tiert wurde, geleugnet, dass es in Sachsen-Anhalt vermummte oder verschleierte Menschen gäbe. Noch in der Debatte hat Frau Feußner, Ihre Koalitionskollegin, von einem Beispiel berichtet,
wo in einer Kita jemand vorstellig geworden ist und sein Kind abgeholt hat. Sind Sie immer noch der Meinung, dass es in Sachsen-Anhalt keine verschleierten Menschen gibt, die ihr Gesicht verstecken?
Wenn Sie die Frage beantworten, dann möchte ich Sie gleich noch auf einen zweiten Aspekt hinweisen. In Bitterfeld gibt es das: nicht nur muslimische Menschen, sondern auch vermummte Menschen, mit denen Sie durch Bitterfeld gelaufen sind. Es waren nämlich Leute der Antifa, die auch vermummt und verschleiert durch die Stadt gelaufen sind.
(Zustimmung bei der AfD - André Poggen- burg, AfD: Das ist wohl wahr! - Hendrik Lange, DIE LINKE: Vollverschleiert!)
Ach, Herr Roi, wissen Sie, ich habe es gesagt und werde es immer wieder sagen: Vollverschleierung ist in Sachsen-Anhalt kein relevantes Problem.
Ich kann nicht ausschließen, dass irgendwo in diesem Lande in irgendeinem Kindergarten irgendwann einmal jemand vollverschleiert, auch möglicherweise außerhalb des Faschings, aufgetaucht ist. Es ist aber kein relevantes Problem, mit dem wir uns hier um diese Zeit beschäftigen müssten.
aber einen Aspekt will ich ausdrücklich noch einmal herausheben. Das, was Sie hier probieren, ist einfach nur der Versuch, Musliminnen und Muslime insgesamt madig zu machen. An solchen Geschichten werden wir uns nicht beteiligen. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert - André Poggenburg, AfD: Frauenfeindliche, homo- phobe Religion, aber klatschen! - Robert Farle, AfD: Genau!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion wird heute der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport folgen, da wir diese Beschlussempfehlung auch zusammen mit unseren Koalitionspartnern eingebracht haben.
Über ein Verbot der Vollverschleierung haben wir hier im Landtag bereits mehrfach debattiert. Die Vollverschleierung steht im Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft. Wir wollen die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten vollumfänglich nutzen, um die Vollverschleierung überall dort zu untersagen, wo dies erforderlich und angebracht ist. Pauschalregelungen für ein Vollverschleierungsverbot sehen wir mit Blick auf das Grundgesetz kritisch.
Im Sinne der praktischen Konkordanz müssen kollidierende Grundrechte im Wege des Ausgleichs in Einklang miteinander gebracht werden. Somit müssen die einzelnen Teilbereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens konkret betrachtet werden.
In einer freien Gesellschaft müssen sich Menschen auf Augenhöhe begegnen. Vielfach muss in bestimmten Situationen Mimik und Gestik lesbar, mithin eine Identifizierung einer Person möglich sein.
Die öffentliche Verwaltung kann nur funktionieren, wenn sich die Mitarbeiter der Verwaltung hundertprozentig sicher sind, und dazu gehört auch, dass sie die Identität des Kommunikationspartners kennen. Die Vollverschleierung kann eine öffentliche Verwaltung behindern.
Dies ist insbesondere für Behörden des Landes wichtig. Aus diesem Grund resultiert unser Prüfauftrag, ob und gegebenenfalls wie ein Verbot der Vollverschleierung in Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Identifizierung von Personen rechtlich möglich ist. Mit Interesse und Spannung sehen wir im Innenausschuss den Ergebnissen der Prüfung entgegen.
Wichtig war uns dabei, dass in den Prüfprozess auch die kommunalen Spitzenverbände mit einbezogen werden, da sie viele Ämter auf kommunaler Ebene vertreten.
Bereichsspezifische Regelungen zur Gesichtsverhüllung auf Bundesebene und insoweit bundeseinheitlich halten wir für erforderlich. Dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützt, ist meiner Fraktion be
sonders wichtig, weil die Identifizierungspflichten Grundlage einer funktionierenden freien Gesellschaft sind.
Es gibt keine Fragen. Ich danke Herrn Abg. Schulenburg für die Ausführungen. - Als letzter Redner spricht für die AfD-Fraktion Abg. Herr Kirchner. Herr Abg. Kirchner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Gesicht zeigen ist das eine, Rückgrat haben aber etwas vollkommen anderes.
Letzteres zeigt die AfD-Fraktion mit dem ursprünglichen Einbringen dieses Themas in den Landtag von Sachsen-Anhalt, natürlich wie immer mit dem nötigen Mut zur Wahrheit und mit den dazugehörigen Fakten.
Dennoch möchte ich den Teilen der CDU Dank sagen, die es möglich gemacht haben, dass die Kenia-Koalition zumindest diesen Mikroschritt in die richtige Richtung veranlasst hat; aber auch das ist nur die halbe Wahrheit.
Die Vollverschleierung gehört in Gänze verboten, da sie nicht nur frauenfeindlich ist, sondern auch ein Integrationshemmnis darstellt. Sie gehört genauso verboten wie Staatsverträge mit islamischen Lobbyistengruppen und Hasspredigten in Moscheen auf deutschem Boden. Der Islam gehört nun einmal nicht zu Deutschland. Er hat es nie, und ich denke, er wird es auch nicht.
In Zeiten, in denen die Kanzlerin den Begriff „Volk“ nicht mehr zu definieren weiß, in Zeiten, in denen es diejenigen gibt, die schon länger hier leben, und diejenigen, die noch nicht so lange hier leben, in Zeiten, in denen wir Weihnachtsmärkte, Faschingsumzüge und Großveranstaltungen absichern müssen, als wären sie die deutsche Botschaft in Kabul, in diesen Zeiten ist Handeln gefragt und nicht Tolerieren.
Gerade in Zeiten, in denen die SPD zusammen mit den „Qualitätsmedien“ Wahlkampf für einen Eurokraten, Antidemokraten und Kanzlerkandidaten macht, der mit falschen Zahlen und Fakten glänzt, gerade in diesen Zeiten, in denen dieser Millionär von sozialer Gerechtigkeit spricht,
aber unberechtigt Sitzungsgeld im Hunderttausend-Euro-Bereich einstreicht, ja, gerade in diesen Zeiten
Eine Beschlussempfehlung der Kenia-Koalition, in der die Rede von Begrenzung, nicht vom Verbot der Vollverschleierung von Menschen im öffentlichen Raum ist,
aber auch nur dort, wo notwendig. Es solle geprüft werden, inwieweit Verstöße gegen ein eventuelles Verbot der Vollverschleierung in den genannten Bereichen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten.
Liebe CDU, es geht nicht nur um das Verbot der Vollverschleierung im Straßenverkehr, vor Gericht oder bei einer Zeugenaussage, es geht um eine grundlegende Integrationsverweigerung. Es geht letztlich um den Islam, der in seiner Grundeinstellung homophob, frauenfeindlich und demokratieunfähig ist -