Protocol of the Session on February 2, 2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Wir sind uns ja einig darin, dass wir auf dem Weg sind. Dass wir längst nicht fertig sind, ist schon ganz klar. Der ländliche Raum braucht attraktive, sanierte und leistungsfähige Schulen, damit die ländlichen Regionen unseres Landes eine Chance für Neuansiedlungen auch von Familien auch im Wettbewerb mit Oberzentren haben; darin sind wir uns sicher einig.

Wir haben uns nach der ersten Lesung in diesem Hohen Hause im September am 11. November 2016 im Bildungsausschuss mit dem Programm Stark III befasst. In diesem Zeitraum hat sich ebenso der mitberatende Finanzausschuss mit dem Antrag befasst. Wir bitten Sie jetzt: Folgen Sie dem Votum der beiden Ausschüsse, lehnen Sie die beiden Anträge in der Drs. 7/371 und in der Drs. 7/420 ab und folgen Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung.

In den Schulen Sachsen-Anhalts soll der Putz nicht von den Wänden bröckeln. Wir sind auf einem guten Weg; das habe ich bereits gesagt. In einigen Bundesländern scheint das nach Aussage eines frisch ambitionierten Europapolitikers aus Nordrhein-Westfalen nicht so zu sein. Vielleicht

sollte er besser in Düsseldorf seine Parteifreunde fragen, was die dortige Landesregierung über die letzten Jahre getan hat.

Bitte folgen Sie den Voten der Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Nachfragen. Deswegen kommen wir zum Abschluss der Debatte mit Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal ganz gut, dass man als letzte Rednerin dran ist; denn ich weiß nicht, wo einige meiner Vorredner in den Ausschüssen gesessen haben, die erzählten, wie heiß sie diskutierten, um eine Lösungsfindung herbeizuführen. Wenn ich mir die Protokolle aus den Ausschüssen ansehe, ist das eher schwach, um nicht zu sagen, ganz schwach. Insofern finde ich es eigentlich schade, dass man sich mit diesem Thema nicht auseinandergesetzt hat.

Ich hatte angenommen, dass ich jetzt vielleicht noch Gründe höre, warum der Antrag abgelehnt werden soll. Der einzige Grund, den ich gehört habe, den ich einigermaßen nachvollziehen kann, wäre das, was Frau Kolb-Janssen gesagt hat, und zwar dass man während der Förderperiode die Spielregeln nicht ändern sollte. Das wäre ein Grund und etwas gewesen, auf das man sich hätte verständigen können. Aber das hätte man gleich bei der ersten Sitzung machen und sagen können: Nein, tut uns leid, wir lehnen ab. - Aber erst das Ganze noch in die Ausschüsse zu überweisen, wo eh nichts stattgefunden hat, und anschließend zu sagen, wir haben es uns gar nicht einfach gemacht, halte ich schon für sehr schwierig.

(Beifall bei der LINKEN)

In der letzten Legislaturperiode war die Diskussion zu dem Thema auch sehr interessant. Da hatten wir nur eine Fraktion, die dem Ganzen nicht folgen konnte. Das war die SPD, und zwar aufgrund der Tatsache, dass wir einen SPDFinanzminister und einen SPD-Kultusminister hatten. Nun haben wir genau umgekehrt zwei CDUMinister. Aber auch hier ist es nicht zustande gekommen. Ich weiß noch, dass Herr Barthel damals gesagt hat, wir wollen lösungsorientiert etwas finden. Insofern haben wir hier wieder einmal eine Chance vertan, für den ländlichen Raum gleichwertige Lebensbedingungen zu finden.

Ich bin gespannt, was die Koalition den Bürgerinnen und Bürgern antwortet, wenn sie fragen, weshalb bestandssichere Grundschulen nicht durch das Programm Stark III gefördert werden können.

Mir stellt sich die Frage: Haben wir im Land Sachsen-Anhalt Schulen, die in zwei Klassen eingestuft werden: eine Schule erster Klasse, die bestandssicher und würdig ist, modernisiert zu werden, und eine Schule zweiter Klasse, die auch bestandssicher ist, aber unwürdig ist, modernisiert zu werden?

Ich habe gehört, dass wir die sechste Bevölkerungsprognose in den Demografiecheck eingearbeitet haben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich die sechste Bevölkerungsprognose an. Für den ländlichen Raum ändert sich nichts, aber auch rein gar nichts.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das heißt also, wir haben noch nicht mal die Chance, für die Schulen auf dem Land etwas zu bewegen.

Ich bedauere, dass wir uns in einer der wichtigsten Entscheidungen für die Gemeinden im ländlichen Raum nicht einigen konnten. Dass es auch anders gehen kann, zeigt unser Nachbarbundesland Thüringen. Ein Blick über den Tellerrand kann sich also lohnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es liegt vor die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur in der Drs. 7/877, durch die im Wesentlichen die beiden vorgenannten Anträge abgelehnt werden. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Ich würde eine Mehrheit der Koalition feststellen, es sei denn, es gibt dagegen Widerspruch.

(Zuruf von der AfD)

- Auszählen. In Ordnung, dann zählen wir das aus. - Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Die Beschlussempfehlung ist mit 39 gegen 38 Stimmen angenommen worden. Damit beenden wir die Beratung unter Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/782

(Unruhe)

- Ich würde, wenn sich im Hohen Hause etwas Ruhe einstellen würde, gern dem Minister für Inneres und Sport das Wort erteilen. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass das möglich ist. - Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort zur Einbringung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf soll ein Zweites Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes beschlossen werden. Ich sage es vorher schon: Es ist ein Gesetz, das von Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für die Feuerwehr gemacht worden ist. Wir haben in den Entstehungsprozess des Gesetzes Kameraden eingebunden, Ortswehrleiter, Gemeindewehrleiter, Kreisbrandmeister, Landesbrandmeister und den Landesfeuerwehrverband, sodass wir Wünsche und Vorschläge der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden vor Ort umgesetzt haben.

Mir war es wichtig, diese Gruppe von vornherein einzubinden, weil Feuerwehren diejenigen sind, die im Ehrenamt für die Sicherheit unserer Menschen da sind und einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Unsere Feuerwehren sind gute Feuerwehren, auf die wir stolz sein können, denen ich an dieser Stelle für ihr Engagement danke.

Die Punkte, die wir jetzt ändern werden, sind Wünsche gewesen, die von dort gekommen sind. Wir erhöhen die Altersgrenze für Mitglieder der Einsatzabteilung auf 67 Jahre. Wer älter ist und meint, noch dienen zu können, wer das will, braucht ein ärztliches Attest.

Wir erhöhen die Feuerschutzsteuer an die Kommunen, und zwar durch Änderungsanträge im Innenausschuss und im Finanzausschuss beschlossen, im Jahr 2017 auf 3 Millionen €, im Jahr 2018 auf 4 Millionen €. Ich habe die gute Hoffnung, dass das Hohe Haus diese steigende Kurve in den Jahren 2019, 2020 und 2011 fortsetzen wird.

Wir führen Standorte ein als angelehnter Bestandteil einer Ortsfeuerwehr. Das heißt, da müssen geringere Führungsstrukturen vorgehalten werden, aber die Feuerwehr kann im Dorf bleiben.

Wir verbessern die Einstellungsmöglichkeiten von Feuerwehrangehörigen bei Kommunen. Wenn sich jemand in einer Gemeinde bewirbt, der gleichzeitig Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr ist, kann er bevorzugt eingestellt werden.

Vorgesehen sind ferner:

 die Einführung einer Kinderfeuerwehr als mögliche Abteilung einer Feuerwehr und feste Benennung der Funktion Jugendfeuerwehrwart als Bestandteil der Wehrleitung auf Orts- und auf Gemeindeebene sowie zur Unterstützung der Kreisbrandmeister zur Steigerung der Nachwuchsarbeit,

 ein besserer Versicherungsschutz von Feuerwehrangehörigen,

 die Aufhebung der Vorfestlegung zur Brandschutzforschung am Institut der Feuerwehr,

 eine Anpassung des Vorschlagsrechts für Wehrleiter und Kreisbrandmeister, wie sie von der deutlichen Mehrheit dieser Führungskräfte gewünscht wurde. Auch hierzu gab es mehrere Vollversammlungen aller Stadt- und Gemeindewehrleiter, in deren Rahmen sich diese zweimal mehrheitlich für dieses Modell entschieden haben.

Ich denke, wir haben ein sehr gutes Gesetz gemeinsam mit den freiwilligen Feuerwehren ausgearbeitet. Dort oben kommt auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes.

Ich würde mir wünschen, dass der Entwurf im Ausschuss mit einer Anhörung zügig beraten werden wird, weil die Feuerwehren auf dieses Gesetz warten. Wir haben angehört den Landkreistag Sachsen-Anhalt, den Städte- und Gemeindebund, beide mit einigen Anregungen und auch ein wenig Kritik, die dazugehört. Beide sind mit dem Gesetz einverstanden. Der Landesfeuerwehrverband hat es begrüßt. Der Werksfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt, die Feuerwehrunfallkasse sowie die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und das Landesverwaltungsamt waren beteiligt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns dieses Gesetz - das werden Sie beantragen - in den zuständigen Ausschuss überweisen und uns dann so schnell wie möglich ein gutes Gesetz für unsere Feuerwehren auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank)

Danke, Herr Minister. Ich sehe keine Nachfragen. - Demzufolge können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die Fraktion der

AfD hat der Abg. Herr Höse das Wort. Wir haben es mit einer Fünfminutendebatte zu tun. Die Landesregierung hat die Redezeit für die Einbringung deutlich unterschritten.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“, das ist der Leitspruch der Männer und Frauen, die in den Feuerwehren unseres Landes tagtäglich, sei es bei der Menschenrettung, der Brandbekämpfung oder in der technischen Hilfeleistung ihre Freizeit opfern und nicht selten ihre körperliche Unversehrtheit oder sogar ihr Leben riskieren.

(Beifall bei der AfD)

Ehrenvoller als jedes ehrenamtliche Flüchtlingsengagement ist der Einsatz der 38 000 aktiven freiwilligen Feuerwehrleute in Sachsen-Anhalt, die, wie ich erst gestern Abend selbst auf der B 184 beim Lkw-Brand nahe Zerbst erfahren konnte, vom Nachmittag bis in die Nacht hinein von ihren Familien getrennt ununterbrochen im Einsatz standen.

Das bedeutsame Engagement all dieser Menschen verdient große Beachtung und Anerkennung. Umso wichtiger ist es, diesem Anliegen durch eine entsprechende politische Würdigung Ausdruck zu verleihen. Seit Langem ist dies jetzt wieder der Koalition mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes wirklich in sehr weiten Teilen gelungen.

Die Nachwuchsgewinnung ist eine der schwersten Aufgaben der Kameraden, die es zu unterstützen gilt. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung der Institution „Kinderfeuerwehr ab sechs Jahren“ eine der begrüßenswertesten Neuerungen dieses Gesetzes.