Das Ergebnis liegt Ihnen nunmehr in § 53 in der Fassung der Beschlussempfehlung vor. Danach ist der Ältestenrat auf der Grundlage von Artikel 58 Satz 2 der Landesverfassung ermächtigt, abschließend über die Anträge auf Herbeiführung eines Verlangens auf Aussetzung der genannten Maßnahmen und zur Wiederherstellung der Immunität zu entscheiden.
Der Ältestenrat hat die Beschlussempfehlung insgesamt mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen. Ich bitte Sie im Namen des Ältestenrates, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abg. Kurze. - Es ist verabredet worden, zu dieser Beschlussempfehlung keine Debatte zu führen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Herr Poggenburg, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Die AfD beantragt zwei Änderungen der Beschlussempfehlung des Ältestenrates.
Zum Ersten beantragen wir, die Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates bei 13 zu belassen, da durch die vorgesehene Verkleinerung des Ältestenrates der AfD eine Stimme verloren gehen würde und somit im Ältestenrat den Parteien aus der Mitte eine Stimme verloren gehen würde.
Sehr geehrte Abgeordnete von der CDU, das kann keinesfalls der Auftrag Ihrer Wähler sein. Leider haben Sie dem im Ältestenrat mit voller Stimme zugestimmt.
Zum Zweiten beantragen wir, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder bei 13 liegt. Denn bei zwölf Ausschussmitgliedern würde sich ein Verhältnis von Koalition zu Opposition von 7 : 5 Stimmen ergeben. Dies spiegelt in keiner Weise die parlamentarische Gewichtung der Parteien wider. Bei 13 Ausschussmitgliedern würde das Verhältnis von Koalition zu Opposition mit 7 : 6 Stimmen wiedergegeben. - Ich danke Ihnen sehr.
Danke, Herr Abgeordneter. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann sollten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten. Sie haben zwei Änderungsanträge gestellt, die ich jetzt zur Abstimmung stelle.
- Sie haben beantragt, die Gesamtzahl der Mitglieder auf 13, statt auf zwölf festzulegen. Das wird in § 9 Abs. 1 Satz 1 geregelt. Sie meinen, dass die Angabe „zwölf“ durch die Angabe „13“ ersetzt werden soll. Ist das korrekt?
- Dann stellen wir den Änderungsantrag so zur Abstimmung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Stimmen der AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die anderen Mitglieder des Hauses. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Der zweite Änderungsantrag betrifft, wenn ich Sie richtig verstanden habe, den § 12. Hierbei geht es um die Zusammensetzung der Ausschüsse insgesamt. Herr Poggenburg, Sie sprachen sicherlich über eine Änderung in Absatz 1. Ist das richtig?
Sie beantragen, dass die ständigen Ausschüsse nicht mit zwölf, sondern mit 13 Mitgliedern besetzt werden. Habe ich Sie richtig verstanden?
ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die übrigen Mitglieder des Hauses. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit sind beide Änderungsanträge abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungen der Geschäftsordnung des Landtages der siebenten Wahlperiode, wie Sie Ihnen in der Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 7/22 vorliegen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? - Die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? - Es gibt einige Enthaltungen bei der Fraktion der AfD.
Damit ist die Beschlussempfehlung des Ältestenrates angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT)
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages wählt der Landtag zwölf Schriftführerinnen und Schriftführer für die Dauer der Wahlperiode. Drei Vorschläge der Fraktionen zur Wahl der in der Geschäftsordnung vorgesehenen zwölf Schriftführer sind zustande gekommen und liegen Ihnen in der Drs. 7/20, in der Drs. 7/15 bzw. in der Drs. 7/8 vor. Die Vorschläge folgen dem Prinzip, dass sechs Schriftführer den die Regierung stützenden Fraktionen und sechs Schriftführer den Oppositionsfraktionen angehören.
für die Fraktion der AfD Abg. Herr Hannes Loth, Abg. Herr Marcus Spiegelberg, Abg. Frau Lydia Funke und Abg. Herr Gottfried Backhaus sowie
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Wahlvorschläge in der Drs. 7/20, in der Drs. 7/15 und in der Drs. 7/8. Mir ist signalisiert worden, dass die zwölf Schriftführerinnen und Schriftführer durch das Zeichen mit der Stimmkarte gewählt werden können.
- Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und GRÜNE in der Drs. 7/20. Wer dafür ist, die darin genannten sechs Kolleginnen und Kollegen zu Schriftführerinnen bzw. Schriftführern zu machen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen worden.
Zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/15. Wer dafür ist, die darin genannten vier Abgeordneten zur Schriftführerin bzw. zu Schriftführern zu machen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Stimmen der AfD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme von der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/8. Wer dafür ist, die darin genannten zwei Kolleginnen zu Schriftführerinnen zu machen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind fast alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einige Stimmenthaltungen bei der Fraktion der AfD. Damit ist auch dieser Wahlvorschlag angenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit sind die in der Drs. 7/20, in der Drs. 7/15 und in der Drs. 7/8 aufgeführten Damen und Herren zu Schriftführerinnen bzw. Schriftführern des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode gewählt worden.
Ich frage die betreffenden Abgeordneten, ob sie die Wahl zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer annehmen. Ich frage einzeln und innerhalb der Fraktionen alphabetisch geordnet.