Sie wollen diese jungen Menschen hier gar nicht haben - keine Geflüchteten, keine Migranten, keine Ausländer. Das haben wir bereits im Landtagswahlkampf verstanden; dafür brauchen Sie hier keine Anträge zu stellen.
Sie wollen Familien in Krisengebiete und in Kriegsgebiete zurückschicken und Waffen in Krisengebiete exportieren.
in der Humanität und Verantwortungsbewusstsein mehr zählen als Exportsteigerungen und Nationalismus.
Ich möchte in einer Welt leben, in der meine Kinder friedlich aufwachsen können, gemeinsam mit Menschen aus aller Welt,
in der meine Kinder mit mir gemeinsam entscheiden können, ob wir das freie Zimmer in unserer Wohnung Geflüchteten zur Verfügung stellen.
Wir werden da nicht zusammenkommen. Sie werden uns nicht von Ihrer Philosophie überzeugen. Wir stehen auf unterschiedlichen Seiten, und ich gehe fest davon aus, dass die Leute auf meiner Seite den längeren Atem haben werden.
Noch zu Herrn Kolze. Herr Kolze, Sie treten mit Ihrer Medienschelte in die ausgetretenen Fußstapfen Ihres Kollegen Herrn Kurze. Damit werden Sie aber nicht weit kommen.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde der Pressekodex im vergangenen Jahr geändert. Wir sind anderer Meinung, nämlich der, dass der Zusammenhang dabei immer eine Rolle spielen sollte. Aber mit Ihrem Vortrag hier haben Sie wenig überzeugt. - Vielen Dank.
Dann vielen Dank, Frau Heiß. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Sie haben das Wort, Herr Striegel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits gesagt worden: Wir diskutieren hier jetzt zum dritten Mal über das Thema „Unbegleitete minderjährige Geflüchtete“. Ende Januar hat ja bekanntlich der Abg. Lehmann von der Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt dazu genutzt, um in volksverhetzender Weise vom Rednerpult Rassismus und menschenverachtende Positionen zu verbreiten.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Wider- spruch bei der AfD - André Poggenburg, AfD: So geht es nicht! Das ist eine Beleidi- gung!)
Ob es auch andere Meinungen zu diesem Thema gibt, ist nicht bekannt; denn von Ihnen und Ihren Kollegen hier hat niemand widersprochen. Sie müssen deshalb als mitverantwortlich gelten, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion.
Die damaligen Anträge der AfD haben wir vom Titel wie vom Inhalt her - mit dem heutigen sind sie nahezu identisch - seinerzeit abgelehnt. Im zweiten Anlauf hat der Landtag zudem einen Alternativantrag beschlossen, der dem Hetzen Ihrer Fraktion einen klaren Leitwert entgegenstellt. Es heißt dort - Zitat -:
„Der Landtag bekennt sich zu der humanitären Aufgabe der Aufnahme besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher und strebt an, dass sie in Sachsen-Anhalt eine bestmögliche Unterstützung durch Jugendhilfe, Bildungsteilhabe und gesellschaftliche Integration erhalten.“
Das galt im Januar und das gilt für uns heute. Sie aber missbrauchen das Hohe Haus nunmehr ein drittes Mal. Sie haben offenbar auch nicht verstanden, dass es hier im Haus andere Mehrheiten gibt. Ihre Position ist - ich sage: Gott sei Dank! - hier nicht mehrheitsfähig.
An der rechtlichen und wissenschaftlichen Sachlage - das hat sich auch noch einmal durch Vortrag von Frau Ministerin Grimm-Benne gezeigt - hat sich seit Januar nichts geändert. Um diesen Sachstand auf den Begriff zu bringen, sollten wir auch nicht von „Altersfeststellung“ sprechen, sondern von „Altersschätzung;“ denn alle Verfahren zur Altersschätzung geben eben nur einen Schätzwert mit einer tatsächlichen Unschärfe von bis zu zwei Jahren an. Entsprechend hat sich die Bundesärztekammer - auch das ist hier gesagt worden - wiederholt gegen regelhafte Röntgenuntersuchungen ausgesprochen; dieser Position schließt sich meine Fraktion vollumfänglich an.
Der geltende rechtliche Rahmen ist diesbezüglich sehr ausgewogen, indem der Schutz der minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer als besonders vulnerable Gruppe hervorgehoben und im Zweifel eben für den Betroffenen entschieden wird.
Auch heute hat das Ministerium die zentralen Punkte genannt. Das bundesweit empfohlene und abgestimmte Verfahren sollte spätestens jetzt bekannt sein. Daher möchte ich an dieser Stelle nur einen Punkt hervorheben. Der Antrag der AfD zielt darauf, Verfahren zur Anwendung zu bringen, die
zweifelsfrei die Volljährigkeit von Betroffenen feststellen können. Das passiert schon unter der Annahme, solche Verfahren gäbe es. Der Kollege Lehmann hat es behauptet. Selbst dann wäre der Einzelfall sowohl im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als auch im Rahmen des Strafrechts eben nicht endgültig geklärt. Der 18. Geburtstag setzt in beiden Fällen keinen reinen Automatismus in Gang.
Das SGB XIII sieht in § 41 auch Hilfen für junge Volljährige vor. Im Regelfall ist dies bis zum 21. Geburtstag möglich, in begründeten Einzelfällen sogar bis zum 27. Geburtstag. Diese Hilfen für junge Volljährige sind ein Gebot der Vernunft; denn man muss Hilfen natürlich so fortsetzen und im Umfang anpassen, dass ein guter Übergang in die Selbstständigkeit gelingt und Integration ermöglicht wird; sonst werden die bisherigen Anstrengungen vergeblich gewesen sein. Das gilt im Übrigen natürlich auch für einheimische junge Erwachsene. Ich habe immer das Gefühl, Sie sehen da irgendwie Unterschiede. Für uns als GRÜNE sind alle Menschen gleich; wir behandeln sie auch tatsächlich gleich.
Auch im Strafrecht gilt, dass für 18- bis 20-Jährige das Jugendstrafrecht angewandt werden kann. Und selbst wenn man die Frage der Volljährigkeit eindeutig beantworten könnte, bliebe doch für die Jugendämter und für die Gerichte weiterhin die Aufgabe bestehen, nach eigenen fachlichen Kriterien die Anwendung von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht zu prüfen.
Sie führen hier mit einem weiteren Antrag, einem bloß wiederholten Antrag, am Ende ein Stück weit eine Spiegelfechterei vor, zumindest insoweit, als Sie suggerieren: Würden wir nur vermeintlich objektive medizinische Methoden verwenden, würde sich der Rest von selbst klären. - So leicht ist es nun einmal nicht.
Ich will am Ende meiner Redezeit noch zwei Dinge sagen: Erstens. Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die in den Jugendämtern und bei den freien Trägern die Herausforderungen im Bereich junger Menschen mit Fluchterfahrung tatkräftig angegangen sind. Sie leisten sehr viel.
Zweitens will ich darauf verweisen, dass Sie mit Ihren Anträgen immer wieder versuchen, jungen Menschen mit Fluchterfahrung pauschal zu unterstellen,