Protocol of the Session on August 24, 2017

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Minister Marco Tullner)

Ich sehe, es gibt keine Fragen. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte entnehmen, dass der Vorschlag kam, diesen Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. Dann stimmen wir darüber ab.

Wer der Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Bildung und Kultur zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU, die SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Demzufolge ist der Überweisung des Antrages in den Ausschuss zugestimmt worden.

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 18 und wir nehmen im Präsidium noch einen kleinen Wechsel vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund eines ehrgeizigen Zeitplanes machen wir jetzt keine große Pause, sondern gehen sofort in der Tagesordnung weiter.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Sponsoren veröffentlichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1750

Einbringerin für die Fraktion ist die Abg. Frau Heiß. Frau Heiß, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Tue Gutes und rede darüber“ ist einer der Grundsätze von PR. „Tue Gutes und lass andere darüber reden“ ist einer der Grundsätze des Sponsorings.

Der Sponsoringbericht der Landesregierung

spricht von einer effektiven Symbiose zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Eine Symbiose ist etwas, von der immer beide Seiten etwas haben. Diese Symbiose findet in Sachsen-Anhalt, in anderen Bundesländern und auch im Bund statt.

Unschöne Spitzen dieser Symbiosen sind exklusive Treffen mit Ministern gegen Bezahlung unter dem Stichwort Rent a Minister, Lobbyisten-Hausausweise im Bundestag, Dieselgate und VWAffäre. Übertreibt man es mit der Symbiose, so kann der einst beiderseitige Vorteil schnell in Argwohn und Misstrauen gegenüber Politik und Wirtschaft umschlagen. Politikverdrossenheit und ein Die-da-oben-machen-sowieso-was-sie-wollen sind die Folge.

Aus gutem Grund ist Herr Minister Stahlknecht als Herausgeber des Sponsoringberichts sehr bemüht, den Ruf des Landes zu schützen. Im Vorwort des Berichts schwingt ein gewisser Stolz mit, solle doch in jedem Fall selbst der Anschein einer möglichen Einflussnahme auf das Verwaltungshandeln durch Wirtschaftsunternehmen vermieden werden. Dies sei unabdingbare Grundvoraussetzung für Sponsoring, damit die öffentliche Verwaltung ihre staatliche Integrität und Neutralität sowie ihr Ansehen in der Öffentlichkeit wahren kann. Daher sei Sponsoring für jedermann nachvollziehbar und transparent zu gestalten.

Dies ist wichtig; denn die effektive Symbiose wird immer beliebter. Die Einnahmen aus Sponsoring sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Waren es im Jahr 2011 noch rund 140 000 € Einnahmen durch Sponsoring, sind wir nun bei über 1 Million € pro Jahr.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, rechnet die Landesregierung damit, dass es noch mehr wird in den kommenden Jahren. Mehr Einnahmen heißt aber auch mehr Verantwortung. Es macht eben einen Unterschied, ob das Land in einem Jahr 10 000 € für Sportsponsoring einnimmt oder 1 Million € für Sponsoring im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

Es gibt im Land recht vorhersehbares Sponsoring wie Sachleistungen zum Sachsen-Anhalt-Tag, zum Sommerfest der Landesregierung - also achten Sie nächste Woche beim Empfang darauf, was es zu essen und zu trinken gibt -, zur Kultur

sommernacht und zum Neujahrsempfang der Landesregierung.

Es gibt aber auch Sponsoring in eher ungewöhnlichen Bereichen. Ein unbekannter Sponsor lässt sich die Namensbestimmung einer Hörsaales an der Uni Magdeburg jährlich 11 900 € kosten. Ein anderer Sponsor gibt 2 500 € für den Arbeitskreis Orthopädie-Allgemeinmedizin an der Uniklinik Halle aus.

Und für die anwesenden Herren vielleicht interessant: Rund 11 300 € gibt ein Sponsor für die Schwesternfortbildung Urologie an der MLU.

(Zuruf von Minister Marco Tullner)

Also, ich wüsste schon gern, welches Unternehmen so viel Geld für so eine Fortbildung ausgibt.

(Minister Marco Tullner: Das ist auch für Frauen gedacht, vor allen Dingen!)

Meine Lieblingsbeispiele sind aber die Punkte: diverse Workshops oder Jahresrückblick, der in diesem Falle 21 000 € kostet. Spannend fand ich auch den Verwendungszweck „Unterstützung von Verwaltungsaufgaben“ für 31 000 €. Leider ließ sich nicht rekonstruieren, welche Verwaltungsaufgaben hier ganz konkret unterstützt wurden, geschweige denn von wem.

Für die Geld- oder Sachleistungen erwartet der Sponsor natürlich eine Gegenleistung. Was das Land anzubieten hat, findet sich im Runderlass und kann individuell vereinbart werden.

Die Landesverwaltung kann zum Beispiel in Print- und Internetpublikationen, auf Fahrzeugen oder in sonstiger Weise auf den Sponsor hinweisen. Sie kann unterstützend wirken bei der Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, indem sie die Sponsoren zu Pressekonferenzen und bei öffentlichen Veranstaltungen einlädt. Auf der anderen Seite darf der Sponsor Namen, Emblem und Logo des Landes in der Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

Das Land verpflichtet sich im Runderlass aber auch, das Sponsoring gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen. Dazu dient unter anderem der Sponsoringbericht. Hier legt man aber nur das offen, was man selbst für opportun hält, nämlich den Empfänger, die Leistung, den Betrag und die konkrete Verwendung, nicht aber den Sponsor. Welche wirklich guten Gründe es dafür gibt, kann Herr Minister Stahlknecht vielleicht gleich ausführen. Mir fallen beim besten Willen keine guten Gründe ein, höchstens fragwürdige.

(Beifall bei der LINKEN)

An dieser Stelle möchte ich noch mal auf den Hörsaal in der Universität Magdeburg zurückkommen, der den Namen eines im Bericht nicht genannten Sponsors trägt. Wer von Ihnen zuletzt an der wirt

schaftswissenschaftlichen Fakultät war, wird wissen, dass es der Volksbank-Hörsaal ist. Mir fallen keine guten Gründe ein, wieso die Volksbank nicht als Sponsor benannt wird. Die Volksbank, als regionales genossenschaftliches Unternehmen, steigert damit ihre Bekanntheit. Das Land hat mehr Geld für Wissenschaft und Forschung.

Warum müssen Parlament und Öffentlichkeit das erst selbst recherchieren? Ich finde, so etwas gehört in den Sponsoringbericht.

(Beifall bei der LINKEN)

Natürlich gibt es auch Bereiche der Landesverwaltung, die nicht auf Sponsoring zurückgreifen dürfen. Das sind die Polizei, der Verfassungsschutz, die Justiz und die Steuerverwaltung. Das klingt vernünftig und ist in jedem Fall begrüßenswert.

Wenn man sich jedoch die Sponsoringberichte anderen Bundesländer ansieht, wird schnell klar, dass wir mit den vier genannten Bereichen Bummelletzter sind beim Thema Korruptionsprävention.

In anderen Ländern ist Sponsoring in wesentlich weniger Bereichen erlaubt, in Sachsen zum Beispiel. Die Verwaltungsvorschrift dort stammt aus dem Jahr 2008 und wurde damals von Herrn Ministerpräsidenten Milbradt, CDU, unterzeichnet. Von Sponsoringleistungen ausgeschlossen sind neben den oben Genannten auch Aufsichtsbehörden, Bewilligungsbehörden, öffentliche Stellen mit Beschaffungsaufgaben und öffentliche Stellen mit Planungsaufgaben.

Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Ja, wenn wir jetzt noch mehr ausschließen, dann gehen vielleicht unsere Sponsoringeinnahmen zurück. Ich kann Sie beruhigen: Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern liegen alle mit ihren Sponsoringeinnahmen weit über uns, teilweise bis zum Dreifachen, und das, obwohl dort alle Sponsoren genannt werden und die Regeln strenger sind.

Bei der Recherche für diese Rede haben wir mit Transparency International geredet, konkret mit Dr. Gisela Rüß aus Berlin. Sie war lange Jahre Anti-Korruptionsbeauftragte in Brandenburg. Nun ist sie ehrenamtliches Vorstandsmitglied bei Tranparency International. Sie nannte es gar peinlich, von effektiver Symbiose zu sprechen und dann die Sponsoren zu verschweigen. Von der im Vorwort hochgehaltenen Transparenz ist ohne die Nennung der Geber nicht viel zu spüren. Übrigens ist Frau Dr. Rüß nicht nur ausgewiesene Expertin in dem Bereich, sondern auch noch SPD-Mitglied.

Letztendlich bleibt für uns die Frage: Warum verschweigt die Landesregierung die Sponsoren? Ist

es nicht in deren Interesse, öffentlich genannt zu werden? Und ist es nicht das Interesse des Landes, möglichst transparent und ohne Anschein einer möglichen Einflussnahme zu agieren? - Ich finde, das sollte es sein. Integrität und Neutralität der Verwaltung müssen in der Öffentlichkeit gewahrt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Minister Stahlknecht, ich bin mir sicher, das können Sie besser. Nennen Sie in Zukunft die Sponsoren. Gern möchte ich Ihnen eine Motivation mit auf den Weg geben. Auch der Bund hatte, ähnlich wie wir, anfangs keine Regelungen zum Umgang mit Sponsoring. Zwei Prüfungen des Bundesrechnungshofes über mehrere Jahre führten letztlich dazu, dass der Bund nun eine Verwaltungsvorschrift zum Sponsoring hat und die Sponsoren im seinem regelmäßigen Bericht nennt.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Verordnung einen langen Weg hinter sich. Die Verordnung entspricht nun allen Anforderungen an Transparenz und Korruptionsprävention. Auch die überwiegende Mehrheit der Bundesländer nennt ihre Sponsoren.

Herr Stahlknecht, als Innenminister schreiben Sie mit dem § 99 Abs. 5 der Kommunalverfassung sogar den Kommunen vor, dass sie Geber und Sponsoren nennen sollen. Ich finde, es ist höchste Zeit, dass sich auch das Land an diesem Anspruch orientiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Stahlknecht, ich kann mir vorstellen, dass der Runderlass des Landes mit bestem Wissen und Gewissen erarbeitet wurde, dass man sich Gedanken gemacht und abgewogen hat. Aber er reicht leider nicht. Lassen Sie es uns besser machen. Machen Sie den Bericht transparenter. Nennen Sie die Sponsoren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Da ich keine Anfragen sehe, können wir in der Debatte fortfahren. Es hat für die Landesregierung Herr Minister Stahlknecht das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Runderlass, der dem zugrunde liegt, stammt aus dem Jahr 2012 und sieht vor, dass die Landesregierung alle zwei Jahre in einem Sponsoringbericht die Beträge und die Zuwendungsnehmer veröffentlicht. Dem sind wir nachgekommen.

Weder in dem Erlass noch in den Vordrucken war bislang vorgesehen, dass diejenigen, die Sponsoringleistungen erbringen, sich offenbaren müssen. Da es bislang keine wie auch immer geartete Kritik daran gab, hat das auch nicht im Fokus unserer Überlegungen gestanden.

Liebe Frau Heiß, wenn Sie dazu jetzt einen Anstoß gegeben haben, dann sind wir Ihnen außerordentlich dankbar.