Protocol of the Session on June 22, 2017

Zugleich besteht das Dilemma - auf das macht die Universität aufmerksam; das muss ich erst einmal so zur Kenntnis nehmen -, dass von Rechts wegen konkrete Beschäftigungsverhältnisse nicht verlängert werden können. Ob sich darüber hinaus Chancen ergeben, wenn es einen dauerhaften Aufbau an der Martin-Luther-Universität geben sollte, ist im Moment Spekulation. Das lassen wir jetzt einmal im Raume stehen. Das will ich gar nicht ausschließen. Darüber werden wir auch mit der Universität reden.

Aber bitte lassen Sie uns jetzt die kurze Zeit, die wir noch brauchen, bis wir diese Abfolge in Gang setzen können: Bedarfszahlen, Studentenzahlen und dann auch Dozentenzahlen. Das wird noch in diesem Sommer über die Bühne gehen.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Vielen Dank.

Wir kommen zur nächsten Frage, zu

Frage 3 Hufeisensee

Sie wird vom Abg. Wolfgang Aldag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt. Sie haben das Wort.

(Zuruf von Minister Marco Tullner)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Das Gebiet des Hufeisensees in Halle ist als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems ausgewiesen. Diese Vorbehaltsgebiete werden ausgewiesen, um bestimmte Flächen zu sichern, auf denen die flächendeckende Vernetzung relativ klein strukturierter Biotope entwickelt werden soll.

Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ wurde eine dem B-Plan entsprechende Entwicklung eingeleitet. Derzeit sind ein 18-Loch-Golfplatz, ein Fußball-Golf-Kurs sowie Uferprofilierungen realisiert.

Zusätzlich sind Badestrände, eine Erweiterung des Golfplatzes auf 27 Loch, eine weitere Wasserskitrainingsstrecke, eine Wakeboardanlage sowie ein Trainings- und Ausbildungszentrum für die DRK-Wasserwacht geplant. Zusätzlich nutzen den See Taucher sowie Kutterruderer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist aus der Sicht der Landesregierung die

aktuelle und geplante Nutzung des Hufeisensees mit den beschriebenen ökologischen Zielen der Regionalplanung zu vereinbaren?

2. Wie stellt die Landesregierung die flächen

deckende Vernetzung von Biotopen in Sachsen-Anhalt sicher?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die Antwort erfolgt für die Landesregierung von der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Dr. Dalbert. Bitte, Sie haben das Wort.

Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Aldag namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Der Hufeisensee ist der größte See im Stadtgebiet von Halle und ein beliebtes Naherholungsgebiet. Der See hat sich nach Einstellung des dortigen Tagebaus in den 60er-Jahren gebildet. Die ehemalige Deponie am Hufeisensee

wurde in den 90er-Jahren von der Stadt Halle renaturiert.

Hier haben sich inzwischen sehr wertvolle Flächen entwickelt, die teilweise den Status eines gesetzlich geschützten Biotops erfüllen. Diese Flächen sind im entsprechenden Bebauungsplan gekennzeichnet und werden dauerhaft ohne Beeinträchtigung erhalten.

Der Hufeisensee als Ganzes hat keinen Schutzstatus nach Naturschutzrecht. Im vorigen Jahr wurde westlich des Hufeisensees ein Golfplatz fertiggestellt. Eine Erweiterung des Golfplatzes ist südlich des Sees geplant. Innerhalb der Planung für den Golfplatz sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die das ökologische Verbundsystem stärken sollen.

Die Fläche, auf welcher der Golfplatz errichtet wurde, war vorher eine reine Ackerfläche, auf der intensiv Landwirtschaft betrieben wurde. Mit der Errichtung des Golfplatzes entstanden ein artenreiches Areal sowie ein kleinflächiges Mosaik verschiedener Biotope. Aktuell haben sich beispielsweise schon Uferschwalben in einem Grundwasserteich angesiedelt, die es vorher in dem Gebiet nicht gab. Die aktuelle Biotopverbundplanung der Stadt Halle als Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung hat diese Maßnahmen übernommen.

Die von der Stadt Halle durchgeführten Infrastrukturmaßnahmen stehen nicht im Widerspruch zum Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems. Die Infrastrukturmaßnahmen der Stadt Halle berücksichtigen die Grundsätze der Biotopverbundplanung. Für die geplante südliche Erweiterung des Golfplatzes muss allerdings der Abgleich mit den Zielen der Biotopverbundplanung noch erfolgen.

Darüber hinaus schließt die Kategorie des Vorbehaltsgebietes andere Nutzungen nicht aus. Nach § 8 Abs. 7 des Raumordnungsgesetzes muss den für den Vorbehalt ausgewählten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht zukommen. Diesen Abwägungsgrundsatz hat die Stadt Halle beachtet, sodass die Vereinbarkeit der durchgeführten Maßnahmen mit den Zielen der Regionalplanung gegeben ist.

Zu 2. Die Entwicklung des ökologischen Verbundsystems erfolgt im Land Sachsen-Anhalt analog dem abgestuften System der Landschaftsplanung auf unterschiedlichen Planungsebenen. Von 1997 bis 2006 sind die überörtlichen Biotopverbundplanungen auf regionaler Ebene im Maßstab 1 : 50 000 flächendeckend für das gesamte Land Sachsen-Anhalt erarbeitet worden. Sie sind ins

besondere Arbeitsinstrumente der unteren Naturschutzbehörden.

Auch auf überregionaler Planungsebene liegt die Verbundplanung im Maßstab 1 : 300 000 flächendeckend für das Land Sachsen-Anhalt vor. In der überörtlichen Biotopverbundplanung sind 29,5 % der Landesfläche als Kern- und Verbindungsflächen bestimmt. Fast 60 % der Biotopverbundflächen haben einen Schutzstatus als Natura-2000Gebiet, Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Landschaftsschutzgebiet. Das entspricht 17,4 % der Landesfläche Sachsen-Anhalts. Weiterhin werden 12,1 % der Landesfläche als naturschutzfachlich wertvolle Flächen außerhalb der Schutzgebiete durch Biotopverbundplanungen erfasst.

Die überörtlichen Biotopverbundplanungen bilden die Grundlagen für die anschließende Umsetzungsphase des örtlichen Biotopverbundes als Aufgabe unterschiedlicher Ressorts und Träger verschiedener öffentlicher Belange. Dabei werden die Inhalte der Biotopverbundplanungen in Verwaltungsverfahren und Schutzgebietsverordnungen berücksichtigt und im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Ökokontomaßnahmen nach der Eingriffsregel umgesetzt.

Ein weiteres Instrument zur Realisierung des Biotopverbundes stellen Fördermittelprojekte zur ökologischen Verbesserung der Biotopfunktionen dar. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt die Umsetzung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundes in der Richtlinie zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten verankert.

Die Umsetzung der Biotopverbundplanung am Hufeisensee ist Aufgabe der Stadt Halle. Diese hat bereits im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechende Maßnahmen

zum Biotopverbund umgesetzt oder geplant. So wurden zum Beispiel naturnahe Aufforstungen im Umfeld des Hufeisensees realisiert. Im weiteren Umfeld des Sees wurden Entsiegelungen durchgeführt und Flächen naturnah entwickelt. Diese Maßnahmen wurden direkt mit Bezug zur Entwicklung des ökologischen Verbundsystems von der Stadt Halle durchgeführt.

Des Weiteren plant die Stadt Halle innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre die Umwandlung von Flächen am Hufeisensee, die überwiegend mit standortfremden Gehölzen bestockt sind, in Flächen mit naturnahen heimischen Laubgehölzen.

Die Stadt Halle ist demnach bemüht, die ökologische Verbundplanung schrittweise umzusetzen. Die Ausweisung und Sicherung des ökologischen Verbundsystems muss als Chance verstanden werden, die vielfältigen Ansprüche an den Raum so zu lenken, dass im Rahmen einer nachhaltigen und naturverträglichen Entwicklung die für die Bewahrung und Wiederherstellung vernetzter Le

bensräume unverzichtbaren Flächen erhalten und entwickelt werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜ- NE)

Vielen Dank. Nachfragen gibt es nicht.

(Zuruf von Minister Marco Tullner)

Herr Minister, wollten Sie sich zu Wort melden? Dann gehen Sie bitte auf Ihren Platz. - Okay.

Wir kommen zu

Frage 4 Prüfung und Anerkennung der Schulzeugnisse von Geflüchteten im Land Sachsen-Anhalt

Herr Abg. Sebastian Stiegel von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellt diese Frage. Bitte, Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von den Betroffenen ist an mich herangetragen worden, dass im Land Sachsen-Anhalt die Prüfung und Anerkennung der Schulzeugnisse von Geflüchteten grundsätzlich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn verschickt werden. Damit sind deutliche Verzögerungen der Bearbeitung im Vergleich zu jenen Bundesländern verbunden, die Anerkennungsverfahren grundsätzlich selbst durchführen. Das Vorgehen hat damit Folgen für die Betroffenen, indem sie beispielsweise eine Ausbildungsstelle nicht sofort annehmen können, da eine Prüfung und eine Anerkennung durch die genannte Stelle in Bonn bis zu vier Monate und mehr in Anspruch nehmen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die Prüfung und Anerkennung der

Schulzeugnisse von Geflüchteten in SachsenAnhalt grundsätzlich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn geschickt, wenn ja, warum?

2. Sind seitens der Landesregierung Bemühun

gen oder Maßnahmen geplant, die Prüfung und Anerkennung der Schulzeugnisse von Geflüchteten zunächst in Sachsen-Anhalt vorzunehmen, um den Prozess der Anerkennung zu beschleunigen, wie dies zum Beispiel der Freistaat Sachsen praktiziert?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Bildung Marco Tullner. Bitte.

Frau Präsidentin, ich entschuldige mich; ich dachte, ich wäre schon dran gewesen. Deswegen hatte ich so gerufen.