Protocol of the Session on December 20, 2017

Der Eintrag der Seuche wird nach Einschätzung der Sachverständigengruppe nicht durch den Abschuss von Wildschweinen eingedämmt. Entgegen anderer Darstellung stellt die Reduzierung des Wildschweinbestandes auch keine Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts dar. Allein für den Seuchenfall wird eine drastische Reduzierung des Bestandes gefordert.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Die jährlichen Schwarzwildstrecken unterliegen starken Schwankungen und hängen von einer Reihe von Faktoren ab, die die Jägerinnen und Jäger zu einem großen Teil nicht beeinflussen können. Durch Abschussprämien würde am Ende nur der ohnehin erfolgende Normalabschuss eines Jahres sozusagen belohnt.

Für die Jägerinnen und Jäger liegt es in der Natur der Sache, so viel Schwarzwild wie möglich zu erlegen, allein schon aus Gründen der Wildschadenshaftung. Dass dies auch geschieht, zeigen die Strecken der letzten Jagdjahre.

Ich komme zu den Nachtzielgeräten. Nach dem Waffenrecht sind Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtungen für Schusswaffen verboten. Auch die Verwendung solcher Geräte bei der Jagd ist verboten. Nach den bisherigen Gesprächen auf Bundesebene lehnt das für Waffenrecht zuständige Bundesministerium des Innern eine Legalisierung von Nachtzielgeräten aus allgemeinen sicherheitspolitischen Gründen ab.

Im Ergebnis einer fachlichen Bewertung bin ich der Auffassung, dass Nachtzielgeräte, gleich fest montiert oder als abnehmbare Vorsatzgeräte, für Zielfernrohre nicht als Erfolg versprechende Maßnahme im Hinblick auf eine Streckensteigerung beim Schwarzwild angesehen werden können.

Für die kurzfristige Erzielung hoher Schwarzwildstrecken sind revierübergreifende Ansitz- und Bewegungsjagden bekanntermaßen wesentlich Er

folg versprechender als der nächtliche Einzelansitz. Statt Abschussprämien und Nachtzielgeräte ist es in der derzeitigen Situation viel wichtiger, einen möglichen Ersteintrag der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen-Anhalt so schnell wie möglich zu erkennen. Indikator sind dafür verendete Wildschweine.

Es gilt, verendete Wildschweine zu finden, was nicht einfach ist, und diese zu beproben. Das funktioniert nur mit Unterstützung der Jägerschaft.

Weil die schnelle Feststellung eines Ersteintrages so enorm wichtig ist, wird momentan ein finanzielles Anreizsystem für das Auffinden, Melden und Beproben von verendeten Wildschweinen geschaffen. Es sollen 50 € pro untersuchbarer Probe von verendet aufgefundenen Wildschweinen an Jägerinnen und Jäger ausgezahlt werden.

Zum Verfahrensablauf und den technischen Details laufen gerade die Abstimmungen zwischen meinem Haus, der Tierseuchenkasse und dem Landesamt für Verbraucherschutz. Informationen zur richtigen Probennahme werden im Informationsheft des Landesjagdverbandes veröffentlicht.

Die Frage ist natürlich, was wir tun, wenn im Ergebnis einer solchen Beprobung ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest festgestellt wird. Zunächst einmal ist festzustellen, dass es hierfür auch laut dem Friedrich-Loeffler-Institut kein Schema F gibt. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach den Vorgaben der Schweinepestverordnung.

Zuständig für die Tierseuchenbekämpfungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie ordnen Maßnahmen an wie beispielsweise die Einrichtung eines Gefährdeten Bezirks.

In Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten müssen verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden. Diese können eine anfängliche Jagdruhe im gefährdeten Bezirk und eine verstärkte Bejagung in der anschließenden sogenannten Pufferzone beinhalten.

In der Tat ist in der Pufferzone eine Reduzierung der Schwarzwildpopulation um 80 bis 90 % erforderlich, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Um in einem solchen Fall die Zwischenlagerung von verendeten Wildschweinen flexibel gewährleisten zu können, wurden Behältnisse angeschafft, die auf dem Gelände des Landeskontrollverbands in Halle gelagert werden. In einem solchen Fall sind diese Behältnisse durch die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte abrufbar.

Sehr geehrte Abgeordnete! Trotz intensiver Bemühungen, den Eintrag des Erregers zu verhindern, kann aufgrund der vorbeschriebenen Eintragswege ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland nicht ausgeschlossen werden. Hoffen wir, dass uns die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland noch lange erspart bleiben wird. Eine Sicherheit dafür gibt es aber nicht. Deswegen müssen wir uns gegen diese Gefahr und ihre Folgen wappnen, und das tun wir.

Wie in dem Antrag der Regierungsfraktionen vorgesehen, wird die Landesregierung in den Ausschüssen gern über ihre Aktivitäten und die aktuelle Lage weiter berichten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt zwei Nachfragen, die erste wieder von Herrn Loth. Herr Loth, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hätte eine Frage zu diesem Workshop des Friedrich-Loeffler-Instituts im Jahr 2014, bei dem man sich auch über die Reduzierung des Schwarzwilds unterhalten hat, sich am Ende aber nicht auf Zahlen geeinigt werden konnte.

Sie sagten, dieses Institut habe auch vorgeschlagen, dass man das Monitoring von Fallwild fördert bzw. verbessert. Dafür gibt es anscheinend 50 €, wie Sie es gesagt haben. Das ist schon einmal ein Anfang.

Meinen Sie aber nicht, dass die verendeten Tiere hauptsächlich an Bleivergiftung gestorben sind?

Weiterhin haben Sie gesagt, es sei nicht ausgeschlossen, dass die Afrikanische Schweinepest hier ausbricht. Die Risikobewertung spricht aber eindeutig dafür, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, nicht ein „Ob“, sondern eine Frage der Zeit.

In diesem Zusammenhang frage ich Sie noch einmal - dem Kollege Barth habe ich diese Frage vorhin auch schon gestellt -, ob Sachsen-Anhalt mit dieser Zehn-Mann-Taskforce überhaupt irgendetwas erreichen kann, sollte diese Afrikanische Schweinepest bei uns hier ausbrechen und unsere landewirtschaftlichen Schweinehaltungsbetriebe in der Existenz gefährden.

Darf ich antworten, Herr Präsident?

Sie dürfen.

Danke. - Herzlichen Dank, Herr Loth, für Ihre Fragen. In der Tat habe ich am Ende meiner Rede auch davon gesprochen, dass es sozusagen eine Frage der Zeit ist. Wir können hoffen, dass es uns noch lange erspart bleibt, aber wir müssen auf den Schadensfall eingerichtet sein. Das tun wir im Moment; wir richten uns auf den Schadensfall ein.

Die zweite Frage habe ich momentan vergessen. Wenn ich eine Frage vergessen habe, dürfen Sie sicherlich noch einmal fragen.

Dann haben Sie nach der Zehn-Mann-Taskforce gefragt. Für diese Frage bin ich sehr dankbar, weil diesbezüglich, glaube ich, ein paar Sachen durcheinander gehen.

Es gibt zum einen eine im Ministerium gebildete Sachverständigengruppe, in der Jäger, Veterinäre usw. dabei sind, um den Maßnahmenkatalog, den ich heute vorgetragen habe, weiter zu schreiben.

Es gibt zum anderen beim Landesamt für Verbraucherschutz diese zehnköpfige Taskforce. Wie ich ausgeführt habe, sind im Risikofall die Landkreise für die Auslobung der Gefährdeten Gebiete und die Umsetzung der Maßnahmen zuständig. Dafür gibt es eine zehnköpfige Taskforce, die beim Landesamt für Verbraucherschutz angesiedelt ist und die Landkreise berät. Es ist ein Beratungsgremium.

Im Rahmen dieser Beratungsaufgabe wurde auch ein Expertenpool von 80 Personen implementiert, auf den die Landkreise sofort zugreifen können, wenn sie in einem solchen Fall Experten brauchen.

Wir haben also eine Sachverständigengruppe, die bei mir im Haus gemeinsam mit Jägern und Veterinären den Maßnahmenkatalog immer weiter entwickelt.

Zum Monitoring. Wir haben beim Landesamt für Verbraucherschutz diese Taskforce, die zur Unterstützung der Landkreise da ist. Diese Taskforce hat einen Expertenpool von 80 Personen implementiert, auf die die Landkreise, wenn sie Unterstützung benötigen, zurückgreifen können.

Erwartungsgemäß hat der Kollege Loth noch eine Frage.

Genau. Es fehlt noch die Antwort auf meine erste Frage. Die war von mir sehr polemisch gestellt worden. Es ist natürlich richtig, tut mir Leid in dem Fall. Ich frage deshalb einfach einmal unpolemisch: Wie viele verendete Wildschweine wurden denn aufgrund des Monitorings, das das Friedrich-Loeffler-Institut 2014 vorgab, in Sachsen-Anhalt entdeckt?

Das Monitoring von Wildschweinen wollen wir ja jetzt sozusagen auf den Weg bringen; denn wir halten das für eine entscheidende Präventionsmaßnahme. Da es für die Jäger nicht wirklich eine einfache und angenehme Aufgabe ist, wollen wir dafür Prämien ausloben. Das ist sozusagen das, was wir jetzt auf den Weg bringen wollen.

Herr Loth, dass die Ministerin jetzt nicht weiß, wie viele Schweine 2014 gefunden worden sind, müssen wir wahrscheinlich so akzeptieren.

(Hannes Loth, AfD: Wildschweine!)

- Wildschweine, genau. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich möchte kurz eine Vorbemerkung machen und dann eine Frage stellen.

Frau Ministerin, Sie beeindrucken mich schon in der Weise, dass Sie es wirklich schaffen, Ihren Stil hier beizubehalten. Sie haben es jetzt wirklich geschafft, mit keiner Silbe zu dem Antrag zu sprechen.

Hier liegt ja ein Antrag vor, und zwar nicht nur von der AfD, sondern auch von der Koalition. In dem steht, was zu machen ist. Allerdings sind - darin gebe ich Ihnen sogar recht - darin keine konkreten Aufforderungen enthalten, sondern viele Klärungssituationen beschrieben, die Sie in Angriff nehmen sollen.

Meine Frage ist: Was machen Sie denn, wenn der Antrag, zu dem Sie kein Wort verloren haben, heute beschlossen wird? - Das ist der erste Punkt.

Zweitens ein Tipp. Sie sollten vielleicht einmal in den Koalitionsvertrag schauen und mir Folgendes erklären: Sie sagen - das haben Sie gerade bestätigt; ich habe vorhin auch Herrn Barth nach der Meinung gefragt -, wir brauchen keinen Abschuss von Wildschweinen und keine Prämie, aber wir brauchen die 50-€-Prämie dafür, wenn jemand ein totes Wildschwein findet. Okay, das ist eine Maßnahme, die Sie konkret genannt haben.

Dann sagen Sie aber, Sie schätzen ein, dass die Seuche nicht von Tür zu Tür eingeschleppt wird, sondern eben durch Wurstbrot - das haben Sie gesagt -, das dann zu Wildschweinfutter wird.

Geben Sie mir darin recht: Je weniger Wildschweine es gibt, desto geringer ist doch die Chance, dass das Virus hier eingeschleppt wird. Ist darin nicht eine Logik zu erkennen?

Meine Frage ist: Erkennen Sie diese Logik nicht?

Danke, Herr Roi. Ich glaube, ich habe sehr umfänglich zu dem Antrag der Regierungsfraktionen Stellung genommen, indem ich dargestellt habe, wie sich für mein Haus die Lage darstellt, welche Maßnahmen wir ergriffen haben und welche aktuell in der Planung sind, um auch sehr deutlich zu machen, dass wir, glaube ich, sehr gut aufgestellt sind.

Es ist auch bei der Bund-Länder-Übung noch einmal deutlich geworden, dass bestimmte Probleme in anderen Ländern moniert wurden, die wir längst gelöst haben, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Behältern, um im Seuchenfall die befallenen Tiere sicher aufzubewahren und wegzuschließen. Das ist klar.