Protocol of the Session on May 4, 2017

Herr Erben hat eine zügige Beratung gefordert. Darin hat er recht. Dem möchte ich folgen. Ich glaube, es ist alles gesagt worden. Ich kann dem nichts Neues hinzufügen. Ich bitte um Überweisung in den Innenausschuss.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Meister. Es gibt keine Anfrage. - Somit kommen wir zur nächsten und letzten Debattenrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt. Dies ist Frau Schindler für die SPDFraktion. Sie haben das Wort. Bitte, Frau Schindler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es ähnlich wie mein Vorredner machen und mich relativ kurz fassen.

Dieser Gesetzentwurf ist auf diese eine Änderung des GKG beschränkt.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Wir möchten den Gesetzentwurf auch nur in den Innenausschuss überweisen, weil nur über diese eine gesetzliche Änderung beraten werden soll.

Mit den anderen Dingen, die Frau Eisenreich angesprochen hat, die grundsätzlichen Umweltfragen oder Fragen der Abwasserzweckverbände, würden wir, denke ich, den Gesetzentwurf überfrachten. Denn über was sollte der Umweltausschuss noch weiter diskutieren, außer über das, was Sie in Ihrem Redebeitrag alles noch an Änderungswünschen vorgetragen haben, die aber den Gesetzentwurf zur Änderung des GKG nicht betreffen? - Deshalb erfolgt die Beschränkung auf den Innenausschuss.

Wir greifen mit unserer Gesetzesänderung, wie schon die meisten Vorredner gesagt haben, die Problematik auf, dass es an dieser Stelle eine Gesetzeslücke gibt, die auch Gegenstand der Petitionen gewesen ist.

Ich zitiere einmal aus dem Schreiben des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung, aus dem hervorgeht, dass in den Beratungen mit dem Innenministerium und dem MULE - damals noch: MLU - folgende Vorgehensweisen herausgearbeitet worden sind:

Erstens. Zum Verzicht auf alle Forderungen hat auch der Abwasserzweckverband gesagt: Aus der Sicht des Verbandes ist dies kein sinnvoller Weg, weil nämlich auf Forderungen in Höhe von 392 000 € verzichtet werden würde. Das würde zu einer Belastung der Gemeinden führen. Das kann nicht zielführend sein.

Zweitens wird als Lösungsvariante eine Anpassung des § 11 Abs. 4 GKG LSA vorgeschlagen. Diese greifen wir mit dem Gesetzentwurf auf.

Gestern bei der Eröffnung der neuen Geschäftsstelle des Wasserverbandstages Sachsen-Anhalt in der Halberstädter Straße in Magdeburg konnte ich mit vielen Vertretern von Abwasserverbänden sprechen, die diesen Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen, sodass die Beratung, denke ich, zügig erfolgen kann.

Abschließend beantrage auch ich eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und von Tobias Rausch, AfD)

Vielen Dank, Frau Abg. Schindler. Es gibt keine Anfragen.

Nur zum Verständnis: Ich habe den Antrag auf Überweisung ausschließlich in den Innenausschuss gehört. Es gibt aber auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Antrag zudem in den Umweltausschuss zu überweisen. Deswegen würde ich zunächst über den Antrag auf Überweisung in den Umweltausschuss und im Anschluss über den Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss abstimmen lassen.

Wer damit einverstanden ist, dass dieser Antrag in den Umweltausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit wurde der Antrag abgelehnt.

Wer der Überweisung in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Dafür sehe ich Zustimmung, nicht von

allen, aber von großen Teilen aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Eigentlich hätten sich jetzt einige melden müssen. Unabhängig davon ist der Antrag in den Innenausschuss überwiesen worden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 4

Beratung

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Inklusion in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/1297

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1339

Einbringerin hierzu ist die Abg. Frau Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank dafür. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt politische Großvorhaben, deren Umsetzung nicht in Monaten, nicht in Jahren, sondern in Jahrzehnten zu messen ist; denn ihre Umsetzung macht tief greifende Strukturveränderung nötig, ja sie macht sogar tief greifende Mentalitätsveränderungen erforderlich. Oder anders gesagt: Solche politischen Großvorhaben vollziehen tief greifende Mentalitätsverschiebungen.

Sie bringen Verschiebungen in grundsätzlichen kulturellen Deutungen auf der institutionalisierten Ebene der Gesellschaft zur Geltung. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein solches Großvorhaben. Die Energiewende ist ein solches Großvorhaben. Und nicht weniger grundsätzlich ist das Großvorhaben der Inklusion, also die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft.

Seinen Kulminationspunkt findet dieses Großvorhaben in der vielfach angeführten UN-Behindertenrechtskonvention, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006. Spätestens seit deren Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland und ihrem Inkrafttreten am 26. März 2009 ist die Zielstellung für die Politik auch hierzulande klar: Teilhabe für alle.

Auch wenn das vorhin in der Debatte die Kollegen der AfD als Schlagwort abgetan haben, ich bin mit der Ministerin darin einig, dass es ein wichtiges, berechtigtes und anzustrebendes Ziel ist.

Keine gesellschaftlichen Sonderräume mehr für Menschen mit Behinderungen, vielmehr ein ver

brieftes Recht auf eine Gesellschaft ohne Barrieren, eine Gesellschaft, die die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen stets mitdenkt, die von vornherein Teilhabe ermöglicht, also eine Gesellschaft, in der Teilhabe nicht im Nachhinein eingeklagt und immer besonders herausgestellt werden muss, sondern in der sie von Anfang an mitgedacht und wesensimmanent in allen gesellschaftlichen Institutionen und Strukturen ist.

Dies ist der klare Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention, der im Artikel 1 wie folgt gefasst ist - ich zitiere -:

„Die Konvention verfolgt den Zweck, den vollen und gleichwertigen Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Das ist eine Zielstellung, die sich sinngemäß auch in den Behindertengleichstellungsgesetzen der Länder wiederfindet. Das ist ein Ziel, das noch lange nicht erreicht ist; das wissen alle, die in dem Feld unterwegs sind.

Das ist eine Aufgabe, die immer wieder Rückschläge hinnehmen muss. Ich erinnere nur an die großen Kontroversen auch hier im Hohen Hause zum Bundesteilhabegesetz. Das wird von einigen wenigen als ein großer Schritt bezeichnet, von vielen als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber es gibt unter den Verbänden einige, die sagen: Mehr als ein Verwalten des Stillstands passiert nicht. Das zeigt, dass ein so großes Vorhaben mit viel faktenbasiertem Kommunikationswissen, mit Kommunikationsgeschehen zu tun hat. Das ist das, worauf wir mit unserem Antrag zielen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Denn wir haben es nicht nur mit gutwilligen Menschen zu tun - danke für den Applaus an der Stelle -, sondern wir haben es an vielen Stellen auch mit hoher Beharrungskraft und Widerspenstigkeit der Verhältnisse zu tun. An manchen Stellen haben wir sogar Widerstände zu verzeichnen. Schließlich sind, wenn man es sozialwissenschaftlich sagen wollte, Pfadabhängigkeiten aufzubrechen. Das dauert und das passiert unter Umständen auch nicht ohne Widerstand.

Nehmen wir etwa die Überführung eines doppelgleisigen Schulsystems mit Förder- und Regelschulen hin zu einem inklusiven Schulsystem. Das gestaltet sich durchaus komplex. Schließlich muss das System während des Umbaus weiterlaufen und funktionieren. Das ist quasi - um an die

Debatte von eben anzuknüpfen - wie eine Schiffsreparatur auf hoher See, ein gewagtes Unternehmen.

Aber ein Schulsystem lässt sich nicht im Trockendock umjustieren. Das kann nur im laufenden Betrieb geschehen. Dabei haben wir sozusagen keine Wahl. Ein gesamtgesellschaftlicher Umbau wird immer mit dem Paradoxon zu kämpfen haben, dass die Gesellschaft auf sich selber einwirken muss.

(Unruhe)

Wir haben vielfältige Praxisprobleme zu verzeichnen, diese dürfen uns aber nicht mutlos werden lassen. Großvorhaben - das kennen wir aus anderen Bereichen - -

(Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist recht schwierig für den Redner, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht zuhören, sondern sich in ihren Gesprächen verselbstständigen. Ich bitte Sie, gehen Sie, wenn Sie etwas Dringendes haben, vor die Tür, und lassen Sie hier Raum dafür, dass die Redner ihre Dinge vortragen können. - Bitte schön, Sie haben weiter das Wort.

Dazu passt mein nächster Satz ganz großartig. Ich wollte nämlich gerade sagen: Großvorhaben drohen häufig an der schlichten Macht des Faktischen zu scheitern.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE, und von Dr. Verena Späthe, SPD)

Das beginnt schon damit, dass sich die Leute nicht gegenseitig zuhören können. Es droht immer auch der Gegenwind von Anwälten des Bestehenden und von Nutznießern der jeweiligen Verhältnisse.

Das Ziel der inklusiven Gesellschaft steht jedoch für mehr als nur für die Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Letztendlich geht es um eine Gesellschaft für alle, um eine Gesellschaft ohne Sonderklassen für geflüchtete Kinder, um eine Gesellschaft ohne zentrale geschlossene Einrichtungen für Schulverweigerer, um eine Gesellschaft ohne Gemeinschaftsunterkünfte, um eine Gesellschaft ohne stark segregierte Wohnviertel, um eine Gesellschaft ohne große institutionelle zentrale Pflegeeinrichtungen.

Daher gehört zur Vision der Inklusion ganz grundsätzlich die Schaffung und Förderung bunter, vielfältiger Quartiere. Hierzu haben wir im Koalitionsvertrag einen entsprechenden Passus vorgese