Protocol of the Session on March 2, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Thema „Infrastrukturgesellschaft stoppen“ fand die Zustimmung der AfD. Minister Robra informierte in der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr sehr genau über den aktuellen Sachstand.

Im letzten Plenum sprach sich die AfD deutlich für den Erhalt der Arbeitsplätze aus. Auch warnten wir vor einer Rosinenpickerei durch den Bund. Die Infrastrukturgesellschaft wird kommen, obwohl sich viele Bundesländer dagegen sträuben. Auch Sachsen-Anhalt ist nicht erfreut darüber. Jetzt gilt es, Schadensbegrenzung zu betreiben.

Auch die AfD unterstützt den Beschluss der Personalvertretungen der Straßenbauverwaltungen

der Länder vom 15. Februar 2017. Die Personalvertretungen sind unbedingt in die Verhandlungen einzubinden. Die Interessen der Beschäftigten und Azubis bezüglich Arbeitsplatz und Standort sind zu garantieren, und zwar unbedingt. Versetzungswillige Beamtinnen und Beamte dürfen auf keinen Fall aus Altersgründen abgewiesen werden. Kündigungen sind insgesamt auszuschließen.

Der Übergang in die Infrastrukturgesellschaft erfolgt nur auf freiwilliger Basis. Standorte sollten erhalten bleiben, kann man fordern. Ob es so kommt, bleibt fraglich. Ein Überleitungsvertrag muss zwischen den Tarifparteien verhandelt werden. Die Grundgesetzänderungen sind genauso abzulehnen wie das Begleitgesetz. - Danke.

Es gibt keine Fragen. Ich danke dem Abg. Mrosek für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Antrag der LINKEN zum ersten Mal gesehen habe, habe ich ein kleines Déjà-vu-Erlebnis gehabt; denn letztlich haben sich alle - das muss man tatsächlich sagen - Rednerinnen und Redner bei der letzten Befassung mit der Straßenbaubehörde dazu bekannt, dass die Interessen der Beschäftigten für uns ganz wichtig und prioritär sind. Dazu - das haben Sie den Ausführungen der Vorredner entnommen - stehen wir nach wie vor.

Dass wir Punkt 1 nicht zustimmen können, wird Sie nicht verwundern; denn auch das haben wir in der letzten Debatte ausgeführt. Wir sehen das im Gesamtzusammenhang. Nichtsdestotrotz werden wir uns dafür einsetzen und den fachlich zuständigen Minister und Herrn Robra - - Er ist jetzt zwar nicht anwesend, aber ich weiß, dass er sich in den Verhandlungen für die Interessen der Beschäftigten einsetzen wird.

Ich kann nur um Zustimmung zum Alternativantrag bitten; denn dieser beschreibt tatsächlich den Gesamtzusammenhang. Ich glaube, es kann auch nicht im Interesse der LINKEN sein, eine Fiskalklippe 2019 zu haben. Dem ist fachlich nichts weiter hinzuzufügen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)

Es gibt auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich der Frau Abg. Lüddemann für die Ausführungen. -

Für die CDU spricht der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 15. Februar 2015 erreichte uns das Schreiben der Personalvertretungen der Straßenbauverwaltungen. Auf dieses Schreiben nimmt der Antrag der Fraktion DIE LINKE Bezug.

Die Personalvertretungen der Straßenbauverwaltungen haben gemeinsam einen Beschluss erarbeitet, der sich auf die Bildung einer Infrastrukturgesellschaft bezieht. Zu Recht kritisieren Sie den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs vom 14. Oktober 2016. Unsere Meinung haben wir dazu bereits hier zu Gehör gebracht, zuletzt in der 19. Landtagssitzung am 2. Februar 2017.

Die Personalvertretungen haben ihre Forderungen in sieben Punkten niedergeschrieben. Die meisten dieser Punkte gehen mit unseren Forderungen konform. So haben wir darauf hingewiesen, dass versetzungswillige Beamte nicht aus Altersgründen abgewiesen werden dürfen. Ich meine jetzt nicht nur Beamte, sondern Bedienstete, Beschäftigte insgesamt.

Auch die Finanzierung der bei den Ländern verbleibenden Bundesstraßen muss klar gesichert sein. Die Forderungen sind grundsätzlich deckungsgleich mit dem Ausgang des Bundesratsplenums vom 10. Februar 2017, aber eben nur grundsätzlich.

Punkt 6 des Beschlusses, wonach ÖPP-Projekte überhaupt auszuschließen sind, können wir natürlich nicht folgen. Sie wissen, dass wir diesbezüglich den Papieren der Betriebsräte nicht zustimmen können. Genauso der Punkt 7 des Beschlusses - Rechtsformen und Privatisierungen -; auch das ist für uns nicht zustimmungsfähig.

Ich möchte es abkürzen: Unsere Landesregierung wird unsere Beschlüsse natürlich artikulieren. Wenn ich mir das Protokoll der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 ansehe, dann stelle ich fest, dass Erwin Sellering aus Mecklenburg-Vorpommern, Martin Dulig aus Sachsen und auch der Minister aus Nordrhein-Westfalen in Bezug auf Personalübergänge genau in unserem Duktus argumentieren.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Es wäre jetzt wirklich verschenkte Zeit am Abend. Sie haben uns dabei an Ihrer Seite. Wir gaukeln Ihnen auch nichts vor. Nur ist es so, dass die Entscheidungen im Bundestag und im Bundesrat getroffen werden. Wir haben unserer Landesregierung unser Votum mitgegeben. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Da es auch hierzu keine Fragen gibt, danke ich dem Herrn Abg. Scheurell für die Ausführungen. - Ich sehe, Frau Hildebrandt möchte noch einmal das Wort ergreifen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Die Personalvertretungen schreiben einen solchen Brief nicht ohne Grund. Es muss doch zu vermuten sein, dass die Leute selbst - wir könnten sie auch fragen - das Gefühl haben, dass sich nichts tut. Ich habe es gesagt: Seit Oktober gab es - einschließlich des heutigen - drei Gespräche.

(Minister Marco Tullner: Das ist klar, das gefällt dir!)

- Das gefällt mir nicht. Das ist das Ärgerliche. Deswegen stellen wir ja den Antrag. Die Regierung muss man offensichtlich zum Jagen tragen. Das kann es nicht sein.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Es geht nur um den Punkt 1, sehr geehrte Kollegin! Bei dem anderen sind wir d’accord! Haben Sie das nicht verstanden?)

- Der Landtag mag diesbezüglich d’accord sein. Das ist überhaupt kein Thema. Aber das Ministerium muss einmal reagieren. Es muss sich einmal etwas tun und es tut sich einfach nichts.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch einmal zu Ihrem Antrag. Darin steht: Die Mitarbeiter sollen informiert werden. - Nein, die Mitarbeiter müssen in den Prozess einbezogen werden. Dafür gibt es dort einen Gesamtpersonalrat und einen Hauptpersonalrat. Jetzt müssen langsam einmal die Gespräche beginnen.

(Minister Thomas Webel: Die werden mo- natlich durch den Staatssekretär informiert! - Wulf Gallert, DIE LINKE: Nicht informiert, einbezogen!)

- Von „monatlich“ habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Wenn das in Zukunft so kommen soll, dann ist das ein guter Anfang. Aber informieren reicht nicht. Deswegen: Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Ihr Alternativantrag spricht von: Wir erzählen euch einmal einschläfernd, was wir bis jetzt getan haben. Ihr dürft sowieso nichts dazu sagen. - Das ist nicht Sinn und Zweck einer Personalvertretung und nicht Sinn und Zweck einer Mitbestimmung. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich der Frau Abg. Hildebrandt für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte nicht wahrnehmen, ob eine Überweisung in einen Ausschuss erfolgen soll.

(Doreen Hildebrandt, DIE LINKE: Nein!)

- Nein. - Dann stimmen wir über den Ursprungsantrag in der Drs. 7/1040 ab. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 7/1084 - das ist der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ab. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE stimmt dagegen. Wer enthält sich der Stimme? - Keine Enthaltung. Somit ist dieser Antrag angenommen worden.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Kein Recht des Staates zu Geschenken

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/1042

Einbringer ist der Abg. Herr Lieschke. Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Über Geschenke freut sich ein jeder von uns. Wir, die AfD-Fraktion, können die Schenkung, wie sie im Fall der Schlosskirche zu Wittenberg erfolgte, jedoch nicht billigen. Damit stehen wir nicht allein da. Auch weite Teile der Bevölkerung werden kein Verständnis hierfür aufbringen.

Ich gebe nun einen kurzen Rückblick. Am 30. September 2008 wurde ein Letter of Intent zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Evangelischen Kirche Deutschlands geschlossen.

Was heißt Letter of Intent? - Ich zitiere: Letters of Intent sind Erklärungen, in denen die Projektpartner ihre Projektteilnahme zum Ausdruck bringen, wobei daraus bereits hervorgehen sollte, welcher Teil des Projektes jeder einzelne Partner ausführt.

Diese Letters of Intent werden meist dann abgeschlossen, wenn eine koordinierende Organisation für die Projektorganisation zuständig ist. Schon hier frage ich mich, ob die Landesregie

rung als Organisation zu betrachten ist und ob damit dieser Letter of Intent auch rechtswirksam ist.

Dem folgt am 19. Oktober 2009 eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen der EKD, der Lutherstadt Wittenberg, der Stiftung Luthergedenkstätten und der Union Evangelischer Kirchen.

Von Juli 2012 bis April 2016 wurde die Schlosskirche auf Landeskosten in Höhe von 7,46 Millionen € saniert. Bereits am 3. Mai 2016 wurde das Objekt an die Evangelische Kirche in Deutschland und die Union Evangelischer Kirchen übergeben. Letztere führt ein Predigerseminar in Wittenberg.

Im November 2016 erfolgte der Antrag des Bildungsministeriums auf Zustimmung zur Übergabe der Schlosskirche an das Ministerium der Finanzen. Ebenfalls im November 2016 leitete das Ministerium der Finanzen den Antrag an den Finanzausschuss weiter. Am 9. November 2016 wurde dieser Antrag im Ausschuss besprochen, siehe Niederschrift 7/FIN/6 in TOP 5.