Protocol of the Session on April 6, 2017

Ich will das gar nicht wegwischen. Ich will nur eine Sache sagen: 1 767,72 € im Eingangsamt, am Ende eines Berufslebens, das Kündigung und Brüche nicht kennt, 2 063,18 € und eine Pension von etwa 1 500 €. Das ist kein guter Verdienst. Nicht einmal in Sachsen-Anhalt ist das ein toller oder Spitzenverdienst. Aber wissen Sie was? - Wenn Sie mit dem gleichen Enthusiasmus für die draußen, für die Friseurinnen, für die Wachschützer, für den Mindestlohn streiten würden, dann würde dieser Antrag tatsächlich wirklich überzeugender wirken. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Schmidt, ich habe eine Wortmeldung von Herrn Loth und ihn nehme ich jetzt auch dran. - Wenn Sie eine Frage hätten, müsste Herr Schmidt sich entscheiden, ob er noch einmal nach vorn kommt. Eine Zwischenintervention können Sie ohne ihn machen. Bitte sehr.

Herr Schmidt, Sie können sitzen bleiben. - Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte kurz intervenieren. Herr Schmidt hat gesagt, wir hätten, hätten, hätten Anträge stellen können. Wir haben, haben, haben ganz viele Anträge gestellt. Ich möchte nur daran erinnern, dass nicht einer von den Anträgen, die auch gut begründet und gut ausgearbeitet waren, von den Parteien angenommen wurde. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD - Siegfried Borgwardt, CDU: Aber nicht dazu!)

Darauf will Herr Schmidt offensichtlich doch antworten, so wie ich seine Körperhaltung interpretiere. Dann hat er auch die Chance dazu.

Lieber Herr Loth, auch in der Schule haben wir das alles schon gelernt: Versuch macht klug! Hätten Sie es doch einmal versucht! Hätten Sie es doch versucht!

(Zuruf von der AfD: Hätte, hätte, Fahrrad- kette!)

Ich denke, dass sich diese Debatte jetzt erschöpft hat. Wir können fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nunmehr Frau von Angern. Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Problem, das die AfDFraktion mit ihrem Antrag aufgegriffen hat, ist nicht neu - insofern berechtigte Kritik, Herr Kollege von der SPD.

Meine Fraktion thematisierte dieses Problem als Teil einer großen Baustelle im November 2016, Sie erinnern sich, im Rahmen des Antrages „Personalstrategie in der Justiz“.

Sie wissen, dass am 17. Februar 2017 in diesem Plenarsaal eine bemerkenswerte Anhörung stattfand, die aus meiner Sicht sämtliche Personalprobleme in der Justiz und deren Folgen für unsere Dritte Gewalt, aber vor allem für die Menschen hier in Sachsen-Anhalt, deutlich gemacht hat.

Nicht nur die Justizwachtmeister selbst haben für ihre Interessen an diesem Tag geworben, sondern sämtliche Gerichtspräsidenten haben deren Bedeutung für einen ordentlichen Gerichtsbetrieb hervorgehoben.

Ich habe den Eindruck, dass dies sowohl von der Koalition als auch von der zuständigen Ministerin

erkannt und als Arbeitsauftrag mitgenommen wurde. Unser Antrag hat damit einen ersten Zielpunkt erreicht.

Nun haben Sie heute die Justizwachtmeister herausgegriffen und einen Verfahrensvorschlag gemacht. Ich gebe zu bedenken, dass durch Ihren Vorschlag möglicherweise aufgrund des Beamtenrahmenrechts, für das wir als Land ja augenscheinlich nicht zuständig sind und das wir dementsprechend nicht unmittelbar anpassen können, eine ganze Gruppe von Menschen mangels Zugangsvoraussetzungen vom Dienst als Justizwachtmeister ausgegrenzt wird.

Darüber müssen wir reden, gern im Ausschuss. Ist es wirklich gewollt bzw. ist das überhaupt sinnvoll?

Ich teile ausdrücklich die Auffassung des Finanzministers, der Justizwachtmeisterdienst ist eben nicht mit dem AVD vergleichbar. Das heißt, wir müssen uns die Frage stellen: Wie hoch ist der Bedarf in Sachsen-Anhalt? Was müssen wir gemäß § 7 LHO tatsächlich auch zur Verfügung stellen, und wie wird die Arbeit, über die wir hier sprechen, bewertet?

Meine Fraktion hat heute einen Änderungsantrag vorgelegt, weil wir einen anderen Verfahrensvorschlag machen. So ist unserer Auffassung nach die vorhandene Sicherheitskonzeption auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls neu zu verfassen. Ich rege hierzu in dem entsprechenden Fachausschuss ein Fachgespräch mit den Interessenvertretungen der Justizwachtmeister an.

Im Ergebnis der benannten Anhörung im Rechtsausschuss ist, denke ich, allen Protagonistinnen hier klar geworden, dass wir in Sachsen-Anhalt eine bessere Personalausstattung dringend brauchen. Die Personalanforderungen, die hier regelmäßig innerhalb der Gerichtsbezirke erfolgen, stellen nur ein Ziehen an einem zu kurz gewordenen Tischtuch dar, und das ist keine Dauerlösung.

Ich denke, wir sind uns auch darin einig: Das Platzen von Verhandlungstagen, wie erst in der letzten Woche geschehen, in einem nicht unbedeutenden Verfahren, auch hier für uns in Sachsen-Anhalt, wo die Welt draufschaut, darf nicht passieren. Das ist völlig indiskutabel. So etwas darf nicht geschehen, da müssen wir vorbauen. Dabei sind wir im Übrigen als Landesgesetzgeber ganz klar in der Pflicht.

Ich werbe daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und schlage eine gemeinsame Beratung mit dem Antrag „Personalstrategie in der Justiz“ vor. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Meister das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn bei Gericht die Richterinnen und Richter naturgemäß die im Wortsinn entscheidende Rolle spielen, ist der Justizdienst im Gerichtsgebäude ein wichtiger Fakt für das Funktionieren des ganzen Gerichts- und Justizwesens. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sorgen für den störungsfreien Ablauf, gewährleisten Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes.

Die Vorführung und das ausbruchsichere Geleit von Beschuldigten und Gefangenen sowie Einlassdienst und Kontrollen sind weitere wichtige Aufgaben mit zum Teil hoheitlichem Charakter. Auch Akten- und Postdienste sowie die Überführung wollen zuverlässig und sicher abgewickelt werden.

Die Gesamtdauer zur Erlangung der dazu notwendigen Erkenntnisse über die geschäftlichen Einrichtungen und Bestimmungen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt über den Sitzungs-, Vorführungs- sowie den Sicherheits- und Ordnungsdienst umfassen ein Jahr. Mit der Voraussetzung des Hauptschulabschlusses kann damit das einfache Beamtenverhältnis als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister erreicht werden.

Die Personalnöte im Bereich der Justiz sind durch die aktuelle Presseberichterstattung hinlänglich bekannt, wobei der Schwerpunkt naturgemäß bei den Richterinnen und Richtern liegt. Daher ist - weit über die Zielstellung des Antrages der AfD hinaus - eine schlüssige Personalstrategie des Ministeriums der Justiz des Landes, die Neueinstellungen, Prüfung der Einrichtung zentraler Wachtmeistereien außerhalb der beiden großen Justizzentren in Halle und in Magdeburg sowie Effizienzgewinne aus der Verbesserung der Arbeitsprozesse, etwa durch die Einführung der einheitlichen elektronischen Akte in der Landespolizei und in der Justizverwaltung, zusammenführt, eine Notwendigkeit der Zeit.

Die Koalition hat sich die Beschäftigung mit dem Beamtengesetz auf der Landesebene bereits vorgenommen. In diesem Zusammenhang soll auch über die im Antrag aufgeworfene Eingruppierungsfrage offen beraten werden.

Der Alternativantrag der LINKEN wirft darüber hinaus weitergehende Fragen zur Personalausstattung und zur Organisation des Wachtmeisterdienstes, zur Ausbildung und zu Beförderungen auf.

Der vorliegende Antrag und insbesondere der Alternativantrag sollten zur Ermöglichung einer inhaltlichen Diskussion in die vorgeschlagenen Ausschüsse überwiesen werden. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Herr Szarata hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. So oder so ähnlich müsste man eigentlich den Antrag der AfD abfertigen, ablehnen, damit Sie in Ihrer ersten und vielleicht auch letzten Legislaturperiode - wer weiß -

(Oh! bei der AfD)

gleich das lernen, was Sie den etablierten Parteien immer vorwerfen: dass es in der Politik nicht nur um Posten und um Listenplätze geht, sondern um Weitsicht und um die Bürger unseres Landes.

Schaut man sich allerdings die Presseberichterstattung zum Listenparteitag der AfD an, so drängt sich der Eindruck auf, dass man sich schon während der Haushaltsverhandlungen - ehrlich gesagt, dort hätte das Thema hingehört - mehr mit den attraktiven Listenplätzen als mit der Attraktivität des Justizdienstes beschäftigt hat.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der AfD)

Jetzt, nachdem der Haushalt beschlossen ist, das Personalbudget feststeht, so einen Antrag zu bringen, ist schlichtweg zu spät. Vielleicht hätte man sich in den Haushaltsberatungen weniger darauf konzentrieren sollen, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu verteufeln, um sich im Gegenzug mehr mit den Sachthemen zu beschäftigen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Nun will ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen; denn letztlich steht die Koalition dem Ansinnen der Besserstellung der Justizwachtmeister offen gegenüber. Es ist unstrittig, dass deren Arbeit eine hohe Wertschätzung verdient.

Bevor mir jemand vorwirft, dass wir selbst auf die Idee hätten kommen können, dem sage ich, dass uns das Thema bekannt ist. Wir wissen, es gibt Bedarf. Den Ausführungen des Ministers war auch zu entnehmen, dass man sich damit eben ein wenig tiefer gehend auseinandersetzen muss.

(Zurufe von der AfD)

Die Auseinandersetzung hätte meiner Meinung nach spätestens mit der Novellierung des Beamtenbesoldungsgesetzes stattfinden sollen. Aber da das Thema bereits jetzt auf der Tagesordnung steht, werden wir uns zeitnah in den Ausschüssen damit beschäftigen.

Auf den Alternativantrag der LINKEN werde ich nicht weiter eingehen.

(Zuruf von der LINKEN)

Zu der LINKEN habe ich in meinen letzten zwei Reden bereits viele Worte verloren. Ich gehe davon aus, dass wir auch Ihren Antrag in den Ausschüssen abschließend behandeln können. Ich bitte daher darum, die Anträge in die Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Fragen. - Für die Fraktion der AfD hat abschließend - -

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, mel- det sich zu Wort)

- Oh, doch. Entschuldigung, Herr Tillschneider, ich habe Sie übersehen. Bitte.