Protocol of the Session on May 4, 2017

Dazu möchte ich nicht nur das letzte Jahr, sondern auch die letzten Niedrigwasserjahre 2014, 2015 und 2016 in Erinnerung rufen. Es ist illusorisch zu glauben, dass wir eine ganzjährige Schiffbarkeit an 345 Tagen im Jahr herstellen können. Letztlich ist es egal, ob wir dabei über 1,60 m, 1,40 m oder 1,20 m reden. Wenn nicht genug Wasser da ist, ist nicht genug Wasser da.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dazu muss ich sagen: Mich nervt es zunehmend, dass immer wieder die Legende gesponnen wird, wir GRÜNE wären an dieser Situation schuld.

(Minister Marco Tullner: Wer macht denn das?)

Schauen Sie sich die Klimaentwicklung insgesamt an. Wenn nicht mehr Wasser von Tschechien die Elbe herunterkommt, dann können wir hier ausbauen, wie wir wollen; dann werden die Schiffe trotzdem nicht fahren können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch einmal etwas zum Gesamtkonzept Elbe sagen. Ja, das haben wir im Ausschuss vor. Dazu werden wir uns auch ausführlich austauschen, keine Frage. Ich war vor der heutigen Debatte noch der Meinung, wir müssten dazu kommen, dass dieses geduldig bedruckte Papier jetzt endlich zum Arbeiten kommt, dass wir praktisch handeln und dass wir die Maßnahmen umsetzen.

Die Fehlinterpretationen, die ich heute zum Gesamtkonzept wahrgenommen habe, stimmen mich durchaus bedenklich. Denn es ist doch wohl klar: Bevor wir über die Verbesserung der Schiffbarkeit auf der Elbe reden können, müssen wir

erst einmal darlegen, wie dieses Ziel im Einklang mit dem Erhalt des wertvollen Naturraumes erreicht werden kann. In der Vergangenheit ist dies nicht gelungen. Die trockenen Auen sind ein Beleg dafür. Ich sehe nicht, wie das in der Zukunft geschehen soll.

Das Neue am Gesamtkonzept ist, dass wir einen integrativen Ansatz haben. Es ist erwähnt worden, dass dankenswerterweise auch die Umweltverbände und die Öffentlichkeit einbezogen wurden. Aber das alles ist von einem gewissen Realitätssinn getragen gewesen. Die Betrachtung in dieser Weise sollten wir beibehalten, wenn wir das Gesamtkonzept umsetzen.

Ein weiteres Austrocknen der Flusslandschaft und damit eine Entwertung des touristischen Potenzials zu stoppen muss Aufgabe des Landes sein. Die Sohlenerosion muss gestoppt werden und die Flussbettvertiefung ebenso.

Wir können nicht beides machen: Wir können nicht die Häfen - koste es, was wolle -, ohne es zu hinterfragen, für drei bis vier Schiffe pro Tag ausbauen und gleichzeitig Touristen nach SachsenAnhalt holen, wofür wir erst einmal eine konzertierte Strategie brauchen, die wegen des naturnahen Lebensraumes herkommen. Das widerspricht sich diametral. Wir werden nicht nur in den Erhalt der touristischen Infrastruktur investieren müssen, sondern auch in den Ausbau aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Ich plädiere nochmals dafür, dass wir mit Blick auf die öffentliche Förderung umsteuern. Übersubventionierte Häfen an der Wasserstraße, auf der sich nichts mehr bewegt - das muss die Vergangenheit sein. Kleine und mittlere Betriebe in der Tourismusbranche unterstützen und nachhaltig fördern - das muss die Zukunft werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt auch hierzu keine Fragen. Ich danke der Abg. Frau Lüddemann für das Schlusswort. Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet; der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen.

Wir begeben uns jetzt in die einstündige Mittagspause und treffen uns zur Fortsetzung der Plenartagung um 14:40 Uhr wieder.

Unterbrechung: 13:41 Uhr.

Wiederbeginn: 14:44 Uhr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es aber doch schon 14:45 Uhr, und wir werden jetzt auch beginnen. Die Wichtigsten sind hier,

habe ich gerade eben schon vernommen. Also fangen wir jetzt an. Aber ich bitte um etwas mehr Ruhe; wenn wir schon weniger Anwesende sind, muss es nicht so laut sein wie vorher, als alle im Plenum saßen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 3

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/1318

Einbringer wird hier der Abg. Herr Erben von der SPD-Fraktion sein. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ein. Ich darf kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Sicherlich werden die meisten Fraktionen vor nunmehr fast einem Jahr zur Kenntnis genommen haben, dass sich der Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, der ja im Ehrenamt so etwas wie der Chefabwickler des Zweckverbands Bodeniederung ist, an die Fraktionen gewandt hat. Ihnen wird gleichfalls die Petition von Herrn Stöhr und anderen bekannt sein. Der dort thematisierte Handlungsbedarf besteht tatsächlich.

Ich will kurz die Rechtslage erläutern. Nach der aktuellen Rechtslage in § 14 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange und soweit der Zweck der Abwicklung dies erfordert. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes SachsenAnhalt bedeutet das, dass wirklich so lange, wie alle laufenden Geschäfte inklusive des Einzugs von Forderungen notwendig sind, der Zweckverband fortbesteht.

Lassen Sie mich dies an einem Beispiel illustrieren: Das ist konkret ja auch beim Zweckverband Bodeniederung in Abwicklung der Fall. Wenn dort beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen bis zum Jahr 2030 bestehen, dann besteht der eigentlich nicht mehr existente Zweckverband Bodeniederung ebenfalls bis zum Jahr 2030 weiterhin. Das hat hohe Kosten zur Folge - ich nenne beispielshalber nur den Aspekt der Wirtschaftsprüferkosten, aber auch der Geschäftsführung insgesamt -, die unnötig sind und die weder dem

Gebührenzahler noch dem Steuerzahler zugemutet werden sollen.

Deswegen haben die Koalitionsfraktionen Ihnen in dem Gesetzentwurf folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet, dass nämlich durch die Neuregelung in § 14 Abs. 4 des GKG eine zeitnahe Abwicklung eines aufgelösten Zweckverbandes erreicht werden soll. Dies soll dadurch passieren, dass sowohl die Rechtsnachfolge als auch die Forderungen übertragen werden, und dies unter Anwendung des Instrumentariums des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Abtretung; deswegen ist das auch in dem Gesetzentwurf ausdrücklich so benannt. Die Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist nach der Verwaltungsrechtsprechung allgemein anerkannt und zulässig. Es bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die wir mit der Neuregelung in § 14 Abs. 4 des GKG schaffen wollen.

Mein Wunsch und meine Bitte im Auftrage der Koalitionsfraktionen zielen auf eine zügige Beratung, damit es insbesondere bei dem hauptbetroffenen Zweckverband Bodeniederung gelingt, ihn noch in diesem Jahr endgültig aufzulösen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Erben. Es gibt keine Nachfragen. - Bevor wir in die Debatte mit einer vereinbarten Redezeit von fünf Minuten je Fraktion einsteigen, übergebe ich das Wort an den Minister Herrn Stahlknecht. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Erfahrungen und insbesondere die Anwendungsprobleme in der kommunalen Praxis haben - so hat das auch Herr Erben dargestellt - gezeigt, dass bei der Abwicklung von aufgelösten Zweckverbänden die geltende Rechtslage im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit unbefriedigend ist. So kann sich die Beendigung der erforderlichen Abwicklungshandlungen bei der Einziehung von Forderungen, die vor Auflösung des Zweckverbandes entstanden sind, über einen teilweise sehr langen Zeitraum hinziehen, verbunden mit hohen Kosten im Abwicklungsprozess.

Eine Lösung solcher Situationen lässt das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit nicht zu, weil das in diesem Gesetz abschließend geregelte Verfahren zur Abwicklung aufgelöster Zweckverbände eine rechtssichere Übertragung noch bestehender Forderungen eines aufgelösten Zweckverbandes auf Dritte zum Zweck der Abwicklung

nicht ermöglicht. Von daher ist es geboten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen modifiziert werden, um das in der kommunalen Praxis erkennbar gewordene gesetzliche Regelungsdefizit zu beseitigen.

Es ist deshalb ausdrücklich zu befürworten, dass die Vorschrift im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit über das Verfahren der Abwicklung von aufgelösten Zweckverbänden modifiziert wird, um den Raum für eine schnelle, aber auch rechtssichere Liquidation zu schaffen. Eine Ergänzung der Regelung um die Möglichkeit der Übertragung von Forderungen zum Zweck der Liquidation würde einer zeitnahen Abwicklung eines aufgelösten Zweckverbandes Rechnung tragen.

Ich bin daher den Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerordentlich dankbar, dass sie mit der parlamentarischen Initiative die rechtlichen Möglichkeiten zur schnelleren Abwicklung von aufgelösten Zweckverbänden im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit schaffen wollen, und wünsche mir, dass der Gesetzentwurf sehr, sehr schnell beraten und verabschiedet wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe auch keine Anfragen. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte ein. Erster Debattenredner wird Herr Tobias Rausch für die AfD-Fraktion sein. Sie haben das Wort, Herr Rausch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über einen längst notwendigen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit“. Diese Änderung ist dringend nötig, um handelbare Abhilfen für die Zweckverbände zu schaffen.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, wenn, solange und soweit der Zweck der Abwicklung dies erfordert. Nach der gültigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes - meine Vorredner erwähnten es bereits - umfasst die Abwicklung sämtliche Handlungen, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzuges von Forderungen notwendig sind. In der kommunalen Praxis resultiert hieraus eine teilweise sehr lange Abwicklungsphase, im betreffenden Verband bis 2030. Um diesen Umstand zu beheben, sieht der Gesetzentwurf die Regelung in § 14 vor. Angesichts der vom aufgelösten, aber noch in der Abwicklung befindlichen Zweckver

band bewilligten Ratenzahlungen dauert die Abwicklung beispielsweise so lange, bis die letzte dieser Raten gezahlt wurde. Die Aufwendungen, beispielsweise für den Abwickler, können dabei die noch zu erzielenden Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen.

Hiermit kommen wir schon zum betreffenden Beispiel aus meiner Kommune und meinem Kreis: Der Zweckverband Bode-Wipper hat das Gebiet und die Aufgaben des in der Abwicklung befindlichen Abwasserverbandes Bodeniederung übernommen. Nun kann die Abwicklung aber nicht in Gänze erfolgen, da die Forderungen nicht auf den neuen Verband übertragen werden können. Deswegen muss der in Abwicklung befindliche Verband, hier in unserem Fall der Verband Bodeniederung, künstlich mit Aufwendungen in Höhe von ca. 70 000 € pro Jahr am Laufen gehalten werden.

Damit dieser Irrsinn jetzt endlich aufhört, sieht der Gesetzentwurf dementsprechende Regelungen vor. Durch die Regelung in § 14 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit soll eine zeitnahe Abwicklung eines aufgelösten Zweckverbandes erreicht werden. Dies soll so erfolgen, dass der aufgelöste, nach § 14 Abs. 4 Satz 1 GKG als fortbestehend geltende Zweckverband noch bestehende Forderungen auf den Einzelrechtsnachfolger bzw. auch einen anderen Aufgabenträger, der die Aufgaben des aufgelösten Zweckverbandes übernommen hat und nunmehr für das Gebiet des aufgelösten Zweckverbandes zuständig ist, überträgt.

Nun könnte ich noch näher auf einzelne Punkte eingehen, da mir der Bericht des Zweckverbandes vorliegt. Aber grundsätzlich denken wir: Hier wird für die Beteiligten nun eine längst überfällige Regelung geschaffen. Daher befürworten wir, die AfD-Fraktion, diesen Antrag. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Rausch. Es gibt keine Anfragen. - Wir kommen nun zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben das Wort, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir schnellstmöglich eine notwendige Änderung der Vorschriften im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit erzielen.

Nach der geltenden Rechtslage kann eine Abwicklung von Zweckverbänden bei noch bestehenden Forderungen nicht erfolgen. Nach der