Protocol of the Session on April 6, 2017

Das alles macht Maßnahmen zur Aufwertung des Justizwachtmeisters dringend erforderlich. Wir fordern deshalb, diese relativ kleine und auch vergessene Berufsgruppe besoldungsrechtlich anzuheben und auch in den Fokus zu rücken. Das ist die Grundvoraussetzung, um den Justizwachtmeisterdienst überhaupt zu erhalten.

Mit der Gleichstellung der beiden Einstiegsämter in der Laufbahngruppe 1 sollte Sachsen-Anhalt darüber nachdenken, den einfachen Dienst abzuschaffen. Die Besoldung im Landesdienst würde damit einheitlich in der Laufbahngruppe 1 mit der Besoldungsgruppe A 6 beginnen, was natürlich auch noch kein großer Sprung ist.

Diese Anhebung für eine so kleine Gruppe von Beamten würde den Haushalt auch nur minimal belasten. Denn die Differenz zwischen der Besoldungsgruppe A 4 und der Besoldungsgruppe A 6 macht einen Bruttobetrag von 100 € aus. Das ist also im Haushalt zu vernachlässigen, wenn wir sehen, wo wir sonst die Finanzen versenken.

(Beifall bei der AfD)

Dazu fällt mir auch ein Vergleich ein. Selbst bei der finanziell mit der Schwindsucht behafteten Landespolizei gibt es das Eingangsamt A 6 im mittleren Dienst seit Sommer 1991 nicht mehr. Selbst bei der Polizei, die es finanziell nicht so dick hat, beginnt man mit der Besoldungsgruppe A 7. Das lässt auch den Schluss zu, dass im Bereich der Justizbesoldung in den letzten 30 Jahren irgendetwas übersehen und verschlafen wurde. Ich erinnere an das Besoldungsdornröschen und den Prinzen in der hellblauen Ritterrüstung.

(Zustimmung von Oliver Kirchner, AfD)

Mit der von uns geplanten Attraktivitätsoffensive für den Justizwachtmeisterdienst kann man mit der Höherstufung auch die Personalkrise abwenden. Somit könnte auf den Einsatz von priva

ten Sicherheitsunternehmen in der Zukunft weitgehend verzichtet werden. Dadurch hätten wir in diesem Bereich eine Ausgabeneinsparung für Fremdfirmen.

Die Angleichung bewirkt außerdem eine erhöhte Flexibilität bei der Verwendung. Denn bisher ist es nicht möglich, dass Justizwachtmeister außerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Die Folge sind unter Umständen auch unangebrachte Frühpensionierungen, weil es keinen anderen Verwendungsbereich für betroffene Beamte gibt, die praktisch in den Ruhestand geschickt wurden, weil sie nicht anders verwendet werden können.

Wenn wir künftig eine einheitliche Laufbahngruppe 1 haben sollten, wird Justizvollzugspersonal also auch im Justizwachtmeisterdienst einsetzbar. Dadurch haben wir bessere Möglichkeiten. Unangebrachte Zur-Ruhe-Setzungen aufgrund fehlender Verwendungsmöglichkeiten würde es dann nicht mehr geben. Das ist ein weiteres Kosteneinsparungsargument für unseren Antrag und deshalb auch nicht vom Tisch zu weisen.

Neben der besoldungsrechtlichen Aufwertung ist übrigens auch eine bessere Materialausstattung der Justizwachtmeister unabdingbar.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist ja in Sachsen-Anhalt nicht so!)

Das kommt immer noch mal nebenbei auf den Tisch.

Die Stichschutzwesten sind bereits vorhanden. Schussfeste Westen fehlen aber bislang gänzlich. Hierbei gibt es auch unbedingt Nachholbedarf im Fürsorgeverhalten des Dienstherrn. Das möchte ich am Rande erwähnen.

Die allgemeine Hochgruppierung der Eingangsämter in der Laufbahngruppe 1 auf A 6 zum Beispiel hätte auch etwas mit Anstand zu tun; denn bislang erreicht die Laufbahngruppe 1 ihr erstes Einstiegsamt nur mit der Mindestrente. Das ist ein Zustand, den können wir so nicht weiter hinnehmen.

Sehr geehrte Landesregierung, sorgen Sie deshalb für eine einheitliche aufgewertete Einstiegsbesoldung in diesem Bereich und bedenken Sie, dass pensionierte Kollegen, die auch noch zusätzlich eine Krankenversicherung tragen müssen, in den Ruhestand gehen und ihren Ruhestand über dem Existenzminimum auch genießen können, wenn sie mindestens 40 Jahre lang in der Justiz tätig gewesen sind. Alles andere wäre beschämend, wenn man das in dem Zustand belässt, wie er jetzt ist.

Also folgen Sie dem Antrag der Partei des kleinen Mannes, wie der MDR das am Dienstag berichtete, und kümmern Sie sich um diese Justizwacht

meister. Denn der einfache Dienst in diesem Bereich ist einfach noch ein Relikt aus den 50erJahren, wo man mit der Besoldung des einfachen Dienstes noch einen Lebensstandard halten oder eine Familie ernähren konnte. Das ist heute leider nicht mehr möglich.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb beantragt die AfD, diesen Antrag in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu behandeln.

Danke. Es gibt keine Fragen. - Wir steigen nun in eine Fünfminutendebatte ein. Minister Herr Schröder hat für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird von der AfD-Fraktion sowie von der Fraktion DIE LINKE eine besoldungsrechtliche Besserstellung des Justizwachtmeisterdienstes im Land Sachsen-Anhalt gefordert. Der Antragseinbringer hat dazu vorgetragen. Ich möchte das nicht wiederholen.

Ich möchte gleich vorweg sagen - es ist ja eine einführende Diskussion, wir werden diese Debatte natürlich in den Ausschussberatungen fortsetzen -: Die geforderte Hebung des Einstiegsamtes für den Justizwachtmeisterdienst, einhergehend mit der Abschaffung des Einstiegsamtes in der Besoldungsgruppe A 4, ist sowohl aus laufbahnrechtlicher als auch aus besoldungsfachlicher Perspektive nicht zwingend.

Ich erinnere daran, dass wir vor sechs Jahren das Einstiegsamt um eine Besoldungsgruppe angehoben haben. Diese Bewertung entspricht der Besoldungssituation in nahezu allen Bundesländern. Es ist überhaupt keine Besonderheit. In nahezu allen Bundesländern gibt es diese Einstiegsamtssituation wie bei uns. Lediglich in drei Bundesländern wird davon abgewichen.

Der Antragsteller suggeriert im Antrag, auch das Bundesland Schleswig-Holstein habe dies getan. Dort wird von einer Beförderungsrunde gesprochen. Das ist zumindest irreführend; denn in Schleswig-Holstein ist das Einstiegsamt A 3 mit Zulage, um das an der Stelle gleich aufzuklären.

Zwar mögen sich die Rahmenbedingungen und Tätigkeitsschwerpunkte in der täglichen Berufspraxis in Teilen gewandelt haben, die rechtlichen Modalitäten, insbesondere die an die Bewerber im Rahmen der Ausbildung gestellten Anforderungen, sind jedoch unverändert geblieben.

So beträgt die Dauer des Vorbereitungsdienstes weiterhin ein Jahr. Auch ist das den Justizwacht

meistern zugeordnete Aufgabenspektrum ungeachtet verlagerter Aufgabenschwerpunkte im momentanen Berufsalltag keinen Änderungen unterzogen worden. Das Tätigkeitsbild des Justizwachtmeisterdienstes hat sich somit hinsichtlich seiner rechtlichen Kernpunkte nicht gewandelt.

Demgegenüber setzt eine Tätigkeit im Justizvollzug einen zweijährigen Vorbereitungsdienst voraus und unterscheidet sich sowohl in dieser Hinsicht als auch unter dem Gesichtspunkt der geforderten Einstellungsvoraussetzungen erheblich von den rechtlichen Modalitäten im Justizwachtmeisterdienst.

Des Weiteren bitte ich zu berücksichtigen, dass sich das Einstiegsamt im Justizvollzug bereits in der Besoldungsgruppe A 7 befindet. Demnach würde mit der Hebung des Justizwachtmeisterdienstes in die Besoldungsgruppe A 6 nur dann eine besoldungsrechtliche Gleichstellung mit dem Justizvollzugsdienst erreicht, wenn Letzterer aus der Besoldungsgruppe A 7 wieder in die Besoldungsgruppe A 6 zurückgestuft werden würde. Eine solche Schlechterstellung der Beamten im Justizvollzug wäre jedoch nicht gerechtfertigt und den Betroffenen wahrscheinlich auch schwer zu vermitteln.

Die angesprochene vereinfachte Versetzbarkeit der Beamten des Justizvollzugs in den Justizwachtmeisterdienst kann somit ebenfalls nicht als Argument angeführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte betrachten Sie diese Ausführungen nur als Einführung in diese Thematik. Die detaillierten Erläuterungen sollten den Fachausschüssen vorbehalten bleiben. Es sollte deswegen - der Antragsteller hat es ja selbst gesagt - eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erfolgen.

Lassen Sie mich nicht nur als Minister des Beamtenrechts, sondern auch als Minister der Finanzen noch etwas sagen. Wir reden hier über einen Kreis von, zum jetzigen Zeitpunkt, 124 Personen und über Mehrkosten für den Landeshaushalt von 150 000 €. Natürlich scheint das, gemessen an einem so großen Haushalt, minimal zu sein. Das höre ich gelegentlich an einigen Stellen, dass es immer ganz wenig sei.

Die Personalausgaben sind begrenzt, der Tarifabschluss ist hoch, und der Landtag, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat eine globale Minderausgabe auch im Personalbereich beschlossen. In den Ausschüssen wird dieses mit den Haushaltsbelastungen natürlich abzuwägen sein, die sich für den Personalhaushalt des Landes aus diesen und anderen Vorgaben ergeben.

Wenn wir - das hat sich diese Koalition vorgenommen - den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf den Besoldungsbereich übertragen, werden wir Mehrausgaben im Bereich Personal haben, in diesem Jahr in Höhe von 68,95 Millionen € und im Jahr 2018 von 154,57 Millionen €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will keinen Hehl daraus machen, für mich ist die Übernahme des Tarifergebnisses auf den Besoldungsbereich prioritär. Und hiervon, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Antragstellern, profitieren übrigens auch die Justizwachtmeister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE enthält auch eine Vielzahl kleiner Kostentreiber. Ich denke, wir setzen die Diskussion in den Ausschüssen fort. Unabhängig von der fachlichen Sinnhaftigkeit muss die Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe und damit auch die Nichtgefährdung der Konsolidierungshilfen des Bundes mit in unserer Aufmerksamkeit liegen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Weiterführung der Diskussion in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. Ich sehe keine Nachfragen. - Bevor wir nunmehr in die Debatte der Fraktionen einsteigen, begrüßen wir ganz herzlich auf der Zuschauertribüne eine Gruppe von Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Bereich Blankenburg und Osterwieck. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die SPD-Fraktion spricht nunmehr der Abg. Herr Dr. Schmidt. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Anliegen ist nicht ohne Berechtigung in der Sache, lassen Sie mich das zum Ersten sagen.

Zum Zweiten: Wir hätten bei der jetzt anstehenden Novellierung des Beamten- und Besoldungsgesetzes auch ohne diesen Antrag auf diese 124 Beschäftigten einen Blick geworfen.

Warum allerdings die AfD-Fraktion nun genau einen Monat nach den Haushaltsberatungen damit kommt, das erschließt sich mir nicht. Sie hätten in der Haushaltsberatung die Hebung dieser Planstellen beantragen können. Das haben Sie

nicht getan. Das legt doch schon nahe, dass es hier um einen Schaufensterantrag geht, und zwar um einen nach Ladenschluss. - Nicht gut!

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Striegel, GRÜNE, lacht)

Das spricht nicht dafür, dass Sie in der Sache ernsthaftes Bemühen haben. Hätten Sie das, wäre Ihnen auch das gelungen, was DIE LINKE aus dem Stand hinbekommen hat, nämlich die Überschrift mit etwas mehr als nur Besoldung zu füllen.

(Zurufe von Eva von Angern, DIE LINKE, und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Sie hätten dann auch festgestellt, dass mit den Tarifabschlüssen, die dann für die Beamten übernommen worden sind - in den letzten Jahren übrigens mit Sozialdemokraten auf der Arbeitgeberseite -, und dadurch, dass es jeweils Sockelbeträge von 75 € für die unteren Gruppen gegeben hat, der Abstand zwischen A 4 und A 6 im Eingangsamt auf inzwischen 56,83 € geschwunden ist. Ob das wirklich ein relevanter Beitrag zur besseren Attraktivität des einfachen Dienstes der Justizwachtmeister ist, darf man bezweifeln.

Lassen Sie mich noch eine Sache sagen. Es ist nicht so einfach, das Problem zu lösen. Es ist jedenfalls nicht so einfach, wie Sie es sich machen, weil dann sehr berechtigt die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in der Besoldungsgruppe A 6 sind, sagen werden: Ist denn unser Tätigkeitsbild nicht irgendwie mehr Wert? - Dann rückt die Diskussion hoch bis in die ganz hohen Besoldungsstufen. Infolgedessen ist das ein bisschen komplizierter.

Ich will das gar nicht wegwischen. Ich will nur eine Sache sagen: 1 767,72 € im Eingangsamt, am Ende eines Berufslebens, das Kündigung und Brüche nicht kennt, 2 063,18 € und eine Pension von etwa 1 500 €. Das ist kein guter Verdienst. Nicht einmal in Sachsen-Anhalt ist das ein toller oder Spitzenverdienst. Aber wissen Sie was? - Wenn Sie mit dem gleichen Enthusiasmus für die draußen, für die Friseurinnen, für die Wachschützer, für den Mindestlohn streiten würden, dann würde dieser Antrag tatsächlich wirklich überzeugender wirken. - Vielen Dank.