Dass sie erfolgreich sind, hat zumindest die Gutenberg-Schule gezeigt, die in diesem Jahr in einem bundesweiten Wettbewerb als „starke Schule“ ausgezeichnet wurde. Das zeigt, wie erfolgreich diese Gemeinschaftsschulen in der Praxis tatsächlich sind.
Ich will mich jetzt auch nicht auf eine Diskussion über die effizienzsteigernden Maßnahmen einlassen. Ich hätte mir nur vom Herrn Minister eine Erklärung dafür erwünscht, dass die Gemeinschaftsschulen - wir haben vier unterschiedliche Typen; man muss tief einsteigen -, die eine eigene Abiturstufe vorhalten, diesen schülerbezogenen Faktor leicht erhöht bekommen, und die Gemeinschaftsschulen, die in Kooperation mit einem Gymnasium oder einer IGS die Abiturstufe vorhalten, einen abgesenkten Faktor bekommen. Darüber müssen wir im Ausschuss diskutieren.
In der Tat führt das dazu, dass die Gemeinschaftsschulen, die ohnehin im Vergleich der Schulformen bisher die schlechteste Unterrichtsversorgung haben, für das neue Schuljahr Probleme bekommen werden, die Fächer anzubieten, die tatsächlich notwendig sind, damit die Kinder, die sich für den gymnasialen Oberschulzweig entscheiden, dann tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen, die die KMK festgelegt hat, damit sie zum Abitur zugelassen werden. Ich glaube, das wird uns der Minister im Ausschuss noch einmal erklären.
Der amtierende Leiter des Landesschulamtes hat in der letzten Ausschusssitzung erklärt, an welchen Stellen Probleme entstehen. Ein solches Problem würde ich genau dort sehen, wo Schüler tatsächlich nicht mehr die notwendige Stundenzahl nachweisen können, um dann, in welcher Form auch immer, jedenfalls auch auf dem Weg der Gemeinschaftsschule, das Abitur machen zu können. An dieser Stelle müssen wir nachsteuern,
damit die Schulen die notwendigen Zuweisungen bekommen, um Lehrer vorhalten zu können, um beispielsweise die zweite Fremdsprache, die notwendig ist, um das Abitur zu erhalten, vor Ort anbieten zu können.
Ich bin optimistisch, dass uns das gelingt. Ich habe heute vom Herrn Minister die Botschaft mitgenommen, dass er sich auch in Zukunft für die Gemeinschaftsschulen starkmachen wird. - Danke.
Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die AFD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In § 1 der Verordnung über die Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 20. Juli 2013 heißt es - ich zitiere:
„Die Gemeinschaftsschule nimmt Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Lernausgangslagen auf und verzichtet weitgehend auf deren Zuordnung zu Bildungsgängen. Sie ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet.“
Haben Sie den Widerspruch bemerkt? Oder sind Sie so verblendet, dass sie ihn nicht sehen können? Wie, so frage ich, sollen Schüler individuell, also ihrer Begabung angemessen, gefördert werden, wenn man sie unterschiedslos in eine Schule und in gemeinsame Klassen wirft?
Sie werden sagen, der Lehrer soll das tun. Aber ist das nicht eine maßlose Überforderung, wenn Sie von einem Lehrer verlangen, dass er mit hochgradig heterogenen Klassen zurechtkommen soll? Man wirft also Schüler auf Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialniveau in eine Klasse und ein Lehrer muss dann in einer Klasse Unterricht auf drei Niveaustufen anbieten. Weshalb gruppiert man die Schüler nicht gleich nach einem mehrgliedrigen und leistungsdifferenzierten Schulsystem?
linksliberale Sauwohligkeit, die Schulerfolg ohne Mühe, Chancen ohne Ende und Bildung ohne Druck verheißt.
Das alles sind Dinge, die, wenn man es recht bedenkt, hochgradig paradox sind und überdies verdeutlichen, dass das Bekenntnis zur individuellen Förderung nicht mehr ist als ein Lippenbekenntnis.
Die Gemeinschaftsschule fördert keine Individualität - das soll sie auch gar nicht -, sondern nur eine höchst uniforme Nullität. Damit liegt die Gemeinschaftsschule voll im Trend. Denn es gab noch keine Zeit, in der weltweit so viel von Individualität geplappert wurde und in der sich die Menschen doch so gleich waren wie heute.
Es bleibt dabei: Das differenzierte dreigliedrige Schulwesen aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium nach einer gemeinsamen vierjährigen Grundschulzeit garantiert eine optimale Förderung entsprechend der individuellen Begabung. Es ist das Beste für unsere Kinder.
Die Grundschule ist zwar eine Art Gemeinschaftsschule. Im Fall der Grundschule ist es aber auch sinnvoll, weil sie, wie es ihr Name schon sagt, nur sehr Grundlegendes vermittelt. Und das geht auch bei relativ heterogenen Gruppen. Die Grundschule wird manchmal auch Volksschule genannt. Wenn also DIE LINKE unbedingt eine Gemeinschaftsschule haben will, würden wir uns einer Umbenennung der Grundschule in „Volksgemeinschaftsschule“ nicht verschließen.
Aber Spaß beiseite. Wir halten von Ihrem Antrag gar nichts. Wir wollen die Gemeinschaftsschule nicht fördern. Wir wünschen uns, dass die Gemeinschaftsschule getilgt wird vom Angesicht der Erde und in die Geschichtsbücher der Pädagogik eingeht, wo sie künftigen Generationen als mahnendes Beispiel für Irrwege dient. - Vielen Dank.
Es gibt keine Anfragen. Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag. - Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Man könnte zu dem Vorredner viel sagen, aber dafür reicht meine Redezeit nicht aus.
Man muss es auch nicht wirklich, aber manchmal denke ich: Würden Sie im Ausschuss so viel reden und diskutieren, wäre es vielleicht auch viel wert, aber wahrscheinlich auch nicht. Also lassen wir es dabei.
Kommen wir zu meiner Rede. Meine Damen und Herren! Seit der Einführung der Schulform Gemeinschaftsschule hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von 2 337 im Schuljahr 2013/2014 auf 10 341 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2016/2017 vervielfacht. Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der Schulen im Land von 13 auf 36 nahezu verdreifacht.
Im Vergleich zum letzten Schuljahr 2015/2016 sind sechs neue Gemeinschaftsschulen im laufenden Schuljahr dazu gekommen. Dies lässt darauf schlussfolgern, dass diese Schulform sowohl bei den Schulleitungen als auch bei den Eltern und bei den Schülerinnen und Schülern gut ankommt. Das ist eine gute Nachricht, meine Damen und Herren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt insofern den Antrag der Fraktion DIE LINKE, diesen eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Gerechtigkeit in der Bildung ein wichtiges Anliegen. Wir brauchen einen sanften Wandel zu mehr Gerechtigkeit für unsere Kinder und keine Hauruck-Aktionen. Die Gemeinschaftsschulen können bei der Bildungsgerechtigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie die Leistungsschwachen stärken und die Leistungsstarken fördern.
Aus der Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind Gemeinschaftsschulen eine gute Möglichkeit, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen und zu stärken. Der Vorteil dieser Schulform ist es, dass eine Gemeinschaftsschule aus einer bestehenden Sekundarschule entstehen kann. Damit haben wir eine progressive, ressourcenschonende und auf Chancengleichheit ausgerichtete Schule, die alle Schulabschlüsse ermöglicht.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Uns gelingt es immer wieder, die Schulen in freier Trägerschaft in unserer Diskussion zu vergessen. Nach wie vor leisten diese einen wichtigen Beitrag zur Bildungslandschaft unseres Bundeslandes. Von derzeit insgesamt 36 Gemeinschaftsschulen sind sechs in freier Trägerschaft. Bei den folgenden Debatten um die
Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung zum vorliegenden Antrag wollen wir im Ausschuss vertiefen. Unsere Fraktion wird einer Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Aldag. Es gibt keine Anfragen. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abg. Frau Gorr. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Entwicklung der Gemeinschaftsschulen weiter gewährleisten“ in Drs. 7/1537 reden.
Ja, wir haben Gemeinschaftsschulen im Land Sachsen-Anhalt eingeführt. Ich habe zum Beispiel in meinem Wahlkreis eine Gemeinschaftsschule, die ich regelmäßig besuche und mit der ich in einem engen Austausch stehe. Selbstverständlich sind wir als Land dafür verantwortlich, dass die Gemeinschaftsschulen ihre Aufgaben erfüllen können, genauso wie alle anderen Schulen,
insbesondere auch in Bezug auf die Unterrichtsversorgung. Die Fraktion DIE LINKE lobt in ihrer Begründung die Entwicklung zukunftsweisender pädagogischer Konzepte, die durch den rechtlichen Rahmen des Schulgesetzes ermöglicht werden. Das höre ich gern. Natürlich ist es immer gut, einen Prozess wie die Einführung einer neuen Schulform konstruktiv zu begleiten. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.