Nach der geltenden Rechtslage kann eine Abwicklung von Zweckverbänden bei noch bestehenden Forderungen nicht erfolgen. Nach der
des Landes Sachsen-Anhalt umfasst die Abwicklung sämtliche Handlungen, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte notwendig sind. Die Abwicklung auf einen anderen Zweckverband, der den aufzulösenden Zweckverband übernehmen soll, kommt nicht in Betracht. Daraus folgt, dass der aufzulösende Zweckverband verpflichtet ist, seine noch bestehenden Forderungen einzuziehen. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dies als zulässig erachtet worden.
Mit der Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage schließen wir eine bestehende Gesetzeslücke, um unnötige Kosten auch für den Gebührenzahler im Rahmen der Auflösung eines Zweckverbandes zu vermeiden.
Die Änderung des Gesetzes liegt im Interesse einer zeitnahen Abwicklung eines sich in der Auflösung befindenden Zweckverbandes. Im Abwicklungsprozess werden entstehende zeitliche Verzögerungen und daraus resultierende Abwicklungskosten vermieden.
Unser zentrales Anliegen mit der Gesetzesänderung ist die Erhöhung der Flexibilität der kommunalen Zusammenarbeit in einem Zweckverband. Dies stärkt nicht nur die Wirtschaftlichkeit eines Verbandes, sondern davon profitieren am Ende auch die Verbraucher.
Die Gesetzesänderung bringt nur Vorteile. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für Ihren Diskussionbeitrag. - Die nächste Debattenrednerin ist Frau Eisenreich für die Fraktion DIE LINKE. Doch bevor ich ihr das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Debattierclubs des Gymnasiums Philanthropinum Dessau recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit hat die Koalition nach gut einem Jahr auf die gravierende Situation des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung reagiert. Endlich, möchte man meinen.
dafür aussprechen, dass sie zusammen mit dem Abwasserzweckverband diese Änderung mit Nachdruck eingefordert hat.
Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Die Situation des Abwasserzweckverbandes, der sich seit dem 31. Dezember 2010 in Abwicklung befindet, hatte nicht zuletzt gravierende finanzielle Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Grundstückseigentümer und Kommunen.
Dass mit dieser Regelung eine unbefriedigende rechtliche Situation beendet werden kann, begrüßt unsere Fraktion auch mit Blick auf weitere aktuelle und zukünftige Fälle ausdrücklich. Doch gestatten Sie mir, bei aller Euphorie auf Probleme hinzuweisen, die trotz dieser Gesetzesänderung einer Lösung bedürfen.
Die Situation des betroffenen Abwasserzweckverbandes mag eine besondere sein; dahinter steht jedoch ein weiteres grundsätzliches Problem: Seit Jahren wird durch die Landesregierung das Modell großer Wasser- und Abwasserzweckverbände propagiert und Zusammenschlüsse sowie Übernahmen werden forciert. Dieser Prozess ist nach wie vor in vollem Gange. Der Druck, der dabei auf einzelne Verbände und die kommunalen Entscheidungsträger ausgeübt wird, ist enorm. Notwendige Handlungsspielräume vor Ort werden so eingeschränkt und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt.
Die Zusammenlegung kleinerer Verbände zu großen wurde und wird mit der vermeintlich größeren Wirtschaftlichkeit großer Strukturen begründet. Wenn dies allgemeingültig wäre, könnte § 85 Abs. 2 des Wassergesetzes angewendet werden. Denn dort heißt es, dass die obere Wasserbehörde im Benehmen mit der oberen Kommunalaufsichtsbehörde Zweckverbände zusammenschließen oder auch einen Zweckverband in einen anderen eingliedern kann - allerdings nur, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls dringend geboten ist und die Aufgabe ohne Zusammenschluss oder Eingliederung nicht oder nur unwirtschaftlich wirksam erfüllt werden kann.
Es ist mehr als blauäugig, davon auszugehen, dass beim Zusammenschluss von zwei unwirtschaftlichen Verbänden, die überschuldet sind, ein großer reicher herauskommt. Seit Jahren fordert deshalb die DIE LINKE hier im Landtag, dass endlich dargestellt wird, ob die größeren Verbände tatsächlich wirtschaftlicher arbeiten als kleine. Außerdem sind die Auswirkungen für die Gebührenzahler zum Teil erheblich, was sich in zahlreichen Petitionen der Betroffenen widerspiegelt.
Tatsache ist auch, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung auf die Belange der kommunalen Praxis und der betroffenen Bürgerinnen und
Allerdings haben wir, DIE LINKE, dieses Verständnis für die Belange der Bürgerinnen und Bürger bei der im Jahr 2014 im Kommunalabgabengesetz eingeführten einjährigen Regelung zur Aussetzung der neuen Verjährungsfrist für Beiträge vermisst.
Im Gegenteil: Beiträge konnten bis zu 24,5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert werden. Dabei ging es um 80 000 Bescheide. Wie wichtig waren und sind Bürgerinteressen angesichts dieser Tatsachen?
Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE bleibt im Bereich der Kommunalverfassung und der Kommunalabgaben noch eine ganze Menge zu tun. Die Ankündigung der Koalition, im Jahr 2018 Änderungen in den betreffenden Gesetzen herbeizuführen, begrüßen wir.
Wir wollen den Zustand beenden, dass Bürgerinnen und Bürger für ihren Anschluss an die zentrale Wasser- und Abwasserversorgung nach Jahrzehnten noch zur Kasse gebeten werden können. Deshalb werden wir auf eine gesetzliche Neuregelung dringen, die zukünftig für alle Betroffenen eine zeitnahe, endliche und gerechte Beitragsfestsetzung vorsieht.
Daneben gilt es, betriebswirtschaftlich notwendige Gebühren und Beiträge sozialverträglich zu gestalten. Im Sinne eines tatsächlichen Interessenausgleiches dürfen die Lasten nicht einseitig auf die Nutzerinnen und Nutzer abgewälzt werden. Die planungsrechtlichen Grundlagen der Aufgabenträger müssen zügiger als bisher an veränderte örtliche, demografische und betriebswirtschaftliche Bedingungen angepasst werden.
Die Tätigkeit der Zweckverbände ist bürgernah zu organisieren. Die verantwortlichen Kommunalpolitikerinnen sind in ihren Kompetenzen zu stärken, um einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Aufgabenträgern zu befördern.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die im Zuge der Neugestaltung des Kommunalverfassungsrechtes geplanten Workshops der Landesregierung ein öffentliches Forum bieten würden, um die Vielzahl offener Fragen im Kommunalrecht mit den betroffenen Akteuren zu diskutieren.
Sehr geehrte Kollegin, Ihre Redezeit ist schon zu Ende. Sie können aber Ihre Redezeit etwas verlängern. Es gibt eine Anfrage.
Okay. - Wir haben bisher den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport gehört. Diesen halten wir für sachlich, inhaltlich zuständig. Wir möchten aber auch den Ausschuss für Umwelt und Energie einbeziehen.
Vielen Dank, Frau Abg. Eisenreich. Es gibt eine Anfrage von Herrn Rausch. Möchten Sie diese beantworten? - Ja. - Bitte, Herr Rausch. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Kollegin Eisenreich, Ihrer Rede habe ich viel entnommen, etwa dass Sie gegen die Abwassergebührenbescheide sind und andere Sachen. Aber zum Inhalt des Gesetzentwurfes haben Sie in den letzten drei Minuten eigentlich gar nichts gesagt. Ich bin der Meinung, Sie haben am Thema vorbei gesprochen.
(Zustimmung bei der LINKEN - Swen Knö- chel, DIE LINKE: Halt die Rede doch ein- fach noch mal, dann kann sie auch Herr Rausch verstehen!)
Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird der Abg. Herr Meister sprechen. Sie haben das Wort. Bitte, Herr Meister.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist eher technischer Natur. Meine Vorredner sind auf die Problematiken eingegangen, haben das juristisch korrekt dargestellt.
Der Gesetzentwurf löst nur dieses eine spezielle Problem. Die vielen anderen Dinge, die Frau Eisenreich angesprochen hat, kann und will dieser Gesetzentwurf nicht lösen, weil er tatsächlich auf diesen Einzelfall zugeschnitten ist, der allerdings tatsächlich einer Lösung bedarf.
Herr Erben hat eine zügige Beratung gefordert. Darin hat er recht. Dem möchte ich folgen. Ich glaube, es ist alles gesagt worden. Ich kann dem nichts Neues hinzufügen. Ich bitte um Überweisung in den Innenausschuss.