Wenn der Tatbestand der Volksverhetzung dazu verkommt, ihn als Wahlkampfmittel oder als Mittel gegen unliebsame politische Gegner zu missbrauchen, sollte jeder Demokrat aufsehen und genauestens verfolgen, ob dieses Mittel der Strafverfolgung die richtige Anwendung findet.
Meiner Meinung nach sehen wir an dieser Stelle sehr deutlich, dass die gerichtliche Auslegung des § 130 das deutsche Volk eindeutig nicht erfasst und somit Diffamierungsgehilfen und Denunziationsromantikern Tür und Tor öffnet.
Ich sage Ihnen ganz klar und deutlich: Ich bin gegen jegliche Art von Rassismus, aber ich bin auch gegen jede Art von Rassismus gegen die deutsche Bevölkerung und gegen unser deutsches Volk.
gebung einen grundlegenden Fehler, werte Kollegen. Es muss derselbe Schutz für Deutsche wie für andere Völker und erst recht für Gäste in diesem Land gelten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordert die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag.
Unser Antrag richtet sich gegen alle ausländischen Mitbürger, die uns Deutsche als Nazis verunglimpfen wollen, weil wir uns zum Beispiel gegen türkische Wahlkämpfe auf deutschen Boden aussprechen.
Er richtet sich gegen türkische Politiker und Vorständler in Deutschland, die uns Deutsche als Hundeclan oder Köterrasse diffamieren, und das ganz ungestraft. Er richtet sich aber auch und vor allem gegen sinnentleerte und ideologiebefüllte Deutsche, die ihr eigenes Volk mehr hassen als alles andere auf dieser Welt.
Genannt seien diesbezüglich insbesondere die Grüne Jugend, die Antifa und alle links-rot-grünen radikalen Sozial- und Integrationsromantiker, die mit den von mir eingangs erwähnten Parolen glänzen.
Trauriger Höhepunkt war der Auftritt der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den GRÜNEN. Wer sich seines Amtes bewusst ist und trotzdem hinter Linksradikalen herläuft, die mit Rufen wie „Nie wieder Deutschland“ oder „Deutschland verrecke“ auffallen, und sich anschließend nicht davon distanziert, der, liebe Abgeordnete, ist meines Erachtens eine absolute Fehlbesetzung für das Amt der Bundestagsvizepräsidentin.
Solange man über Deutsche noch so negative Äußerungen tätigen kann, solange man über das deutsche Volk hetzen, es diffamieren und denunzieren kann,
ohne damit konfrontiert zu werden, wegen Volksverhetzung zur Rechenschaft gezogen zu werden, so lange läuft im deutschen Rechtssystem etwas grundlegend falsch, werte Kollegen.
Unsere AfD-Fraktion verlangt für das deutsche Volk und für die deutschen Bürger den gleichen Schutz, wie er auch allen anderen Teilen der Bevölkerung dieses Land gewährt wird.
Gerade infolge der unkontrollierten und illegalen Masseneinwanderung in unsere Heimat ist festzustellen, dass aggressivste Äußerungen von Tä
tern mit Migrationshintergrund gegenüber deutschen Bürgern, aber auch deutschen Polizisten zunehmen. Hierbei sehen wir einen dringenden Handlungsbedarf, genau wie bei dem Phänomen des Deutschenhasses von links-rot-grünen radikalen Jugendbewegungen.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es die Erschaffer des Strafgesetzbuches im Jahr 1871 geduldet hätten, dass Diffamierer und Hetzer gegen die deutsche Bevölkerung straffrei auszugehen haben.
Ich werde mit Roman Herzog enden: „Unser Staat ist zuallererst ein freiheitlicher Rechtsstaat, der die Rechte und Würde seiner Bürger gewährt und sichert.“ Diese Worte sind völlig richtig.
Also sichern Sie die Rechte unserer deutschen Bürger und schützen Sie sie durch die Neufassung des § 130 vor dem Straftatbestand der Volksverhetzung und stimmen Sie für unseren Antrag. Das deutsche Volk wird es Ihnen danken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt zwei Anfragen, nämlich von Herrn Striegel und von Frau Frederking. Möchten Sie sie beantworten?
Frau Präsidentin! Herr Kirchner, während Claudia Roth mit Demokratinnen und Demokraten gegen Nazis auf die Straße geht, marschiert Björn Höcke mit Nazis durch Dresden. Das ist eben der Unterschied. Zu diesem Mann kommen wir gleich.
„Die politische Strafjustiz in diesem Land ist eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig. Es kann nicht sein, dass man für ein Meinungsdelikt zehn Jahre eingesperrt wird und für Totschlag zwei Jahre auf Be
währung erhält. Die §§ 86 und 130 und ihre Strafbewehrung sind mehr als umstritten. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist der Hebel der sanften Diktatur des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen keine Begriffstabuisierung, keine Antidiskriminierungsgesetze, keine politische Strafjustiz. Hinfort damit, und zwar schnell.“
Ich würde Sie gern fragen wollen, wie sich diese Äußerung mit dem Antrag, den Sie vorgebracht haben, verträgt. Oder werden zwei sehr unterschiedliche politische Konzepte in Ihrer Partei vertreten?
- Gut, das höre ich von Ihnen natürlich auch oft, dass Sie sich nicht erinnern können, was Sie gesagt und getan haben.
Da Sie für mich der politische Antideutsche hier in diesem Parlament sind, muss ich Ihnen ganz klar sagen:
Wir stehen für Recht und Gesetz, und wir wollen, dass die deutsche Bevölkerung genauso behandelt wird wie die türkische Bevölkerung und alle anderen Bevölkerungen auch.
Der Straftatbestand der Beleidigung ist eben kein Straftatbestand wie der der Volksverhetzung, er hat ein ganz anderes Strafmaß. Darum musste unser Antrag so formuliert werden und dazu stehen wir. - Vielen Dank.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir gerade zusammengesessen und verabredet haben, dass wir uns überlegen, welches Vokabular wir hier im Parlament verwenden.