dass die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg bereits sehr viel früher gelegt werden. Die frühkindliche Bildung und ein gutes System der Kinderbetreuung werden immer wichtiger. Hierbei sind wir in Sachsen-Anhalt gut aufgestellt. Wir sind ein kinder- und familienfreundliches Land. Wir eröffnen jedem Kind den Zugang zu frühkindlicher Bildung und ermöglichen den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Landespauschalen des Kinderförderungsgesetzes werden an die inzwischen vereinbarten Tarife angepasst. Damit wird ein Beitrag zur Kostendämpfung bei den Gemeinden geleistet und eine Entlastung bei den Kostenbeiträgen der Eltern möglich. Nicht zuletzt setzen wir ein Signal für gute Arbeit über die angemessene Entlohnung der Erzieher und Erzieherinnen.
Wir werden die Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes eins zu eins über die Landkreise an die Gemeinden weitergeben, damit diese dann die Eltern von Krippenkindern unmittelbar entlasten können. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nachher in den Landtag eingebracht, damit eine Entlastung noch 2016 wirksam werden kann. Das ist der erste Schritt.
Die grundsätzliche Frage der Finanzierungssystematik ist Gegenstand einer Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes, die derzeit läuft. Die Ergebnisse der Evaluierung bilden dann die Grundlage für die Novellierung des KiFöG bis zum Ende des Jahres 2017.
Neben der Etablierung einer transparenten, nachvollziehbaren und umfassenden Finanzierungsystematik wird die Novelle auch auf eine Verbesse
Gute Arbeit zu fördern und zu würdigen, das gilt aber nicht nur bei der Kinderbetreuung. Es ist vielmehr das Leitmotiv unserer Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik.
Nur durch attraktive Arbeitsplätze - ich sagte es bereits - wird es uns zukünftig gelingen, ausreichend Fachkräfte für Sachsen-Anhalt zu gewinnen oder sie hier dauerhaft zu binden.
Zu guter Arbeit gehört ein fairer Lohn, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gesundheitsförderung und eine generelle Kultur der Wertschätzung im Unternehmen, aber auch ein neues Verhältnis unserer Menschen zu Unternehmen, zu unternehmerischen Aktivitäten.
Es gibt keine höhere ethische Leistung, als dass jemand ein Unternehmen gründet oder erhält und damit die Arbeitsplätze für diejenigen schafft, die als abhängige Beschäftigte darauf angewiesen sind.
Dazu zählen aber auch gleiche Chancen für Frauen und Männer. Erfreulich ist, dass wir im Osten nach einer aktuellen Studie des „Focus“ schon weiter sind als im Westen Deutschlands. Dennoch: Auch bei uns gibt es noch viel zu tun, wie wir wissen. So wollen wir die bestehenden strukturellen Diskriminierungen von Frauen abbauen. Das bestehende Frauenförderungsgesetz werden wir zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterentwickeln.
Wir vergessen aber auch die Menschen nicht, die auf dem Arbeitsmarkt auf besondere Unterstützung angewiesen sind: Alleinerziehende, junge Menschen ohne Schulabschluss, Menschen mit Behinderungen, Ältere und Langzeitarbeitslose sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund. Sie benötigen besondere Angebote.
Was notwendig ist, wissen die Verantwortlichen vor Ort oft am besten. Daher eröffnen wir den kommunalen Akteuren im Rahmen unseres regionalisierten Arbeitsmarktprogramms neue Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei geht es zunächst darum, alle Potenziale für die Integration in reguläre Beschäftigung zu nutzen.
Wir werden aber auch für Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erwerbsbiografie oder ihrer Vermittlungshemmnisse dauerhaft keinen Arbeitsplatz finden. Auch sie sollen am Erwerbsleben teilhaben und dadurch Wertschätzung erfahren.
Dazu werden wir unsere Erfahrungen zum Beispiel mit der Bürgerarbeit oder dem Programm „Aktiv zur Rente“ nutzen und diese Konzepte im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes weiterentwickeln.
Als ersten Schritt werden wir schon ab Sommer 2016 im Rahmen des Programms „Jobperspektive 58+“ landesweit mehr als 1 000 zusätzliche und gemeinwohlorientierte Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose fördern.
Ab 2017 werden wir ein mit dem Landtag abgestimmtes Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt umsetzen. Dieser soll konzeptionell zweifach ausgerichtet sein: zum einen als verlässliche Teilhabemöglichkeit für dauerhaft vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossene, zum anderen aber auch immer wieder als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Das muss weiterhin höchste Priorität haben; denn eine Aufgabe, eine Arbeit, ein Dabeisein gibt gesellschaftliche Anerkennung und Selbstwertgefühl. Dies ist für die Würde des Menschen unerlässlich, sehr geehrte Damen und Herren.
Zum Stichwort Teilhabe: Unsere Kommunen, aber auch Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen, Vereine, Kirchen und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger haben bei der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration von schutzsuchenden Flüchtlingen Überragendes geleistet. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal - sicherlich auch in Ihrem Namen - Danke sagen.
Wir wissen aber auch, dass die Kommunen diese Aufgaben nur wahrnehmen können, wenn sie finanziell entlastet werden, und dass ehrenamtliches Engagement nicht dauerhaft professionelle Begleitung ersetzen kann.
Wir werden weder die Kommunen noch die engagierten Bürgerinnen und Bürger allein lassen, und wir erwarten vom Bund, dass er sich an den Kosten von Aufnahme und Integration Schutzsuchender mindestens hälftig beteiligt.
Inzwischen sind die Flüchtlingszahlen rückläufig. In den Vordergrund rücken die Aufgaben der Orientierung und Integration. Unser Ziel ist es, dass die Schutzsuchenden so schnell wie möglich in Bildung, Ausbildung und Arbeit ankommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wir wollen den Integrationswillen der Flüchtlinge fördern, wir fordern ihn aber auch ein. Die wechselseitigen
Rechte und Pflichten im Integrationsprozess wollen wir in einem Integrations- und Teilhabegesetz regeln, dessen Ziel es ist, das Zusammenleben zu stärken und die Teilhabe von Zugewanderten zu verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich eben hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung von der Verantwortung des Bundes sprach, dann gilt dies auch für andere Bereiche. Es kann nicht sein, dass der Bund Entscheidungen trifft, die finanzielle Verantwortung dafür aber vor allem bei den Ländern sieht. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Regionalisierungsmittel. Diese muss der Bund in bisheriger Höhe zur Verfügung stellen. Dazu gibt es keine vertretbare Alternative.
Die Abbestellung von Zugverbindungen im Osten ist für diese Landesregierung keine Lösung. Da mit der Regionalisierung des Nahverkehrs Aufgaben vom Bund auf die Länder übertragen wurden, muss der Bund auch für die entsprechenden Mittel sorgen. Daher ist er nun gefordert, die Verteilung der Regionalisierungsmittel durch Rechtsverordnung so zu regeln, dass unsere Bedürfnisse befriedigt werden können.
Ziel dieser Landesregierung ist es, eine attraktive und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten. Dazu zählen Schienenverbindungen ebenso wie Straßen, Autobahnen und Wasserstraßen. Wir bekennen uns zur Realisierung von Verkehrsprojekten wie der Nordverlängerung der A 14 und der Westumfahrung von Halle im Zuge der A 143. Wie notwendig deren Bau ist, hat gerade die aktuelle Studie des Prognos-Institutes zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte gezeigt; denn sie hat betont, wie wichtig Strukturinvestitionen sind.
Ich habe gerade das Thema A 14 angesprochen. Der Landkreis Stendal ist im Ranking der 402 Regionen in Deutschland auf dem letzten Platz. Ich kann Ihnen sagen: Wenn wir mit der A 14 fertig sind, wird das nicht mehr der Fall sein. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen darauf richten, diese Infrastrukturmaßnahme so schnell wie möglich zu beenden.
Wir wollen aber auch den Schienengüterverkehr stärken und treten gegenüber dem Bund sowohl für eine dauerhafte Anbindung unserer Landeshauptstadt an das ICE-Netz ein wie für die Aufnahme des Flughafens Leipzig-Halle in das Nationale Luftverkehrskonzept.