Thomas Lippmann

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/371 zum Thema „Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des Stark-III-Programms hinsichtlich der Schülerzahl“ sowie den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/420 in der 10. Sitzung am 30. September 2016 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der Antrag sollte die Landesregierung auffordern, die Förderrichtlinien des Stark-III-Programms hinsichtlich der Vorgaben zur Mindestschulgröße bei Grundschulen an die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 festgelegten Richtwerte zur Bestandsfähigkeit anzupassen und in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.
Die erste Beratung hierzu fand in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. Oktober 2016 statt. Nach der Berichterstattung durch die Landesregierung verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Diese Beratung fand in der 5. Sitzung am 11. November 2016 statt. Der Ausschuss verständigte sich zu beiden vorliegenden Anträgen und kam überein, eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde der Änderungsantrag der AfD bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Ursprungsantrag wurde daraufhin in ungeänderter Fassung bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt. Die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde als vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen weitergeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 7. Sitzung am 30. November 2016 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich im Ergebnis der Beratung dieser mit 7 : 5 : 0 Stimmen an.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitete abschließend in der 9. Sitzung am 20. Janu
ar 2017 die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 7 : 5 : 0 Stimmen angenommen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/877 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Ablehnung des Antrages in der Drs. 7/371 inklusive des Änderungsantrages in der Drs. 7/420. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/374 in der 9. Sitzung am 29. September 2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, allen befristet beschäftigten Lehrkräften bei pädagogisch-fachlicher Eignung ab Januar 2017 die unbefristete Übernahme anzubieten. Dem Ausschuss für Bildung und Kultur sollte im Februar über die Umsetzung berichtet werden.
Die erste Beratung über diesen Antrag fand in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. Oktober 2016 statt. Nach der Berichterstattung durch die Landesregierung verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten. Für die Landesregierung wurden dazu weitere Informationen zum Bedarf und zum tatsächlichen Einsatz dieser Lehrkräfte erbeten.
Die weitere Beratung fand in der 5. Sitzung am 11. November 2016 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu erarbeiten.
Am 25. November 2016, am Rande der Landtagssitzung, fand daraufhin eine zusätzliche Ausschusssitzung statt. Zu dieser Beratung lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, welcher nach Beratung im Ausschuss mit
10 : 2 : 0 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen weitergeleitet wurde.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 7. Sitzung am 30. November 2016 mit der vor
läufigen Beschlussempfehlung und schloss sich im Ergebnis der Beratung dieser ebenfalls mit 10 : 2 : 0 Stimmen an. Ergänzt wurde lediglich, dass auch im Ausschuss für Finanzen über die Ergebnisse berichtet werden soll.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur erarbeitete danach in der 7. Sitzung am 2. Dezember 2016 eine Beschlussempfehlung an den Landtag, die mit 7 : 2 : 3 Stimmen verabschiedet wurde. Diese sieht nunmehr vor, die Landesregierung zu bitten, den Sprachunterricht auf der Grundlage des vom Bildungsministerium ermittelten Bedarfs bis zum Schuljahresende sicherzustellen und den Sprachlehrkräften Perspektiven als Seiten- bzw. Quereinsteiger zu erhalten.
In den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Finanzen soll im Januar 2017 berichtet werden. Diese relativ kurzfristige Berichterstattung wird möglich sein, da der Umsetzungszeitpunkt, nämlich der 1. Januar 2017, bereits sehr nah herangerückt ist und, wie man hört, die betroffenen Schulen übermorgen bereits Auskunft erhalten sollen, wie es mit der Weiterbeschäftigung der Sprachlehrkräfte im Einzelnen weitergeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet Sie mehrheitlich um Zustimmung zu der in der Drs. 7/707 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.