Genau das ist die Störerhaftung. Deswegen ist es ein sehr guter Moment, heute darüber zu diskutieren, auch wenn - das kann man durchaus sehr positiv vermerken - in Berlin mittlerweile die Initiativen angelaufen sind. Aber ich weiß noch, wie es
vor einem Jahr aussah. Damals hatten wir auch schon entsprechende Initiativen, wir hatten Referentenentwürfe, und dann war auf einmal das Ergebnis bei Weitem nicht so, wie wir es uns gewünscht haben.
Meine Damen und Herren! Deswegen ist es schön, dass wir bisher eine gemeinsame Meinung dazu haben, dass wir diesen Zugang wollen. Denn in der Tat sind wir, wenn das Thema öffentliches WLAN fällt, keine Wüste, Kollege Meister, wir sind ein digitales Neandertal.
Insofern können wir jetzt überholen, indem wir hier die rechtlichen Bedingungen schaffen und vor allen Dingen auch unterstützen. Ich glaube, das Signal aus Magdeburg in Richtung Berlin heute ist ein wichtiges, dass wir das als Landesparlament auch so sehen.
Meine Damen und Herren! Ich hatte vor wenigen Tagen die Möglichkeit, die CeBIT zu besuchen. Wenn Sie dort sehen, welche Anwendungen dort mittlerweile zur Verfügung stehen und wohin die Entwicklung gehen wird, dann muss man sich schon fragen, worüber wir heute eigentlich diskutieren. Das ist schon etwas sehr von gestern. Gerade die ausländischen Aussteller verstehen das überhaupt nicht.
Deswegen wird das eine weitere Aufgabe sein. Ich denke, gemeinsam mit dem Ministerium werden wir dazu entsprechend diskutieren. Wenn es um neue Übertragungsstandards geht - ich nenne einmal 5G-Netze -, wäre es schon ratsam, dass wir uns sehr früh mit diesem Thema beschäftigen, damit Sachsen-Anhalt bei diesem Thema ein Vorreiterland wird. Denn dort reden wir über ganz andere WLAN-Netze, über ganz andere Internetzugänge. Ich sage Ihnen ganz offen, da möchten meine Fraktion und, denke ich, auch die Koalitionspartner früh dabei sein, damit wir nicht in fünf Jahren darüber diskutieren, dass wir öffentliche WLAN-Netze für 5G-Übertragungsstandards brauchen.
Das sollte, denke ich, nicht unser Anspruch sein. Dementsprechend möchte ich dafür werben und heute schon ankündigen, dass wir das weiterhin thematisieren werden.
Übrigens, Herr Lange, weil ich Sie gerade da oben sitzen sehe: Ich habe noch einmal den zeitlichen Ablauf unserer Diskussion heute verfolgt; ich kann wirklich sagen - ich habe gerade noch einmal im Protokoll nachgeschaut -, wir waren in der Tat etwas früher dran. Sie sehen es auch an der Nummer der Anträge. Das soll aber keine Rolle spielen. Aber Sie wissen ja, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und wer zu spät kommt, ist manchmal nicht dabei.
Ich kann für meine Fraktion nur sagen: Wir verstehen Netzsperren nicht als Zensur, sondern wir verstehen sie als Schutzmaßnahmen. Wir wissen, dass das Internet in den Inhalten, die manchmal über Webseiten oder auch über soziale Netze transportiert werden, doch ein Stück weit ein rechtsfreier Raum ist. Wir alle ärgern uns über Hasskommentare. Wir ärgern uns über kriminelle Darstellungen im Internet.
Ich denke, es ist legitim, dass man, wenn man einen Rechtsverstoß feststellt, den entsprechenden Anbieter, den entsprechenden Server sperrt. Das dient dem Schutz der Familien, der Kinder und natürlich auch der Wirtschaft. Deswegen können wir dem nicht zustimmen.
Ich glaube, wir müssen schon Leitplanken im Internet und auch im Zugang zum Internet einschlagen, damit dieser rechtsfreie Raum durch kriminelle Energie und andere, die sich dort tummeln, nicht missbraucht werden kann. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, nehmen aber Ihren Standpunkt bei dem Thema freie WLAN-Netze gern als Unterstützung, damit das auch entsprechend in den kommenden Wochen und Monaten umgesetzt wird, damit wir alle landauf, landab in den Genuss freier WLAN-Netze kommen. - Herzlichen Dank.
Nein, es ist nur eine Kurzintervention. - Herr Thomas, ich möchte nur darauf hinweisen: Schon aus der letzten Legislaturperiode werden Sie meinen Kollegen Wagner in Erinnerung haben, der sich sehr frühzeitig für den freien WLAN-Zugang eingesetzt hat.
Die Fraktion DIE LINKE hat schon vor vier Jahren einen umfassenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Störerhaftung insgesamt abgeschafft hätte, wie es jetzt de facto auch im Gesetz steht. Von daher: Wer die Speerspitze ist, darüber kann man sicherlich streiten. Es geht mir einfach nur darum: Es ist nicht nur die Unterstützung unsererseits, sondern wir gehören zu der Bewegung der freien Netze dazu.
Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen als Erstes über die Drs. 7/1185 mit dem Titel „Störerhaftung abschaffen - Rechtssicherheit und Förderung von offenen WLANNetzen“ ab. Das ist der Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine Überweisung in einen Ausschuss ist, glaube ich, nicht vorgeschlagen worden; das ist auch nicht so. Also stimmen wir über diesen Antrag direkt ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist fast das komplette Haus.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 7/1187. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Störerhaftung abschaffen - Netzsperren verhindern“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion der AfD. Enthaltungen? - Sehe ich keine. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ein modernes Mittelstandsförderungsgesetz zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen schaffen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalts Wirtschaft hat - das wissen wir alle - eine ganz besondere Struktur. Das hängt, meine Damen und Herren, vor allen Dingen mit unserer Vergangenheit zusammen. Vor dem Krieg gehörte Mitteldeutschland zu den pros
perierendsten Regionen Deutschlands. Hier war sozusagen das Hirn Deutschlands. Von hier kamen große Erfindungen, Patente, aber auch Maschinen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und chemische Produkte. Vieles davon hat die Welt verändert, oft Dinge, die wir bis heute im täglichen Leben als völlig normal empfinden.
Nach dem Krieg konnte man an diese grandiose wirtschaftliche Entwicklung nicht mehr anknüpfen. Die planwirtschaftliche Ausrichtung der DDR sah für die Bezirke Halle und Magdeburg den Schwermaschinenbau, die Landwirtschaft und die chemische Industrie vor. Es gab völlig neue Vorgaben und Märkte.
Diese neuen Märkte waren es dann auch, die mit der politischen Wende in Europa und mit dem Vollzug der Deutschen Einheit quasi über Nacht zusammenbrachen. Die Folgen werden einige von Ihnen noch lebhaft vor Augen haben. Mit jedem geschlossenen Kombinat oder Großbetrieb schnellte die Zahl der Arbeitslosen nach oben. Schon bald gab es in Teilen SachsenAnhalts Arbeitslosenquoten von über 30 %. - Ich erzähle Ihnen dies zum besseren Verständnis, um zu verdeutlichen, wo wir heute stehen.
Meine Damen und Herren! Hin und wieder wird darüber fabuliert, warum Sachsen-Anhalt nicht an der Spitze der wirtschaftlichen Entwicklung steht, warum es so wenige Großbetriebe und so gut wie keine Konzernstrukturen gibt.
Unsere Wirtschaft ist aus der Historie heraus sehr kleinteilig. Mehr als 70 % aller Arbeitnehmer sind bei Mittelstand und Handwerk beschäftigt. Das muss kein Nachteil sein, wenn man sich die Schwankungen der Weltwirtschaft ansieht, Stichwort: Finanz- und Wirtschaftskrise. Aber das macht auch deutlich, wie beschränkt unsere Wirtschaftskraft tatsächlich ist. Immer dann, meine Damen und Herren, wenn zum Beispiel die TotalRaffinerie wegen planmäßiger Wartungen außer Betrieb gesetzt wird, geht unser Wirtschaftswachstum leicht zurück.
Dass wir uns alle mehr Großinvestitionen wünschen, liegt auf der Hand, nur fallen diese nicht vom Himmel. Der Gesamtanteil der Industrie in den neuen Ländern liegt bei lediglich 16 %.
Daher, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass die Landesregierung den Fokus vor allem auf die Förderung von Mittelstand und Handwerk legt. Meine Damen und Herren! Dort werden die meisten Arbeitsplätze geschaffen, dort passieren Wachstum und Ausbildung. Dass es die Koalitionsfraktionen mit der Mittelstandsförderung ernst meinen, können Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen.
Unternehmen eigenverantwortlich Marktchancen ergreifen können. Unterstützung wollen wir bei Existenzgründungen, bei der Unternehmensnachfolge, bei der Internationalisierung sowie für Forschung und Entwicklung geben.
Meine Damen und Herren! Für mittelständische Unternehmen sind trotz der Niedrigzinsphase gute Finanzierungsbedingungen von zentraler Bedeutung. Dabei ist der Finanzierungsbedarf der Wirtschaft so unterschiedlich wie die Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen selbst. Förderprogramme und Förderangebote sollen diesem Umstand stärker als bisher in Sachsen-Anhalt Rechnung tragen.
Künftig wollen wir ein ganzes Paket an Maßnahmen bereitstellen, um den Unternehmen bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu bieten. Dabei handelt die Koalition nach dem Dreiklang: Investieren - Forschen - Wachsen.
Unser Antrag heute bezieht sich auf die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes aus dem Jahre 2001.
Dennoch möchte ich einige Beispiele zu den allgemeinen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Förderung von Mittelstand und Handwerk zum Besten geben, weil wir als Koalitionsfraktionen das neue Mittelstandsförderungsgesetz als Teil eines ganzen Maßnahmenpaketes verstanden wissen wollen.
Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang wären neben den auf der Bundesebene abrufbaren KfW-Darlehens- und Förderprogrammen vor allem die Mittel für Forschung und Innovation zu nennen. Insgesamt stellt der Bund Mittel in Höhe von 543 Millionen € über das Innovationsprogramm Mittelstand zur Verfügung. Innovative Unternehmensgründungen sollen mit 80 Millionen € gefördert werden.
Deutschlandweit stehen für die Gemeinschaftsaufgabe Mittel in Höhe von gut 620 Millionen € für strukturschwache Regionen zur Verfügung, die durch die Länder abgerufen werden können. Weitere Mittel des Bundes stehen für die Energiewende und für die Gebäudesanierung zur Verfügung, also für Bereiche, die insbesondere den Bau und das Handwerk unterstützen.
Über die Investitionsbank hat Sachsen-Anhalt eine Vielzahl von Förder- und Darlehensprogrammen aufgelegt. Ich will stellvertretend nennen: Mezzanine-Darlehen für innovative Gründungen, die IB-Gründungsdarlehen „Mut“, „Ego.-Start“, „Ego.-Konzept“, Messebeteiligungen für Unternehmen, Beraterprogramme Stark III, IB-Auftragsvorfinanzierung, Forschung ausstatten usw. Hinzu kommen Landesbürgschaften und Landesbeteiligungen.