und hoffe, dass jeder, dem im Saal einmal das Wort entgleist, die Möglichkeit ergreift, sich für diese Entgleisung zu entschuldigen. Das ist Größe. Ich habe gestern auch auf das falsche Pferd gesetzt und bin darauf herumgeritten. Sie
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt muss nicht feststellen, in welchem Zustand sich verschiedene Straßen auf kommunaler und gemeindlicher Ebene befinden. Jeder kennt die Problematik aus seinem Wahlkreis. Die Kleine Anfrage wurde vorhin schon angesprochen. Auf 800 Millionen € beläuft sich in etwa der Investitionsstau bei allen Kreisstraßen. Das ist eine Tatsache, die schmerzlich ist. Denn diese fällt uns täglich auf die Füße.
Wir sprechen von Investitionen in digitale Infrastruktur und haben es bis heute nicht geschafft, die ehemaligen Kraft-durch-Freude-Siedlungen endlich mit ordentlichen Straßen auszustatten. Die Bevölkerung hat dies damals übrigens schon bezahlt. Wenn sich also manch einer fragt, wie das zwölf Jahre lang funktionieren konnte: Das hat die Bevölkerung alles erbringen müssen.
Ein Leitfaden für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete wird von uns nicht für erforderlich gehalten. Denn die dazu bereits existierenden Regelungen haben sich bewährt. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, erschienen im Verlag der Forschungsgesellschaft für Straße und Verkehr, ergänzen die Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Das ist alles bekannt.
Eine frühzeitige Information der Bürger - was nun in Bernburg geschehen ist; ich sehe Frau Eisenreich - sollte sogar dafür sorgen, dass die Kommune alleine bezahlt. So etwas gab es in Wittenberg auch. Dort wurde geklagt und die Stadt hat alleine zahlen müssen.
Denn der Bürger ist nach Recht und Gesetz von Anfang an zu beteiligen, wenn er dann hinterher zur Kasse gebeten werden soll.
Also, die frühzeitige Information der Bürger über die Baumaßnahmen und die entsprechenden Kosten ist in § 6d Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bereits geregelt. Demnach haben die Gemeinden die später Beitragspflichtigen spätestens einen Monat vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme zu unterrichten. Demzufolge zielt der Antrag in die falsche Richtung.
Worum es eigentlich geht, wird erst in der Begründung so richtig deutlich. Herr Dr. Grube sagte es vorhin mit seinem Einwurf: Lest euch mal die Begründung durch; da sieht man, wo es hingeht.
sagt, dass es die AfD bereits im März-Plenum gefordert hat. Die Baulast kommunaler Straßen ist Teil der Daseinsvorsorge. - Ich erkläre Ihnen jetzt nicht anhand von Götz Aly die Daseinsvorsorge im NS-Staat und in der 68er-Bewegung.
Sie ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der kreisfreien Städte und Gemeinden. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit pauschalen Zahlungen an dem Investitionsaufwand gemäß § 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus. Das sind 30 Millionen €. Mein Minister, unser aller Minister ging bereits darauf ein. Wir haben schon einmal vorsorglich den Beschluss gefasst, dass genau diese Haushaltsposition später nicht unter den Tisch fällt.
Straßenausbaubeiträge hingegen stellen eine Gegenleistung für den Nutzen dar, den Grundstückseigentümer von der Straße haben, also die Erschließung, die Erreichbarkeit und die Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Das ist schon oft höchstrichterlich festgestellt worden. Die abgesicherte Abschöpfung ist ein entscheidender Bestandteil der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus. Wer das jetzt verändern will, der muss bitte auch bessere Ideen haben.
Ich möchte nicht zur Verlängerung der Redezeit beitragen. Deswegen sage ich: Ein gänzlicher Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Folge haben. Wollen wir das? Welche Auswirkungen hätte diese vollständige Umstellung des Systems? Das sind die Fragen, die wir nicht während einer Fünfminutendebatte im Plenum klären können. Wir sollten das vielmehr federführend im Innenausschuss behandeln - denn da gehört es hin - sowie begleitend im Finanzausschuss und natürlich auch im LEV-Ausschuss.
Ich möchte noch einmal an eine Sache erinnern. Unser Innenminister und nicht der Minister für Landesentwicklung und Verkehr hat dazu gesprochen, als die AfD den Antrag einbrachte. Ich verstand die Welt nicht mehr, dass wir jetzt auf einmal im Portfolio des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr stehen. Aber der Innenminister ist eben auch für andere Dinge gut. Wir haben ihn jetzt entlastet. Nächstes Mal sollte dann der Innenminister darüber sprechen. Der möchte mir auch antworten, nicht wahr?
Meine Damen und Herren! Wir schlagen also den Innenausschuss als federführenden Ausschuss vor. Bitte unterstützen Sie das. Sie, Genossen von der LINKEN, wissen, dass wir das ernst nehmen. Wir nehmen das wirklich ernst. Und Herr Henke kann bestätigen, dass wir im LEV-Ausschuss immer wieder auf einem guten Niveau arbeiten und uns gegenseitig näher kommen. - Danke.
Bevor Frau Eisenreich noch einmal das Wort erhält, habe ich die ehrenvolle Aufgabe Damen vom Projekt „Zwischen Arbeit und Kind“ der Fortbildungsakademie der Wirtschaft aus Magdeburg recht herzlich hier im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zur Diskussion. Erst einmal herzlichen Dank, dass doch teilweise eine sehr sachliche Diskussion geführt wurde. Ich glaube, unser Sachvortrag hat dazu beigetragen.
Ich fange hinten an. Mit einer Ausschussüberweisung, wie sie gerade eben von Herrn Scheurell vorgeschlagen wurde, also der Innenausschuss federführend und die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie der Finanzausschuss mitberatend, sind wir einverstanden.
Aber noch zu ein paar inhaltlichen Punkten. Herr Minister Webel, wir haben bewusst in unseren Antrag die Grundsteuer mit aufgenommen. Ich glaube schon, dass wir von der Landesregierung fordern können, dass sie Stellung dazu nimmt, wie die künftige Grundsteuererhebung ihrer Meinung nach aussehen soll bzw. welchen Beitrag sie in der Diskussion auf der Bundesebene leisten will. Denn ich denke, dass gerade die Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger Antworten wollen.
ben? Wo geht das Geld hin, das da vielleicht eingenommen wird? Ich bitte Sie, als Vertreter der Landesregierung, diesen Punkt mitzunehmen. Hierzu wollen wir Antworten hören.
Noch einmal zu den Leitlinien. Es geht nicht darum, ein paralleles oder ein neues Regelwerk zu schaffen. Es geht darum, den Behörden, den Bauämtern vor Ort, etwas als Arbeits- und Hilfsmittel in die Hand zu geben, das ihnen die Abwägung der Alternativen im Straßenausbau leichter macht.
Frau Schindler, Sie haben dazu eine ganze Menge gesagt. Es gibt nämlich Alternativen. Ist es wirklich notwendig, beide Fahrtrichtungen in einer Straße zu schaffen? Reicht nicht vielleicht eine Einbahnstraße? Ist es notwendig, auf beiden Straßenseiten Parkplätze zu schaffen? Oder kann man die auf nur einer Seite schaffen? Das hat nicht immer nur etwas mit den lokalen Gegebenheiten zu tun, sondern in der Konsequenz auch mit Geld. Ich glaube, genau das wäre möglich. Denn allgemeine technische und andere zusätzliche Vorschriften, so wie wir sie haben, werden in der Regel sehr starr angewendet.
Auf die frühzeitige Information sollte man vielleicht noch einmal eingehen. Herr Scheurell ist auf den entsprechenden Paragrafen im Kommunalabgabengesetz eingegangen. „Frühzeitig“ ist bekanntlich ein sehr dehnbarer Begriff. Aus unserer Sicht ist das, was in dem Gesetz festgeschrieben ist, nicht früh genug.
In der Praxis sagt man, dass die Information einen Monat vor der Auftragserteilung erfolgen sollte. In der Regel steht in den Gemeinderäten zu diesem Zeitpunkt die Planung komplett fest. Die Bürgerinnen und Bürger können dann nicht mehr wirklich Einfluss darauf nehmen, wie eine Straße ausgebaut wird. Genau das sollte aber passieren.
Es gibt ein aktuelles Beispiel in Haldensleben. Da wird den Betroffenen sehr früh zeitgleich mit den Planungen gesagt, was in ihrer Straße geplant ist. Sie werden vom ersten Tag an und dann regelmäßig darüber informiert, was und wie es passieren soll. So kann frühzeitige Beteiligung aussehen. Das ist auch eine Chance, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, aber vor allem auch ihre Anregungen einzubeziehen.
Noch eines. Lesen ist wirklich eine wichtige Kompetenz, die wir eigentlich alle in der Grundschule erworben haben.
Dort steht nicht: „Wir fordern die Abschaffung der Ausbaubeiträge“, sondern dort steht - das ist eine offene Aussage, die wir in die Diskussion geworfen haben -: Sollte es gegebenenfalls möglich sein, dass wir das finanziell in irgendeiner Art und Weise stemmen, könnte das ein Vorhaben für die Zukunft sein. Wir sind allerdings offen für andere Varianten, die im Grundsatz die Bürgerinnen und Bürger entlasten. - Danke.
Danke schön. - Frau Eisenreich, mich würde interessieren, warum Sie am 9. März 2018 unserem Antrag nicht zugestimmt haben.