Protocol of the Session on February 2, 2017

Diese Beratung fand in der 5. Sitzung am 11. November 2016 statt. Der Ausschuss verständigte sich zu beiden vorliegenden Anträgen und kam überein, eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde der Änderungsantrag der AfD bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Ursprungsantrag wurde daraufhin in ungeänderter Fassung bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt. Die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde als vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen weitergeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 7. Sitzung am 30. November 2016 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich im Ergebnis der Beratung dieser mit 7 : 5 : 0 Stimmen an.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitete abschließend in der 9. Sitzung am 20. Janu

ar 2017 die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 7 : 5 : 0 Stimmen angenommen wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/877 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Ablehnung des Antrages in der Drs. 7/371 inklusive des Änderungsantrages in der Drs. 7/420. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. Es gibt keine Nachfragen. - Wir können in die Debatte einsteigen. Die Landesregierung hat angekündigt, auf einen Debattenbeitrag zu verzichten. Herr Minister, bleibt es dabei?

(Minister Marco Tullner: Ja!)

Dann spricht Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt ist, wie auch dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE gezeigt hat, ein einzigartiges Programm aufgelegt worden, das europäische Fördermittel nutzt, um Schulen und Kitas zu sanieren.

Ich möchte an dieser Stelle nur kurz Bilanz ziehen. In der Förderperiode auf europäischer Ebene von 2007 bis 2013 sind 56 Schulen und 42 Kitas in Sachsen-Anhalt saniert worden mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen €. Davon kommen 85,6 Millionen € aus dem EFRE und 63,6 Millionen € aus dem ELER.

Für die jetzt laufende Förderperiode stehen aus dem ELER Mittel in Höhe von 86 Millionen € und aus dem EFRE Mittel in Höhe von 241 Millionen € zur Verfügung. Kofinanziert werden diese Mittel durch Landesmittel in Höhe von 108 Millionen €.

Das ist viel Geld, aber es reicht leider nicht für alle Bedarfsanmeldungen. Es gab mehr als 770 Anträge auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus diesem Stark-III-Programm.

Es ist verständlich, dass möglichst viele in diesen Kreis aufgenommen werden wollen. Deswegen haben wir uns die Entscheidung sowohl im Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht leicht gemacht. Im Ergebnis wurde der Antrag abgelehnt, weil er von zwei Seiten her problematisch ist.

Zum einen besteht immer wieder die Forderung, dass öffentliche Gelder nachhaltig investiert werden müssen. Das heißt, in jedem Fall muss eine Prognoseentscheidung getroffen werden, die mit möglichst wenig Risiko behaftet ist. Es muss

gewährleistet sein, dass die Schule auch nach 15 Jahren noch Bestand haben wird.

Zum anderen geht es um die Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Das ist von der Antragstellerin selbst eingefordert worden. Ein faires Verfahren kann man eben nicht gewährleisten, wenn man im laufenden Verfahren die Spielregeln ändert. Denn viele Kreise haben sich auf den Weg gemacht und haben Schulstrukturen geändert, eben weil die Vorgaben so waren, wie sie in der Richtlinie vermerkt sind. Insoweit sollte man jetzt auch für die zukünftige Vergabe dabei bleiben, dass die Vorgaben der nunmehr sechsten regionalisierten Bevölkerungsprognose zur Anwendung kommen.

Der Finanzminister hat angekündigt, dass es für dieses Jahr im Juni noch eine weitere Antragsrunde geben wird. Dabei können die Schulen, die jetzt diesen Demografiecheck knapp verfehlt haben, bei denen nur wenige Schüler fehlen, um die Hürde zu nehmen, auch noch in den Genuss der Förderung aus dem Stark-III-Programm kommen. Fakt ist: Das Geld wird trotzdem nicht reichen, um jede Schule zufriedenstellen zu können.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass im Hinblick auf das Thema Schulsanierung jetzt endlich - so muss ich sagen; die SPD hat auf der Bundesebene lange gefordert, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird - der Bund in den nächsten Jahren 31,5 Milliarden € für die Sanierung von Schulen zur Verfügung stellen wird. Das ist in dem neuen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vorgesehen.

Für Sachsen-Anhalt bedeutet das - so lauten die ersten Angaben aus dem Finanzministerium - ungefähr 116 Millionen €, wobei lediglich 10 % Landesmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Frau Kolb-Janssen, wir hatten eine Redezeit von drei Minuten vereinbart. Die haben Sie bereits überzogen.

Ich war jetzt auch am Ende.

Das ist schön.

Insoweit werden wir uns mit dem Thema aus dieser Sicht noch beschäftigen. Ich freue mich, dass wir auch in Zukunft weiter Schulen sanieren können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Wertes Auditorium, ich hatte vergessen, noch einmal darauf hinzuweisen. Wir haben eine Dreiminutendebatte vereinbart. Da die Landesregierung nicht gesprochen hat, hat sie auch die Gelegenheit nicht genutzt, länger zu sprechen, als sie es hätte tun können. Demzufolge bleibt es bei drei Minuten.

Herzlichen Dank, Frau Kolb-Janssen. - Als nächster Redner hat für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Loth das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Gegensatz zu Herrn Erben verspreche ich nicht nur, es kurz zu machen, sondern ich werde es auch tun.

(Zustimmung bei der AfD)

Es wäre so leicht und einfach gewesen. Ein kurzes Ja, ein Federstrich und eine Unterschrift hätten dem Anspruch Genüge getan, in der Förderrichtlinie zu Stark III die Zahlen der Schulentwicklungsplanung ordentlich einzupflegen. Aber nein, die Regierung findet es anscheinend besser, die statistischen Grundlagen, die Berechnungen des Nachhaltigkeitschecks so zu ändern, dass es passt. Und die Koalition zieht mit, obwohl Herr Minister Tullner vorhin sagte, er stehe nicht so auf Statistik. Abstrakte Statistiken gefallen ihm anscheinend nicht. Hier ändert er es einfach und findet es gut. - Bitte schön!

Mittlerweile sind wir es von der AfD-Fraktion ja bereits daran gewöhnt, dass unsere Anträge abgelehnt werden, obwohl diese meist viel vernünftiger sind.

(Zustimmung bei der AfD - Ach! bei der CDU - Eva Feußner, CDU, und Dr. Falko Grube, SPD, lachen)

Lieber wird auf dem Rücken des Volkes Wahlkampf geführt. Das haben wir heute Vormittag schon erlebt.

Als ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE las, dachte ich mir: Nett, das ist ja nicht so schwer und völlig frei von Ideologie. Aber dann sitze ich hier und höre: Denkste! Auch hier versucht die KeniaKoalition Stärke und Macht zu zeigen und gefährdet somit die Förderfähigkeit von fünf mir bekannten Schulen.

Ich komme auch nicht umhin, Herrn Schröder zu fragen, ob sich sein Ministerium überhaupt mit der Materie beschäftigt hat bzw. erfasst hat, worum es in den Anträgen der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE eigentlich ging. Lese ich im Protokoll, so komme ich zu der Annahme,

dass Sie das wahrscheinlich eher nicht getan haben.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Der redet jetzt schon länger, als er gesagt hat!)

Ich komme auch zu der Einschätzung, dass Sie sich überhaupt nicht bemüht haben zu verstehen, sondern eher eine Verweigerungshaltung an den Tag legen, eine Haltung, die eher einer Arbeitsverweigerung gleich kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist nicht nachvollziehbar. Den betroffenen Städten und Gemeinden ist das nicht zu erklären. Ich fordere Sie eindringlich auf, helfen Sie, Rechtssicherheit herzustellen, lehnen Sie die Beschlussempfehlung ab und lassen Sie die Herren Minister Tullner und Schröder ihre Arbeit noch einmal neu erledigen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der AfD)

Es gibt auch hier keine Nachfragen. Zumindest sehe ich keine. Deswegen können wir in der Debatte fortfahren. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Aldag das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Bereits in der Landtagssitzung im September haben wir uns zu diesem Thema ausgetauscht. Genau wie bereits im Jahr 2014 haben wir die Anträge in die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen überwiesen. Neue Erkenntnisse zum Thema hat es dadurch leider nicht gegeben. Deswegen ist die heute vorliegende Beschlussempfehlung nicht überraschend.

Die Entscheidung, den Antrag abzulehnen, beruht auf den veränderten Tatsachen. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen hat dazu schon etwas gesagt. Dem Antrag aus der Fraktion DIE LINKE aus dem Jahr 2014 hatten wir uns damals inklusive eines Änderungsantrages angeschlossen. Denn er beruhte auf der damals herrschenden dramatischen Situation hinsichtlich der bevorstehenden Schließungen von Grundschulen.

Die Situation hat sich entspannt. Erfreulich ist, dass aus der sechsten regionalisierten Bevölkerungsprognose mittel- bis langfristig ein stabiles Schulnetz resultiert. An einigen Schulen steigen die Schülerzahlen. Und so kommen auch diese zwangsläufig in die Lage, Stark-III-Mittel zum dritten Antragstermin - Stichtag ist der 30. Juni 2017 - zu beantragen.

Wie ich in meiner Rede in der Plenarsitzung im September 2016 ebenfalls angemerkt hatte, er

scheint es sinnvoll, in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Gründung von Schulverbünden zu nutzen, um einer zukünftig drohenden Schließung einer Grundschule schon jetzt zu begegnen.

Auch die Bildung von Bildungslandschaften wäre ein gangbarer Weg. Somit wäre die Bestandsfähigkeit der Schulen langfristig gesichert und sie könnten von Stark-III-Mitteln profitieren. Diesen Punkt werden wir im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Blick nehmen.

Meine Damen und Herren! Wir als Koalitionsfraktionen wollen ein stabiles zukunftsfähiges Bildungsnetzwerk in unserem Land haben. Deshalb sind die beiden innovativen sowie progressiven bildungspolitischen Ziele im Koalitionsvertrag verankert. Die Frage der Umsetzung - ich habe es gerade erwähnt - wird im Rahmen der anstehenden und vom Minister bereits angekündigten Novellierung des Schulgesetzes erfolgen.

Lassen Sie uns diesen großen Aufschlag dann gemeinsam und konstruktiv angehen und jetzt dieser Beschlussempfehlung folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Wortmeldungen. - Für die Fraktion der CDU hat der Abg. Herr Schumann das Wort.