Protocol of the Session on December 20, 2017

Es ist auch bei der Bund-Länder-Übung noch einmal deutlich geworden, dass bestimmte Probleme in anderen Ländern moniert wurden, die wir längst gelöst haben, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Behältern, um im Seuchenfall die befallenen Tiere sicher aufzubewahren und wegzuschließen. Das ist klar.

Es gibt hier in der Tat - das ist auch deutlich geworden - eine Differenz in der Auffassung. Meine Experten sagen sehr klar, dass im Augenblick der Versuch, den Wildschweinbestand über Prämien zu reduzieren, nicht zielführend ist, sondern dass es vor allen Dingen um den präventiven Aspekt geht, verendete Tiere möglichst schnell zu entdecken und zu beproben. Denn es ist doch das Allerwichtigste, dass wir, wenn der Fall eintritt, alle Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung zu reduzieren.

Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie bei uns die Wildschweinstrecken sind und was unsere Jägerinnen und Jäger leisten. Sie stellen sich hier hin und machen im Grunde genommen eine implizite Beschimpfung unserer Jägerinnen und Jäger, als ob die sozusagen irgendwo im Wald sitzen und Däumchen drehen würden.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Das, was zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit Prämien berichtet, ist das, was unsere Jägerinnen und Jäger aus eigener Verantwortung hier im Land leisten.

Wir haben 2016 eine Strecke von knapp 40 000 erlegten Wildschweinen gehabt. Das ist gegenüber 2015 eine Zunahme von 16 %. Das ist eine Leistung, die unsere Jägerinnen und Jäger aus

ihrem Verantwortungsgefühl für ihre Jagdbereiche heraus erbracht haben.

Wenn Sie einmal einen Mittelwert der Jahre 2011 bis 2015 bilden, dann kommen Sie auf 30 600 Wildschweine im Jahr. Ich habe ja ausgeführt, pro Jahr gibt es Variationen, die von den Jägerinnen und Jägern nicht zu beeinflussen sind.

Wenn wir einmal diesen Mittelwert nehmen und berücksichtigen, was die im letzten Jahr geleistet haben, dann sehen Sie, dass sie im Mittelwert mehr als ein Drittel mehr Wildschweine erlegt haben als in den letzten fünf Jahren.

Das ist das, was ich versucht habe auszuführen. Wenn Sie dafür eine Prämie ausloben, erreichen Sie gar nichts. Das Wichtige ist, dass wir die toten Tiere möglichst schnell entdecken, damit wir, wenn der Worst Case eintritt, schnell handlungsfähig werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Roi, Sie haben noch eine Frage?

Ja, genau.

Na gut.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will erst einmal Ihren Vorwurf zurückweisen, dass wir den Jägern unterstellen, sie würden Däumchen drehen. Frau Dalbert, wir wollen an der Stelle doch bitte sachlich bleiben.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das sagt der Richtige!)

Die Frage ist doch, dass wir nicht nur in SachsenAnhalt steigende Tierbestände haben, auch wenn die Jäger mehr geschossen haben. Das ist erst einmal ein Fakt.

Meine Frage zielte dahin, ob Sie es auch so sehen, dass wir dann, wenn wir den Schweinebestand, der ja steigt, absenken, auch das Risiko der Verbreitung senken. Darum geht es doch.

Herr Barth von der SPD hat doch dazu auch Möglichkeiten aufgeführt, was zu tun wäre. Aber diese Möglichkeiten wollen Sie alle nicht einführen.

Die ganzen Verbände schlagen ja die gleichen Sachen vor, dass der Wildschweinbestand durch mehr Bejagung reduziert werden muss. Das lehnen Sie ab. Darauf habe ich hingewiesen. Das war kein Angriff auf die Jäger, sondern eher ein

Angriff auf Sie. Denn Sie erkennen nämlich den Zusammenhang nicht und setzen damit unser Land großen Gefahren aus. Das ist das Problem, das wir haben.

(Beifall bei der AfD)

Herr Roi, ich kann es nur wiederholen. Wir sagen, dass eine Reduzierung des Wildschweinbestands durch Prämien nicht zielführend ist. Zielführend sind eben Treibjagden, die gemeinschaftlich, auch über Reviergrenzen hinweg, durchgeführt werden.

Ich habe auch ausgeführt, dass beispielsweise in der Sache mit den Nachtzielgeräten, was ja auch diskutiert wurde, der zuständige Bundesinnenminister überhaupt keine Bereitschaft erkennen lässt, hier eine solche Sache einzuführen. Das habe ich in meiner Rede ausgeführt.

Herr Daldrup hat eine Frage. Bitte, Herr Daldrup.

Frau Ministerin, zwei Fragen. Es ist sicherlich richtig, dass wir diese Prämie einführen, aber die Frage ist: Was passiert dann mit den Tieren? Ist sichergestellt, dass in den Kreisen oder Ortschaften tatsächlich ausreichend Behältnisse vorhanden sind, die diese Tiere dann aufnehmen, um diese fachgerecht zu entsorgen? Wer ist dafür zuständig und wer trägt die Kosten? - Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage ist: Wir sind uns sicherlich einig, dass der Wildschweinbestand weiter gesenkt werden muss. Dazu macht der Landesforst glücklicherweise verstärkt Drückjagden, auch Gemeinschaftsjagden in unterschiedlichen Revieren. Da wir aber ein Problem mit Treibern haben, passiert das heutzutage auch mit Meuten. Würden Sie mir zustimmen, dass es dann auch zwingend erforderlich ist, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, damit die Meuten bei diesen Drückjagden auch ausreichend sind, um Ergebnisse zu erzielen, die befriedigend sind? Das heißt, müssten wir an dieser Stelle nicht auch etwas mehr Geldmittel einstellen, um so etwas zu ermöglichen?

Ich fange mit der letzten Frage an. Sie haben uns Prüfaufträge mitzugeben. Das können wir gerne noch einmal prüfen. Mir sind von diesen Jagden nur sehr hohe Strecken bekannt, dass sie also sehr erfolgreich sind. Aber wir können gerne noch einmal prüfen, ob dort Luft nach oben ist.

Für die Frage nach den Behältnissen bin ich Ihnen sehr dankbar. Das habe ich eben schon auszuführen versucht. Genau dafür haben wir Vorsorge getroffen. Wir haben Behältnisse angeschafft, die dafür geeignet sind, kontaminierte Tiere aufzubewahren. Diese Behältnisse stehen beim Landeskontrollverband in Halle bereit und können dort im Bedarfsfall von den Landkreisen abgerufen werden. Darin können die Tiere dann aufgenommen werden.

Noch eine Nachfrage, Herr Daldrup?

Ja. Ich wollte noch einmal nachfragen. - Das ist löblich. Die Frage ist nur: Wissen die Betroffenen, dass die Dinger dort stehen? Damit will ich sagen: Brauchen wir dann nicht zumindest eine Information für die Städte und Gemeinden und beispielsweise für die Jagdgenossenschaften, wie das Verfahren an diesen Stellen läuft, wenn so etwas ist?

Denn wer ein kontaminiertes Tier auffindet und weiß, er bekommt 50 €, aber nicht weiß, wohin er es fahren soll, der bringt es im Zweifel zum Landkreis, weil er denkt, dort ist die Zuständigkeit. Dann liegt es dort auf dem Hof; ich sage das jetzt mal so. Dann rufen die erst an und holen das Behältnis ab. Das ist dann eigentlich schon zu spät. Es geht hier also um eine ganz praktische Verfahrensfrage.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage. Sie hat zwei Teile. Der eine Teil ist dieser: Ja, die Landkreise wissen das. Sie wissen das vielleicht auch. Ich möchte an der Stelle gerne gleichwohl noch einmal ausführen, dass wir am 21. November eine länderübergreifende Übung zur Simulation des Ausbruchs der Schweinepest hatten, an der alleine schon sechs Landkreise in SachsenAnhalt beteiligt waren; denn in drei Landkreisen wurde der fiktive Ausbruch und in drei weiteren Landkreisen wurde eine Restriktionszone simuliert. Auf diese Weise stellt man fest, ob alles das, was in diesen beiden Fällen gemacht werden muss, auch funktioniert.

Insofern stehen wir in engem Kontakt mit den Landkreisen. Wir haben es übrigens sehr bedauert, dass der Bund nicht teilgenommen hat. Es waren der explizite Auftrag und der explizite Wunsch der Agrarministerkonferenz, dass der Bund an dieser Bund-Länder-Übung teilnimmt. Das hat er unserer Kenntnis nach nicht getan.

Aber wir haben mit sechs Landkreisen teilgenommen. Wir werden das sehr detailliert auswerten.

Wir haben bereits am 11. Januar ein Treffen mit den Landkreisen zur Auswertung der Übung. Insofern ist der Informationsfluss zwischen uns und den Landkreisen auf einem sehr, sehr guten Weg.

Aber ich komme noch einmal auf einen anderen Punkt zu sprechen, Herr Daldrup. Es handelt sich hier um ein nachvollziehbares Missverständnis. Der Auftrag und die Bitte an die Jäger und Jägerinnen ist, wenn sie verendete Wildschweine finden, diese zu beproben und diese Beprobung abzugeben, damit sie analysiert werden kann.

Wie das genau geht, steht auch in den Jagdzeitschriften, aber das wissen die Jäger, weil die seit Jahren auch für andere Tierkrankheiten Beprobungen machen. Aber die Bitte ist nicht, das Wildschwein aus dem Wald zu holen.

Darüber habe ich mich lange unterhalten, weil ich auch erst gedacht habe: „Wenn das verseucht ist, muss das Tier doch raus.“ Nein, die Anweisung und die Bitte sind, das Wildschwein nicht rauszuholen. Denn wenn es infiziert wäre, dann würde man das Virus ohne die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen überall herumtragen.

Dann habe ich gefragt: „Aber wie ist das denn, wenn“ - die Wildschweine gehen ja auch an Kadaver - „da jetzt so ein infiziertes Wildschwein ist? Über Blut und Tropfen kann das ja übertragen werden.“ Dazu hat das Friedrich-Loeffler-Institut Untersuchungen gemacht. Diese Untersuchungen belegen interessanterweise, dass die Wildschweine nicht an diese Kadaver gehen. Also auch dann, wenn der Kadaver da liegt und möglicherweise kontaminiert ist, wird die Wahrscheinlichkeit vom Loeffler-Institut als sehr gering eingeschätzt, dass das Virus darüber gleich weitergetragen wird.

Die Gefahr ist größer, dass das Virus durch den unsachgemäßen Transport des möglicherweise infizierten Wildschweins aus dem Wald weitergetragen wird. Insofern ist die Bitte, nicht die Tiere rauszuholen, sondern die Tiere zu beproben und die Proben dann analysieren zu lassen. Dafür wollen wir diese Prämie ausloben.

Ich hoffe, dass ich damit beide Teile Ihrer Frage beantwortet habe.

Das hoffe ich jetzt auch. Danke, Frau Dalbert.

Wir haben jetzt einen Zielkonflikt. Sie sehen, wir sind ein bisschen über die Zeit und nähern uns der Mittagspause. Als jemand, der übrigens sehr gerne Wildschweinfleisch isst, merke ich das ganz besonders.

(Zustimmung von Uwe Harms, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Aber ich komme nicht umhin, festzustellen, dass die Ministerin die Redezeit überzogen hat. Ich würde es jetzt so machen, dass wir keine Fünfminutendebatte, sondern für die Fraktionen eine Siebenminutendebatte machen. Das ist in etwa angemessen.

Insofern würde ich jetzt für die CDU-Fraktion als Ersten Herrn Radke aufrufen, um seinen Redebeitrag für die Fraktion zu halten. - Das ist mir so signalisiert worden, Herr Radke.

Ich bin jetzt dran?

Ja, das habe ich eben so gesagt. - Wie gesagt, sieben Minuten, aber keiner hat die Pflicht, diese Zeit auszulasten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass der zweite Punkt der Tagesordnung genauso emotional ausgetragen wird wie der erste, aber irgendwie ist das auch gut so.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)