Protocol of the Session on May 5, 2017

Auch die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder gehen zwischenzeitlich von einer grundlegenden Erholung der Kormoranbestände aus und haben deshalb auf der Agrarminister

konferenz am 31. März 2017 in Hannover beschlossen, das Bundeslandwirtschaftsministerium zu bitten, mit dem Bundesumweltministerium eine Einschätzung zum Erhaltungszustand der jeweiligen Populationen der Tierarten Kormoran, Wolf und Biber in Deutschland bis zur Herbstagrarministerkonferenz schriftlich vorzulegen.

In Deutschland besteht die Situation, dass der Kormoranbestand seit 1980 von weniger als 1 000 Brutpaaren auf inzwischen 20 000 bis 25 000 Brutpaare angewachsen ist. Für ganz Europa muss nach den vorliegenden Daten davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Brutpaare von rund 320 000 im Jahr 2006 auf 371 000 im Jahr 2012 erhöht hat.

Angesichts dessen, dass Kormorane europaweite Wanderungen durchführen, ist bei Betrachtung der Bestandszahlen auf die Situation in Deutschland insgesamt und nicht auf lokal oder regional vorhandene Brutpaare abzustellen.

Der in den vergangenen Jahren zu beobachtende Rückgang der Brutpaare des Kormorans in Sachsen-Anhalt liegt im Bereich natürlicher Schwankungen, für die eine Reihe von Umweltfaktoren bestimmend sind, wozu ganz besonders die Nahrungsverfügbarkeit, also der Fischbestand in den Gewässern in der Nähe von Brutkolonien, zählt. Zudem hängt der Brutbestand im Wesentlichen mit der Neugründung bzw. der Aufgabe von Brutkolonien zusammen.

Zu beobachten ist, dass während der jährlichen Nord-Süd-Wanderungen der Kormoranbestand an den Binnengewässern im Land um ein Vielfaches höher ist. Dies führt dazu, dass die Fischpopulationen in der Winterzeit von den durchziehenden Kormoranen außergewöhnlich stark in Mitleidenschaft gezogen werden und sich vielfach nicht mehr erholen können. Vor diesem Hintergrund ist der jüngste Beschluss der Agrarministerkonferenz ein konsequenter und nachvollziehbarer Schritt für den weiteren, und zwar länderübergreifenden, Umgang mit dem Kormoran.

Zu Frage 2: Aktuelle Empfehlungen der Beringungszentrale Hiddensee zum Umgang mit dem Kormoran sind der Landesregierung nicht bekannt. Insoweit können sie auch nicht Gegenstand von Schlussfolgerungen sein. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie hatten heute wirklich ein heftiges Programm zu absolvieren.

Wir kommen zur

Frage 10 Inhouse-Geschäfte

Sie wird von Frau Abg. Kristin Heiß von der Fraktion DIE LINKE gestellt.

(Unruhe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde Sie bitten, Ihren Geräuschpegel etwas zu senken. Es ist sehr anstrengend für den Fragesteller, für den Antwortenden, aber auch für uns. Wir sind umso schneller fertig, wenn wir den Geräuschpegel etwas senken.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Sie haben das Wort, Frau Heiß.

Vielen Dank. - Im Rahmen von InhouseGeschäften überträgt die Landesregierung öffentliche Aufgaben an Dritte wie beispielsweise an die Investitionsbank oder die landeseigene Nasa. Eine solche Inhouse-Vergabe unterliegt nicht den üblichen vergaberechtlichen Regelungen und kann somit freihändig und ohne Ausschreibung erfolgen. In mehreren Fällen wurden die Aufträge nicht durch den ursprünglich beauftragten Dritten realisiert, sondern an Unterauftragnehmer wie das ISW weiter vergeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Entwicklung nahmen Anzahl und Vo

lumina von Inhouse-Geschäften der Landesregierung in dieser und der vergangenen Legislaturperiode?

2. Erwägt die Landesregierung Änderungen im

Umgang mit Inhouse-Vergaben sowie daraus erfolgender Unterbeauftragungen hinsichtlich Anzahl, Volumina und Anwendung von Transparenzregeln für Beraterverträge?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister der Finanzen André Schröder erteilt. Sie haben das Wort.

Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg eine Bitte um Verständnis äußern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Frage 1 heute nur für meinen Geschäftsbereich und für diese Legislaturperiode beantworten kann.

Die von der Landesregierung als Inhouse-Geschäfte abgeschlossenen Verträge werden nicht ressortübergreifend statistisch erfasst. Eine Erfassung dieser Verträge muss also von den Ressorts abgefragt werden und war für diese und für die vergangene Legislaturperiode in der Kürze der

Zeit einfach nicht möglich. Die offen gehaltenen Punkte werden selbstverständlich unverzüglich beantwortet. Ich bedanke mich bei Frau Heiß für ihr Verständnis; wir hatten das im Vorfeld auch schon besprochen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen sind in der aktuellen Legislaturperiode zehn Verträge mit Dataport abgeschlossen worden. Damit wurden beispielsweise der Betrieb der von der EU vorgeschriebenen Fördermitteldatenbank abgesichert oder Hardware für das Bau- und Liegenschaftsmanagement beschafft. Diese Verträge wurden als InhouseGeschäfte abgeschlossen, weil das Land Sachsen-Anhalt auch mit Zustimmung des Landtages sich dafür entschieden hat, Dataport als zentralen Dienstleister für IT-Fragen der Landesverwaltung vorzusehen.

Mit der Investitionsbank wurden in dieser Legislaturperiode bisher insgesamt fünf Geschäftsbesorgungsverträge, darunter zum Beispiel Verträge zur Durchführung des Förderprogramms Stark III, abgeschlossen.

Mit drei Verträgen schlägt der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement BLSA mit der Landgesellschaft zu Buche. Einen Vertrag hat der Landesbetrieb BLSA mit der Landesenergieagentur abgeschlossen. Dabei geht es um die energetische Beratung im Rahmen der Durchführung des Stark-III-Förderprogramms.

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Vertragsvolumina im Einzelnen an dieser Stelle noch keine detaillierten Auskünfte geben kann. Die Vergütungsregelungen sind sehr unterschiedlich. Teilweise wird nach Aufwand abgerechnet, sodass die Kosten in Teilen noch gar nicht feststehen, teilweise wird auch in Jahresscheiben abgerechnet, teilweise sind auch Festpreise vereinbart. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.

Zu Frage 2: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zum Thema Inhouse-Geschäfte und Beraterverträge ist auch aus Respekt vor den laufenden Beratungen des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass der Untersuchungsausschuss, der sich intensiv mit diesem Themenkomplex befasst, am Ende seiner Beratungen auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen abgeben wird. Falls gewünscht, wird die Landesregierung den entsprechenden Meinungsbildungsprozess des Landtages gern konstruktiv begleiten.

Ich persönlich bin offen für eine Schärfung der Beschlusslage, um Regelungslücken und Auslegungsspielräume für bestimmte Fallgruppen

wie Inhouse-Geschäfte, Ergänzungs- oder Aufstockungsverträge zu schließen. Ich werbe aber dafür, die Beratungen des Untersuchungsausschusses abzuwarten, um eine möglichst breite und verlässliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

Ich denke, klar ist, dass sogenannte Inhouse-Geschäfte weiterhin differenziert zu betrachten sind und für die Arbeit einer Landesregierung notwendig bleiben. Wenn der Landtag mehr Transparenz bei Inhouse-Geschäften einfordert, wird er diese selbstverständlich auch erhalten. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Frau Heiß. - Frau Heiß, Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Herr Schröder, eine Nachfrage. Ich habe es richtig verstanden, dass momentan die Meinungsbildung so ist, dass man erst nach dem Abschluss der Beratungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses neue Regelungen im Kabinett treffen möchte, es sei denn, das Parlament möchte schon vorher andere Regelungen treffen? Habe ich das richtig verstanden?

Herr Minister, bitte.

Die Meinungsbildung zum Thema Inhouse-Geschäfte wollten wir aus Respekt vor den laufenden Beratungen noch nicht abschließen. Wir sind offen - das habe ich versucht auszudrücken - und sind auch bereit - ich glaube, Sie wissen das auch aus dem Finanzausschuss -, die entsprechenden Verträge vorzulegen bzw. entsprechende Fragen dazu auch zu beantworten.

Vielen Dank.

Wir kommen nunmehr zur letzten Kleinen Anfrage, zur

Frage 11 Lehrermangel am Geschwister-Scholl-Gymnasium der Hansestadt Gardelegen

Sie wird durch Herrn Abg. Andreas Höppner von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit wird besorgt unter Eltern und Schülern des

Geschwister-Scholl-Gymnasiums der Hansestadt Gardelegen über eine nicht ausreichende Unterrichtsversorgung diskutiert. Schon jetzt sind Pläne der Schulleitung bekannt, aufgrund von Lehrermangel die Stunden in Musik, Kunst und Religion zu reduzieren.

Nach derzeitigem Stand ist zu befürchten, dass als zweite Fremdsprache nur Russisch angeboten werden kann, weil kein Lehrpersonal für Französisch und Spanisch zur Verfügung steht. Bei vielen Schülerinnen und Schülern besteht aber eben jener Wunsch, Französisch bzw. Spanisch als zweite Fremdsprache zu erlernen und nicht Russisch. Durch die Einschränkung in der Wahl der zweiten Fremdsprache wären die Schülerinnen und Schüler stark benachteiligt.

Ich frage die Landesregierung:

Können bzw. werden Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Gardelegen aktuell bzw. zukünftig aufgrund von Lehrkräftemangel in den Bereichen Französisch und Spanisch dazu gezwungen, nur Russisch als zweite Fremdsprache zu erlernen?

Welche Maßnahmen werden kurzfristig, aktuell und in Zukunft getroffen, um die desolate Versorgung mit Lehrpersonal, insbesondere im Bereich der zweiten Fremdsprache Spanisch und Französisch, am Gymnasium Gardelegen zu beenden, damit eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler abgewendet wird?

Vielen Dank, Herr Höppner. - Die Antwort erfolgt durch den Minister für Bildung Herrn Marco Tullner. Bitte.