Auch die Wissenschaft braucht diese Daten, um das Phänomen der Gewalt, die von jugendlichen Migranten ausgeht, besser verstehen zu können. Die Sozialwissenschaft erforscht, wie Max Weber sagt, Typen des Ablaufs von Handeln.
Wer nun aber die Gewalttat eines Ausländers zum Einzelfall erklärt, wer also die Subsumtion des Vorfalls unter den Handlungstypus verweigert, der blockiert diese Erforschung im Ansatz.
Nach Auffassung der herrschenden Politik darf es hier eben keine Gesetzmäßigkeit, kein Handlungsschema geben. Hier ist alles nicht subsumierbare Einzigartigkeit. Mit offenem Mund und leerem Blick steht der durchschnittliche Wald- und Wiesenpolitiker vor dem Einzelfall, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und weiß nicht weiter.
Es sagt doch schon alles, dass der Selbstbefassungsantrag der AfD zur Ausländerkriminalität an Schulen im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht angenommen wurde und dass man sich dort nur mit Gewalt generell befassen will.
Die Altparteien verschließen die Augen vor dem Problem. Problem erkannt, Problem gebannt, sagt der Volksmund. Mir scheint, Sie wollen das Problem gar nicht bannen. Deshalb haben Sie auch nicht das geringste Interesse daran, es zu erkennen.
Sicherlich: Fremdenfeindlichkeit ist, wenn es so etwas gibt, nicht schön, nein, gar nicht schön, ein niederes Gefühl, dem wir, wie allen niederen Gefühlen, widerstehen sollten.
Noch viel abscheulicher als die Fremdenfeindlichkeit ist die Feindlichkeit des Gastes gegen den Gastgeber, die Undankbarkeit und Frechheit des Fremden in unserem Haus. Ein Gast, der seinen Gastgeber angreift, ausraubt, beleidigt, verhält sich abscheulich. Er verletzt grundlegende, in allen Kulturen geltende Prinzipien der Ethik und verwirkt dadurch jedes Gastrecht.
Wir müssen Ausländergewalt an Schulen aus diesem Grund viel stärker ächten als bisher. Wir müssen für die Problematik sensibilisieren und Schüler ermuntern, solche Vorfälle zu melden. Wir müssen ihnen Zivilcourage beibringen, damit sie gegen Ausländergewalt Gesicht zeigen. Wir müssen ihnen den Rücken stärken, damit sie Rückgrat beweisen können, wenn es darauf ankommt. Das ist eine Querschnittsaufgabe, die alle angeht: Schüler, Lehrer, Polizisten, Eltern, Zivilgesellschaft. Information ist unsere erste Forderung.
Zweitens fordern wir, dass den Opfern geholfen wird. Die Opfer von Ausländergewalt an Schulen sind verängstigt, oft sogar nachhaltig traumatisiert. Sie trauen sich nicht mehr an die Schule, ziehen sich zurück, und nicht selten leiden auch die Leistungen.
Vor wenigen Tagen habe ich von einem Fall aus Halle erfahren. Ein Schüler ist von der Grundschule Kröllwitz an die Saaleschule Halle, eine Privatschule, gewechselt, um nicht mehr von ausländischen Mitschülern drangsaliert zu werden. Die Familie kann das Schulgeld, ca. 220 € pro Monat, nur unter großen Mühen aufbringen, sieht aber keine andere Lösung. Das ist nicht hinnehmbar.
Wenn schon in Sachsen-Anhalt Familien ihre Kinder aus den öffentlichen Schulen nehmen und an Privatschulen schicken, um sie vor Migrantengewalt zu schützen, dann muss die Regierung handeln, und zwar sofort,
Wer Opfer von ausländischer Gewalt an Schulen wird, der muss den Staat an seiner Seite wissen. Er braucht Soforthilfe durch psychologisches Schutzpersonal. Er braucht effizienten Schutz vor Wiederholungstaten, und er muss die Täter zivilrechtlich nach allen Regeln der Kunst verklagen können, ohne hohe Prozesskosten befürchten zu müssen. Deshalb fordern wir für solche Fälle eine großzügig bemessene staatliche Prozesskostenhilfe. Das ist das Mindeste, was wir den Opfern schuldig sind.
Wenn Sie schon einwenden, weshalb wir das nicht generell bei allen Formen von Gewalt fordern, dann sage ich Ihnen ganz einfach: weil die Migrantengewalt durch die Politik an Schulen vermeidbar gewesen wäre, und zwar dadurch, dass man die Grenzen geschlossen hätte. Weil aber unsere Kenia-Regierung den Wahnsinnskurs von Angela Merkel unterstützt hat, trägt sie damit die volle Verantwortung für die Vorgänge. Damit ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit dieser Regierung, alles in ihrer Macht Stehende dafür zu tun, dass die Opfer Entschädigung erhalten und ihr Leid gemindert wird.
Neben professionellem Beistand und staatlicher Unterstützung gehört dazu, dass wir die Täter konsequent und mit aller Härte bestrafen. Opfer müssen sich darauf verlassen können, dass die Polizei sie schützt. Jedem Hinweis ist nachzugehen. Die Opfer sind ernst zu nehmen. Die Polizei muss falsche Skrupel beim Umgang mit gewalttätigen ausländischen Schülern ablegen.
Gesprächstermin beim Sozialarbeiter wartet, sondern ein Verhör in Handschellen vor dem Jugendrichter. Das Jugendstrafrecht bietet weite Ermessensspielräume. Diese Spielräume können genutzt werden, um Gnade walten zu lassen, wo es angemessen erscheint. Sie können aber auch genutzt werden, um Strenge walten zu lassen, wo es angemessen erscheint. Im Fall ausländischer Straftäter ist die maximal mögliche Strenge gerade gut genug.
Damit komme ich zum Kern der Sache. Wir müssen uns in den Augen der ausländischen Jugendlichen Respekt verschaffen. Die Jugendlichen führen sich hier so auf, weil sie unseren Staat und unsere Gesetze nicht anerkennen. Das ist zum Teil auch unsere Schuld. Wir verwöhnen die ausländischen Jugendlichen. Wir geben Ihnen das Gefühl, unberührbar zu sein. Wir zeigen zu viel Nachsicht und zu wenig Strenge.
Jugendliche, die aus archaischen und extrem maskulin geprägten Kulturen kommen, lachen sich über hilflose Lehrer, allzeit gesprächsbereite Schulsozialarbeiter und eine durchgegenderte Polizei kaputt.
Wir müssen uns in den Augen der ausländischen Jugendlichen Respekt verschaffen, und zwar bevor es zu Gewalttaten kommt. Deshalb dürfen schon Beleidigungen nicht toleriert werden.
Wer, anstatt dafür dankbar zu sein, dass er eine Schule besuchen darf, seine deutschen Mitschüler beschimpft und beleidigt, der sollte rasch von der Schule gewiesen werden.
Gewalt beginnt mit Worten. Null Toleranz gegenüber Schulhofgewalt heißt auch null Toleranz gegenüber verbaler Gewalt.
Wenn nun aber schon deutsche Jugendliche ungestraft „Nie wieder Deutschland!“ brüllen dürfen, wie soll man es dann verhindern, dass ausländische Jugendliche ihre deutschen Mitschüler als „Kartoffel“ oder noch abfälliger titulieren? - Über diese Frage sollten Sie, werte Kollegen von den etablierten Parteien, einmal gründlich nachdenken. Ich bin sehr gespannt auf die Debatte.
Es gibt keine Anfragen. Somit gehen wir zum nächsten Redner über. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Tullner. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD plädiert mit ihrem Antrag für eine Nulltoleranz gegenüber ausländischen Gewalttätern an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Diese einschränkende Sichtweise kann ich nicht teilen. Ich toleriere grundsätzlich keine Gewalt an Schulen, egal von welchen Schülerinnen oder welchen Schülern sie ausgeht.
Seit der 15. Sitzung des Bildungsausschusses am 13. Oktober befasst sich dieser Ausschuss mit der Thematik Gewalt an Schulen. Der Ausschuss hat sich zu Recht gegen den begrenzten Blick auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ausgesprochen und das Thema auf die gesamte Schülerschaft ausgedehnt.
Im ersten Quartal 2018 wird der Ausschuss das Thema erneut aufrufen und sich mit dem Selbstbefassungsantrag der Sozialdemokraten mit dem Titel „Gewalt an Schulen - Prävention und Maßnahmen“ befassen. Das Bildungsministerium wird dann ausführlich zu den präventiven Maßnahmen und zu den von der AfD angesprochenen Einzelfällen berichten.
Dieser Befassung vorweggreifend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Anzahl wahrgenommener besonderer Vorkommnisse an Schulen in diesem Land deutlich zurückgeht. Das ist ein Zeichen erfolgreicher Arbeit in der Prävention vor Ort und in der Zusammenarbeit mit Behörden und Netzwerken. Intensive Gesprächsführungen und die Hinzuziehung von Expertise tragen Früchte.
Meine Damen und Herren! Die Verantwortlichen in und für Schule sind bestrebt, in gemeinsamer Verantwortung und gebotener Konsequenz angemessen erfolgreich und nachhaltig zu agieren. Das ist keine ganz einfache Aufgabe; denn sie erfordert viel Fingerspitzengefühl und Weitsicht. Deswegen gilt mein Dank und Respekt allen Beteiligten, die sich dieser Herausforderung stellen.
Meine Damen und Herren! Welche Maßnahmen zur Gewaltprävention stehen den Schulen zur Verfügung? - Das Thema wird grundsätzlich in jeder Schulform in allen Regionen Sachsen-Anhalts aufgegriffen. Eine bewährte Form der Gewaltprävention ist neben vielen Einzelprojekten das Programm „Schulmediation - Streitschlichter“.
Insgesamt haben 309 aller öffentlichen Schulen des Landes haben Mediation in ihren schulischen Alltag integriert.
Die Hinzuziehung außerschulischer Experten hat sich bewährt und ist zu Recht ein wichtiger Baustein der Gewaltprävention. Kooperationspartner sind insbesondere soziale Träger und Vereine, regionale Polizeidienststellen, Sportvereine und Krankenkassen.
Die Servicestelle „Interkulturelle Bildung“ berät und unterstützt die Schulen. Hilfestellung leistet auch das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulen sind auf die unterschiedlichen Szenarien gut vorbereitet. Sie arbeiten flächendeckend mit dem sogenannten Krisenordner. Ich habe ihn mitgebracht, damit man sieht, wie er aussieht. Aber man sollte ihn sich nicht nur von außen ansehen, sondern auch die darin enthaltenen Konzepte und Maßnahmen bzw. die Handlungsanleitungen lesen. Hierin findet man, soweit man so etwas proaktiv abbilden kann, viele wichtige Hinweise. Die Schulen bestätigen uns, dass dieser Ordner eine erfolgreiche Hilfestellung darstellt.