Protocol of the Session on October 27, 2017

Gut, fangen wir einmal von vorn an. Wir werden uns im Rechtsausschuss mit dem Thema beschäftigen, nicht zuletzt weil auch meine Fraktion dort einen Selbstbefassungsantrag vorgelegt hat. Wenn im Rahmen dieser Selbstbefassung oder im Rahmen des Tagesordnungspunktes allgemein Anträge vorgelegt werden, werden wir uns in der Koalition zu diesen Anträgen verständigen. Das machen wir immer so. Dann werden wir uns als Koalition dazu verständigen.

Ich gehe davon aus, dass wir ein allgemein geteiltes Aufklärungsinteresse, jedenfalls bei allen Fraktionen außerhalb der AfD, haben. Die hat ja schon sehr deutlich gemacht, wo sie bei dem Thema steht.

Zur Frage der Befassung im Rechtsausschuss und zur Frage, ob in das dort in vertraulicher Sitzung geschehen kann, ob das ein geeignetes Instrument ist: Das kann letztlich nur die Landesregierung entscheiden, weil sie zunächst einmal diesen Abwägungsprozess vornehmen muss. Wenn wir den Abwägungsprozess dann vor uns haben, können wir als Parlament beurteilen, ob wir dieser Abwägung folgen können, und gegebenenfalls auch dagegen vorgehen.

Mir ist jedenfalls zum Abwägungsprozess noch nichts vorgetragen worden. Wir hatten vielmehr die Situation im Rechtsausschuss, dass wir den Antrag vorliegen hatten und nach der Geschäftsordnung so zu verfahren war, dass er auf Bitten einer Fraktion noch eine Sitzung zu schieben war. Das ist dafür ausreichend. Das ist der parlamentarische Usus. Das kann ich beklagen und ich habe es auch beklagt. Aber ich muss zunächst einmal feststellen, dass da streng nach der Geschäftsordnung unseres Parlaments gehandelt wurde.

Zur Frage nach den Informationsrechten des Parlaments und den Informationspflichten der Landesregierung: Ja, auch eine unzureichende Information durch eine nur teilweise Beantwortung ist eine Falschinformation des Parlaments. Das setzt allerdings regelmäßig voraus, dass diese entsprechende Information zu dem Zeitpunkt bei der Justizministerin vorlag. Die Landesregierung hat bislang hier vorgetragen, dass die Information beim MJ zu dieser Zeit nicht vorlag, und eine Information, die mir nicht vorlag, kann ich auch nicht vorenthalten.

(Minister Marco Tullner: Eine rein theoreti- sche Frage!)

Gut. Dann - - Herr Striegel, warten Sie, nicht so schnell. Herr Farle hat sich auch noch gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist nur eine kurze Zwischenintervention.

Ob sie kurz ist, das werden wir sehen. Aber - -

Je länger Sie dazwischenreden, desto länger dauert es.

(Heiterkeit)

Es geht mir nur darum: Ich habe keinen Grund, an den Worten von Herrn Haseloff irgendwie zu zweifeln,

(Beifall bei der AfD und bei der CDU)

der bestätigt hat, dass die Justiz in diesem Fall ihren Dienst vernünftig erfüllt hat. Was Sie hier abziehen, vor allem DIE LINKE, dient ganz einfach dazu,

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Misstrauen zu schaffen, ohne dass Sie dafür berechtigte oder tatsächliche Anhaltspunkte liefern können, dass hier ein Staatsanwalt eine falsche Einstellungsverfügung getroffen hat,

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

die möglicherweise - -

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

- Jetzt halten Sie doch mal bitte Ihren Mund und hören einfach zu!

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das gibt es ja wohl nicht!)

In einer Demokratie gibt es eine Gewaltenteilung. In einem Rechtsstaat gibt es eine Gewaltenteilung, auch wenn Sie das nicht kapieren. Da ist für die Aufklärung eines Strafverfahrens die Staatsanwaltschaft und später das Gericht zuständig. Die alle haben sich jetzt seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt.

Und Sie maßen sich hier an, selbst nachzudenken, zu entscheiden, dass das Gericht hier möglicherweise falsch entschieden hat. Sie maßen sich an, Misstrauen gegenüber der Justizministerin zu säen

(Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

- das maßen Sie sich an - und die Entscheidung eines Staatsanwaltes infrage zu stellen. Sie soll

ten sich zurückhalten, weil das Unsinn ist, was Sie erzählen. Das lehnt die AfD ab.

(Lebhafter Beifall bei der AfD)

In einem Rechtsstaat entscheiden nicht Sie als Gesinnungstäter, sondern da entscheiden immer noch die Justiz und der Staatsanwalt.

(Beifall bei der AfD - Matthias Büttner, AfD: Richtig! - Daniel Roi, AfD: Was Herr Strie- gel vom Rechtsstaat hält, haben wir vorhin gesehen! - Weitere Zurufe von der AfD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe bei der AfD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Farle, Mitglieder dieses Hauses außerhalb Ihrer Fraktion maßen es sich an, hier selbst nachzudenken.

(Eva Feußner, CDU: Ja! - André Poggen- burg, AfD: Und zu entscheiden! - Oliver Kirchner, AfD: Zu entscheiden!)

Das tun sie und das ist auch richtig so. Das ist ihr Job.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der SPD und bei der LINKEN - Zurufe: Jawohl! - Zuruf von Robert Farle, AfD)

Ja, und sie maßen sich auch an, selbst zu entscheiden, weil auch das ihr Job ist, genauso wie es der Job der Staatsanwaltschaft ist, Entscheidungen in Strafverfahren zu treffen. Aber im Sinne der Gewaltenteilung und der dort vorgesehenen Kontrolle der Gewalten untereinander ist es völlig zulässig und legitim und im Übrigen im Rahmen unserer Gesetze so vorgesehen, dass diese Entscheidungen letztlich auch einer übergeordneten parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind - nicht im Sinne von „wir können die Entscheidung von hier aus treffen“

(André Poggenburg, AfD: Möchten Sie aber!)

oder in irgendeiner Form rückgängig machen.

Aber selbstverständlich dürfen und müssen wir uns, wenn wir unseren Job ernst nehmen, im Rahmen unserer Arbeit hierzu auch vortragen lassen. Das ist das, was DIE LINKE eingefordert hat. Das ist das, was die grüne Fraktion eingefordert hat. Ich sehe auch, dass es bei CDU und SPD den Willen gibt, hier für Transparenz zu sorgen und miteinander Klarheit herzustellen. Das ist unser Job als Parlament. Wenn Sie das nicht so sehen, haben Sie ganz offensichtlich etwas falsch verstanden.

Im Übrigen will ich nur darauf hinweisen, wenn Sie sich zu einer Zwischenintervention melden, wäre es schön, wenn Sie auf meinen Redebeitrag Bezug nehmen würden

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

und nicht die Auseinandersetzung mit der LINKEN noch an anderer Stelle suchen würden; denn wenn Sie das so tun, dann haben Sie offensichtlich die Geschäftsordnung nicht verstanden. - Herzlichen Dank.

Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDUFraktion hat Herr Kolze das Wort. Bitte sehr.

(André Poggenburg, AfD: Die rote Front da drüben! - Robert Farle, AfD: Nein, das ist die rot-grüne Front da drüben! - André Poggenburg, AfD: Die GRÜNEN sind schon lange nicht mehr grün! - Robert Farle, AfD: Die Roten sind schon lange nicht mehr rot, die sind gegendert!)

Um es vorwegzunehmen: Die Justiz unseres Landes genießt unser vollstes Vertrauen.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Opposition hat man quasi die Aufgabe, unbequem zu sein. Das verstehe ich. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass man sich die Dinge so dreht und wendet, dass sie passen, und dann einen solchen Missbilligungsantrag schreibt.

(Beifall bei der AfD)

Einerseits prangern Sie im Vorwurf gegen Staatssekretär Böning eine angebliche Einmischung und damit einen Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit an. Andererseits werfen Sie der Justizministerin im Fall Oury Jalloh im Grunde vor, sie habe sich nicht genug eingemischt. Für mich ist das gerade im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz widersprüchlich.

Aber von vorn. Am 30. August 2017 hat es in der Tat einen Vermerk des zuständigen Dezernenten gegeben, worin vorgeschlagen wurde, das Verfahren einzustellen. Die endgültige Einstellungsverfügung erging jedoch am 12. Oktober 2017, mehr als einen Monat später, durch die Leitende Oberstaatsanwältin. Wie es der Name schon sagt, obliegt es der Leitenden Oberstaatsanwältin, zu entscheiden, dem Vermerk zu folgen oder eben auch nicht, sodass zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abschließend feststehen konnte, ob das Verfahren eingestellt wird.

Auch wenn Frau Keding den Vermerk kannte, ist es doch insbesondere in diesem stimmungsgeladenen Fall klar, dass sie erst über endgültige Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im parlamentarischen Raum sprechen kann. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und eben nicht die Justizministerin. Da also die endgültige Einstellungsverfügung das zentrale Datum ist, sind die Vorwürfe dieses Antrages haltlos.