Danke schön. - Frau Eisenreich, mich würde interessieren, warum Sie am 9. März 2018 unserem Antrag nicht zugestimmt haben.
Weil Ihr Antrag - das hat Herr Meister vorhin schon recht gut formuliert - dazu führen würde, dass Straßenausbau am Ende in den Kommunen nicht mehr stattfindet. Das war die Konsequenz, so wie Sie ihn gestellt haben.
Entweder Frage stellen oder antworten; ich denke, so sollten wir das handhaben. Aber bei einem solchen Hin und Her weiß im Prinzip niemand, was gefragt und was geantwortet wurde. - Bitte, Herr Büttner.
Wenn also die Landesregierung beauftragt wird, ein Konzept zu erstellen, und sie ein Konzept erstellt und es uns vorstellt, dann ist das die Folge? Deshalb haben Sie damals nicht zugestimmt? Oder wie soll ich das verstehen?
Ihr Antrag war anders formuliert. Ihr Antrag lautete eindeutig: abschaffen. Und Sie haben keinerlei Vorschläge dazu gemacht, wie man das finanzieren kann. Man muss natürlich nach einer alternativen Finanzierung suchen, einem Konzept. Das kann alles Mögliche sein. Aber so funktioniert das nicht. In diesem Hause haben wir eine Verantwortung und die müssen wir auch wahrnehmen.
(Alexander Raue, AfD: Verstehendes Le- sen, Frau Eisenreich! - Dr. Verena Späthe, SPD: Das müssen Sie gerade sagen!)
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren; denn die Debatte ist beendet. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag überwiesen werden soll. Ich habe auch vernommen, dass man sich unter den Antragstellern darauf geeinigt hat, dass dieser Antrag in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, in den Innenausschuss - zur federführenden Beratung - und in den Finanzausschuss überwiesen werden soll. - Ich sehe Kopfnicken. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind große Teile der Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD - jetzt sind es alle. Damit
Die Menschenwürde schützen - wirkliche Gleichheit herstellen: Für die Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes um die Merkmale der „sexuellen Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ stimmen!
- Ich bitte darum, den Geräuschpegel etwas zu senken. Je schneller wir fortfahren können, umso eher können Sie nachher in die Mittagspause gehen. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, sich etwas lauter zu unterhalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erst kürzlich, am 17. Mai 2018, konnte man auf den Straßen bunte Fahnen sehen. Der Regenbogen als Zeichen der Vielfalt, als Symbol der queeren Community.
Als Datum und Aktionstag hat sich der 17. Mai etabliert, der Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten nahm, der Tag, an dem wir seitdem den sogenannten IDAHOT begehen. Der International Day against Homophobia, Transphobia and Biphobia bzw. der Internationale Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie erinnert uns auch in diesem Jahr einmal mehr daran, dass Gewalt gegen queere Menschen leider noch immer traurige Realität ist.
Noch immer müssen sich queere Menschen erklären, weshalb, warum und wieso sie so leben, lieben und fühlen, wie sie es tun, weil es anders ist, nicht der Heteronormativität, dem sogenannten Mainstream, entspricht. Noch immer werden queere Menschen dafür verurteilt, ausgegrenzt, diskriminiert und nicht selten eben auch Opfer von Gewalt.
Und Gewalt, meine Damen und Herren, hat viele Gesichter. Sie kann physischer und psychischer Natur sein. Beide Arten sind für die Betroffenen selbst, aber auch für ihre Partnerinnen und Part
ner, ihre Familien traumatisierend und rauben ihnen etwas, das ihnen sowohl aus einem humanistischen Selbstverständnis heraus, das uns zu eigen sein sollte, aber auch aus Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes zusteht: die Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - so heißt es weiter in Artikel 1.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dem Grundgesetz verpflichtet, jedoch ist es insbesondere Aufgabe der Politik, also Aufgabe von uns, seine Wahrung zu garantieren und dafür Sorge zu tragen, dass jeder auch in den Genuss kommt, ohne Ansehen der Lebensführung in Würde und gleichberechtigt zu leben.
Im Bewusstsein dieser Pflicht hat meine Fraktion den Antrag gestellt, zu dem wir uns heute unter diesem Tagesordnungspunkt verständigen wollen. Am 10. April dieses Jahres beschloss der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung von Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes, der bisher wie folgt lautet - ich zitiere -:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Diese Regelung soll nun um die Merkmale der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität erweitert werden. Auf diese Weise soll eine wesentliche - ich betone: eine wesentliche - Grundlage auf dem Weg zur Gleichstellung aller Menschen in diesem Land gelegt werden. Meine Fraktion und ich unterstützen dies ausdrücklich, und ich möchte auch darlegen, weshalb.
Bisher hebt der Artikel nur auf das Geschlecht allgemein ab, lässt aber die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität außen vor. Das ist fatal, und es geht an der Realität vorbei, das Geschlecht nur binär, also nur weiblich und männlich, zu denken. Nicht-binär ist ein Überbegriff für alle Geschlechter und Nicht-Geschlechter, die weder ausschließlich weiblich oder männlich sind.
Der Definition nach können sich nicht-binäre Personen als Trans* bezeichnen, da sie ein Geschlecht haben, das ihnen nicht schon bei der Geburt zugewiesen wurde. Aber ob nicht-binäre Menschen sich selbst als Trans* verstehen, ist von Person zu Person verschieden. Cisgenderfluide Menschen bewegen sich ähnlich wie genderfluide Menschen zwischen mehreren Geschlechtern, haben aber kaum ein Problem damit, als Cis wahrgenommen zu werden, oder verstehen das ihnen zugeschriebene Geschlecht
weiterhin als Basis. Intersexuell sind Menschen, wenn sie genetisch oder auch anatomisch und hormonell nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
Die von mir hier nur kurz angerissenen Facetten der Geschlechterverständnisse sind lediglich eine kleine Auswahl der Vielfalt, die herrscht und die sich auch im Grundgesetz wiederfinden soll und muss.
Dieser Begriff umschreibt die Interessen einer Person bezüglich des Geschlechts eines potenziellen Partners, einer potenziellen Partnerin auf der Basis von Emotion, Liebe, Sexualität und Zuneigung. Gegenüber sexuellem Verhalten bezieht sich die sexuelle Orientierung auf Gefühle und ein individuelles Selbstkonzept. Die sexuelle Orientierung ist einer von mehreren Bestandteilen, aus denen heraus sich die sexuelle Identität bildet. Wie Sie sehen, gibt es auch hier eine enorme Diversität.
Im Koalitionsvertrag der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt es auf Seite 34 - wir haben es in der Begründung auch noch einmal aufgeschrieben, zur Erinnerung -:
„Wir bekennen uns in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene zu einer Gleichstellung der Lesben, Schwulen, bisexuellen, Trans- und interidenten Menschen“
„und engagieren uns in Sachsen-Anhalt wie auf der Bundesebene für die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität.“
Nun, liebe Koalitionsfraktionen, wir nehmen Sie heute beim Wort. Der verfassungsmäßige Schutz der Rechte und der Lebensweise aller Menschen ist ein eindeutiges Bekenntnis zu den Werten eines demokratischen Rechtsstaates. In ihm sollen sich alle Menschen wiederfinden, ihnen soll dort auch eine Stimme verliehen werden.
Doch auch aus einem weiteren Grund ist die von uns geforderte Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes dringend notwendig. Der IDAHOT mahnt zu Recht an, sich nicht mit dem Erreichten zufriedenzugeben. Die gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen uns leider, dass in Zeiten des aufstrebenden Rechtspopulismus