von Personen und Gütern. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die bestehenden Straßennetze der Gemeinden grundhaft ausgebaut und natürlich ständig instand gehalten werden. Doch leider muss man feststellen, dass in sehr vielen ehemaligen Kreisstädten mehr als 50 % der Anliegerstraßen immer noch nicht grundhaft ausgebaut sind und teilweise aussehen wie nach dem Krieg, meine Damen und Herren; und das fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung.
Obwohl die finanzielle Beteiligung der Anlieger vielfach unangemessen hoch ist, hat sich im Straßen- und Wegebau einfach viel zu wenig getan. Bis zu 75 % Beteiligung fordert man von Anliegern an Straßen. Das ist einfach viel zu viel. Darum fordern wir: Die Straßenausbaubeiträge, die zu einer sehr hohen Belastung der Bürger führen, müssen in ihrer jetzigen Form - wie es auch schon in einigen Bundesländern passiert ist - abgeschafft werden, um die Bürger zu entlasten.
Den Ländern stehen gemäß Artikel 143c des Grundgesetzes seit dem 1. Januar 2007 jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu, nämlich unter anderem für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes.
Zur Umsetzung dieses Grundgesetzartikels erließ der Bund das Entflechtungsgesetz. Hiernach führt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit die besonderen Programme nach Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 und 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes fort. Der Förderausschluss von Anlieger- und Erschließungsstraßen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz muss zumindest für die neuen Bundesländer aufgehoben werden; denn nur so kann der Anliegeranteil gesenkt werden, meine Damen und Herren.
Bei den Voraussetzungen für die Förderung des gemeindlichen Straßenbaues auf der Grundlage des GVFG muss der Nachweis eines aktualisierten kommunalen Verkehrsentwicklungsplans genügen.
Nach Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaues vom 17. Dezember 2014 dürfen die Landkreise als pauschalen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der ihnen durch die vom Landesgesetz vorgegebene Weiterleitung der Investitionsmittel an die Gemeinden entsteht, bis zu 2 % der ursprünglich durchzureichenden Mittel vorweg
abziehen, meine Damen und Herren. Das heißt also, dass die Kommunen am Ende noch weniger Mittel zur Verfügung haben als ohnehin schon und dass weniger in den Kommunen investiert werden kann.
Die Kommunen brauchen jeden Euro. Darum ist das eine Sache, die so nicht weiter umgesetzt werden darf.
Dadurch gehen den Gemeinden nicht nur Investitionsmittel verloren, sondern die Landkreise werden unnötig mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben wie mit der Erstellung von Verwaltungs- und Förderrichtlinien belastet.
Die Landesregierung wird aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative und durch Zielvorgaben für die Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung dafür zu sorgen, dass die Investitionszuweisungen an die neuen Bundesländer für die Straßenausbaufinanzierung in ihrer Höhe nicht nur gehalten, sondern mindestens verdoppelt werden, meine Damen und Herren;
denn um die Kommunen und Anlieger bei ihrem Eigenanteil zu entlasten oder sogar freizustellen, müssen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
In Ihrem Antrag begrüßen Sie es, dass das Land per Runderlass den Kommunen die Anwendung der Era nur empfohlen hat. Hierzu ist zu sagen, dass mit sinnfreien Begrüßungen und Empfehlungen nichts verbindlich geregelt wird. Daher ist das auch ein Punkt, den Sie sich hätten sparen können.
Darum besteht dringender Handlungsbedarf für eine Ergänzung des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Liste technischer Regeln für den Straßen- und Radwegebau.
Abschließend muss man leider sagen, dass der sogenannte Ausbau Ost beim kommunalen Straßen- und Wegebau auf halber Strecke stehen geblieben ist. Und das ist sehr traurig, meine Damen und Herren;
denn es ist den Bürgern schwierig zu vermitteln, warum Hunderte Millionen Euro in Sachsen-Anhalt für sinnlose Projekte ausgegeben werden, während unsere Infrastruktur verfällt und nicht weiter ausgebaut wird. Der Antrag ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn
(Minister André Schröder: Wieso? - Heiter- keit bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Das ist eine Mutmaßung!)
Vielen Dank. Herr Abg. Büttner, es gibt eine Anfrage. Möchten Sie die beantworten? - Herr Erben, Sie dürfen schon zum Mikrofon gehen. Sie haben das Wort, Herr Erben.
Herr Büttner, Sie haben kritisiert, dass durch die Übertragung der pauschalen Mittel auf die Landkreise dort zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Bürokratie entstehen würden. Ist Ihnen bekannt, auf wessen Wunsch die Übertragung auf die Landkreise erfolgte?
Wenn Sie mich so fragen, wird der Wunsch wahrscheinlich von den Kommunen oder von den Landkreisen gekommen sein. Trotzdem
ist es nicht der richtige Weg, von diesen Mitteln, die am Ende der Kommune zugute kommen, 2 % abzuziehen.
Es gibt keine weiteren Anfragen. Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die SPDFraktion spricht der Abg. Herr Dr. Grube. Sie haben das Wort, Herr Dr. Grube.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Thema, über das wir uns heute unterhalten, nämlich wie gehen wir damit um, dass ab dem Jahr 2020 das Entflechtungsgesetz wegfällt und die Finanzmittel, die uns da wegfallen, aus anderen Quellen wieder zu uns fließen, ist ein Thema, das wir hier schon einige Male behandelt haben. Wir haben - Herr Güssau hat das angesprochen - im September 2016 als Landtag beschlossen, dass die Gelder, die dann aus dem erhöhten Umsatzsteueranteil ab dem Jahr 2020 nach Sachsen-Anhalt kommen, in gleicher Weise, also in gleicher Verteilung, eingesetzt werden.
Nun ist das mit Landtagsbeschlüssen, die keine gesetzliche Grundlage haben außer der Selbstverpflichtung, in den Haushaltsverhandlungen dafür zu sorgen, dass das, was man da beschließt, auch kommt, das eine, aber die gesetzliche Verankerung ist eben das andere. Ein Beispiel hatten wir in der letzten Sitzung, als es um das ÖPNVGesetz ging, bei dem die Frage offen ist, den Anteil für den ÖPNV da gesetzlich zu verankern. Heute bitten wir die Landesregierung, den Anteil für den kommunalen Straßenbau im Gesetz festzuschreiben.
Das, was wir heute bereden, schließt in direkter Line an das an, was wir gestern in der Regierungserklärung der Landesregierung, in der Regierungserklärung des Wirtschaftsministers, gehört haben. Das schließt an an die Erkenntnis, dass wirtschaftliche Entwicklung ein Teamplay ist und dass die richtigen Weichenstellungen getroffen werden müssen. Das, was wir hier ab dem Jahr 2020 festschreiben wollen, ist mit Sicherheit die richtige Weichenstellung für die Kommunen.
Wir haben in der letzten Woche eine Pressekonferenz der kommunalen Spitzenverbände erlebt, der Präsidenten des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes, die mit Sicherheit erfreut sein werden, dass wir das hier erst einmal verstetigen wollen. Die haben aber einen Aufwuchs gefordert. Das werden wir heute und hier so nicht zusagen können.
Aber wir werden hier - der Antrag wird seine Mehrheit finden - mit Sicherheit eine Dynamisierung festschreiben, auch im Gesetz ab dem Jahr 2020. Wir werden miteinander besprechen müssen, dass wir darüber hinaus auch Anstrengungen unternehmen, wenn die Haushaltslage im Land und im Bund so bleibt, wie sie ist, um diesen
Investitionsstau möglicherweise aufzulösen. Ich glaube, dass das für das Land, für die Kommunen und für das Gemeinwesen richtig wäre.
Zu Herrn Büttner. Dass Sie hier allen Ernstes fordern, dass die Fördermittel, die wir da einsetzen, dazu dienen sollen, die Straßenausbaubeiträge zu senken - ich würde es jetzt mal eher als Abschaffung interpretieren -,
das ist natürlich hinreichend skurril, weil der Investitionsbedarf, den wir haben, sich im Moment überhaupt nicht auf die Anliegerstraßen bezieht, und der würde viel größer werden, wenn das so wäre. Man müsste den Leuten sagen: Gut, wenn ihr für die Straßen nicht bezahlen wollt, dann sind die aufgrund des Investitionsstaues noch viel länger in dem Zustand, in dem sie heute sind. Ja, das ist so. Das ist in allen Bereichen des Landes so, ob Stadt oder Land. Da gibt es Anliegerstraßen, die tatsächlich lange nicht grundhaft ausgebaut werden konnten.
Und noch eines zu den Straßenausbaubeiträgen. Die sind nicht dann fällig, wenn Straßen nur saniert werden, sondern dann, wenn der bauliche Zustand verändert wird, das heißt, wenn an der Qualität der Straße etwas verändert wird, und nicht, wenn ein neuer Belag drauf kommt oder sonst etwas, sondern nur, wenn es wirklich grundhaft ist oder wenn eine neue Beleuchtung errichtet wird. Dann ist es auch angemessen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligen, weil das natürlich direkt zur Wertsteigerung der Immobilien, die an den Straßen liegt, beiträgt.
Eine letzte Anmerkung zu dem Punkt, der hier viertens hätte heißen können, aber nicht heißt, also zum letzten Absatz, Evaluierung der BundLänder-Finanzbeziehungen und zusätzliche Mittel vom Bund. Wir erleben ja gerade bei den Verhandlungen zur großen Koalition, und, wenn die nicht kommen sollte, auch in den Verhandlungen zur nächsten Koalition, dass wir im Bund im Moment eine Situation haben, in der wir tatsächlich Geld, ich sage einmal, verteilen können und einsetzen können und in der wir uns darüber unterhalten, wie das sinnvoll einzusetzen ist.
Ja, die Landesregierung ist aufgefordert, bei welcher Bundesregierung auch immer, Anstrengungen dafür zu unternehmen, dass zusätzliche Einnahmen auch für die Beseitigung des Investitionsstaues im kommunalen Straßenbau bzw. auch ansonsten in der Infrastruktur zu verwenden sind. Dabei werden wir sie nach Kräften unterstützen. - Vielen Dank.