Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fand bei 2 : 7 : 3 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit und wurde somit abgelehnt.
Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Finanzen in der Sitzung am 11. Januar 2017 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport, welche mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde.
Des Weiteren kam der Ausschuss für Finanzen überein, dass das Ministerium der Finanzen dem Ausschuss für Finanzen nach der Verabschiedung des Gesetzes zu gegebener Zeit zur Ausgestaltung der Überarbeitung der aktuellen Erlasslage zum Ausgleichsstock berichten wird.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 19. Januar 2017 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung lag neben den bereits aufgeführten Unterlagen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Dieser entsprach inhaltlich dem in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen eingereichten Antrag; er erreichte auch im Innenausschuss nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen. Darin schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen an.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der Sitzung am 20. Januar 2017 abschließend mit diesem Gesetzentwurf und erarbeitete im Rahmen dieser Beratung die Ihnen in Drs. 7/876 heute vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke, Herr Meister. Ich sehe keine Wortmeldungen dazu. - Demzufolge können wir in die Debatte einsteigen. Für die Landesregierung hat Minister Herr Schröder das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was gab es in Vergangenheit für Debatten um den kommunalen Finanzausgleich. Nie waren diese Debatten ohne Kontroverse geführt worden. Bürgermeisterdemonstrationen, Verfassungsklagen, viele Negativschlagzeilen, etliche Gegenstimmen im Parlament - das waren die ständigen Begleiter der Diskussionen um einen kommunalen Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt.
Vor Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - der Ausschussvorsitzende hat es vorgetragen -, in der man nach meiner Erinnerung erstmalig ohne Gegenstimmen die Annahme des von mir eingebrachten Finanzausgleichsgesetzes vorschlägt. In diesem eindeutigen Abstimmungsverhalten spiegeln sich bei allen Problemen im Detail auch das Ergebnis der Anhörung im Ausschuss am 11. Januar, die frühe Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und die vielen Gespräche im Vorfeld wieder.
Sie alle haben trotz aller Diskussionen in Detailfragen den Gesetzentwurf begrüßt und ihm dem Grunde nach zugestimmt. Diese Zustimmung umfasst nicht nur, was man annehmen könnte, die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse, sondern auch die innere Systematik, die Struktur und die Aufteilung des Gesamtbetrages innerhalb der kommunalen Gruppen, also der Landkreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden.
Ich glaube, ich übertreibe nicht, wenn ich sage, so viel Gemeinsamkeit beim FAG gab es noch nie. Weil das so ist, weil wir wahrscheinlich alle an einem Strang ziehen, bekommt dieses wichtige Gesetz vergleichsweise wenig mediale Aufmerksamkeit.
Manchmal denkt man sich: 100 Millionen € mehr sind doch bei einem solchen Thema wichtig und auch berichtenswert.
Ich weiß nicht, wie es gewesen wäre, wenn wir anstatt 100 Millionen € mehr für die kommunale Familie 100 Millionen € weniger an die Kommunen verteilt hätten; dann hätte das Thema sicherlich einige Seiten mehr gefüllt. Aber so ist es: Konsens ist manchmal langweilig.
Von der kommunalen Familie ist dieser Gesetzentwurf natürlich positiv aufgenommen worden. Die grundsätzliche Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs haben wir als Koalition versprochen, und das, was wir versprochen haben, haben wir geliefert, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zur Erinnerung: Mit der dritten Änderung des FAG am 14. September 2016 ist die Finanzausgleichsmasse bereits um 80 Millionen € erhöht worden. Damit wurde der verankerte sofortige Einstieg in die Entlastung der Kommunen bereits im letzten Jahr in die Tat umgesetzt. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des FAG wird dieser Weg konsequent fortgesetzt.
Vorgesehen ist eine weitere Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 102 Millionen €. Die Finanzausgleichsmasse wird für die Jahre 2017 bis 2021 auf 1,628 Milliarden € festgeschrieben. Dies bedeutet nicht nur eine finanzielle Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, sondern gibt auch größere Planungssicherheit für die Kommunen als in den vorangegangenen Jahren. Es zeigt, welch großen Stellenwert die Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung für diese Koalition hat.
Auch die Aufteilung der erhöhten Finanzausgleichsmasse - ich sagte es - auf die einzelnen Gruppen war Gegenstand der Diskussionen und wurde mehrheitlich begrüßt. Wir haben wesentliche Änderungen vorgenommen. Durch die Festschreibung fester Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern werden den Gemeinden Anreize gegeben, ihre Haushaltssituation eigenständig zu gestalten. Wenn Gemeinden ihre Hebesätze künftig erhöhen, werden die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen nicht mehr bei der Höhe der Finanzausgleichsmasse gegengerechnet.
Durch ein vereinfachtes Verfahren bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird erreicht, dass die Finanzkraftumlage insbesondere den steuerschwächeren Gemeinden zugutekommt.
Daneben gibt es auch Änderungen am zwischengemeindlichen Finanzausgleich. So werden die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage und für die Verbandsgemeindeumlage auf die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vergangenen Jahres umgestellt. Auch dies bedeutet mehr Planungssicherheit für Landkreise und kreisfreie Gemeinden. Für die kreisangehörigen Gemeinden, die im Umstellungsjahr, also 2017, durch diese Änderung negativ betroffen sind, werden besondere Härten über den Ausgleichsstock ausgeglichen. Eine entsprechende Härtefallregelung für genau diese Problematik habe ich nach der Anhörung im Finanzausschuss
zugesagt. Eventuell sinkende Schlüsselzuweisungen nach der FAG-Systematik bleiben davon natürlich unberührt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber nicht nur die Erfüllung der Vorgaben des Koalitionsvertrages ist von der kommunalen Familie positiv aufgenommen worden, sondern auch die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Anders als in den Vorjahren - das möchte ich deutlich sagen - waren die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt bzw. wurden eingebunden, sodass sie bereits dem Referentenentwurf der Landesregierung dem Grunde nach zustimmen konnten.
Im Rahmen des formellen Anhörungsverfahrens der Landesregierung haben die kommunalen Spitzenverbände Hinweise gegeben, die zu einem großen Teil in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.
Der neue kommunale Finanzausgleich ist seit dem Beginn dieser Legislaturperiode auch mehrfach in der wiederbelebten Finanzstrukturkommission erörtert worden. Im Jahr 2016 hat diese Finanzstrukturkommission vier Mal zu diesem Thema getagt.
Dieses Beratungsgremium soll auch in Zukunft alle finanzrelevanten Fragen mit kommunalem Bezug beraten. Ziel ist es, einen intensiven Informationsaustausch weiterhin zu pflegen und die Interessenlagen, die zwischen Land und Kommunen auch einmal unterschiedlich sein können, fair gegeneinander abzuwägen.
Mit der am 17. Januar 2017 unterzeichneten Konsultationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde die Finanzstrukturkommission auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Es werden in dieser Konsultationsvereinbarung nicht nur allgemeine Ausführungen über die Finanzbeziehungen gemacht, sondern hier wird auch das Verfahren zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips nach Artikel 78 Abs. 3 der Landesverfassung klar geregelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch einmal auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses eingehen. Der Beschlussempfehlung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zugrunde. Die Änderungen wurden einvernehmlich zwischen dem GBD und meinem Haus abgestimmt; sie hatten vorwiegend rechtsförmliche und redaktionelle Korrekturen zur Folge.
Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass es einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen gab, § 26 Abs. 2a aufzunehmen. Darin ist geregelt, dass, soweit die für die Festsetzung
benötigten Daten noch nicht vorliegen, eine vorläufige Festsetzung auf der Grundlage sachgerecht geschätzter Daten erfolgen kann.
Warum sage ich das? - Ich sage das, weil nach einer Information des Ministeriums für Inneres und Sport die Bevölkerungsdaten einschließlich der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2016 voraussichtlich erst im April 2018 verfügbar sein werden. Mit diesem neu eingefügten Absatz, von dem ich gerade sprach, kann für das Jahr 2018 bei fehlenden Bevölkerungsdaten zeitnah eine vorläufige Festsetzung der FAG-Zuweisung unter Einbeziehung der sechsten regionalisierten Bevölkerungsprognose vorgenommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Finanzausgleichgesetz ist auskömmlich und gerecht. Es bietet kommunale Anreize für solides Wirtschaften und es bietet vor allem eine höhere Planungssicherheit. Zusammen mit vielen weiteren Maßnahmen, insbesondere den Programmen der Stark-Familie, belegt es den kommunalfreundlichen Kurs dieser Landesregierung.
Diese Gemeinsamkeit ist mir auch ganz persönlich viel wert. Konflikte und gegensätzliche Interessen - an dieser Stelle habe ich keine Illusionen - wird es auch in Zukunft geben. Aber jetzt stimmt das so oft bemühte Sprachbild, dass Land und Kommunen in einem Boot sitzen.
Ja, wir sitzen tatsächlich in einem Boot. Wir rudern auch gemeinsam, und zwar jeder nach seiner Kraft. Mit dem heutigen Gesetzentwurf stimmt auch die gemeinsame Richtung. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum FAG. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. - Die Freude des Ministers kam auch in einer doch deutlicheren Überziehung der Redezeit von fünf Minuten zum Ausdruck. Da er Vertreter der Landesregierung ist, darf er das. Das hat zur Folge, dass die nunmehr für die Fraktionen sprechenden Abgeordneten in der Debatte auch etwas mehr Zeit bekommen. Aber nach sieben Minuten sollten auch sie zum Ende kommen.
Wir steigen nun ein in die Debatte der Fraktionen. Als Erster hat für die Fraktion DIE LINKE ihr Vorsitzender Herr Knöchel das Wort. Bitte.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich habe dem Herrn Minister zugehört. Ich habe mich gefreut, dass er sich freut.
Ja, 1,608 Milliarden € - das ist noch nicht die Summe von 1,628 Milliarden €, die wir seit Jahren fordern. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
- Ein Schritt. Für einen Sprung ist es zu kurz gegriffen. Er würde bedeuten, wir überdenken das System des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt nicht nur der Höhe nach - das war eines der größten Probleme, die wir hatten -, sondern auch in den Fragen, wie sich die Binnenverteilung ergibt und wie wir die Mittelzentren, also die Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern stärken können.