Zur Frage 2: Die Unterstützung für die lokalen Aktionsgruppen bei der Beantragung von LeaderFörderung wird daneben über mehrere Ansätze verfolgt und weiter verbessert. Alle Antragsteller werden weiterhin intensiv aus dem durch das ELER geförderte Leader-Management beraten und betreut. Insbesondere diese schon langjährigen professionellen und sehr erfahrenen Manager wurden wiederholt und gezielt zu den speziellen Anforderungen aller für die Leader-Förderung maßgeblichen Richtlinien geschult.
Für das kommende Halbjahr sind weitere solche Schulungen und auch Informationsveranstaltungen vorgesehen. Natürlich unterstützen auch die Bewilligungsbehörden die Akteure vor der Antragstellung. Sofern eingeladen, nehmen die Bewilligungsbehörden nach Möglichkeit an den Veranstaltungen der lokalen Aktionsgruppen vor Ort teil und wirken dort unmittelbar informierend, beratend und unterstützend.
Alle antragsrelevanten Unterlagen werden vollständig und leicht verständlich im Internet verfügbar gemacht. Nicht zuletzt soll noch nach dem nächsten zentralen Antragstermin für die LeaderFörderung, und zwar zum 1. März 2018, eine wesentliche Vereinfachung greifen. Durch eine weitgehende Harmonisierung der Richtlinien des Finanzministeriums und des MULE wird die Förderlandschaft bei Leader künftig deutlich klarer strukturiert und auch damit übersichtlicher gestaltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch besonders festhalten, dass diese neue gemeinsame Strategie zwischen beiden Ressorts dem gesamten Prozess sehr gut tun wird. Zudem wird die Leader-Landschaft sicherlich auch von diesen Aktionen noch detailliert zu informieren sein. Ich erinnere in dem Zusammenhang an die große Jahreskonferenz, die am 14. September in Quedlinburg stattfinden wird. Ich werde für das Finanzministerium und wohl auch Herr Staatssekretär Dr. Weber für das MULE an dieser Jahreskonferenz teilnehmen und dann noch zur konkreten Umsetzung über Details informieren. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt zwei Nachfragen. Zuerst Frau Zoschke und dann Frau Hohmann. - Sie haben das Wort, Frau Zoschke.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie sprachen davon, dass es 428 Bewilligungen in diesem Jahr gab.
Ich habe gesagt, dass seit Beginn der Förderperiode 428 Vorhaben bewilligt worden sind. Wir haben bis 2020 entsprechend der Nachlaufjahre etwa ein Fördervolumen von 80 Millionen €. Über die jetzt schon erteilten Bewilligungen sind von den 80 Millionen € schon 30 Millionen € gebunden. Über die genaue Anzahl der jetzt noch in der Bearbeitung befindlichen Projekte müsste ich Ihnen die Information nachreichen. Die tatsächlich abschlägig beschiedenen Projekte sind aber an einer Hand abzuzählen. Das sind ganz wenige.
Es gilt, anhand der jetzt gerade vorgetragenen Maßnahmen sicherzustellen, dass es keinen Bearbeitungsstau gibt und diese Projekte auch zügig beschieden werden. Ziel bleibt es, wie gesagt, alle gestellten Anträge, wenn das möglich ist, auch positiv zu bescheiden.
Herr Minister, es hat sich jetzt eben bei Ihnen alles so positiv angehört. Ich weiß, dass wir im Harzkreis eine etwas größere Runde, auch mit dem Landrat, hatten und auch mit den lokalen Gruppen im Harzkreis. Da wurde berichtete, dass das Antragsverfahren doch nicht so reibungslos ging, dass viele, die Anträge im Juni gestellt haben, eine Woche, bevor der Zuwendungsbescheid kommen sollte, noch innerhalb einer Woche Unterlagen nachreichen sollten. Das war gar nicht zu schaffen. Aus einem anderen Landkreis weiß ich auch, dass die Prioritätenlisten, die 2017 aufgestellt worden sind, gar nicht abgearbeitet werden konnten, weil die Anträge nicht bearbeitet werden konnten.
Meine Frage ist: Inwieweit haben denn die Prioritätenlisten aus dem Jahr 2017, die von diesen lokalen Arbeitsgruppen gekommen sind, für das Jahr 2018 Bestand? - Anfang September sollen jetzt die Anträge für die Prioritätenlisten für 2018 eingereicht werden. Wie wollen Sie das dann auflösen? - Die Ursache war also Personalmangel, es konnte deshalb nicht bearbeitet werden.
Sie wissen, dass wir den Bereich Leader im Wesentlichen über zwei Förderrichtlinien organisieren, die Rele-Förderrichtlinien über die Ämter für
Landwirtschaft und Flurneuordnung und für innovative Einzelprojekte im Bereich Leader über die CLLD-Richtlinie des Finanzministeriums.
Wir haben - das ist die Ursache, nicht Personalmangel, wie Sie es darstellen - durch eine unterschiedliche Ausgestaltung der beiden Förderrichtlinien in diesem Jahr ein erhöhtes, und zwar deutlich erhöhtes Antragsvolumen im Landesverwaltungsamt zu verzeichnen gehabt. Aufgrund dieses deutlich erhöhten Antragsvolumens im Landesverwaltungsamt sehen wir einen Handlungsbedarf.
Deswegen werden wir das Kabinett am kommenden Dienstag mit dieser Frage beschäftigen. Es gilt jetzt, über die Personalmaßnahmen das Landesverwaltungsamt temporär zu verstärken, um diese Dinge abzuarbeiten - die Zielstellung habe ich Ihnen genannt -, um die beiden Förderrichtlinien aneinander anzupassen und auch eine klare Rangfolge und Strukturierung vorzunehmen, damit es diese Ungleichgewichtung im Fördergeschehen künftig nicht mehr geben kann. Den Zeitpunkt dafür habe ich Ihnen genannt.
Zum nächsten Antragsstichtag im März 2018 soll die Harmonisierung der beiden Förderrichtlinien spätestens greifen. Das wird der ganzen Förderkulisse auch spürbar guttun, davon bin ich überzeugt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung kündigte auf der im Mai durchgeführten Expertenrunde zum KiFöG an, demnächst ein Arbeitsgruppentreffen zum Thema Erzieherinnenausbildung durchzuführen.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung ergeht durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Petra Grimm-Benne. Bitte, Sie haben das Wort.
Zur 2. Frage. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Mai 2017 zum Thema Fachkräftegewinnung für das Berufsfeld Erzieherin und Erzieher beschlossen, dass Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung und Gewinnung im Berufsfeld der Erzieherin/des Erziehers erarbeiten werden. Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration wirkt in dieser Arbeitsgruppe mit.
Die erste Sitzung fand am 10. Juli 2017 statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich darauf, kurzfristig eine Länderumfrage durchzuführen, um Aussagen zu erfolgreichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung in den Ländern treffen zu können.
Am 18. September 2017 ist ein weiteres Treffen geplant, auf dem die Länderumfrage ausgewertet und die weiteren Schritte festgelegt werden sollen. Weiterhin wird sich an diesem Tag eine Unterarbeitsgruppe mit der Thematik Erzieherin/ Erzieher als Mangelberuf beschäftigen.
Ein erster Zwischenbericht der Bund-LänderArbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres 2017 vorliegen. Von der Fachebene meines Hauses ist geplant, dass dieser Zwischenbericht eine Grundlage für eine entsprechende Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung in Sachsen-Anhalt sein soll. Deshalb, so die Arbeitsebene, wird voraussichtlich im ersten Quartal 2018 zu einem ersten Treffen eingeladen werden. In dieser Arbeitsgruppe wird natürlich auch die gesamte Thematik der Ausbildung von Fachkräften behandelt werden.
Ich beabsichtige, diese Planung in der nächsten Expertenrunde, die noch im September zu Ergebnissen der Evaluierung des zweiten Teils stattfinden wird, vorzustellen und nachzufragen, ob dem so gefolgt werden soll - denn mir persönlich ist der Zeitplan etwas zu lang; aber wir können natürlich nur im gesamten Konsens aller Bundesländer agieren, wenn wir insbesondere auch die beiden Landtagsbeschlüsse, die in der letzten Sitzung gefasst worden sind, umsetzen wollen; das möchte ich noch einmal offen zur
Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Frau Abg. Dorothea Frederking von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Bohrschlammdeponie Brüchau (Ortsteil der Ortschaft Kaker- beck in der Einheitsgemeinde Kalbe/Milde) handelt es sich um eine Anlage zur Ablagerung bergbaulicher Abfälle im Sinne von § 22a der Allgemeinen Bundesbergverordnung.
Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde das Hemmnisbeseitigungsgesetz geschaffen, mit dessen Artikel 1 § 4 Abs. 3, der sogenannten Freistellungsregelung, Investoren und Eigentümern von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit eröffnet wird, sich von den Risiken der vor dem 1. Juli 1990 verursachten Altlasten „freistellen“ zu lassen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Freistellung das Land Sachsen-Anhalt die finanziellen Lasten aller notwendigen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken des freigestellten Unternehmens ganz oder teilweise trägt. Im konkreten Fall trifft dies auch auf die Sanierungsmaßnahmen bei der Bohrschlammdeponie Brüchau zu.
ist konkret für den heutigen Betreiber der Deponie Brüchau, den Energieversorgungskonzern Engie SA, die Freistellung von den Altlasten geregelt, sodass Engie SA 10 % und das Land Sachsen-Anhalt 90 % der finanziellen Lasten für die Schließungs-, Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen trägt?
Kostenübernahme durch die öffentliche Hand (Landesamt für Altlastenfreistellung) für die Sanierung der Deponie Brüchau ausschließlich auf den Teil der Altlasten vor dem Stichtag 1. Juli 1990 bezieht, wie werden weitere Einlagerungen nach diesem Stichtag bis zum April 2012 aus der Kostenübernahme durch das Land herausgerechnet und für das Land nicht zum Ansatz gebracht?