Protocol of the Session on April 7, 2017

Wir möchten gern das Ausgabenverhältnis „viel für Fremdanmietung, wenig für Sanierung“ umdrehen.

Eine weitere teure Immobilie im Land war dem Landesrechnungshof sogar einen eigenen Beitrag wert. Das ist die Jahn-Sporthalle in Wolmirstedt. Gestern war dazu auch etwas in der „Volksstimme“ zu lesen. Weil die Gesamtfinanzierung des Projektes sowohl vom Land als auch von der Stadt nicht ordentlich geprüft wurde, entstand der Stadt dadurch ein Schaden von einer halben Million Euro.

Auch die Bauvergaben wiesen gravierende Fehler auf, das Vergaberecht wurde nicht immer eingehalten. Sogar die Antikorruptionsbehörde der EU hat sich eingeschaltet und den Vorwurf der Korruption und Einflussnahme erhoben.

Abgesehen von der politischen Brisanz und der noch immer offenen Fragen muss das Land nun den kompletten EU-Anteil selbst tragen und sich dem stellen. Hier erwarten wir demnächst - wie Frau Feußner schon sagte - den Bericht der Landesregierung noch vor der Sommerpause.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! So interessant der Rechnungsprüfungsausschuss auch manchmal sein mag, wäre es doch viel schöner, wenn es weniger solcher zum Teil haarsträubender Fälle im Land gäbe. Es ist gut, dass sich der Ausschuss mit den genannten Themen auch weiterhin beschäftigt.

Für die vorliegende Beschlussempfehlung haben wir uns für diejenigen, die noch da sind, etwas Schönes ausgedacht. Wir möchten gern die Abstimmung einzeln, punktweise in Reihenfolge der aufgeführten Nrn. 1 bis 7 beantragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke Frau Heiß für Ihre Ausführungen. - Ich habe noch eine Nachfrage: Jeder Punkt 1 bis 7 soll einzeln abgestimmt werden?

(Zuruf von der LINKEN: Ja!)

- Danke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Solange wir über die Punkte nicht namentlich abstimmen müssen, bin ich schon zufrieden.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Doppelhaushalt 2017/2018 ist gerade in Kraft getreten und bereitet den Weg für die neuen Vorhaben im Land. Passend blicken wir zurück und haben die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor uns.

Gemäß einem Verfassungsauftrag hat der Landesrechnungshof in seinen ausgewählten Prüfungen diverse Mängel aufgezeigt und Hinweise dazu erstellt. Für diese wichtige Arbeit gilt ihm mein Dank. Der Unterausschuss Rechnungsprüfung hat sich intensiv mit den Detailfragen befasst und verschiedenste Schlussfolgerungen gezogen,

über die Sie heute mit abstimmen werden.

Neben Mängelfeststellungen, wie zum Beispiel bei der Förderung des Fehlbildungsmonitorings, der zu kritisierenden Bearbeitung eines komplexen Steuerfalls - dabei ging es um die Schlossgruppe Neugattersleben, wir hatten zu diesem Thema schon Aktuelle Debatten -, gab es auch Verstöße insbesondere bei der Finanzierung und Vergabe von Leistungen für den Umbau der Jahn-Sporthalle Wolmirstedt. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.

Ein großer Teil des Schadens bleibt letztlich bei den Steuerzahlern hängen. 200 000 € europäische Fördermittel sind weg und müssen nun vom Land beglichen werden. Wir hatten im Rechnungsprüfungsausschuss auch die entsprechenden Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes da. Das war zum Teil ernüchternd, die Art und Weise, wie man dort - - Ich hatte nicht den Eindruck, dass dort Problembewusstsein herrschte, und eine Verantwortungsübernahme ist auch nicht erfolgt.

Wir werden das Problem weiter haben. Einige werden sich noch an die Aktuellen Debatten dazu erinnern können. Ich sage einmal, 25 000 € für Fliesen in bar und solche Nummern - das waren schon gröbere Dinge, die wir da feststellen mussten. Ich meine, dass wir dabei tatsächlich schauen müssen, wie es weiter geht.

Vor allem wäre es mir wichtig, dass in der Verwaltung ein kritischer Blick darauf kommt. Was passiert ist, ist passiert, das wird man nicht zurückdrehen können. Aber es muss ein Problembewusstsein geben. Ich möchte, dass man das zukünftig anders macht.

Ich möchte nun insbesondere noch auf die Frage des festgestellten Missmanagements bei der Ver

gabe von Risikokapital durch die IBG-Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt eingehen,

welche uns in erheblichem Umfang auch in der Vergangenheit schon beschäftigt hat. Wir hatten ja bis hin zum Untersuchungsausschuss und auch in Aktuellen Debatten im Landtag dazu einige Diskussionen.

Mit der Umstrukturierung der IBG im Jahr 2007 wollte die Landesregierung das Management der Risikokapitalbeteiligung durch eine Privatisierung verbessern. Man muss feststellen, dies ist nicht gelungen. Die private Firma Goodvent sollte den Erhalt und Ausbau des Kapitalstocks der IBG sichern und zusätzliches privates Kapital für Unternehmensbeteiligungen einwerben. Im Zeitraum 2007 bis 2013 sind dem Land nach Berechnungen des Landesrechnungshofes jedoch rund 80 Millionen € verloren gegangen. Das ist zum Teil bei Risikokapital nicht gänzlich außerhalb dessen, was passieren kann, aber mit der Art und Weise, wie dort Dinge passiert sind, haben wir uns intensiv beschäftigt.

Das professionelle Handling, also die Feststellung der Fondsgelder, erfolgte nicht, die Dokumentation der Einhaltung von Förderkriterien, insbesondere der Standortvoraussetzungen, des KMU-Status, also des Status der kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie des Ausschlusses von Unternehmen in Schwierigkeiten - sie dürfen keine Förderung bekommen - fand für einzelne Beteiligungsnehmer nicht statt. Auch interne Prozessanweisungen boten keine ausreichende

Grundlage für ein einheitliches und transparentes Handeln. Es fehlte ein verbindliches Regelwerk.

Die Maßgaben des Beteiligungsausschusses konnten nicht umgesetzt werden, seine Einbeziehung erfolgte nicht ordnungsgemäß und dieser konnte seinen Pflichten zur Überwachung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Als Beispiel seien hier Investmententscheidungen anhand von

Tischvorlagen genannt.

Erfreulich ist - erfreulich ist es eigentlich nicht -, dass das Beteiligungsmanagement der IBG neu ausgeschrieben wurde. Dazu sei erwähnt, dass der Landesrechnungshof zur Vergabe Stellung genommen und empfohlen hatte, das Beteiligungsmanagement auf der Basis des damaligen Geschäftsbesorgungsvertrages nicht zu vergeben. Der Vertrag wurde dann jedoch bekanntlich zum 1. Juli 2015 ungeachtet der Empfehlung des Landesrechnungshofes geschlossen. - So weit zu den unerfreulichen Stellungnahmen.

Kommen wir zu den erfreulicheren Dingen, die aus derselben Situation erwachsen, nämlich dass nach der Stellungnahme der Landesregierung vom 18. März 2016 das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und das Ministerium der Finanzen klargestellt haben, dass die

IBG ihre Arbeits- und Prüfprozesse sowie deren Dokumentation grundlegend neu organisiert hat.

Das neue Regelwerk sieht eine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung sämtlicher beihilfe- und förderrechtlicher Vorgaben durch die Geschäftsführer der IBG vor.

Darüber hinaus ist die Beteiligung der Gremien der IBG vor wesentlichen Anpassungen und Änderungen von Finanzierungsbedingungen klarer geregelt worden.

Es bleibt die Aufgabe, die Arbeit der IBG stärker auf einen nachhaltigen Einsatz der Fördermittel auszurichten, um Verlusten entgegenzuwirken, sowie strategische Zielvorgaben für die gewünschte und erforderliche Vergabe von Risikokapital auch politisch verantwortlich zu formulieren und die Zielerreichung zu überwachen.

Der Ausschuss für Finanzen hat die Landesregierung gebeten, bis zum 30. April 2017 schriftlich über die deutlich verbesserte Umsetzung des Beteiligungscontrollings zu berichten. Wir haben aktuell gerade noch einmal einen neuen Fonds von 50 Millionen € aufgelegt. In diesem Zusammenhang ist das erfolgt.

Insgesamt bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den dortigen Feststellungen und Bemerkungen zu folgen und die Landesregierung zu entlasten. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Zum Schluss spricht für die CDU die Abg. Freu Feußner. Frau Feußner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jedem interessierten Abgeordneten empfehlen, sich einmal mit dieser Beschlussempfehlung auseinanderzusetzen, einmal hineinzuschauen. Der Rechnungsprüfungsausschuss

steht in der Regel nicht so im öffentlichen Interesse wie andere Ausschüsse. Das ist leider so, obwohl wir uns durchaus - das sage ich wirklich ehrlich - mit sehr spannenden Themen auseinandersetzen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das stimmt! - Kristin Heiß, DIE LINKE: Ja!)

Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2014.

Exemplarisch möchte ich - ich hatte eigentlich vor, auf drei Themen einzugehen - auf zwei Themen noch einmal gesondert eingehen, die auch bei uns im Ausschuss besonders im Fokus unserer Betrachtungen standen.

Erstens die fehlerhafte Prüfung von Auflagen eines Zuwendungsbescheides bei einem Großprojekt während der Zweckbindungsfrist. Hierbei handelt es sich um eine Förderung eines Großprojektes auf dem Solarzellenmarkt. Dieses Projekt hatte ein Investitionsvolumen von rund 70 Millionen €. Davon wurden 7 Millionen € aus EU- und 2,5 Millionen € aus Landesmitteln finanziert.

Da die geförderte Anlage leider nur kurz in Betrieb war und während der Zweckbindungsfrist mindestens dreieinhalb Jahre lang im Standby-Modus verharrte, legte der Landesrechnungshof dem Wirtschaftsministerium, übrigens mehrmals, nahe, vor Ablauf dieser Frist die Situation vor Ort bei der Zuwendungsempfängerin zu prüfen. Dies ist nur teilweise erfolgt, zumindest nicht durch die empfohlene Vor-Ort-Kontrolle. Der Landesrechnungshof mahnte hierzu an, eine Rückforderung zu prüfen. Dies lehnte das Wirtschaftsministerium ebenfalls ab.

Gemeinsam mit dem Landesrechnungshof ist der Unterausschuss der Auffassung: Wenn in einer Betriebsstätte nicht produziert wird, kann auch der Zweck der Förderung nicht erreicht werden.

Fazit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine Kontrolle durch die EU-Behörde. Sie ergab die gleichen Schlussfolgerungen, sodass das Land nunmehr - man höre und staune - die Förderung in Höhe von 7 Millionen € zurückzahlen muss. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, das halte ich schon für eine sehr hinterfragungswürdige und kritische Geschichte.

Herr Meister sprach vorhin von einem doch sehr fraglichen Problembewusstsein. Das könnte ich hier an der Stelle auch bekräftigen. Die Mittel, 7 Millionen €, gehen also nunmehr dem Land verloren. Es sind reine Landesmittel, die uns verlorengehen. Ich sage: So leichtfertig darf man mit Steuermitteln aus unserer Sicht nicht umgehen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben die Vorgehensweise des Ministeriums stark kritisiert und fordern entsprechende Konsequenzen im Bereich der Förderung von Großprojekten, was auch aus unserem Beschluss hervorgeht.

Ein Zweites möchte ich noch ansprechen: die überörtliche Kommunalprüfung mit dem Schwerpunkt Personalprüfung. Der Landesrechnungshof prüft seit 2005 verstärkt die Personalbewirtschaftung unserer Kommunen mit über 2 000 Einwohnern. Dabei geht es um die Eingruppierung von Beschäftigten und die Dienstpostenbewertungen von Beamten.

Die Tätigkeits- und Dienstpostenbewertungen stellen eine wesentliche Einflussgröße auf die Höhe der Personalkosten dar. Leider ist es immer

wieder erstaunlich, dass häufig gar keine Prüfung möglich ist, da die erforderlichen Unterlagen fehlen bzw. unvollständig sind oder nicht mit der Stellenbeschreibung übereinstimmen. Gleiches gilt für die Nachvollziehbarkeit der Zuordnungen zu den Bewertungsstufen der einzelnen Bewertungsmerkmale bei der Dienstpostenbewertung.