Mehr Bürgerbeteiligung ist vor allen Dingen durch mehr Aufklärung und Diskussion vor Ort möglich. Die Lena ist in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium an dem Thema Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften interessiert. Ideenpapiere zum Thema Energiewende mit dem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sind entwickelt worden. Das Thema Bürgerbeteiligung wird im Landesnetzwerk Energie und Kommunen sowie im Energieforum SachsenAnhalt aufgegriffen. Wie die Ministerin sagte, wird auch im MULE an der Entwicklung eines Bürgerenergiekonzeptes gearbeitet.
Ich denke, das Thema ist angekommen. Das Siegel war nicht das richtige Instrument. Deshalb die Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank.
Danke. Somit sind wir am Ende der Debatte angelangt und können in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Drs. 7/1180 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 beendet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verlangen mit dem vorliegenden Antrag, dass die Landesregierung alle Lehrer, die 2017 in Pension gehen oder während der zwei letzten Jahre pensioniert wurden, gezielt anschreibt und ihnen den Verbleib im Schuldienst oder die Rückkehr in den Schuldienst anbietet. Wir wundern uns, ehrlich gesagt, ein wenig, dass wir diesen Antrag überhaupt stellen müssen und das Ministerium nicht schon längst von allein auf diese Idee gekommen ist.
Sachsen-Anhalt leidet unter Lehrermangel. Die Unterrichtsversorgung ist unzureichend, der Unterrichtsausfall nicht mehr hinnehmbar. Die Landesregierung musste eingestehen, dass sie das selbst gesteckte Ziel einer Unterrichtsversorgung von 103 % bislang nicht erreicht hat. Die Situation soll sich in nächster Zeit sogar noch verschärfen, weil die Lehrerschaft in Sachsen-Anhalt einen hohen Altersdurchschnitt aufweist und in den kommenden Jahren viele Lehrer in Pension gehen. Was liegt da näher, als die Pensionierung eines Teils der Lehrer zu verzögern und pensionierte Lehrer wieder einzustellen? - Diese Maßnahme brächte ausschließlich Vorteile.
Zunächst einmal wirkt sie sofort, kann also den akuten Mangel lindern. Die Universität Magdeburg hat jetzt in Eigeninitiative einen Lehramtsstudiengang in den Mangelfächern Mathematik und Physik aufgelegt. Das ist sehr zu loben, aber die dort ausgebildeten Lehrer stehen dem Schuldienst frühestens in fünf Jahren zur Verfügung.
Wir müssen den Lehrermangel langfristig bekämpfen, indem wir seine Ursachen beheben, indem wir den Lehrerberuf attraktiver machen und
wieder mehr junge Leute dazu bringen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Doch das alles hilft uns im Moment recht wenig. Wenn wir dagegen Lehrer, deren Pensionierung ansteht, nicht in Pension schicken und pensionierte Lehrer reaktivieren, gewinnen wir genau die Zeit, die wir brauchen, bis mittel- und langfristige Maßnahmen ihre Wirkung entfalten.
Die LINKEN wollen jeden, der zufälligerweise an der Schule gelandet ist und irgendeinen Studienabschluss hat, dauerhaft einstellen. So würden wir durch die Bekämpfung des Lehrermangels von heute nur den Lehrerüberhang von morgen produzieren. Das ist die Kurzsichtigkeit, die wir von den LINKEN kennen.
Die Reaktivierung der Pensionäre dagegen ist nicht nur eine sofort wirkende, sondern auch eine nachhaltige Maßnahme, weil sie uns die Möglichkeit erhält, in den kommenden Jahren konstant gut qualifizierte Junglehrer einzustellen. Wir sind nicht mehr gezwungen, angesichts des aktuellen Lehrermangels bei Neueinstellungen Abstriche bei der Qualifikation zu machen.
Lehrer, die Jahrzehnte lang unterrichtet haben, verfügen über einen wertvollen Schatz an Erfahrungen, den Junglehrer erst aufbauen müssen. Gerade darauf, auf diese Erfahrung, die nicht in Seminaren vermittelt, sondern nur selbst erworben werden kann, kommt es beim Lehrerberuf wie bei jeder Arbeit mit Menschen an. Neben der individuellen Begabung ist die Erfahrung das, was jemanden zu einem guten Lehrer macht. Wer bereits Jahrzehnte lang unterrichtet hat, bringt diese Erfahrung schon mit. Er bringt also eine Qualifikation mit, die auch der begabteste Junglehrer nicht haben kann.
Außerdem - und dieser Aspekt ist fast noch wichtiger - sind unsere alten Lehrer zu einer Zeit ausgebildet worden, als der Niedergang des Bildungswesens noch nicht so weit fortgeschritten war.
Das Hauptproblem unseres Bildungswesens ist, dass schon seit Jahrzehnten das Niveau der Abschlüsse sinkt. Ich habe das schon mehrmals ausgeführt. Das belegen zahlreiche Studien, und das weiß jeder, der im Bildungswesen arbeitet und die Welt mit offenen Augen sieht.
Diese Entwicklung verstärkt sich selbst, da diejenigen, die heute als Lehrer an die Schule kommen, vor fünf, sechs, sieben Jahren selbst Schüler waren, ihr Studium also im Schnitt mit erheblichen Defiziten begonnen haben dürften, wobei diese Defizite infolge der Kultur des Durchwinkens und der steten Anpassung der Maßstäbe nach unten auch im Studium nicht vollständig behoben worden sein dürften. Nach Einschätzung des
Bayreuther Altgermanisten Gerhard Wolf entlassen die Hochschulen mittlerweile Lehrer, die mehr als die Hälfte der Fehler ihrer Schüler gar nicht mehr erkennen. Ein Teufelskreis.
Wenn etwas diese Abwärtsspirale der letzten Jahre gebremst hat, dann das Wirken der alten Lehrer. Sie bilden die Substanz unseres Bildungswesens, die wir so lange wie möglich erhalten sollten. Hinzu kommt außerdem, dass die alten Lehrer noch nicht durch die lebensfernen Vielfalts- und Entgrenzungsideologien geprägt wurden und sich ihren gesunden Menschenverstand bewahren konnten, während junge Lehrer leider allzu oft den an der Universität heutzutage herrschenden Ideologien zum Opfer gefallen sind.
Man könnte vielleicht einwenden, dass die alten Lehrer weniger leistungsfähig sind als Junglehrer. Aber dagegen muss ich betonen, dass die Leistungsfähigkeit beim Lehrerberuf weniger von den körperlichen Gegebenheiten, sondern in erster Linie von der Motivation abhängt.
Da niemand zur Rückkehr oder Fortsetzung des Schuldienstes verpflichtet werden soll, ist sichergestellt, dass nur diejenigen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die auch unterrichten wollen. Der Lehrer, den die Schule quält und der auf seine Pensionierung hin lebt, wird den Brief des Ministeriums nicht beantworten, und der soll ihn auch nicht beantworten. Es gibt aber genug Lehrer, die für ihren Beruf leben, für die er eben nicht nur Beruf, sondern Berufung ist und die ihre Pensionierung regelrecht fürchten. Genau diese Lehrer sollten so lange wie möglich an der Schule gehalten werden.
Dass dem individuellen Wollen auch ein objektives Können entspricht, lässt sich dadurch sicherstellen, dass bei jeder Bewerbung eine Stellungnahme des Kollegiums eingeholt wird, in dem der pensionierte Lehrer zuletzt gearbeitet hat. Wer ein guter Lehrer ist, wer unterrichten will und unterrichten kann, der soll auch dann unterrichten, wenn er die 65 überschritten hat. Das Ganze ist eine Win-win-Situation für alle Seiten. In Hessen und Nordrhein-Westfalen wird dergleichen nicht ohne Grund schon mit gutem Erfolg praktiziert. Weshalb also nicht auch in SachsenAnhalt?
Dass Lehrer in Sachsen-Anhalt den Wunsch hegen, länger an der Schule zu arbeiten, zeigt der Fall von Jürgen Ruscher, dem ehemaligen Direktor des Herdergymnasiums in Merseburg, der 2016 von sich aus einen Antrag stellte, über das Pensionsalter hinaus arbeiten zu dürfen. Das ging damals sogar durch die Presse. Der Antrag wurde leider abgewiesen, zeigt aber - so denke ich -, dass die Möglichkeit, länger zu unterrichten, von den Lehrern nachgefragt wird, es also auch von dieser Seite konkreten Bedarf gibt.
Das Einzige, was das Ministerium gegen unseren Vorschlag einwenden könnte, wäre das Geld, und im Grunde nicht einmal das. Die Reaktivierung der pensionierten Lehrer ließe sich zur Not auch so konzipieren, dass reaktivierte Altlehrer nur jene Stellen besetzen, die im Plan verzeichnet sind, für die sich aber im Moment keine qualifizierte Besetzung finden lässt. Sie würden mit befristeten Verträgen als eine Art Platzhalter fungieren, und auch damit ließe sich so manche Lücke vorläufig schließen.
Im Sinne einer angemessenen Unterrichtsversorgung wäre es freilich besser, wenn alle Altlehrer, die das Angebot wahrnehmen wollen und können, eine Stelle erhielten. Auch dann wird die Maßnahme das Problem nicht vollständig lösen, sondern allenfalls abmildern.
Bis 2022 sollen ca. 3 800 Lehrer in Rente gehen. Wenn am Ende nur 10 % das Angebot annehmen - und ungefähr so etwas ist zu erwarten -, dann reden wir über eine Entlastung durch 60 bis 70 Lehrer mehr pro Jahr. Das ist sicher nicht die Lösung, aber ein wertvoller, nicht zu verachtender Beitrag zur Entspannung der Situation.
Die Landesregierung rechtfertigt die zögerliche Einstellung von Lehrern für gewöhnlich damit, dass es zu wenige Lehrer gibt. Der Markt sei leer gefegt, heißt es immer. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn sich die Regierung aber der Reaktivierung pensionierter Lehrer verweigert, zeigt sie uns, dass sie den Lehrermangel nur als wohlfeile Rechtfertigung missbraucht, um an der Bildung zu sparen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sinnvoll Geld in die Bildung unserer Kinder zu investieren. Tun Sie es also bitte!
Wenn die Einstellung von Lehrern durch etwas begrenzt werden darf, dann nur durch den Mangel an qualifizierten Bewerbern, nicht aber durch den Mangel an Geldmitteln. Wenn das Land, wie Kollege Lieschke in einer Kleinen Anfrage aufgedeckt hat, über 300 Millionen € pro Jahr für den Schwachsinn namens Gender-Mainstreaming
ausgibt, muss auch Geld für die Reaktivierung von Altlehrern da sein, zumal sich die finanzielle Belastung in Grenzen hielte. Verbeamteten Lehrern zahlt das Land ohnehin eine nicht geringe Pension. Hier wird das Land infolge der Reaktivierung von Altlehrern nur durch die Differenz zwischen Ruhestandsbezügen und Aktivbezügen belastet. Auch finanziell spricht also einiges für diese Übergangslösung.
Wir gewinnen hoch qualifizierte Lehrer, die uns helfen, die nächsten Jahre zu überbrücken. Das Ganze verpflichtet uns nicht dauerhaft. Wir sind nicht gezwungen, bei der Neueinstellung von Leh
rern bei der Qualifikation Abstriche zu machen, und obendrein kostet uns das Ganze weniger. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man dazu Nein sagen kann.
Ich sehe keine Anfragen. Demzufolge kommen wir nunmehr zur vereinbarten Fünfminutendebatte. Für die Landesregierung hat der Minister Herr Tullner das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident, für diese freundliche Einleitung. - Gestatten Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst zwei Vorbemerkungen. Herr Tillschneider, erst einmal vielen Dank dafür, dass Sie sich Gedanken machen, wie wir Kolleginnen und Kollegen in den Schuldienst bekommen, und sich eingebracht haben. Ich glaube allerdings, das Instrumentarium, das Sie hier vorschlagen, ist ein untaugliches. Ich werde gleich begründen, warum das der Fall ist.
Als Zweites möchte ich den Vorwurf zurückweisen, dass die Koalitionäre, die sich gelegentlich „Kenia“ nennen, an der Bildung sparen. Ich glaube, im letzten Haushalt haben wir sehr viele neue Ressourcen im Bildungsbereich implementiert, was Stellen und andere Dinge angeht, sodass der Vorwurf des Sparens aus meiner Sicht ein Stück weit ins Leere läuft.
Aber ich möchte als Minister der Kenia-Koalition nicht in Polemik verfallen, sondern Ihnen sachlich und mit Argumenten darlegen, warum ich Ihren Vorschlag für nicht zielführend halte. Erlauben Sie mir in der Begründung zunächst drei grundsätzliche Vorbemerkungen.
Zu der Frage einer Reaktivierung von Lehrkräften - jetzt wird es sehr technisch -, die sich im Ruhestand befinden oder deren Ruhestand unmittelbar bevorsteht, ist zunächst eine Differenzierung notwendig. Zu unterscheiden sind zwei Fallkonstellationen: die Verlängerung der Dienstzeit oder die befristete Wiedereinstellung. Dieser Differenzierung bedarf es, da es sich um unterschiedliche Zeitpunkte handelt, an die die unterschiedlichen Rechtsfolgen geknüpft sein können. Darüber hinaus ist dem Grunde nach zwischen verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrern zu differenzieren. Das wissen wir alle. Für diese Personengruppen gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen, nämlich das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, TV-L, für den der Kollege Schröder gelegentlich federführend in Arenen der Verhandlung steigt.
Als weitere Vorbemerkung darf ich ergänzend darauf hinweisen, dass bereits die Landesregierung der letzten Wahlperiode hierzu aktiv war. Man hat sich nämlich mit der Frage beschäftigt, in welcher Form Lehrkräfte, die sich im Ruhestand befinden, zur Entlastung der angespannten Situation in der Unterrichtsversorgung einbezogen werden können.
Was heißt das im Einzelnen? - Nach den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen ist zunächst die Art des Ausscheidens aus dem Dienst- und Arbeitsverhältnis zu beachten. Verbeamtete Lehrkräfte treten nach dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand ein. In bestimmten Fällen können sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
Als Tarifbeschäftigte erreichen Lehrkräfte hingegen mit dem Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Rentenbezüge. Dieser kann je nach Berücksichtigung der Art und Weise des Renteneintritts und der Maßgaben der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich ausfallen.
In Anhängigkeit vom jeweiligen individuellen Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis sind auch Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. In Deutschland sind diese komplex. So sind zum Beispiel bei der Inanspruchnahme einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze den Hinzuverdienstmöglichkeiten sehr enge Grenzen gesetzt. Ich denke, dass dieser Aussage auch die Kollegen Erben und Borgwardt durchaus zustimmen können, nicht wahr? - Ja, doch. Die Hinzuverdienstgrenze, Herr Erben, liegt nämlich bei 450 €. Sie werden mir hoffentlich zustimmen.
Nach den Feststellungen aus dem Jahr 2015 für den Einsatz von Lehrkräften im Ruhestand als befristete Vertretungslehrkräfte an den Schulen wurde übrigens eines sehr deutlich: Von den rechtlichen Möglichkeiten wurde nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Ein sehr großer Teil der Lehrkräfte hat aufgrund der besonderen Belastungssituation, die der Lehrerberuf nun einmal mit sich bringt - darauf ist Herr Tillschneider bereits eingegangen -, insbesondere bei einem Ausscheiden vor dem Erreichen der Altersgrenze kein Interesse an einer Verlängerung der Lehrtätigkeit gehabt.