Markus Kurze
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicher fragen Sie sich, warum ich Ihnen heute schon wieder einen Vorschlag des Ältestenrates zur Änderung unserer Geschäftsordnung unterbreite.
Sie erinnern sich, die letzte Änderung ist erst ein gutes halbes Jahr her, sie erfolgte im Mai letzten Jahres.
Es ist allerdings so wie bei einem Schachspiel: Wenn die Figuren in verschiedene Richtungen laufen, dann gibt es immer wieder neue Situationen, die zu bewerten sind und aus denen am Ende Konsequenzen zu ziehen sind.
Während sonst die Runde der parlamentarischen Geschäftsführer und der Ältestenrat mit der Änderung der Geschäftsordnung in mehreren Sitzungen befasst waren, hatten wir in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates vor einer Woche eine doch sehr weitreichende Entscheidung zu treffen, nämlich die zahlenmäßige Veränderung aller ständigen Ausschüsse, der Enquete-Kommissionen und nicht zuletzt des Ältestenrates selbst.
Diese ad hoc zu treffende Entscheidung des Ältestenrates ist dem Ereignis des Austritts eines weiteren Abgeordneten aus der Fraktion der AfD geschuldet.
Mit diesem parlamentarisch bedeutsamen Schritt wurde Frau Präsidentin Brakebusch erst zu Beginn der Sitzung des Ältestenrates konfrontiert, als ihr das entsprechende Schreiben mit der Mitteilung über den Austritt zuging.
Der Ältestenrat entschied sich, unmittelbar die Regelung aller damit im Zusammenhang stehenden parlamentsrechtlich relevanten Fragen - Sitzordnung, Statusfragen von fraktionslosen Abgeordneten, Redezeitstruktur und schließlich die Veränderung in den Ausschüssen - im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 1 - 30. Sitzungsperiode des Landtages - zu beraten.
Uns interessiert an dieser Stelle nur die Veränderung in den Ausschüssen als Grundlage der Ihnen in der Drs. 7/3877 vorliegenden Beschlussempfehlung zur Änderung der Geschäftsordnung in den §§ 9, 12 und 17.
Unsere Ausschüsse erbringen einen wesentlichen Teil der parlamentarischen Arbeit. Vor diesem Hintergrund hat auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung gesagt, Ausschüsse müssten ein Abbild des Plenums darstellen und dem Plenum spiegelbildlich entsprechen.
Im Plenum konnte bisher die Fraktion der AfD mit ihren 22 Abgeordneten - das entspricht einem Viertel der Mitglieder des Hohen Hauses - zum Beispiel Minderheitenrechte wie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und EnqueteKommissionen wahrnehmen. Dieses Quorum erreicht sie nun nicht mehr.
In den Ausschüssen kann ein Viertel der Mitglieder nach Artikel 53 Abs. 3 der Landesverfassung Auskunftserteilung und Aktenvorlageverlangen durchsetzen.
Nach dem oben dargestellten Spiegelbildgrundsatz stehen wir jetzt vor der Frage, der veränderten Fraktionsstärke bei Parlamentsentscheidungen auch durch die Sitzverteilung in den Ausschüssen Rechnung zu tragen.
Nach mehreren Berechnungsmodellen ist der Ältestenrat zu dem Ergebnis gelangt, dass der neuen Sachlage, nach der die Fraktion der AfD im Plenum nicht mehr über die Minorität von einem Viertel der Abgeordneten verfügt, am ehesten in einer Ausschussbesetzung von 13 Abgeordneten entsprochen wird.
Die einzige Änderung wäre dann, dass die Fraktion der CDU jeweils in den genannten Gremien einen weiteren Ausschusssitz in Anspruch nehmen kann.
Für diese Regelung möchte ich im Namen des Ältestenrates werben. Es hat viel Kraft gekostet, für jeden Ausschuss eine weitere Besetzung und den dazugehörigen Stellvertreter zu benennen. Gleichwohl fiel es uns leichter als kleineren Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle für diese Entscheidung werben.
Sie liegt der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3877 zugrunde, die der Ältestenrat in Selbstbefassung nach § 93 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung einstimmig so beschlossen hat. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Parlamentarische Kontrollkommission hat gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt auch zur Mitte der Wahlperiode einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht für den Zeitraum vom 20. Juni 2016 bis Oktober 2018 liegt Ihnen in der Drs. 7/3675 vor.
In der Parlamentarischen Kontrollkommission war der Wunsch geäußert worden, den Bericht im Plenum ohne Debatte zu behandeln. Diesem Wunsch möchte ich mit dieser Berichterstattung entsprechen. Hierbei ist immer im Hinterkopf zu behalten, dass die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission geheim sind.
Zunächst darf ich daran erinnern, dass der Landtag in der vergangenen sechsten Wahlperiode mit dem Beschluss in der Drs. 6/684 festgehalten hat, er messe einer effektiven Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission große Bedeutung bei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Anspruch spiegelt sich selbstredend in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission auch in der siebenten Wahlperiode wider. Dies lässt sich dem vorgelegten Bericht zur Mitte der Wahlperiode entnehmen. So heißt es beispielsweise in der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission, diese trete mindestens vierteljährlich zusammen. Für den Berichtszeitraum hätte dies wohl bedeutet, zehn Sitzungen durchzuführen.
Tatsächlich waren es insgesamt aber 20 Sitzungen, wie Sie dem Bericht entnehmen können. Folglich waren es doppelt so viele Sitzungen, wie nach der Geschäftsordnung mindestens vorgesehen sind, sehr geehrte Frau Kollegin von Angern.
Allein an der schieren Zahl der Sitzungen lässt sich somit bereits ablesen, in welcher Rolle sich die Parlamentarische Kontrollkommission auch in der aktuellen Wahlperiode in ihrem Selbstver
ständnis vor dem Hintergrund des erwähnten Beschlusses des Landtages sieht.
Gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgte regelmäßig durch den für den Verfassungsschutz zuständigen Minister oder die für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretärin sowie durch den für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilungsleiter.
Schwerpunkte der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission waren in fast allen Sitzungen Ausführungen zur Entwicklung des politischen Extremismus in Sachsen-Anhalt.
Den Schwerpunkt der Berichterstattung bilden die Themenbereiche Rechts- und Linksextremismus gefolgt von Darstellungen zur Reichbürgerszene, zu islamistische und islamistisch-terroristische Bestrebungen sowie zu sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern.
Darüber hinaus wurde die PKK über Erkenntnisse der Spionageabwehr und des Wirtschaftsschutzes sowie über die Bearbeitung von Sicherheitsüberprüfungen unterrichtet.
Des Weiteren wurden der Haushalt - Aufstellung und Vollzug - sowie die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und anderen Landesämtern für Verfassungsschutz beraten.
Auch ließ sich die Parlamentarische Kontrollkommission allgemein über die vom Land geübte Praxis der Führung von V-Personen und anderen nachrichtendienstlichen Quellen sowie die hierfür aufgewendeten finanziellen Mittel informieren. Von besonderer Bedeutung in der Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission war die mehrfache Berichterstattung über Gefährder in Sachsen-Anhalt.
Bei diesem Vorgang von besonderer Bedeutung und den Ausführungen zu der allgemeinen Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission möchte ich es in meiner Berichterstattung bewenden lassen. Weitere Aspekte der Arbeit können Sie dem vorliegenden vollständigen Bericht entnehmen.
Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass die Parlamentarische Kontrollkommission davon ausgeht, dass sie von der Landesregierung umfassend und in vertrauensvoller Weise unterrichtet wurde. Dies gilt auch für die Information durch die Abteilung Verfassungsschutz selbst. Die
Parlamentarische Kontrollkommission stellt darüber hinaus fest, dass ihr keine Hinweise bekannt geworden sind, wonach die Verfassungsschutzbehörde gegen ihren gesetzlichen Auftrag verstoßen habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Parlamentarischen Kontrollkommission und auch persönlich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde für die geleistete Arbeit.
Als Vorsitzender möchte ich zugleich den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für ihre Arbeit und insbesondere für die gelegentlich streitige, immer aber kollegiale konstruktive Zusammenarbeit danken, die eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zum Ziel hatte und - diese Anmerkung sei mir erlaubt - meinem Eindruck nach auch erreichte. - Vielen herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute habe ich die Ehre, Ihnen zwei bedeutsame Ergebnisse aus der Arbeit des Ältestenrates präsentieren zu dürfen, die dieser in seiner Sitzung in der vorigen Woche verabschiedet hat.
Zunächst komme ich zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/2893, in der es um nicht weniger geht, als einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Hohe Haus das ihm aufgegebene Arbeitspensum bewältigen kann.
In dieser Wahlperiode wurden vielfach Stimmen laut, die den ausgedehnten zeitlichen Umfang der Sitzungen beklagten.
Dieser hohen Inanspruchnahme sowohl durch die Einbringung einer vermehrten Anzahl von parlamentarischen Initiativen als auch durch Überschreitungen der Redezeit, Nachfragen, Kurzinterventionen etc. wurde teilweise versucht, mit der Anberaumung von dreitägigen Sitzungsperioden Herr zu werden. Zum Teil haben wir auch bis in die späten Abendstunden tagen müssen.
Dieser Problematik haben sich die parlamentarischen Geschäftsführer in ihrer Sitzung am 26. Februar dieses Jahres angenommen und nach Möglichkeiten gesucht, das Arbeitspensum des Hohen Hauses in zweitägigen Sitzungsperioden in den Griff zu bekommen.
Als Ergebnis erarbeiteten sie unter anderem einen Vorschlag zur Änderung von § 62 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wonach sich die vorgesehene Redezeit zur Einbringung einer parlamentarischen Initiative von 15 Minuten auf zehn Minuten reduziert, wenn im Ältestenrat eine Redezeit der Fraktionen von drei Minuten vereinbart worden ist.
Dieser Vorschlag fand Eingang in die Ältestenratsvorlage 84, mit der sich dieses Gremium in der 26. Sitzung in der vorigen Woche befasste. Die Vorlage wurde eingehend beraten und der Ältestenrat beschloss die Änderung mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig.
Damit hat der Ältestenrat von seiner Ermächtigung in § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht, wonach er sich auch ohne besondere Überweisung mit Fragen der Geschäftsordnung befassen und dem Landtag in Beschlussempfehlungen Vorschläge zu ihrer Änderung machen kann, die der Landtag dann sogleich in zweiter Beratung behandelt.
Als Ergebnis haben Sie heute über die Ihnen vom Ältestenrat unterbreitete Beschlussempfehlung in der Drs. 7/2893 zu befinden, die einen Baustein bildet, um letztlich das Arbeitspensum des Hohen Hauses in zweitägigen Sitzungsperioden zu bewältigen.
Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Neuerung schon am heutigen Tage Wirkung zeigen wird, Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung vorausgesetzt.
Zwar ist in der Beschlussempfehlung das Inkrafttreten des Beschlusses am Tag nach der Herausgabe als Landtagsdrucksache geregelt, was frühestens am morgigen Tag der Fall sein könnte, wenn die Drucksache noch heute auf dem Weg gebracht wird.
Der Ältestenrat hat sich jedoch dahin gehend verständigt, die Regelung sofort anzuwenden. Daher
bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete bereits jetzt, sich bei der Einbringung einer Initiative auf zehn Minuten zu beschränken, wenn eine Redezeit der Fraktionen von drei Minuten vereinbart wurde.
Namens des Ältestenrates möchte ich Sie hiermit um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ältestenrates bitten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits angekündigt, komme ich jetzt zum zweiten bedeutsamen Ergebnis aus der Sitzung des Ältestenrates in der vergangenen Woche.
Ich möchte Ihnen nunmehr den Beschluss des Ältestenrates vorstellen, mit dem die Kontrollfunktion des Parlamentes in der Fragestunde des Landtages eine Neuregelung erfahren hat, die die Ausübung dieser Funktion wieder mehr in die Hände der Parlamentarier legt.
Der Ältestenrat hat nämlich beschlossen, schon in der nächsten Sitzungsperiode bis zur Sommerpause im nächsten Jahr erneut eine Regierungsbefragung zu wagen. Zu Einzelheiten darf ich auf die Unterrichtung von Frau Präsidentin in der Drs. 7/2896 verweisen, die noch am Sitzungstag des Ältestenrates am 17. Mai herausgegeben wurde.
Hervorzuheben sind die Regelungen bis Nr. 7 des genannten Erprobungsbeschlusses, nach der die Befragung der Landesregierung im Rahmen der Fragestunde gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages ausgestaltet ist.
Diese schlichten Formulierungen beinhalten jedoch, dass die Kolleginnen und Kollegen als Teil eines selbstbewussten Parlaments das Zepter fortan selber in die Hand nehmen und ad hoc die Landesregierung mit Fragen konfrontieren, wobei diese dann sofort - ohne irgendeine Vorbereitung - Rede und Antwort zu stehen hat.
- Es ist ein gutes Modell; sonst hätten wir es auch nicht beschlossen.
Dass Parlamente Regierungen nicht nur bestellen, sondern auch kontrollieren, mag im Allgemeinen unbestritten sein. Wie jedoch schon Bundestagspräsident Lammert in seiner Abschiedsrede zu Beginn der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode am 5. September 2017 konstatierte, ist der Eifer im konkreten parlamentarischen Alltag bei seiner grundlegenden Aufgabe im parlamentarischen Regierungssystem, der Ausübung der Kontrollfunktion, weit weniger ausgeprägt.
Dieses Defizit aufgreifend sind die parlamentarischen Geschäftsführer in der schon genannten Sitzung im Februar dieses Jahr zusammenge
kommen und haben sich mit den diesbezüglichen zahlreichen Kritikpunkten der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Zusammenhang mit dem bisherigen Format der Fragestunde befasst.
Es standen Äußerungen im Raum, nach denen das Verlesen der Frage durch den Parlamentarier und das folgende Verlesen der Antwort durch die Landesregierung als Zeitverschwendung, als quasi schriftliches Verfahren, angesehen wurde. Und in der Tat, dieses ermüdende Prozedere ist - um mit den Worten von Bundestagspräsident Lammert zu sprechen - unter den Mindestansprüchen, die ein selbstbewusstes Parlament für sich gelten lassen muss.
Dieser bisher wenig lebhaften Darbietung wird ab der nächsten Sitzungsperiode dadurch begegnet, dass wir, wie eingangs erwähnt, die Mitglieder der Landesregierung mit allen Fragen von aktuellem landespolitischen Interesse in ihrem Zuständigkeitsbereichen spontan befragen können.
Da sowohl Fragen als auch Antworten nicht länger als drei Minuten beanspruchen sollen, können wir spannende Wortgefechte erwarten. Dieser Erwartung Rechnung tragend, sieht der genannte Erprobungsbeschluss vor, die Fragestunde in der Tagesordnung prioritär zu platzieren. Wir werden also für zunächst mindestens ein Jahr jede Plenarsitzung mit dieser Regierungsbefragung beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war mein Anliegen, Ihnen auch dieses Ergebnis der vergangenen Sitzung des Ältestenrates nahezubringen. Eine Beschlussfassung des Hohen Hauses ist hierzu nicht vorgesehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der bereits genannten Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Geschäftsordnung eröffnet dem Ältestenrat in § 93 Abs. 2 Satz 1 die Möglichkeit, sich auch ohne Überweisung mit Fragen der Geschäftsordnung zu befassen und dem Landtag in einer Beschlussempfehlung Vorschläge zu ihrer Änderung zu unterbreiten.
Dieses Verfahren wurde bereits in der konstituierenden Sitzung bei der Beschlussfassung über die noch ergänzungsbedürftige Geschäftsordnung
angekündigt, in der die Regelungen zu den §§ 11 bis 13, 17 und 53 einstweilen offen gelassen wurden. Damit war der Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Geschäftsordnungsausschuss aufgerufen, sich mit den erforderlichen Ergänzungen zu befassen. Die Selbstbefassung erfolgte soeben während der Unterbrechung der Landtagssitzung. Das Ergebnis liegt nunmehr in der Drs. 7/22 zur Entscheidung vor.
Wir hatten im Ältestenrat im Wesentlichen darüber zu beraten, wie die Geschäftsordnung hinsichtlich der Anzahl, der Zuschnitte und der Benennung der Ausschüsse sowie der Anzahl der Mitglieder zu gestalten ist. Darüber hinaus ging es um die Frage, nach welchem Verfahren die Besetzung der Ausschüsse und der Zugriff auf die Vorsitze erfolgen sollen.
Das Ergebnis dieser Beratung liegt Ihnen nun in der Drs. 7/22 vor. Darin ist festgelegt, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt elf Ausschüsse einsetzen wird. Dies wird in § 11 der Geschäftsord
nung geregelt. Damit haben wir folgende ständige Ausschüsse im Parlament:
erstens den Ausschuss für Inneres und Sport,
zweitens den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr,
drittens den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
viertens den Ausschuss für Umwelt und Energie,
fünftens den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien,
sechstens den Ausschuss für Finanzen,
siebentens den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung,
achtens den Ausschuss für Petitionen,
neuntens den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung,
zehntens den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie
elftens den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.
Der Landtag kann selbstverständlich auch wieder zeitweilige Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse können jeweils Unterausschüsse bilden.
Die Vertreter der Fraktion der AfD stellten den Antrag, eine Besetzung der Ausschüsse mit 13 statt mit zwölf Mitgliedern vorzusehen, und führten zur Begründung aus, eine solche Besetzung spiegele die Verhältnisse im Plenum eher wider. Dieser Antrag wurde mit 9 : 4 : 0 Stimmen abgelehnt. Die Ausschüsse sollen somit künftig zwölf Mitgliedern haben.
Auf Antrag der Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD sowie des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschied der Ältestenrat, dass eine Besetzung mit zwölf Mitgliedern auch für den Ältestenrat selbst Platz greifen soll. Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgte mit dem Ergebnis 9 : 4 : 0 Stimmen.
Der Ältestenrat entschied sich dafür, die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Zugriffe auf die Ausschussvorsitze nach dem Rangmaßzahlverfahren vorzunehmen. Die Abstimmung hierzu erfolgte mit dem Ergebnis 9 : 4 : 0 Stimmen. Die sich daraus ableitenden Folgeänderungen in den Paragrafen der Geschäftsordnung wurden vorgenommen.
Neben diesen üblichen Änderungen zum Beginn der Wahlperiode hatte der Ältestenrat sich unter anderem mit einer möglichen Änderung des § 53 der Geschäftsordnung zu befassen, der den Umgang mit Immunitätsangelegenheiten betrifft. Es besteht Regelungsbedarf zu § 53 der Geschäftsordnung infolge einer verfassungsrechtlichen Än
derung zur Immunität in Artikel 58 der Landesverfassung, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur Parlamentsreform 2014 vom 5. Dezember 2014 eine Änderung erfahren hat.
Die vormalige Regelung zur Immunität in Artikel 58 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt, wonach Abgeordnete wegen einer Straftat nur mit Genehmigung des Landtages zur Verantwortung gezogen werden durften, wurde nach dem Vorbild der Verfassung des Landes Brandenburg dahin gehend geändert, dass nunmehr Immunität als Ausnahmeregelung nur auf Verlangen des Landtages gewährt wird, wobei einzig die Beeinträchtigung der Parlamentstätigkeit zum Kriterium der Immunitätsgewährung erhoben wird.
Artikel 58 der Landesverfassung schafft in Satz 2 die Möglichkeit, dass anstelle des Landtages auch ein von ihm benanntes Gremium die Entscheidung darüber, ob die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes beeinträchtigt wird, treffen kann. Da die Ausgestaltung des Verfahrens einem besonderen Beschluss des Landtages oder einer Regelung in der Geschäftsordnung vorbehalten bleibt, hatte sich der Ältestenrat auch mit der Frage zu befassen, ob und wie eine Regelung hierzu in der Geschäftsordnung erfolgen kann.
Das Ergebnis liegt Ihnen nunmehr in § 53 in der Fassung der Beschlussempfehlung vor. Danach ist der Ältestenrat auf der Grundlage von Artikel 58 Satz 2 der Landesverfassung ermächtigt, abschließend über die Anträge auf Herbeiführung eines Verlangens auf Aussetzung der genannten Maßnahmen und zur Wiederherstellung der Immunität zu entscheiden.
Der Ältestenrat hat die Beschlussempfehlung insgesamt mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen. Ich bitte Sie im Namen des Ältestenrates, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.