So wird für das einzusetzende Personal die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses verlangt, das nicht älter als 14 Tage sein darf. Zudem werden die einzusetzenden Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens vor einem Einsatz im Gericht auch einer Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sinne des § 4 Abs. 2 VerfSchG des Landes Sachsen-Anhalt durch die Innenbehörde unterzogen. Dabei muss der jeweilige Sicherheitsmitarbeiter für diese Überprüfung vorher seine Einwilligung erteilen.
Der Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen, da nach § 33 Abs. 4 GG ein Funktionsvorbehalt für hoheitsrechtliche Befugnisse besteht. Jede Tätigkeit im Zusammenhang mit der Einlasskontrolle
erfolgt daher immer in Zusammenarbeit mit einem Justizwachtmeister oder einer Justizwachtmeisterin und wirkt demnach immer nur unterstützend und entlastend. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung spricht die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Frau Petra Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Monika Hohmann für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: Die Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes liegt im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen. Wie Sie wissen, der Abschlussbericht der Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Zentrum für Sozialforschung Halle und der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, ist dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bis zum 30. April 2017 vorzulegen.
Sicherlich ist Ihnen auch bekannt, dass mehrere Gemeinden darum gebeten hatten, eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2017 zum Ausfüllen der Datenblätter zu erhalten. Dieser Bitte bin ich nachgekommen. Der vereinbarte Zeitrahmen für die Evaluierung kann dennoch gehalten werden.
Zur zweiten Frage: Die Auswertung der Daten läuft. Eine Zwischenbilanz ist aufgrund der kurzen Zeiträume nicht vorgesehen.
Wenn es keine Fragen gibt - ich kann das zumindest nicht sehen -, danke ich der Frau Ministerin für Ihre Ausführungen.
Nachdem die Bewerberstädte für die Landesgartenschau 2022 ihre Bewerbungen eingereicht haben, hat im Februar 2017 die Auswahlkommission ihre Prioritätenliste erstellt und somit ihren Vorschlag für den Austragungsort der Landesgartenschau 2022 unterbreitet. Auf dieser Grundlage fällt die Landesregierung ihre endgültige Entscheidung über den Gastgeberort der Landesgartenschau. In der Vergangenheit folgte die Landesregierung stets dem Votum der Auswahlkommission.
Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Eisenreich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 haben sich die Städte Ballenstedt, Blankenburg, Bad Dürrenberg und Dessau-Roßlau beworben. Die Auswahlkommission hat die Bewerberstätten nach abgestimmten fachlichen Kriterien bewertet. Die Kommission bestand aus Vertretern des Gartenbauverbandes, dem Garten- und Landschaftsbauverband, Landschaftsarchitekten, einem Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, dem Landesverwaltungsamt sowie vier Vertretern der Landesregierung. Dazu gehörten: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, Ministe
rium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung und Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie.
Bei der Bewertung wurden die eingereichten Konzepte, die Bereisung der Städte, die Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport zur finanziellen Leistungsfähigkeit und die von der Landesregierung vorgegebenen strukturpolitischen Komponenten berücksichtigt. Der Vorschlag der Auswahlkommission unterliegt der Vertraulichkeit. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen wegen des noch laufenden Auswahlverfahrens keine Auskunft zum Vorschlag der Auswahlkommission geben kann. Die Entscheidung obliegt dem Kabinett.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat noch keine Entscheidung getroffen. Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Monats März zu rechnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hatte angekündigt, die Stellen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Schuljahr 2016/2017 erfolgreich für eine Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst beworben haben und die ab dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres dauerhaft als Lehrkraft arbeiten werden, unverzüglich neu zu besetzen.
Für die Landesregierung spricht der Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.