Herr Minister, Sie sprachen von dem Stammkapital der Holding. Können Sie sagen, wie hoch das Stammkapital sein wird?
Die Salus gGmbH verfügt jetzt bereits über Tochtergesellschaften. Es ist geplant, die Holding aus der jetzigen Tochter Salus-Integra zu entwickeln. Meiner Meinung nach - ich hoffe, ich nenne jetzt die richtige Zahl - -
Ich liefere die Zahl nach. Es sind 25 000 € bei der Salus-Integra. Das kann ich sagen. Es ist ein Stammkapital von 25 000 € bei der Integra.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, eine Frage. Sie redeten von Synergieeffekten, zum Beispiel vom Zusammenlegen von Abteilungen, wie der Bereiche Einkauf und Personal. Heißt das, dass es zum Beispiel danach nur noch eine Personalstelle gibt und alle anderen in dem Bereich wegfallen? Das würde ja auch zu Personalverlusten führen.
Zu Ihren Anfragen hinsichtlich des Tarifgeschehens wollte ich noch kommen. Aber Synergien zu heben, ist genau der Plan, den wir verfolgen. Es ist aber auch die Chance der Holding-Struktur, das Personal erst einmal mit dem jetzigen Tarifgeschehen zu überführen. Inwieweit dann eine Personalentwicklung im Haus stattfindet und inwieweit diese ohne die Holding-Struktur hätte stattfinden können oder müssen, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Aber die Synergieeffekte - wie gesagt, wir haben sie anhand der Erfahrungswerte für 2019 auf 1,2 Millionen € geschätzt - gilt es zu heben, weil das Hauptziel auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ist, die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dazu dient diese Konstruktion. Wir sehen darin auch mit dem Fachressort, dem Sozialministerium, einen großen Effekt, den wir damit erreichen können.
Vielen Dank. - Erhebliche und zeitgeschichtlich bedeutende Bestände sind massivem Säurefraß, Schimmel und Feuchtigkeit bedroht. Die Kulturministerin des Bundes spricht von zu befürchtenden gravierenden Lücken in dem kulturellen Gedächtnis unseres Landes. Der Bund hat für das Jahr 2017 1 Million € für die Rettung des national wertvollen schriftlichen Kulturerbes zur Verfügung
gestellt und hofft damit gegenüber den Ländern ein Zeichen zu setzen, sich stärker in diesem Bereich zu engagieren.
Auch Sachsen-Anhalt verfügt über umfangreiche und national bedeutende Bestände schriftlichen Kulturguts. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden die Mittel für den Erhalt und Erwerb von Archivgut von 107 000 € auf 150 000 € erhöht. Damit ließen sich aber maximal 150 000 € der Bundesmittel binden.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage der Abg. Frau Dr. Pähle beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien Frau Dr. Grütters hat Anfang März 2017 mit einem Sonderprogramm „Originalerhalt“ Fördermittel in Höhe von 1 Million € zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Archiven und Bibliotheken Deutschlands ausgeschrieben. Davon soll ein Teil den betroffenen Archiven und Bibliotheken des Bundes, wie zum Bespiel dem Bundesarchiv, dem geheimen Staatsarchiv und der Deutschen Nationalbibliothek, zur Verfügung gestellt werden.
Der verbleibende Teil, insgesamt mindestens eine halbe Million Euro, wird den Ländern und Kommunen zur Komplementärfinanzierung geeigneter Projekte ihrer Einrichtungen angeboten. Damit entfallen durchschnittlich mindestens 31 250 € auf jedes Land. Adressaten der Ausschreibung sind in erster Linie Einrichtungen mit zentralen Funktionen im Gesamtsystem der Bestandssicherung. Die Förderung soll sich vor allem auf Mengenverfahren der Bestandserhaltung wie die Massenentsäuerung erstrecken.
Es ist beabsichtigt, die auf das Land entfallende durchschnittliche Förderung in Höhe von mindestens 31 000 € vollständig zu binden. Darüber hinaus sollen weitere Förderanträge gestellt werden, sodass bei der Staatsministerin für Kultur und Medien gegebenenfalls verfügbare überschüssige oder von anderen Ländern nicht ab
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die im Haushaltsjahr 2017 beim Kapitel der Archivverwaltung, genau genommen Einzelplan 03 Kapitel 03 42, für Aufgaben der Bestandserhaltung zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 43 000 € sollen abzüglich eines im Haushaltsvollzug zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages in Höhe von 3 % zur Kofinanzierung eines entsprechenden Förderantrages verwendet werden. Das Landesarchiv wird deshalb bis zu der sehr kurzen Antragsfrist, nämlich Ende dieses Monats, einen entsprechenden Förderantrag stellen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass das von sachsen-anhaltischen Archiven und Bibliotheken beantragte Fördervolumen weit über der durchschnittlichen Länderquote von 31 250 € liegen wird. Die Anträge werden in einer ersten Bewertungsstufe von den zuständigen obersten Landesbehörden, dem Ministerium für Wirtschaft, der Staatskanzlei und dem Innenministerium, gesichtet und mit einem befürwortenden Votum an die Staatsministerin für Kultur und Medien weitergereicht. Ich bin deshalb optimistisch, dass eine weitestgehende Inanspruchnahme der bereitgestellten Fördermittel erreicht werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt die 60-Minuten-Grenze schon überschritten. Wir haben aber noch drei weitere Fragen. Demzufolge kommen wir zu dem geübten Verfahren und stimmen jetzt darüber ab, ob es eine Verlängerung der Fragestunde geben soll. Wer für eine Verlängerung der Fragestunde ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das müssen wir leider zählen.
Wer ist für die Verlängerung der Fragestunden? - Wer ist gegen die Verlängerung der Fragestunde? - Das sind 28 Stimmen. Damit ist die Verlängerung der Fragestunde abgelehnt worden und wir haben nunmehr das Ende unseres heutigen Sitzungstages erreicht.
Morgen geht es weiter, wie wir alle wissen. Wir treffen uns alle gut gelaunt morgen um 9 Uhr hier zur Sitzung. - Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.