Hinzu kommt das, was wir im Norden mit der Nordverlängerung der A 14 bauen. Wir hoffen, dass dem Abschnitt, der gebaut wird, noch weitere folgen. Wir würden gern wissen, ob die Mengen an Abfall, die dabei anfallen, überhaupt eingeplant sind und wohin sie verbracht werden sollen, wenn sie nicht eingeplant sind, und um wie viel teurer diese und andere Vorhaben werden, wenn die Aushubmengen nicht in Sachsen-Anhalt verbracht werden können und quer durch die Republik oder durch Europa gekutscht werden müssen.
Das sind Fragen, deren Beantwortung Sie in der Großen Anfrage schuldig geblieben sind. Wir werden diese Fragen nachreichen.
Für uns, meine Damen und Herren, ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag an die Landesregierung. Der Abfallwirtschaftsplan muss an die realen Gegebenheiten angepasst werden. Er muss eine Antwort darauf enthalten, was passiert, wenn die Anlage in Profen nicht genehmigt wird. Zudem muss ein mittelfristiger Planungshorizont gegeben werden, der über die Laufzeit des Abfallwirtschaftsplans hinausreicht, der auch Modelle, wie das einer Deponie auf einer Deponie in Schkopau, mitdenkt und der sicherstellt, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, für die
Nun wird die Ministerin möglicherweise die Antwort der Landesregierung zur Frage 3 in Abschnitt II anführen. Dort schreibt die Landesregierung:
„Wie bereits der Abfallwirtschaftsplan 2011 enthält auch der Abfallwirtschaftsplan 2017 den Hinweis, dass die Planaussage ‚kein Deponiebedarf‘ der Schaffung weiteren Deponievolumens nicht grundsätzlich entgegensteht. Im Falle der Beantragung einer neuen Deponie sind fundierte Darlegungen zum Nachweis des Bedarfes im Einzelfall erforderlich. Die Deponiezulassung bleibt damit eine auf die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ausgerichtete Abwägungsentscheidung der zuständigen Behörde.“
Das mag im Abfallwirtschaftsplan stehen, ist aber Augenwischerei. Der Abfallwirtschaftsplan wird damit zwar für nicht verbindlich erklärt, ist für die nachgeordneten Behörden aber trotzdem handlungsleitend. Wenn die obere Behörde im Landesverwaltungsamt in einem Dokument feststellt, dass es keinen Bedarf für neue Deponien gibt, muss der Antragsteller diese Aussage widerlegen.
Zudem steht die untere Behörde gegenüber der kritischen Öffentlichkeit unter Rechtfertigungsdruck, weshalb gegen die Festlegungen und Feststellungen des Landesverwaltungsamtes verstoßen wird. In der Praxis wirkt das also nicht und wird uns in den nächsten Jahren vor Probleme stellen.
Das, meine Damen und Herren, wird uns selbst dann vor Probleme stellen, wenn die Annahmen im Abfallwirtschaftsplan stimmen würden. Damit komme ich zur Frage 6 in Abschnitt II, zur Frage der Dauer von Planungsverfahren und zur Dauer der Realisierung. Die Landesregierung sagt hierzu:
„Die Dauer des Verfahrens zwischen Planungsbeginn und der Inbetriebnahme wird durch die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles wesentlich beeinflusst. Zu nennen wären hier insbesondere die Art des Zulassungsverfahrens, die Qualität und Vollständigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, die konkreten Standortgegebenheiten und die Akzeptanz des Vorhabens in der Bevölkerung.“
Die Aussage stimmt; vor allem der letzte Punkt verlängert das Planungsverfahren. Das ist übrigens keine Kritik, sondern lediglich eine Feststellung. Es ist gut, dass Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Die Erfahrung zeigt, dass Abfall in der Nähe von Wohnungen und sonstigen Behausungen in der Regel nicht so gern gesehen wird.
Das ist aus unserer Sicht ein Grund mehr, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, wenn wir heute wissen, dass die Kapazitäten in den Deponien morgen oder auch übermorgen nicht ausreichen.
Die Zeiträume, die die Landesregierung in Ihrer Antwort spannt, scheinen kurz zu sein, was die Frage von Genehmigungszeiträumen betrifft. Aber sie geben eben nicht den vollen Zeitumfang für die Errichtung von Deponien wieder. Es fehlt die Zeit für die Gespräche mit den zuständigen Behörden vor der Antragserstellung, also der komplette Planungsprozess, bis der Antrag fertig ist. Das kann mehrere Jahre dauern.
Zudem fehlt der Zeitraum für den Bau inklusive Errichtung, Ausschreibung und allem, was dazugehört. Wir reden an dieser Stelle von Planungs- und Realisierungsphasen von zehn Jahren bzw. von mehr als fünf Jahren. Aus unserer Sicht ist also die Aussage in der Antwort auf die Große Anfrage, für diesen Wirtschaftsplan sei alles in Butter und die mittelfristigen Bedarfe würden in der Fortschreibung geklärt, eine falsche wie fatale Aussage. Für uns bleibt das Fazit: Der Abfallwirtschaftsplan muss überarbeitet werden, noch ist dazu Zeit. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Prof.
Danke Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gegenstand der heutigen Befassung ist die Große Anfrage zur Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt. Sie erbittet in ihren sechs Teilkomplexen umfangreiche und sehr differenzierte Informationen, Auskünfte, deren Beantwortung trotz aller Bemühungen nicht immer ganz einfach war.
Vor diesem Hintergrund möchte ich auch auf die Beantwortung der Fragen im Einzelnen nicht näher eingehen, sondern Ihnen nur einen Überblick geben und dabei nur einige wesentliche Aspekte ansprechen.
Erstens. Der Teilkomplex „Abfallwirtschaftsplan“ enthält Fragen zum Fortschreibungsverfahren des Abfallwirtschaftsplans. Hierzu möchte ich nur noch einmal betonen, dass das Fortschreibungsverfahren vom Landesverwaltungsamt unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen wurde.
bei der Erarbeitung mehrfach angehört. Das von der Wirtschaft vorgebrachte Zahlenmaterial und die vorgetragenen Argumente wurden hierbei eingehend erörtert, überprüft und abgewogen.
Zweitens. Der Teilkomplex „Deponien“ enthält Fragen, insbesondere zu Deponiekapazitäten, zum Deponiebedarf und zur Dauer der Zulassungsverfahren. Die Beantwortung erfolgte im Wesentlichen auf der Basis des im Oktober veröffentlichten Abfallwirtschaftsplans. Der Plan kommt zu dem Ergebnis, dass die Entsorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt für den Prognosezeitraum bis 2025 gewährleistet ist und somit die Ausweisung eines zusätzlichen Deponiebedarfs nicht erforderlich ist.
Die Deponiekapazitäten sollen den Bedarf für die im Land anfallenden Abfälle abdecken. Die Schaffung von Deponiekapazitäten vornehmlich für importierte Abfälle wird von der abfallpolitischen Zielsetzung nicht erfasst. Gleichwohl stehen die Planaussagen des Abfallwirtschaftsplans der
Schaffung weiterer Deponievolumen nicht grundsätzlich entgegen. Allerdings sind im Falle der Beantragung der Neuerrichtung von Entsorgungsanlagen vom Deponiebetreiber im Rahmen der Planrechtfertigung fundierte Darlegungen zum Bedarf erforderlich.
Der Abfallwirtschaftsplan ist auch kein statisches Instrument. Die Planaussagen werden vorzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben sein, sofern sich die zugrundeliegende Datenbasis, insbesondere durch Stoffstromverschiebungen aufgrund der Änderung rechtlicher Vorgaben, ändert. Ich denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an das Rechtssetzungsverfahren der vorgesehenen sogenannten Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz.
Drittens. Im Teilkomplex „Thermische Entsorgung“ werden die angefragten statistischen Angaben hinsichtlich einer thermischen Behandlung durch Verbrennung und Mitverbrennung zugeführter Abfälle dargestellt.
Viertens. Im Teilkomplex „Müllimporte/-exporte“ werden ebenfalls statistische Angaben gefordert. Die Frage der Höhe der Abfallimporte lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten - auch dies habe ich im Hohen Haus schon öfter dargestellt -, da abfallwirtschaftlich nicht sämtliche Abfallströme vollständig statistisch erfasst werden.
Nur für ausgewählte Abfälle gelten abfallrechtliche Pflichten, wie zum Beispiel Berichts- oder Nachweispflichten, die dann entsprechendes Datenmaterial liefern können. Da aber dieses Datenmaterial nur eine Teilmenge der sogenannten Müllimportmenge darstellt, wurde auch auf Zahlen des Statistischen Landesamtes zurückgegriffen.
kungen der Abfallablagerung und der Abfallbehandlung erbeten. Hierzu möchte ich nur verallgemeinernd zusammenfassen, dass die jeweils einschlägigen Zulassungsregelungen bzw. Zulassungsbedingungen darauf ausgerichtet sind,
Im Rahmen der behördlichen Überwachung wird die Einhaltung der geltenden umweltrechtlichen Anforderungen und der Zulassungsentscheidung kontrolliert und, sofern dies erforderlich ist, auch angepasst. Mit Blick hierauf kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei rechtskonformen Verhalten keine unzulässigen Umweltauswirkungen verursacht werden.
Sechstens. Den Abschluss bildet der Teilkomplex „Wirtschaftliche Auswirkungen“. Hierzu konnten trotz umfassender Bemühungen die Angaben nicht in der gewünschten Tiefe zur Verfügung gestellt werden. Insoweit konnte auch die Frage nach der zukünftigen Kostenentwicklung nur mit dem Hinweis beantwortet werden, dass die vorliegenden Daten keine belastbare Prognose zulassen.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass die bestimmende Zielstellung der Abfallwirtschaftsplanung die Entsorgungssicherheit ist, nicht die Schaffung einer Grundlage für eine möglichst kostengünstige Beseitigung unter Vernachlässigung anderer Aspekte, wie beispielsweise der Schonung natürlicher Ressourcen. Daher weist der Abfallwirtschaftsplan darauf hin, dass die nachhaltige Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie zielstrebig auszubauen ist und dass das Land Sachsen-Anhalt aktiv alle Möglichkeiten nutzt, um bestehende Hemmnisse bei der Etablierung alternativer Verwertungswege abzubauen und den Einsatz qualitätsgesicherter Recyclingbaustoffe zu fördern.
Mit Blick hierauf möchte ich noch einmal auf unsere Aktivitäten hinweisen, die wir zusammen mit dem MLV und dem Wirtschaftsministerium sowie der privaten Entsorgungswirtschaft unternehmen, um den Einsatz von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt voranzutreiben. - Herzlichen Dank.
Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Philanthropinum Dessau. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen des Hohen Hauses! Den Blick auf die Abfallentsorgung in unserem Land zu richten, ist eine unserer vorrangigsten Pflichten im Rahmen der Generationengerechtigkeit und vor allem im Rahmen des nachhaltigen Wirtschaftens. Das erfordert unsere volle Aufmerksamkeit und vor allem Taten.
Erfreulich ist, dass sich die SPD-Fraktion diesem Thema in Form der Großen Anfrage in der Drs. 7/2178 gewidmet hat. Darüber war ich erstaunt, da die SPD die Debatte zum Antrag der AfD in der Drs. 7/2701 - Sofortmaßnahmen und Planungen zur Reduzierung von Abfallimporten - bei der letzten Landtagssitzung verweigerte und damit das Thema für unwichtig erachtete.
Demgegenüber steht, dass das Thema Müllimporte in Sachsen-Anhalt bereits mehrfach behandelt werden musste, da festgestellt werden kann, dass die Müllimporte nach Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2013 permanent ansteigen und Sie, werte Kollegen der SPD, die Sie immerhin in der Regierungsverantwortung sind, dieses Faktum mit Ihrer Verweigerungshaltung standhaft ignorieren.
Anders formuliert: Sie wollen heute über etwas sprechen, was Sie mit zu verantworten haben, was Sie aber negieren, wenn es von der AfD thematisiert wird, und das Sie zudem nicht beherrschen, da die Importe rasant ansteigen.
So lassen die konkreten Zahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2015 gleichfalls erkennen, dass seit dem Jahr 2000 die Abfallentsorgungsanlagen unseres Landes stetig mehr Abfälle aus anderen Bundesländern erhalten.