Nun kann ich verstehen, dass Sie, die Abgeordneten der Kenia-Fraktionen, wenig, kaum oder gar kein Interesse an der Kontrolle der Landesregierung haben. Da wird dann einmal leise gekrittelt und gefragt: Wie sieht es denn mit der Wolfspopulation im Land aus, und wer blockiert denn das Seilbahnprojekt in Schierke? - Das ist das Projekt, das sich wohl erledigt hat, weil dort spontan Moorflächen entstanden sind, wo es vor Wochen noch keine gab. Ich will nicht darüber spekulieren, ob hier Planungsfehler gemacht wurden oder einfach nur der Amtsschimmel wiehert.
Fakt ist: Kein Minister und keine Ministerin wird das drohende Desaster auf die eigene Kappe nehmen wollen. Davon kann man ausgehen. Umso wichtiger wäre es, dass Sie als Mandatsträger Einsicht in die Unterlagen nehmen, um sich selbst ein Bild darüber zu machen, ob und möglicherweise wo politisch versagt wurde.
Noch ein Wort an die Kollegen von der LINKEN: Wenn Sie wirklich Oppositionspartei sein wollten, müssten Sie unserem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zustimmen; nicht nur zustimmen, Sie müssten ihn im Grunde einfordern, zumal Ihre Kollegen in Brandenburg damit gute Erfahrungen gemacht haben. Aber nein, Sie lehnen den Gesetzentwurf ab, allein weil er von der AfD eingebracht wurde. Ich glaube, Sie verstoßen damit gegen die Interessen Ihrer Wähler, die eine umfassende Kontrolle der Regierungsarbeit von Ihnen erwarten.
Die AfD-Fraktion geht davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf abgelehnt wird. Eines will ich aber ganz klar sagen: Sollten zukünftig mangelnde Kontrollrechte der Mandatsträger beklagt werden, werden wir Sie an das heutige Abstimmungsergebnis erinnern.
Danke. Ich sehe keine Nachfragen dazu. - Gibt es weiteren Bedarf zur Debatte? - Das sehe ich ebenfalls nicht.
Deshalb kommen wir jetzt zur Frage der Überweisung. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind wieder keine 24. Wer ist gegen eine Überweisung? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Einige Mitglieder der AfD-Fraktion haben zugestimmt, die anderen dagegen. Deshalb ist eine Überweisung erneut mehrheitlich abgelehnt worden; das Quorum von 24 Abgeordneten für eine Überweisung wurde nicht erreicht. Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 9 kommen, begrüßen wir bei uns sowohl links als auch rechts auf der Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Osterburg. Herzlich willkommen bei uns!
Bevor wir in die Beratung des Tagesordnungspunktes 9 eintreten, haben die parlamentarischen Geschäftsführer wie fast jedes Mal am Donnerstagabend ein Überraschungspaket geschnürt. Das darf ich nunmehr, ohne eine eigene Position dazu zu haben, verkünden. Heute sollen nach dem Tagesordnungspunkt 18 in der von mir nunmehr vorzulesenden Reihenfolge noch beraten werden: der Tagesordnungspunkt 14, danach 16, danach 17 und danach 20.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit März 2016 befassten sich die Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit einer punktuellen Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, namentlich einer veränderten Ausgestaltung der versuchsweisen Liberalisierung des Sportwettenmonopols, um die zeitlich nicht absehbar festgefahrene Situation bei der Erteilung von Sportwettenkonzessionen aufzulösen. Auf ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28. Oktober letzten Jahres haben sich die Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder auf den Entwurf eines Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages ge
Die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben. Ein Auswahlverfahren entfällt damit. Durch eine Übergangsregelung wird ab Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die nach Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Mindestanforderungen erfüllt haben, von Gesetzes wegen vorläufig - das heißt für zunächst ein Jahr - die Tätigkeit erlaubt, und die bisher in Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben werden auf andere Länder übertragen.
In ihrer Sitzung am 8. Dezember letzten Jahres beschlossen die Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder, die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben auf die Länder Nordrhein-Westfalen - Konzessionsabgabe, Konzessionserteilung im ländereinheitlichen Verfahren, Interneterlaubnis für Pferdewetten - und Sachsen-Anhalt - Führung der gemeinsamen Geschäftsstelle des Glücksspielkollegiums und der Sperrdatei - zu übertragen. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit zur Untersagung von Zahlungsströmen von Niedersachsen auf Nordrhein-Westfalen übergehen.
Der Übergang der Führung der gemeinsamen Geschäftsstelle des Glücksspielkollegiums sowie der Sperrdatei auf mein Ministerium erfordert die Veranschlagung bisher im Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt nicht ausgebrachter Personal- und Sachkosten, und zwar sowohl im Hinblick auf die notwendigen Vorlaufkosten zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle in meinem Haus als auch die künftig jährlichen Personal- und Sachkosten ihrer Tätigkeit. Diese Kosten wurden über einen Änderungsantrag bereits in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufgenommen. Gleichwohl ist damit keine finanzielle Mehrbelastung des Landes Sachsen-Anhalt verbunden, weil die Vorlaufkosten und die künftig jährlich anfallenden Kosten wie bisher nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden.
Der Staatsvertrag ist bei der Europäischen Kommission notifiziert worden. Die Landesregierung hat den Landtag entsprechend der Landtagsinformationsvereinbarung am 25. Januar dieses Jahres über den geplanten Abschluss des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages unterrichtet. Er hat nachfolgend keine Stellungnahme abgegeben.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sodann den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der Zeit vom 16. März bis 3. April dieses Jahres unterzeichnet. Das Ministerium für Inneres und Sport wur
de gebeten, nach Unterzeichnung des Zweiten Glückspieländerungsstaatsvertrages den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes vorzulegen.
Der Ihnen nun vorliegende Gesetzentwurf dient zunächst der Wahrung eines formalen Erfordernisses; denn wie Ihnen bekannt ist, bedarf der Abschluss von Staatsverträgen gemäß Artikel 69 Abs. 2 unserer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Der Gesetzentwurf enthält daher in Artikel 1 die notwendigen Bestimmungen, um die Ratifizierung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages durch den Landtag herbeizuführen.
Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht in seinem Artikel 2 Abs. 1 das Inkrafttreten zum 1. Januar nächsten Jahres vor, wenn bis zum 31. Dezember dieses Jahres alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des oder der Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Die aufgrund der Änderung des Staatsvertrages erforderlichen Folgeänderungen des Glücksspielgesetzes und gegebenenfalls des Spielbankengesetzes werden derzeit erarbeitet.
Danke. Eine Debatte ist dazu nicht vereinbart worden. Herr Minister, ich frage noch einmal, falls ich es nicht richtig mitbekommen habe, welche Ausschüsse? - Nur Innenausschuss. Herr Erben ist offensichtlich nicht ganz dieser Meinung. Herr Erben, dann artikulieren Sie Ihre Position.
Danke. - Ich wiederhole noch einmal für alle, die nicht zugehört haben: Der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, lautet, federführend in den Innenausschuss, mitberatend in den Finanzausschuss zu überweisen. Gibt es dazu noch andere Varianten? - Offensichtlich nicht. Dann lasse ich das so abstimmen. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf in der Drs. 7/1298 federführend in den Innenausschuss, mitberatend in den Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in die beiden Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
Der Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/476 sowie der Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drs /509 wurden in der 12. Sitzung des Landtages am 28. Oktober 2016 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung und für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist, dass sich der Landtag unmittelbar bei den Beratungen zum Haushaltsplan 2017 und 2018 dazu bekennt, dass die Arbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Geschichtsrevisionismus sowie Diskriminierung und Anfeindung gegen als anders wahrgenommene Lebensentwürfe noch stärker als bisher unterstützt und gefördert werden muss und dass von rechter Gewalt Betroffene schnell Hilfe und Unterstützung erfahren. Dafür sollen die entsprechenden Projekte und Arbeitsansätze verstetigt und ausgebaut und in den Haushalt die dafür erforderlichen Mittel eingestellt werden.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, dafür im Haushaltsplan die materiellen Voraussetzungen zu schaffen. Des Weiteren soll sie unter anderem Schutz und Unterstützungsmaßnahmen auch für Staatsbedienstete und Behördenmitarbeiter ergreifen, da diese Personengruppen zunehmend Ziel und Opfer rechtsextremer Gewalt werden.
Die Fraktion der AfD sieht in Linksextremismus, Rechtsextremismus und religiösem Extremismus gleichermaßen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie zielt mit ihrem Alternativantrag auf die Bekämpfung jeglicher politisch motivierter Gewalt wie Linksextremismus, Rechtsextremismus und religiöser Extremismus
ab. So soll sich der Landtag unter anderem dafür aussprechen, das „Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Vielfalt in Sachsen-Anhalt“ in ein „Landesprogramm für Toleranz und politische Kultur in Sachsen-Anhalt“ umzuwandeln und die Polizei zu stärken, um politische Gewalttäter noch stärker bekämpfen zu können.
Des Weiteren soll die Landesregierung aufgefordert werden, das „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt“ in ein „Beratungsnetzwerk gegen politisch motivierte Gewalt in Sachsen-Anhalt“ umzubenennen und die entsprechenden Maßnahmen und Aufgaben auszuweiten.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 mit beiden Drucksachen befasst. Die Fraktion DIE LINKE beantragte, ihren Antrag in der Drs. 7/476 zur vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erheben. Die Fraktion der AfD kündigte an, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, da er sich nach ihrer Ansicht ausschließlich mit der Frage des Rechtsextremismus beschäftigt.
Auf eine Anregung der Koalitionsfraktionen hin berichtete die Landesregierung zunächst über ihre Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus und von Gewalt, die von der Reichsbürgerbewegung ausgeht. Am Ende einer Diskussion kündigten die Koalitionsfraktionen an, auf der Grundlage der aus der Berichterstattung der Landesregierung gewonnenen Erkenntnisse einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 erneut mit dem Thema. Entsprechend der Übereinkunft in der 9. Sitzung am 18. Januar 2017 auf Antrag der Fraktion der SPD fand die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung statt.
Dem Ausschuss lag dazu, wie angekündigt, ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor. Inhalt dieses Vorschlages war, die Landesregierung zu bitten, vorhandene Beratungsnetzwerke sowie Einrichtungen zur Opferhilfe und zur Förderung der Demokratie weiter zu stärken und finanziell zu sichern sowie Programme zur Demokratiestärkung, Beratung gegen Rechtsextremismus, mobile Opferberatung und Prävention sowie Ausstieg aus radikalen Gruppen weiterhin zu unterstützen und weiterzuentwickeln.