Gemäß § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes haben mit der Bestätigung durch den Landtag die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ihre Rechtsstellung erworben. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag überwies den Entwurf eines Hoheitszeichengesetzes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/834 in der 19. Sitzung am 2. Februar 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der Landesregierung.
In der Vergangenheit wurde immer häufiger der Wunsch geäußert, die Landesdienstflagge nutzen zu können, um für das Land Sachsen-Anhalt zu werben. Die Landesflagge gilt für diese Zwecke aufgrund ihrer Farben, die zu Verwechslungen führen können, als weniger geeignet.
Zudem wird verstärkt der Wunsch geäußert, die heutige Landesdienstflagge zu besonderen Anlässen oder an historisch bedeutsamen Orten einsetzen zu können. Die Landesdienstflagge mit der Abbildung der historischen Wappentiere im Wappen gilt in einem solchen Zusammenhang als deutlich vorzugswürdig.
Deshalb soll das geltende Hoheitszeichengesetz durch ein Ablösegesetz ersetzt werden, das eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge, die Schaffung einer einheitlichen Flagge
Mit der Gesetzesänderung wird die Unterscheidung zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge aufgegeben. Die Landesdienstflagge, die bisher nur von staatlichen Stellen geführt wird, wird zur Landesflagge, deren Verwendung durch jedermann erlaubt ist.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 8. Sitzung am 23. März 2017 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Änderungsanträge lagen dem Ausschuss nicht vor, sodass die Synopse zur Abstimmung gestellt wurde. Der Ausschuss für Inneres und Sport beschloss mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/1182 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kohl, für die Einbringung. - Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren über die Drs. 7/1182 ein. Es folgt die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein Mitglied des Landtages getrennte Abstimmungen? - Das sehe ich nicht.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Zustimmung seitens der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift: „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt - Hoheitszeichengesetz Sachsen-Anhalt (HZG LSA)“. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus
Der Einbringer ist hier der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! ! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordnete. Mit diesem Änderungsgesetz kommen wir einer Forderung des Landkreistages nach. Die Landkreise leiten Pauschalmittel für den kommunalen Straßenbau an kreisangehörige Gemeinden weiter. Das ist eine staatliche Aufgabe und dabei entsteht ein Aufwand. Dieser Aufwand muss - so will es Artikel 87 Abs. 3 unserer Landesverfassung - ausgeglichen werden.
Im Ergebnis der Variantenuntersuchung haben wir uns für einen Vorwegabzug entschieden. Die Landkreise werden ermächtigt, bis zu 2 % der ihnen zufließenden Pauschalmittel als Ausgleich für ihren Aufwand einzubehalten. Dieses Verfahren findet auch die Zustimmung des Landkreistages.
Wir streben damit eine maßvolle Regelung an, die im Vollzug mit geringem Verwaltungsaufwand auskommen wird. Die Landesregierung strebt an, dass das Gesetz und damit dieser Ausgleich rückwirkend in Kraft tritt, weil die Landkreise bereits seit Anfang 2015 Anteile ihrer Pauschalen an die kreisangehörigen Gemeinden weiterleiten. Insoweit könnte auch der seither entstandene Aufwand mit erfasst werden. Das halten wir für sachgerecht und geboten.
Ich bitte deshalb um die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und um eine zügige Beratung, was bei diesen zwei Paragrafen auch möglich sein sollte. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Man hat sich darauf verständigt, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Debatte vollzogen werden soll. Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/1120 ein. Ich habe vernommen, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwick
- In den Innenausschuss, okay. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr federführend sein wird. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Gesetzentwurf in die in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss überwiesenen werden soll, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Übereinstimmung. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit haben alle Fraktionen der Überweisung des Gesetzentwurfes zugestimmt.
Ich würde an dieser Stelle im Präsidium einen kurzen Wechsel vornehmen. Dann fahren wir in der Tagesordnung fort.
So, Werte Kolleginnen und Kollegen, wir liegen in der Zeit. Nach der Tagesordnung haben wir jetzt die Möglichkeit, zu beginnen mit
Der Einbringer für die Landesregierung ist diesmal der Minister für Bildung Herr Tullner in Vertretung des Staats- und Kulturministers. Herr Tullner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vertretung des Kollegen Robra erlaube ich mir jetzt, Ihnen diesen Text hier vorzulesen. Das wird jetzt sehr technisch. Aber ich gebe mein Bestes und ich hoffe, dass Sie mir das unterstützend kundtun werden.
Der von der Landesregierung, meine Damen und Herren, eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet in Artikel 1 das Zustimmungsgesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit dem im Dezember 2016 unterzeichneten 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden in drei Artikeln verschiedene rundfunkrechtliche Staatsverträge geändert.
Mit Artikel 1 erfolgt die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zur Umbenennung von zwei Hörfunkprogrammen des Deutschlandradios von vormals Deutschlandradio Kultur zu Deutschlandfunk Kultur - Frau Feußner?