Wir sind in der Tat in einer ernsthaften und inhaltlichen Diskussion darüber, wie wir die Zeit nach den Entflechtungsmitteln auch in Sachsen-Anhalt für den ÖPNV stärkend nicht nur überstehen, sondern gestalten können.
Es ist im Wesentlichen zu dem schlichten Gesetzentwurf alles gesagt worden. Ich will aber noch einmal sehr deutlich machen: Um das, was uns GRÜNEN sehr wichtig ist, nämlich dass alle Menschen die Möglichkeit haben, bezahlbar, gut und auch in angemessener Taktung von A nach B zu kommen, realisieren zu können, müssen wir uns insgesamt Gedanken darüber machen, wie wir weitere zusätzliche Finanzierungsquellen für den ÖPNV erschließen; denn die Mittel hier im Land werden ja auch nicht mehr.
In der Tat - Herr Kollege Henke hat es schon erwähnt - war der Workshop, der im Rahmen der Erstellung des ÖPNV-Planes am 6. Dezember stattgefunden hat, interessant. Es sind ein paar spannende Thesen aufgestellt worden. Ob man sie für Sachsen-Anhalt adaptieren kann, in welcher Form, darüber wird noch zu beraten und zu entscheiden sein.
(Dr. Katja Pähle, SPD, betritt den Sitzungs- saal und setzt sich in die zweite Reihe der Abgeordnetenbänke der SPD)
Es sind ja so interessante, praktische Sachen dargestellt worden, wie zum Beispiel die Endhaltestelle, die von einem allseits bekannten Möbelhaus hier in Magdeburg gesponsert wurde und die es nicht nur geschafft hat, diese Haltestelle tatsächlich barrierefrei zu machen, sondern durch diese Namensgebung auch erreicht hat, dass mehr Menschen diese Linie benutzen - das ist schon evaluiert worden -, weil die Menschen jetzt auf einmal sehen: Das ist eine gute Möglichkeit, um von A nach B zu kommen.
Wir müssen tatsächlich in der Zukunft kreativer sein als in der Vergangenheit. Wir werden den ÖPNV nur aufrechterhalten können, wenn wir mehr Menschen für den ÖPNV begeistern. Das wird nur geschehen, wenn die Ticketpreise einigermaßen stabil bleiben.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir als GRÜNE ein hohes Interesse daran haben, hierzu Vorlagen zu machen und die Zeit nach den Entflechtungs- und Regionalisierungsmitteln gut zu gestalten. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Lüddemann für die Ausführungen. - Für die CDUFraktion spricht jetzt Abg. Herr Scheurell.
Nein, hier ist große Einigkeit zwischen den Koalitionären und, sehr geehrter Herr Büttner, wenn Sie dann erst recht lange in unserem Ausschuss sind, wird diese auch bei Ihnen einziehen und dann wird es diese Ausbüchserei nicht mehr geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, entschuldigen Sie diese Nachlässigkeit. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge der Landkreise und der kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Dazu gehört die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Omnibussen, Motorkraftfahr
Um die Flexibilität der Menschen, insbesondere der Schüler und Auszubildenden, in unserem ländlich geprägten Bundesland weiter aufrechtzuerhalten, ist die finanzielle Unterstützung in Höhe von 31 Millionen € absolut notwendig und sinnvoll. Wir haben das unter uns in der Koalition fest so vereinbart. Dazu stehen wir natürlich.
Allein über 190 000 Schüler besuchen die verschiedenen Schulformen des Landes. Um deren Unabhängigkeit von den Berufszeiten der Eltern weiter zu stärken, ist es nun nur konsequent, eine finanzielle Unterstützung für den Ausbildungsverkehr zu entfristen.
Dabei ist die Verteilung auf die verschiedenen Landkreise im Land entsprechend der Regelung des § 9 ÖPNVG richtig und zielführend. Ein Beispiel: Als Schüler oder Auszubildender in Magdeburg muss man für eine Monatskarte 41,80 € statt 55 € für eine normale Monatskarte bezahlen - ein beträchtlicher Unterschied, der nur aufgrund der Regelungen im ÖPNVG zustande kommt, und ein Unterschied, auf den weder ein Schüler noch ein Auszubildender gern verzichten würde.
Die entsprechenden Zuweisungen sind auf die Gewährung eines Rabattes in Höhe von 25 % des Tarifs eines vergleichbaren Zeitfahrausweises des Nichtausbildungsverkehrs begrenzt. Herr Büttner, das ist das, was Sie da irgendwo in Ihrer Darlegung verwechselt haben. Dies gilt auch für andere Zeitfahrausweisangebote des Ausbildungsverkehrs wie Semestertickets. So steht es ja auch im Gesetz.
Jene Semestertickets sind es, die unbedingt gefördert werden müssen, um die Attraktivität der Universitätsstandorte Magdeburg und Halle nicht zu mindern. Wäre das nämlich nicht der Fall, würde unser Bundesland bei der Standortwahl des akademischen Nachwuchses gegenüber anderen Städten in anderen Bundesländern an Boden verlieren. Das wollen wir nicht.
Die CDU-Fraktion hat sich auf die Fahnen geschrieben, die umfassende Mobilität der Menschen durch ein hochwertiges, qualitativ ansprechendes Angebot im öffentlichen Nahverkehr unter Nutzung flexibler Bedienformen langfristig verlässlich zu sichern.
den notwendigen nächsten Schritt. Konkret handelt es sich bei diesem Papier um eine Entfristung der bereits geltenden Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr im öffentlichen Nahverkehr. Es ist praktisch eine redaktionelle Änderung, die sinnvoll ist und der wir bitte alle zustimmen wollen. - Vielen Dank.
Herr Scheurell, ich habe eine Frage zu den Zuweisungen. Halten Sie die Zuweisungshöhe aufgrund der Schülerzahlen für den richtigen Bemessungsmaßstab vor dem Hintergrund, dass natürlich in Flächenlandkreisen weniger Schüler sind, aber der Aufwand der Beförderung der gleiche ist? - Das heißt quasi, man muss trotzdem die Verkehrsmittel über den ÖPNV vorhalten, hat aber zum Teil längere Anreisewege von den einzelnen Gemeinden zur Schule. Sehen Sie da eine Diskrepanz?
Sehr geehrter Herr Büttner, das ist genau das, wozu wir in vielen Gesetzgebungsverfahren Kompromisse schließen müssen. Wir können eines nicht machen, Herr Büttner: dass derjenige, der in einem dichter besiedelten Ballungsgebiet, zum Beispiel Magdeburg und Halle, lebt, nachher finanziell schlechter gestellt ist als jemand auf dem Land oder umgekehrt. Das würde ja passieren, wenn wir andere Regelungen - -
Ja. Das andere nicht. - Nein, ich wollte sagen, wir müssen bitte als Parlament darauf achten, dass wir gleiche Rahmenbedingungen für alle schaffen, die in Sachsen-Anhalt den ÖPNV nutzen wollen. Natürlich ist es im ländlich geprägten Land Sachsen-Anhalt schwieriger, einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr vorzuhalten, als zum Beispiel in einem Ballungszentrum wie der Hauptstadt Berlin.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte wahrnehmen, dass die Empfehlung kam, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Herr Präsident, Sie erwähnten eben über den Gesetzentwurf hinaus ausdrücklich auch den Änderungsantrag meiner Fraktion?
Wenn darüber Einigkeit erzielt wurde - sie ist ja erzielt worden -, dann bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das komplette Haus, einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Der Vollständigkeit halber frage ich noch: Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt